25.4509 · Motion · 2025-12-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ einen Entwurf vorzulegen, in dem die agrarpolitischen Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die Landwirtschaftsbetriebe ihre verfassungsmässigen Aufgaben wieder erfüllen können, ohne wie heute durch unverhältnismässige und unnötige administrative Auflagen behindert zu werden.
Der Entwurf hat insbesondere einen drastischen Abbau der Bürokratie sowie eine wesentliche Reduktion der landwirtschaftlichen Kontrollen vorzusehen.
Er muss mindestens folgende Massnahmen umfassen:
– eine Reduktion der Anzahl der Kontrollen und Kontrollpunkte sowie eine tatsächliche und wirksame Koordination aller Kontrollen, denen Landwirtschaftsbetriebe unterliegen;
– eine drastische Vereinfachung der Umsetzung der Agrarpolitik des Bundes für die Kantone;
– eine Vereinfachung der Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Leistungsnachweis;
– eine Vereinfachung des Systems der Direktzahlungen auf wenige, klar messbare Basisbeiträge, die von den Labels losgelöst sind.
Begründung
Die Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung verpflichten die Landwirtschaft, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Ressourcen nachhaltig zu nutzen, die Produktionsgrundlagen zu erhalten und die Resilienz der Lieferketten sicherzustellen. Das Landwirtschaftsgesetz verlangt geeignete Rahmenbedingungen, die eine multifunktionale Landwirtschaft, eine ausreichende Lebensmittelproduktion sowie existenzsichernde Einkommen ermöglichen.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehören insbesondere geordnete, einfache und effiziente Verwaltungsprozesse. Das ist gegenwärtig jedoch nicht gegeben. Die bürokratischen Hürden sind ungemein hoch. Statt sich auf die landwirtschaftliche Produktion zu konzentrieren, verbringen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Zeit mit Kontrollen, dem Ausfüllen von Formularen und der Bewältigung des aufwendigen Direktzahlungssystems.
Die Agrarpolitik 2030+ bietet die Gelegenheit, die Bürokratie in der Landwirtschaft effektiv zu reduzieren. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die landwirtschaftliche Produktion.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will mit der AP30+ die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen. Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor: (1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren, (2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen, (3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern, (4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern.
Der Bund richtet mit den Direktzahlungen finanzielle Mittel an die Landwirtschaftsbetriebe aus. Wirksame Kontrollen zur Überprüfung der damit verbundenen Leistung sind daher aus Sicht des Bundesrats unabdingbar. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass die Anforderungen an die Betriebe und Bewirtschaftenden in den letzten Jahren zugenommen haben, insbesondere um die ökologischen Ziele (z.B. im Bereich Nährstoffe und PSM) besser zu erreichen. Viele Vorgaben schränken die Landwirtinnen und Landwirte in ihrer Handlungsfreiheit ein und verursachen für die Betriebe administrativen Aufwand. Bereits vor der Umsetzung der AP30+ hat der Bundesrat deshalb Massnahmen eingeleitet, die zu einer Entlastung der Betriebe führen sollen. Erstens sollen mit dem Aktionsplan Kontrollen mit Wirkung ab 2026 der Kontrollaufwand auf den Betrieben reduziert werden. Dies betrifft namentlich auch privatrechtliche Kontrollen. Zweitens schlägt der Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2026 weitere Massnahmen zur Vereinfachung und zur Vergrösserung des Handlungsspielraums der Betriebe vor, ohne dass die Leistungen zu Gunsten der Gesellschaft zu stark abgebaut werden. In einem dritten Schritt wird der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ im Herbst 2026 weitere Massnahmen zur Vereinfachung zur Diskussion stellen. Die Ziele des Zukunftsbilds 2050 gemäss Bericht des Bundesrates zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 bilden dabei den Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik.
Für den Bundesrat stehen im Hinblick auf die Vereinfachung und die administrative Entlastung in erster Linie die landwirtschaftlichen Betriebe im Fokus. Eine stärkere Ergebnisorientierung des Direktzahlungssystems auf der Basis von bestehenden Daten führt mittelfristig auch im Vollzug der Agrarpolitik durch die Kantone zu Vereinfachungen. Eine drastische Vereinfachung, wie dies die Motion fordert, hätte hingegen zur Folge, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft womöglich nicht mehr im von der Gesellschaft gewünschten Ausmass erbracht resp. nachgewiesen werden könnten. Damit wäre die Legitimation der Direktzahlungen in Frage gestellt.
Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Seine Verankerung in der Bundesverfassung trägt wesentlich dazu bei, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und die Produktionskapazität längerfristig gewährt ist. Der Bundesrat prüft im Rahmen der AP30+ einen systematischeren Aufbau der generellen Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen und den Bestimmungen des ÖLN, ohne dass damit die Wirkung auf die ökologischen Ziele beeinträchtigt wird.
Die ergebnisorientiertere Ausgestaltung des Direktzahlungssystems soll die von der Gesellschaft erwünschten Leistungen noch stärker legitimieren. Wenn privatrechtliche Labelprogramme sich an den gleichen Zielen orientieren, geschieht das erstens freiwillig und zweitens kann dies die öffentlich-rechtlichen Anstrengungen im Sinne von selbstverantwortlichem Handeln zusätzlich unterstützten. Eine Entkopplung im Sinne der Motion wäre aus Sicht des Bundesrates deshalb weder möglich noch sinnvoll.
Der Bundesrat lehnt die Motion daher in der vorliegenden Form ab. Die Punkte 1 und 3 werden nach Auffassung des Bundesrats im Rahmen der Agrarpolitik bereits wie oben beschrieben umgesetzt; die Punkte 2 und 4 gehen in der aktuellen Formulierung zu weit. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat deshalb vor, dem Zweitrat einen Abänderungsantrag zum zweiten und vierten Punkt zu unterbreiten, indem die Vereinfachung der Umsetzung der Agrarpolitik für die Kantone namentlich mittelfristig zum Tragen kommen (2. Punkt) und der Bezug zu den Labels weggelassen werden soll (4. Punkt).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.