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25.058 · Geschäft des Bundesrates · 2025-05-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen

Zusammenfassung

Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Weiterentwicklung der LSVA

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiter in Elektro-Lastwagen investieren und hierfür Planungssicherheit erhalten. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet.

Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.

Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.

Planungssicherheit für Transportunternehmen

Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte vergünstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.

Im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen

Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 09.03.2026

Nationalrat unterstellt E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe

Künftig sollen E-Laster die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, so wie es jene mit fossilem Antrieb schon heute müssen. Der Nationalrat hat den dafür nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt.

Die Unterstellung von Elektro-Lastwagen unter die LSVA an sich war im Rat nicht umstritten. Allerdings will der Nationalrat die entsprechenden Tarife in den ersten Jahren der Einführung stärker reduzieren, als es der Bundesrat vorschlägt.

Die Abgabe soll für E-Lastwagen erst ab 2031 fällig werden statt ab 2029, wie es der Bundesrat beantragt. Schliesslich sollen Rabatte für E-Lastwagen nach dem Willen des Nationalrats zwingend sein. Der Bundesrat schlägt eine Kann-Formulierung vor.

Mit 131 zu 60 Stimmen hiess die grosse Kammer die Vorlage am Montagabend gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SP und den Grünen. Sie hätten sich schärfere Bestimmungen gewünscht, die der LSVA mehr Einnahmen bringen. Die Anpassungen bei der LSVA soll einerseits bewirken, dass die Kosten des Schwerverkehrs gedeckt sind.

Anderseits soll der aus der LSVA gespiesene Bahninfrastrukturfonds genügend Geld erhalten. Und schliesslich soll es einen Anreiz geben, Güter per Bahn zu transportieren. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in der Verfassung verankert.

Planungssicherheit für Camionneure

Die grosse Kammer hatte bei der Gestaltung der Rabatte über zahlreiche Anträge zu befinden. Gefordert wurde etwa, Gebühren für E-Lastwagen früher als vom Bundesrat respektive später zu erheben oder grössere respektive kleinere Rabatte zu gewähren.

Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Höhe der Reduktion jeweils mindestens zwölf Monate vor deren Inkrafttreten bestimmen. Das soll den Camionneuren Planungssicherheit verschaffen.

Minderheiten störten sich zudem an der Kann-Formulierung zur Anpassung der Tarife an die Teuerung. Ohne Pflicht, die Teuerung zu berücksichtigen, verliere die LSVA ihre Wirkung, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). "Das Preisverhältnis von Schiene und Strasse muss zugunsten des Schienenverkehrs verbessert werden."

Die Anträge für eine zwingende Anpassung an die Teuerung lehnte der Rat ab. Nichts wissen wollte er auch von Rabatten für Lastwagen mit anderen als elektrischen und CO2-neutralen Antrieben. Den entsprechenden Minderheitsantrag von Thomas Hurter (SVP/SH) lehnte er klar ab. E-Mobilität solle nicht bevorzugt behandelt werden, gab Hurter vergebens zu bedenken.

Der Bundesrat wollte ebenfalls keine Gebührenbefreiung oder -vergünstigung für mit Biogas, Flüssiggas, Erdgas oder E-Fuels fahrende Lastwagen. Die LSVA solle nicht noch mehr an Wirkung verlieren, hiess es dazu in seiner Botschaft. Die Erhebung der Abgabe würde zudem sehr aufwendig, wenn jeweils auf die Art des Treibstoffs abgestützt werden müsste.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 03.06.2026

Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

Auch elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen unterstehen künftig in der Schweiz der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Die neue Abgabe gilt ab dem Jahr 2031.

Im Jahr 2031 erhalten elektrisch und mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen einen Rabatt von mindestens 70 Prozent und im Jahr 2032 einen solchen von mindestens 50 Prozent. Der Ständerat schloss sich bei diesen Rabatten der Position des Nationalrats an.

Der Bundesrat wollte die E-Lastwagen schon ab 2029 der LSVA unterstellen und ab 2031 Rabatte gewähren, welche bis 2035 gelten sollten. Mit fortschreitender Zeit sollten die Rabatte immer tiefer werden. Sie werden gewährt zur weiteren Förderung der elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen.

Ganz knapp, nämlich mit 22 zu 21 Stimmen, lehnte der Ständerat am Dienstag ein eigenes, von der Mehrheit seiner Verkehrskommission gezimmertes Rabattsystem von 2031 bis 2035 ab.

