24.4580 · Motion · 2024-12-20
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, basierend auf den Erkenntnissen des Berichts zum Postulat 19.3910 einen nationalen Aktionsplan zur Frauengesundheit zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen systematisch zu berücksichtigen, Versorgungslücken zu schliessen und Prävention, Diagnostik und Behandlung geschlechtersensibel zu gestalten.
Der Aktionsplan soll konkrete Massnahmen umsetzen, um die im Bericht aufgezeigten Defizite in der Gesundheitsversorgung von Frauen zu beheben. So wird die Gesundheit und Lebensqualität der Frauen langfristig gestärkt und das Gesundheitswesen nachhaltiger und effizienter.
Begründung
Frauen stellen über die Hälfte der Bevölkerung, doch das Gesundheitssystem wird ihrer Realität nicht gerecht. Der medizinische Fortschritt ist noch immer überwiegend auf Männer ausgerichtet.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die häufigste Todesursache bei Frauen, werden aufgrund geschlechtsspezifischer Unterschiede oft zu spät erkannt. Selbst bei einer Diagnose werden Frauen häufig unzureichend behandelt, etwa bei erhöhtem Cholesterin oder Bluthochdruck. Auch chronische Erkrankungen wie Migräne und Fibromyalgie treten bei Frauen deutlich häufiger auf als bei Männern und bleiben oft unterbehandelt. Berufliche und familiäre Doppelbelastungen sowie ein Mangel an Versorgungsangeboten, erschweren den Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen zusätzlich.
Besorgniserregend sind auch Defizite in der reproduktiven Gesundheit: Die Schliessung von Geburtshilfestationen und mangelnde Unterstützung in sensiblen Lebensphasen wie den Wechseljahren oder nach Fehlgeburten zeigen die Versäumnisse eines Systems, das Frauenbedürfnisse zu wenig berücksichtigt. Zudem wird die Tatsache, dass Frauen im Alter überproportional von Demenz betroffen sind, bei der Entwicklung neuer Medikamente und in der medizinischen Versorgung kaum berücksichtigt.
Der Vergleich mit Österreich zeigt, wie ein nationaler Aktionsplan Frauengesundheit gezielte Verbesserungen bewirken kann. Dort führte der 2017 eingeführte Plan zu einer besseren Versorgung durch Frauengesundheitszentren, geschlechterspezifische Forschung und erweiterte Präventionsangebote.
Ein nationaler Aktionsplan Frauengesundheit ist der Schlüssel, um das Gesundheitssystem gerechter, moderner und nachhaltiger zu gestalten – für eine bessere Gesundheit und Lebensqualität für alle Frauen in der Schweiz.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass den frauenspezifischen Bedürfnissen im Gesundheitswesen besser Rechnung getragen werden muss: Während die Schweiz über ein qualitativ hochstehendes Gesundheitssystem verfügt, gibt es doch geschlechtsspezifische Ungleichheiten und eine tendenziell männliche Perspektive in Forschung und Versorgung. Beispielsweise sind Krankheiten, die spezifisch Frauen betreffen wie z.B. Endometriose, öfter ungenügend erforscht. Zudem werden selbst häufige Krankheiten bei Frauen später als bei Männern diagnostiziert und frauenspezifische Symptome von Erkrankungen nicht erkannt. Im Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3910 Fehlmann Rielle «Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten» hat der Bundesrat den entsprechenden Handlungsbedarf in sechs Bereichen identifiziert: Forschung, Medikamentenentwicklung und Behandlung, Gesundheitsförderung und Prävention, Erkennung und Diagnostik, Rehabilitation und Langzeitversorgung, Aus-, Weiter- und Fortbildung der Gesundheitsfachpersonen sowie Arbeitswelt Gesundheitswesen. 14 aus dem Handlungsbedarf abgeleitete Massnahmen betreffen den Bund. Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung des Berichtes am 15. Mai 2024 die betroffenen Bundesstellen beauftragt, diese Massnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bis Ende 2029 umzusetzen. Der Handlungsbedarf geht jedoch vielfach über die verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundes hinaus und erfordert ein Engagement zahlreicher Akteure im Gesundheitswesen. So sind namentlich die Kantone zuständig für die Bereitstellung geeigneter Versorgungsstrukturen oder die Fachgesellschaften für die Berücksichtigung biologischer und sozialer Geschlechteraspekte bei der Erarbeitung von klinischen Leitlinien. Aus diesem Grund wurden im Bericht sieben Empfehlungen an Dritte formuliert. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass diese Empfehlungen von den betroffenen Akteuren entsprechend aufgenommen und umgesetzt werden, damit die Gesundheit der Frauen in allen Bereichen verbessert werden kann. Im Rahmen des 2023 lancierten Nationalen Forschungsprogramms «Gendermedizin und -gesundheit» (NFP 83; www.nfp83.ch) soll zudem in der Schweiz eine evidenzbasierte Wissensgrundlage für die Berücksichtigung der Dimensionen Geschlecht und Gender in den Bereichen Gesundheitsforschung, Medizin und Public Health geschaffen werden. Im Dezember 2024 wurde beschlossen, 19 Projekte mit einem Gesamtbudget von 9,6 Mio. CHF zu fördern, um die Forschung im Bereich der geschlechtsspezifischen Medizin und Gesundheit voranzutreiben (www.nfp83.ch > Aktuell > 19 bewilligte Projekte). Der Bundesrat kann das Anliegen nach einem nationalen Aktionsplan nachvollziehen, um die Gesundheit und Lebensqualität der Frauen in der Schweiz zu verbessern. Ein Aktionsplan auf Bundesebene ändert jedoch nichts an den fehlenden Zuständigkeiten des Bundes und an der Verantwortung verschiedener Akteure, die Massnahmen in ihrem Kompetenzbereich angesichts des evidenten Handlungsbedarfs umzusetzen. Er würde daher nicht den erhofften Mehrwert bringen. Der Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3910 Fehlmann Rielle hat den Handlungsbedarf und Massnahmen für alle Akteure aufgezeigt. Diese gilt es nun umzusetzen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.