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25.4510 · Motion · 2025-12-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ eine Vorlage zu unterbreiten, in der die agrarpolitischen Massnahmen so ausgestaltet sind, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre verfassungsmässigen Aufgaben wieder uneingeschränkt wahrnehmen können. Die Vorlage hat insbesondere folgende Grundsätze sicherzustellen:

1. Stärkung der einheimischen Produktion und Versorgungssicherheit: Begünstigung der Produktion von Nahrungsmitteln unter Einbezug der Tierproduktion, so dass ein Selbstversorgungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird. Es ist eine Ausrichtung der Agrarpolitik auf effiziente, produktive Leistungen, sowie die Sicherstellung eines wirksamen, modernen Grenzschutzes zu gewährleisten.

2. Verbesserung von Wertschöpfung und Einkommen: Stärkung der Marktposition der Produzenten durch funktionierende Wertschöpfungsketten.

3. Stärkung der Tierproduktion und der Kulturen: Unterstützung moderner Tierhaltungsinfrastruktur. Pragmatische Zulassung wirksamer Pflanzenschutzmittel sowie ein Ende der Flächenstilllegungen durch unverhältnismässige Umweltmassnahmen. Die Anforderungen für die innerbetriebliche Entwicklung von Landwirtschaftsbetrieben sollen gestrichen oder mindestens merklich reduziert werden. Gleichzeitig sollen Massnahmen zum günstigeren Bau landwirtschaftlicher Bauten ergriffen werden.

Begründung

Art. 104 und 104a BV verpflichten die Landwirtschaft zur Versorgungssicherheit, zur nachhaltigen Ressourcennutzung, zum Erhalt der Produktionsgrundlagen und zu resilienten Versorgungsketten. Das Landwirtschaftsgesetz verlangt Rahmenbedingungen, die eine multifunktionale Landwirtschaft, ausreichende Lebensmittelproduktion und tragfähige Einkommen ermöglichen.

Die aktuelle Agrarpolitik verfehlt diese Ziele: Der Netto-Selbstversorgungsgrad von rund 45 Prozent ist sicherheitspolitisch ungenügend, während die Steuerungsmechanismen weder höhere Produktion noch mehr Resilienz oder wirksamen Ressourcenschutz bewirken. Stattdessen nimmt die lnlandproduktion ab. Einschränkungen in Tierhaltung und Pflanzenschutz sowie Ökopauschalen und Renaturierungsprojekte führen zu Ertragsrisiken und produktiven Flächenverlusten bei fraglichem Umweltnutzen.

Auch die wirtschaftliche Lage erfordert Reformen: stagnierende reale Einkommen, sinkende Erträge und ein durchschnittlicher Stundenlohn von etwa 17 Franken zeigen fehlende Perspektiven. Notwendig sind betriebliche Freiheit und Planungssicherheit.

Die Motion ist erforderlich, um Verfassung, Gesetz und Vollzug wieder in Einklang zu bringen. Der Bundesrat soll einen Rahmen schaffen, der die Kernaufgabe der Landwirtschaft stärkt: eine effiziente, wettbewerbsfähige und eigenständige Lebensmittelproduktion zur Sicherung der Versorgung der Schweiz.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will mit der AP30+ die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu den unternehmerischen Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitern, die Wertschöpfung stärken und der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung übertragen. Um den Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor: (1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren, (2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen, (3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern, (4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern.

Der Bundesrat teilt im Grundsatz die Anliegen der Motion, die Ernährungssicherheit zu stärken, die Wertschöpfung zu verbessern und die Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse zu stärken. Mit subsidiär ausgestalteten Massnahmen soll die Landwirtschaft den verfassungsmässigen Auftrag einer multifunktionalen Landwirtschaft weiterhin erfüllen können.

Zu 1. und 3.: Zur Stärkung der inländischen Pflanzen- und Tierproduktion wird der Bundesrat in der Vernehmlassung zur AP30+ im Herbst 2026 Massnahmen vorschlagen, die den nachhaltigen Schutz der Kulturen besser gewährleisten, die Förderung besonders nachhaltiger Technologien optimieren, die preisstützende Wirkung der Milchzulagen und für die pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung verstärken und die Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Produktivität überprüfen.

Mit dem heutigen Grenzschutzsystem wird die Produktion über höhere Preise mit rund 2,8 Milliarden Franken pro Jahr unterstützt. Im Rahmen der AP30+ sind hier keine grundlegenden Anpassungen vorgesehen. Über die Milchzulagen erfolgt eine weitere substanzielle Preisstützung im Umfang von 380 Millionen Franken pro Jahr, die mit der AP30+ noch ausgebaut werden soll. Mit den Strukturverbesserungen werden Investitionen in die tierische und pflanzliche Produktion bereits heute unterstützt. Sie sollen weitergeführt und insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels finanziell noch stärker alimentiert werden.

Der Bundesrat strebt in seinem Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik im Planungshorizont 2050 einen Selbstversorgungsgrad von netto mehr als 50 Prozent bei einem schonenden Umgang mit den Produktionsgrundlagen an. Letzteres ist auch der Grund, weshalb die heutigen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität weitergeführt werden sollen. Sie sind für die langfristige Sicherstellung der Ernährungssicherheit von zentraler Bedeutung, indem sie zur Stabilität der Ökosysteme beitragen und ihnen eine wichtige Funktion in den Bereichen Bestäubung und Schädlingsregulation zukommt. Die Ziele der Pa.Iv. 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren behalten ausserdem Gültigkeit. Mit der AP30+ sollen die Biodiversitätsbeiträge und generell die Direktzahlungen noch stärker ergebnisorientiert ausgerichtet werden.

Zu 2.: Die Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven ist für den Bundesrat ebenfalls ein zentraler Pfeiler der AP30+. Er wird im Rahmen der Vernehmlassung zur AP30+ auch konkrete Vorschläge zur Stärkung der Wertschöpfung unterbreiten. Neben den genannten Milchzulagen und Einzelkulturbeiträgen sollen beispielsweise auch subsidiäre Massnahmen zur Stärkung der Marktbeobachtung, Selbsthilfemassnahmen, eine höhere Verbindlichkeit im Rahmen von Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel und die Unterstützung der Digitalisierung die wirtschaftlichen Perspektiven der Landwirtschaft verbessern.



Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.