Das Geschäft geht nun zur Bereinigung einer Differenz zurück in den Nationalrat. In der Gesamtabstimmung passierte die Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes mit 35 zu 8 Stimmen.

Der Bundesrat hatte eine Weiterentwicklung der LSVA vorgeschlagen, damit der Schwerverkehr seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Derjenige Teil der LSVA, der an den Bund geht, fliesst nämlich zu einem Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds.

Motoren werden immer sauberer

Die Höhe der LSVA hängt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, dem maximal zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionswerten (Euro-Normen) des Fahrzeugs ab.

In der Schweiz sind Elektrolastwagen heute von der LSVA befreit und nach Angaben des Bundesrats befinden sich heute fast 90 Prozent aller Lastwagen in der günstigsten Abgabeklasse. Die Motoren werden immer sauberer und die LSVA fällt für saubere Lastwagen tiefer aus als für dreckige. Das bedeutet laut Bundesrat, dass die Einnahmen aus der LSVA je länger, je mehr sinken.

Mit der LSVA verfolgt der Bund ein zweites Ziel: Die Abgaben sollen einen Beitrag dazu leisten, dass der Güterverkehr möglichst auf der Schiene verläuft. Die LSVA trägt also dazu bei, das in der Verfassung verankerte Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu erreichen.

Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.

Nach Angaben des Verbands Swiss eMobility von Anfang Jahr erreichten elektrische Lastwagen in der Schweiz im vergangenen Jahr einen Marktanteil von knapp 21 Prozent. Wie sich der Markt bei den Lastwagen weiter entwickle, hänge von der weiteren Gestaltung der LSVA ab, schrieb der Verband weiter.

Motion für LSVA-Erhöhung ist vom Tisch

Dem Ständerat lag am Dienstag auch eine Motion zur Erhöhung der LSVA per 1. Januar 2027 vor. Sie stammt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N), welche die LSVA als "zentrales Instrument zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene" bezeichnet.

Der Bundesrat solle die LSVA-Abgabesätze so erhöhen, dass der im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgegebenen Rahmen voll ausgeschöpft werde.

Der Nationalrat nahm die Motion im März knapp an. Die Mehrheit der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) beantragte der kleinen Kammer, den Vorstoss abzulehnen. Zwar stimme es, dass es im alpenquerenden Güterverkehr zu einer Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse komme.

Doch gelte es derzeit, die Schweizer Wirtschaft nicht mit Mehrkosten zu belasten. Deshalb sei die Motion abzulehnen.

Eine Minderheit dieser Kommission beantragte, die Motion anzunehmen. Doch zog ihre Sprecherin Eva Herzog (SP/BS) diesen Antrag am Dienstag zurück. Deshalb entfiel eine Abstimmung und die Motion gilt als vom Ständerat abgelehnt und ist vom Tisch.

Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30.06.2026

Im Rahmen des Geschäfts 25.058 «Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG» hat die KVF-N drei verbleibende Differenzen beraten. Mit 14 zu 11 Stimmen hält sie in Art. 8 Abs. 2 am Beschluss des Nationalrates fest und spricht sich damit gegen die Ergänzung des Ständerates aus, wonach der Bundesrat jede Änderung bei der Abstufung der Abgabekategorien mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren mitteilen muss. Nach Ansicht der Kommission trägt der Beschluss des Nationalrates der Dekarbonisierung, der Verkehrsverlagerung sowie der weiteren Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds besser Rechnung. Eine Minderheit spricht sich für die Zustimmung zum Beschluss des Ständerates aus, da dieser ihrer Ansicht nach mehr Planungssicherheit schafft. Um Rechtssicherheit bezüglich der Abklassierung von EURO VI-Fahrzeugen per 1.1.2029 in die mittlere Abgabekategorie zu schaffen, beantragt die MInderheit zusätzlich eine Ergänzung der Schlussbestimmungen. Demnach soll Art. 8 Abs. 2 erst nach der angekündigten Abklassierung der EURO VI-Fahrzeuge in Kraft treten.

Weiter beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei Art. 8a Abs. 1 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit die Tarifunter- und Tarifobergrenzen der LSVA nicht im Gesetz zu verankern.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei Art. 8b Abs. 4 auch bei der dritten Differenz am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung und einem Rabatt von höchstens 15% mehr Flexibilität zu belassen. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat zuzustimmen, welcher eine Muss-Formulierung und eine Reduktion von 15 Prozent vorsieht. Auf diese Weise soll den Betroffenen Planungssicherheit gewährleistet werden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)

kvf.ctt@parl.admin.ch

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)