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25.054 · Geschäft des Bundesrates · 2025-05-21

Departement des Innern

In Kommission des Ständerats

Zusammenfassung

Botschaft vom 21. Mai 2025 zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025

Zweite Etappe Pflegeinitiative: Bundesrat legt Parlament Botschaft zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor

Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die Pflege als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung stärken. Er hat dazu ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das mit Regelungen in zehn Bereichen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert. Er will damit die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduzieren. Mit einer Änderung des Gesundheitsberufegesetzes will der Bundesrat zudem die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen verbessern. An seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesvorlagen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll die zweite Etappe der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» umgesetzt werden. Die erste Etappe zur Förderung der Ausbildung ist bereits Mitte 2024 in Kraft getreten.

Der Bedarf an professioneller Pflege wird in den kommenden Jahren aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter zunehmen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel in der Pflege hoch. Um die Qualität der Pflege für Patientinnen und Patienten auch zukünftig sicherstellen zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden. Und es braucht bessere Arbeitsbedingungen, damit die Fachleute länger im Beruf bleiben.

Beides waren Forderungen der Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen wurde und in zwei Etappen umgesetzt wird. Die erste Etappe konzentriert sich auf die Ausbildung. Das Ausbildungsförderungsgesetz Pflege ist bereits am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die zweite Etappe widmet sich nun der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung in der Pflege.

Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege

Der Bundesrat hat dazu ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) erarbeitet, das den Pflegeberuf attraktiver machen und frühzeitige Austritte aus dem Pflegeberuf reduzieren soll. So sollen etwa Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen im Dienstplan sollen weiterhin möglich sein, müssen aber je nachdem mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden.

Durch die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um fünf Stunden auf neu 45 Stunden und einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 40 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden geschützt werden. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit Freizeit und einem Lohnzuschlag von mindestens 50 % abgegolten.

Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge

Als zusätzliche Massnahme will der Bundesrat die Sozialpartner verpflichten, Gespräche zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Die Sozialpartner können in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abweichen. Zwingende Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Obligationenrechts, von kantonalen Personalgesetzen und weiteren spezialrechtlichen Regelungen müssen aber weiterhin eingehalten werden.

Berufliche Entwicklung fördern

Neben den Arbeitsbedingungen sollen auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden. Im Gesundheitsberufegesetz sollen der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden. Diese hochqualifizierten Fachleute können in der Grundversorgung wichtige Aufgaben übernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die Ärztinnen und Ärzte entlasten. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Beruf soll einzig der Erwerb eines Masters in Advanced Practice Nursing zur Berufsausübung als Pflegeexpertin bzw. Pflegeexperte APN berechtigen.

In einem nächsten Schritt entscheidet nun das Parlament über die beiden Gesetzesentwürfe.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 28.04.2026

Nationalrat will Pflegeinitiative mit entschlacktem Gesetz umsetzen

Der Nationalrat ist zurückhaltend mit gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Bürgerlichen haben die Vorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative redimensioniert - zum Leidwesen von Links-Grün.

Über sechs Stunden diskutierte die grosse Kammer am Dienstag als Erstrat die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, die das Stimmvolk im November 2021 an der Urne gutgeheissen hatte. Gerungen wurde über Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Überstunden, Umkleidezeit, Pausen, Bereitschafts-, Präsenz- und Pikettdienste, die Ankündigungsfrist der Dienstpläne und über Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Am Schluss zeigte sich: Viele Vorschläge des Bundesrats sind nicht mehrheitsfähig. Die Fronten waren klar: Die linke Seite wollte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften. Letztere setzte sich fast ausnahmslos durch.

Umstrittene Vorschläge des Bundesrats

So soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Pflege nicht von 50 auf 45 Stunden reduziert werden. Weiter entschied der Nationalrat, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf maximal 42 Stunden festzulegen. Der Bundesrat soll keine Kompetenz erhalten, diesen Höchstwert auf bis zu 40 Stunden zu senken.

Überstunden sollen künftig durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder mit dem Normallohn plus einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent ausgeglichen werden. Hier übernahm der Nationalrat im Grundsatz den Vorschlag des Bundesrats, strich aber den Vorrang des Ausgleichs durch Freizeit aus dem Gesetz.

