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25.4321 · Interpellation · 2025-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit Jahren ist die Zugverbindung zwischen Luzern und Bern in den Stosszeiten am Morgen und am Abend stark ausgelastet. Trotzdem ist sie eine der wenigen Verbindungen im Fernverkehrsnetz ohne Halbstundentakt. Die Umsetzung des Halbstundentakts war für den Ausbauschritt 2025 beschlossen, ein Ansatz für eine zeitnahe Realisierung fehlt jedoch weiterhin.

Da die Einfahrt in den Bahnhof Luzern kaum einen Kapazitätsausbau zulässt, müssten auch Alternativen überprüft werden. Aus dem Umfeld von Verkehrsplanern wurde mir der folgende Lösungsansatz zugetragen.

Der Halbstundentakt Luzern – Bern lässt sich einrichten, indem der heute als IR27 nach Basel SBB verkehrende Zug ab Zofingen nach Bern statt Basel SBB weiterfährt. Damit bietet sich auch die Möglichkeit, den Halbstundentakt auf der Strecke Zürich HB – Aarau – Basel SBB einzuführen, wo der heutige Stundentakt ebenfalls nicht überzeugt. Dazu muss der heute in Aarau endende RE37 nach Basel SBB verlängert werden. Der IR27 wird also aufgehoben, indem zwischen Luzern und Zofingen neu der IR15 Luzern – Bern halbstündlich verkehrt, zwischen Gelterkinden und Basel SBB halbstündlich der IR37 Zürich HB – Aarau – Basel SBB.

Die Strecke Gelterkinden --Olten bleibt mit der S3 bedient. Diese kann nach Zofingen weiterfahren, um auch den Abschnitt Olten in ausreichender Häufigkeit mit Zofingen zu verbinden. Damit bleibt auch die Direktverbindung Basel SBB – Zofingen erhalten, in Zofingen kann Anschluss an den IR15 nach Luzern geboten werden.

Daraus entstehen die folgenden Fragen an den Bundesrat:

  1. Welche konkreten Schritte unternimmt der Bundesrat, um den beschlossenen Halbstundentakt Luzern – Bern umzusetzen?

  2. Ist die oben skizzierte Umsetzungs-Idee dem Bundesrat bekannt?

  3. Wenn ja, gibt es eine Umsetzungs-Analyse?

  4. Welche Problemstellungen sprechen gegen das Weiterverfolgen des geschilderten Konzeptes und mit welcher Kostenfolge wäre zu rechnen?

  5. Auf welchen Fahrplanwechsel ist eine Umsetzung machbar?

  6. Gibt es andere Angebots-Varianten, welche eine zeitnahe Realisierung eines Halbstundentakts von Luzern nach Bern ermöglichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Derzeit sind mit den drei Programmen ZEB, Ausbauschritte 2025 und 2035 Projekte im Umfang von 28 Milliarden Franken zur Umsetzung beschlossen. Der Bund steuert die Umsetzung der Ausbauten mit den dafür verantwortlichen Infrastrukturbetreibern in regelmässigen Gremien. Im Rahmen dieser Gremien erfolgten Variantenuntersuchungen für eine mittelfristige Einführung des Halbstundentaktes Bern – Luzern, allerdings bisher ohne vorzeitig umsetzbare Lösungen. Die notwendigen Infrastrukturen für die Einführung des Halbstundentakts Bern – Luzern sind die noch umzusetzenden Massnahmen im Knoten Bern und Massnahmen in Zofingen sowie im Korridor Zofingen bis Emmenbrücke. Vor deren Abschluss ist die Einführung eines zusätzlichen Zuges nicht möglich, auch nicht durch ein «Umlegen» des heutigen IR Basel – Luzern auf Bern – Luzern.
Verschiedene Massnahmen im Raum Bern – Luzern waren Gegenstand der externen Überprüfung des Strassen- und Bahnausbaus durch die ETH Zürich unter dem Titel Verkehr ’45. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieses externen Gutachtens analysieren und zu gegebener Zeit informieren, welche Massnahmen mit der nächsten Botschaft zum Bahnausbau zur Umsetzung vorgeschlagen werden.

2. Die Idee ist dem Bundesrat bekannt. Das in der Interpellation beschriebene Angebot entspricht weitgehend dem von der SBB angestrebten und auch im STEP Ausbauschritt 2035 hinterlegten Angebot.

3. Ja, siehe Antwort zur Frage 1.

4. Siehe Antworten auf Fragen 1 und 3.

5. Aus heutiger Sicht ist die Umsetzung nicht vor Abschluss der Arbeiten im Knoten Bern bzw. der Massnahmen zwischen Zofingen und Emmenbrücke machbar. Diese Arbeiten sollten gemäss aktueller Planung bis 2036 abgeschlossen sein.

6. Trotz entsprechender Variantenprüfungen gibt es keine anderen Angebotsvarianten, welche eine raschere Realisierung des Halbstundentakts Bern – Luzern ermöglichen. Sollten neue Ideen eingebracht werden, würden diese in den gemeinsamen Gremien von BAV und SBB geprüft.