24.4657 · Motion · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass auf Infrastrukturen der Bahn, wo die Installierung von Solaranalagen wirtschaftlich sinnvoll ist, entsprechende Anlagen erstellt werden.
Begründung
Die Integration von Solarenergie in bestehende Infrastrukturen erweist sich als besonders vorteilhaft, da sie kosteneffizienter ist als die Errichtung neuer Anlagen. Bereits vorhandene nicht genutzte Strukturen wie Perrondächer, Parkplätze oder Industriegebäude bieten ideale Voraussetzungen für die Installation von Solarpaneelen, ohne zusätzlichen Flächenbedarf zu verursachen. Dies schont nicht nur Ressourcen, sondern verkürzt auch die Implementierungszeiten erheblich. Darüber hinaus steigert die Nutzung erneuerbarer Energien direkt an den Einsatzorten die Energieeffizienz und fördert die Nachhaltigkeit, was massgeblich zur Erreichung der Klimaziele der SBB beiträgt.
Die SBB hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen halbiert und bis 2040 um über 90 Prozent reduziert werden. Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Unternehmen, wie andere Transportunternehmen auch, verstärkt auf erneuerbare Energien. Der gesamte Stromverbrauch der Verkehrsbranche beträgt derzeit etwa 2,7 TWh. Trotz der Tatsache, dass ein Grossteil dieser Energie bereits von den Bahnunternehmen selbst erzeugt wird, besteht weiterhin erhebliches Potenzial zur Steigerung der Eigenproduktion. Insbesondere die Bahninfrastruktur bietet zahlreiche Flächen, die für die Energiegewinnung aktuell noch nicht genutzt werden (Bsp.Neubau Bahnhof Liestal).
Der Bundesrat erläutert im Bericht zur Erfüllung des Postulates Storni ein verfügbares Potenzial von 46 GWh entlang der Bahnstrecken. Zudem verpflichtet das Energiegesetz (Art. 45b) dazu, Sonnenergie auf geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes optimal zu nutzen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Bereits heute besteht eine Vielzahl von gesetzlichen Verpflichtungen und Anreizen für die Bahnunternehmen, in die Solarenergie zu investieren. Das UVEK und dessen Fachämter haben aktiv über die Möglichkeiten informiert und die Bahnunternehmen ermuntert, diese zu nutzen. Bei Neubauten von Bahnhöfen gilt Art. 45a EnG (SR 730.0), der die Installation von Solaranlagen bei Gebäuden ab 300 m2 Nutzfläche vorschreibt, sofern diese rechtlich und technisch möglich sowie wirtschaftlich sind. Bei der Umsetzung des Bahnhofprojekts Liestal bestand diese Solarpflicht noch nicht. Darüber hinaus ist die SBB als bundesnaher Betrieb seit 1. Januar 2025 aufgrund Art. 45b EnG (SR 730.0) verpflichtet, sämtliche geeignete Flächen (nicht nur bei Neubauten) solaraktiv auszurüsten oder die Flächen Dritten zur Verfügung zu stellen. Hier gilt ebenfalls eine Ausnahme für rechtlich oder technisch nicht mögliche sowie unwirtschaftliche Anlagen. Der Bund unterstützt die Investitionen auch finanziell. Photovoltaik-Anlagen, die überwiegend Strom für die Bahninfrastruktur produzieren (Eigenverbrauch von zumindest 50%), werden vollumfänglich aus Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Für Anlagen mit Eigenverbrauch unter 50% stehen die Fördermittel des Bundesamtes für Energie (BFE) zur Verfügung. Die rechtlichen Verpflichtungen für Bahnunternehmen, Solaranlagen zu erstellen, sind also erst kürzlich erhöht worden. Auch die gegenwärtigen Fördermechanismen sind thematisch sinnvoll aufgestellt (BIF-Gelder für Bahninfrastruktur, BFE-Förderungen für alle anderen Photovoltaik-Anlagen). Weitere Massnahmen seitens des Bundesrats sind somit nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.