Weiter beschloss die grosse Kammer, dass bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntags- und Feiertagsarbeit zusätzlich zur Ersatzruhe ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu gewähren sei. Das ist die Hälfte des Vorschlags der Landesregierung.

Ein Teilerfolg für Links-Grün

Bei der Anrechnung und dem Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten soll der Bundesrat lediglich ermächtigt sein, den Ausgleich dieser Dienste festzulegen - und nicht, inwieweit diese als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind.

Zudem soll der Anspruch auf einen Ausgleich für Dienstplan-Abweichungen nur für Schichten gelten, die weniger als vier Wochen vor dem zu leistenden Einsatz angekündigt werden. Schliesslich beschloss die grosse Kammer, als Wert für den zeitlichen oder finanziellen Ausgleich mindestens 25 Prozent festzulegen und nicht 25 bis 50 Prozent wie der Bundesrat wollte.

Einen Teilerfolg erzielte Links-Grün in einem Punkt: So sollen die Kantone Auflagen zur Personalausstattung in der Pflege festlegen müssen. Diese Auflagen und deren Einhaltung müssen jährlich pro Anstalt und pro Pflegebereich publiziert werden. Der Antrag von Patrick Hässig (GLP/ZH) war einer von ganz wenigen erfolgreichen Anträgen der Minderheit.

Angst vor nächstem Prämienschock

Ansonsten argumentierte die bürgerliche Mehrheit erfolgreich damit, dass auch für die Pflege grundsätzlich die Regeln des Arbeitsgesetzes gelten sollten. Sonst würden Ungleichheiten zu anderen Berufsgruppen geschaffen.

Die bürgerliche Mehrheit warnte immer wieder vor hohen Kosten und einem zusätzlichen Personalbedarf. "Insgesamt sprechen wir von zusätzlichen zwei bis vier Prozent an Prämienerhöhungen", sagte Diana Gutjahr (SVP/TG). Das sei verantwortungslos.

Wenn die Arbeitszeiten verkürzt würden, müssten die Betriebe dieselben Leistungen mit mehr Personal abdecken, so Cyril Aellen (FDP/GE). Gemäss einigen Berechnungen gehe es um fast 10'000 zusätzliche Stellen.

"Klatschen alleine reicht nicht"

Auf der anderen Seite machten Sprecherinnen und Sprecher von SP, Grünen und GLP auf die teils prekären Bedingungen im Gesundheitswesen aufmerksam. Es brauche deshalb dringend gesetzliche Massnahmen, um das Pflegepersonal im Beruf zu halten und den Fachkräftemangel zu entschärfen.

"Klatschen und Danken alleine reicht nicht", sagte Farah Rumy (SP/SO), selber diplomierte Pflegefachfrau. Das Gesundheitssystem werde sehenden Auges an die Wand gefahren, gab Manuela Weichelt (Grüne/ZG) zu bedenken. "Es kostet mehr, wenn wir nichts tun."

Mehrere links-grüne Ratsmitglieder bezeichneten die von der Mehrheit beschlossenen Änderungen als politische Minimalübung, die mit der Realität der Betroffenen nichts zu tun habe. Im Vorfeld der Nationalratsdebatte forderten Pflegende am Montag die sofortige und vollständige Umsetzung dieser Initiative. Sie übergaben eine Petition mit fast 190'000 Unterschriften an Parlamentsmitglieder.

Finanzierung gibt zu reden

Noch ist das Geschäft nicht unter Dach und Fach. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.

Zu reden geben dürfte auch die Finanzierung der Vorlage. Der Nationalrat beschloss, dass sich die durch das neue Pflegegesetz verursachten Mehrkosten grundsätzlich und langfristig in den Tarifen für stationäre und ambulante Behandlungen niederschlagen sollen.

Zudem sollen die Mehrkosten im Bereich der Pflege zu Hause sowie der Pflege in Alters- und Pflegeheimen bis zur Inkraftsetzung der einheitlichen Finanzierung - genannt Efas - zu gleichen Teilen von den Kantonen und vom Bund getragen werden. Geht es nach dem Bundesrat, sollen die Mehrkosten allein über die bestehenden Finanzierungssysteme finanziert werden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)