24.4569 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 24.7549, dass die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel für Oberflächengewässer bis 2027 erreicht werden sollten. Diese Ziele umfassen unter anderem eine Halbierung der Anzahl Gewässerabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen bis 2027 sowie eine Halbierung des Risikopotenzials für aquatische Organismen gegenüber dem Referenzzeitraum 2012-2015.
Zum ersten Ziel steht im Evaluationsbericht der VSA-Plattform «Wasserqualität», dass sich die Anzahl Gewässerabschnitte ohne Grenzwertüberschreitungen zwischen 2019 und 2022 kaum verändert hat und dass das Ziel bis 2027 voraussichtlich nicht erreicht werden könne. Bezüglich des zweiten Ziels schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Frage 24.7549, dass aufgrund der vorhandenen Messungen keine abschliessende Beurteilung des Erfolgs möglich sei. Eine Studie der EAWAG 2024, welche «die Dringlichkeit von Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung dieser Gewässer» untersucht, schreibt hierzu: “In über 70% der untersuchten Gewässer fehlen Insektenlarven und andere Kleinlebewesen, die empfindlich auf Pestizide reagieren”.
Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum kommt er zum Schluss, dass das Ziel einer Halbierung der Anzahl Gewässerabschnitte mit Grenzwertüberschreitungen bis 2027 erreicht werden kann, wenn der entsprechende Evaluationsbericht zum gegenteiligen Schluss kommt?
2. Was tut er, um das Ziel zu erreichen und bis wann will er dafür sorgen, dass auch bei den übrigen Gewässerabschnitten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht länger überschritten werden?
3. Wie will er feststellen, ob die Ziele zur Risikoreduktion für aquatische Organismen bis 2027 erreicht werden können, wenn die entsprechenden Messungen keine abschliessende Beurteilung zulassen?
4. Was nützt eine Halbierung des Risikopotenzials für aquatische Organismen, wenn die Bäche trotzdem tot sind?
5. Warum formulieren die zuständigen Behörden Ziele, deren Erreichung nicht überprüft werden können?
6. Sind weitere Massnahmen zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans bis 2027 geplant? Wenn ja, welche und bis wann sollen sie erreicht werden? Wenn nein, warum nicht?
7. Wie werden die Berichte und Studien der VSA-Plattform «Wasserqualität», der EAWAG und anderer relevanter Akteure bei der Umsetzung bzw. Kontrolle der Massnahmen des Aktionsplans berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 24.7549 Trede «Wie haben sich die Risiken des Pestizideinsatzes in den letzten Jahrzehnten für die verschiedenen Artengruppen entwickelt?» bezieht sich auf das im Gesetz festgelegte Ziel (Art. 6b Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz (LwG); SR 910.1), die Risiken für aquatische Organismen bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 zu halbieren. Dieses Ziel wird gemäss dem vom Bundesrat am 8. Mai 2024 publizierten Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (AP PSM) voraussichtlich erreicht. Voraussichtlich schwieriger zu erreichen ist das im AP PSM festgelegte Ziel, die Fliessgewässerstrecke mit Grenzwertüberschreitungen bis 2027 zu halbieren; dies gemäss dem Zwischenbericht zum AP PSM und dem Evaluationsbericht der Plattform Wasserqualität des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzleute (VSA). Wichtige Massnahmen für den Schutz der Oberflächengewässer wurden im Rahmen des AP PSM und der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ergriffen. Sie werden erst seit 2023 umgesetzt. Kommt der Bundesrat im Jahr 2027 zum Schluss, dass die Risiken nicht annehmbar sind, kann er den ab 2027 geltenden Absenkpfad festlegen (Art. 6b Abs. 2 LwG). Das Ziel, die Risiken für aquatische Organismen zu halbieren, wird gemäss der in Artikel 10c der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) beschriebenen Methodik evaluiert und nicht anhand von Messungen der Grenzwertüberschreitungen in Fliessgewässern. Anhand der Messungen kann jedoch ab dem Jahr 2019 die Methodik und deren Ergebnisse für den Zeitraum von 2019 bis 2027 zusätzlich überprüft werden. Der AP PSM enthält das Leitziel, wonach die Oberflächengewässer vor nachteiligen Einwirkungen geschützt und die Grenzwerte der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) eingehalten werden müssen. Dieses Ziel ist nicht terminiert. Die Halbierung der Risiken für aquatische Organismen bis 2027 ist ein wichtiger erster Schritt, damit die Oberflächengewässer ihre Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besser wahrnehmen können. Das Ziel, die Risiken für aquatische Organismen zu halbieren, kann mit der in Antwort auf Frage 3 erwähnten Methodik beurteilt werden. Das Ziel der Halbierung der Fliessgewässerstrecke mit Grenzwertüberschreitungen wird mit Messdaten beurteilt. Dafür musste nach Verabschiedung des AP PSM durch den Bundesrat im Jahr 2017 zuerst ein Messnetz aufgebaut werden. Das Ziel lässt sich deshalb nur näherungsweise überprüfen, da Messdaten aus der Referenzperiode (2012-2015) weitgehend fehlen. Der Bundesrat erachtet es trotzdem als wichtig, die Beurteilung der Zielerreichung soweit wie möglich auf Messdaten abzustützen. Aktuell sind keine weiteren Massnahmen geplant. Einige wichtige Massnahmen sind erst seit 2023 in Kraft und konnten ihre volle Wirkung noch nicht entfalten. Der Fokus liegt nun auf der Umsetzung der getroffenen Massnahmen in der Praxis. Die Ergebnisse des Evaluationsberichts der VSA-Plattform Wasserqualität sind in den Zwischenbericht zur Umsetzung des AP PSM eingeflossen.