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24.4654 · Postulat · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die Anreize für Carpooling auf Nationalstrassen zu untersuchen und Lösungsvorschläge aufzuzeigen, wie das Potential von Carpooling zur Staureduktion und Klimaentlastung genutzt werden kann.

Begründung

Heute ist ein Auto zu Stosszeiten mit durchschnittlich 1,1 Personen unterwegs. Dabei könnte die Infrastruktur deutlich effizienter genutzt werden, wenn die durchschnittliche Nutzung eines Fahrzeuges erhöht wird. Denn die Infrastruktur ist überwiegend zu der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend überlastet. Eine höherer Besetzungsgrad der Personenwagen durch Carpooling könnte darum das Stauproblem günstig, effizient und vor allem zeitnah lösen.

Der durch das ASTRA veröffentliche Bericht «Potenzial von Fahrgemeinschaften» schätzt das Potential von Carpooling als gross ein. Allein auf unseren Autobahnen können bis 20% des Verkehrs reduziert werden, wenn Personen mit gleichen Anfangs- und Endpunkten sich zu Fahrgemeinschaften zusammenfänden. Um diese für den Verkehrsfluss und die Umwelt sinnvolle Reiseart zu nutzen, sind die richtigen Anreize und Rahmenbedingungen notwendig: Die Informationen über potentielle Mitfahrende muss verfügbar sein, es braucht eine Plattform, die die kritische Menge an Nutzer*innen vereint, und es braucht Anreize wie etwa Vorzugskonditionen in der Signalisation oder bei der Parkierung.

Seit 2023 ist es in der Schweiz möglich, einzelne Fahrspuren für Fahrzeuge mit Mitfahrgemeinschaften zu priorisieren. Leider hat das ASTRA bisher wenig Interesse signalisiert, diese Möglichkeit auf Strecken abseits von Grenzübergängen anzuwenden. Es sind deshalb weitere Massnahmen zu prüfen, die Carpooling zu einer attraktiven Alternative vor allem für Pendler*innen macht. Dabei sind insbesondere die Finanzierung von Carpooling-Parkplätzen über den NAF zu prüfen, Anreize für Arbeitgebende oder die Unterstützung für den Aufbau einer nationalen Vermittlungsplattform (beispielsweise via einer Public-Private-Partnership).

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Carpooling auf Nationalstrassen untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass Anreize alleine auf Nationalstrassen zu keiner relevanten Verbesserung führen würden. Für die Anordnung von Carpool-Lanes auf Autobahnen braucht es mindestens drei Fahrstreifen pro Richtung, das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Ländern. Die heute verfügbaren Abschnitte mit mindestens drei Fahrspuren sind zu kurz für die Realisierung ausreichender Reisezeitgewinne. Gleiches gilt für die Bevorzugung von Personenwagen mit mindestens zwei Insassen an den Dosierungsanlagen der Autobahnanschlüsse. Die dafür nötigen Stauräume sind insbesondere in den städtischen Räumen in der Regel so kurz, dass längere Rotzeiten für schlecht ausgelastete Fahrzeuge rasch zu Rückstaus auf das städtische Strassennetz führen würden. Hinzu kommt die hohe Anschlussdichte auf dem Schweizerischen Nationalstrassennetz, welche die nötigen Fahrstreifenwechsel für das Erreichen respektive Verlassen der Carpool-Lanes bei hoher Verkehrsdichte stark einschränkt. Auch die Realisierung von Plätzen für das Bilden von Fahrgemeinschaften (Carpool-Plätze) bei Nationalstrassen-Anschlüssen hat das ASTRA bereits untersucht. Die Aufwendungen für die Planung und die Realisierung solcher Carpool-Plätze stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Im Weiteren verweist der Bundesrat auf die verschiedenen, erfolglosen Anstrengungen von Bund und Kantonen zur Realisierung und zum Betrieb von digitalen Plattformen zur Förderung von Fahrgemeinschaften. Das ASTRA verfolgt den Ansatz des Carpooling hingegen im Grenzgänger-Verkehr in Genf. Hier ist auf der Zollplattform die Realisierung von Carpool-Lanes geplant. Damit soll ein Anreiz zur Bildung von Fahrgemeinschaften geschaffen werden. Der Bundesrat ist offen, Pilotprojekte auf geeigneten Strassen in weiteren Grenzräumen zu prüfen. Er hat per 2023 die entsprechenden Signalisationsvorschriften verabschiedet. In Anbetracht der bereits vorliegenden Erkenntnisse erachtet der Bundesrat weitere Abklärungen zur Schaffung von Anreizen für das verstärkte Carpooling auf den Nationalstrassen als nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.