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25.4539 · Interpellation · 2025-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Innovationsfähigkeit der Schweizer KMU ist zentral für Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung. In der Praxis wird jedoch zunehmend kritisiert, dass nationale Förderinstrumente – insbesondere bei Innosuisse – für KMU mit hohen finanziellen Eigenleistungen, administrativem Aufwand und im internationalen Vergleich mit Nachteilen verbunden sind. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit des Start-up-Coachings von Innosuisse im Vergleich zu direkt wirkenden, rasch verfügbaren Finanzierungsinstrumenten?

  2. Prüft der Bundesrat, Mittel aus dem Start-up-Coaching für einen nationalen Venture-Fonds einzusetzen, der Start-ups und KMU analog zum Modell „Venture Kick“ unbürokratisch unterstützt?

  3. Wie beurteilt der Bundesrat die Höhe der von KMU verlangten Eigenbeiträge (Cash und In-kind) bei Innosuisse-Projekten?

  4. Ist der Bundesrat bereit, eine deutliche Senkung oder einen temporären Verzicht auf Cash-Eigenbeiträge zu prüfen, insbesondere in Phasen einer anhaltenden Industriekrise?

  5. Beabsichtigt der Bundesrat, In-kind-Leistungen generell auf maximal 40 % zu begrenzen?

  6. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Schweizer Unternehmen bei Innosuisse gegenüber europäischen Wettbewerbern in vergleichbaren EU-Programmen nicht benachteiligt werden?

  7. Prüft der Bundesrat, Industriepartnern bei Innosuisse – analog zur EU-Praxis – direkte Cash-Beiträge zu ermöglichen?

  8. Wie beurteilt der Bundesrat den Beitrag privater Forschungsunternehmen zur anwendungsnahen Innovation, und ist er bereit zu prüfen, ob diese künftig Zugang zu Forschungsförderungsmitteln erhalten können?

  9. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um Forschungsaufträge effizienter und unbürokratischer zu vergeben, und wie stellt er dabei Datensicherheit und den Schutz vor Industriespionage sicher?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Innovationsfähigkeit der Schweizer KMU zentral für die Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung unseres Landes ist. Die Förderinstrumente des Bundes – so insbesondere auch der Innosuisse – leisten hier einen wichtigen Beitrag. Zudem ist das Gesamtsystem auf kantonaler/regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu beachten, wobei der Bundesrat der Komplementarität und Nutzung von Synergien einen hohen Stellenwert beimisst.

Der Bundesrat zeigt in der BFI-Botschaft seine Innovationsförderpolitik auf. Nach Beratung der Botschaft durch die eidgenössischen Räte legt er die strategischen Ziele für Innosuisse fest. Zur Abstützung der Förderpolitik werden Evaluationen durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:

1. Für die finanzielle Förderung der wissenschaftsbasierten Innovationsprojekte durch Innosuisse mit einem Forschungs- und einem Umsetzungspartner sowie für das Start-up-Coaching ist die Wirksamkeit nachgewiesen, wie beispielsweise das Wirkungsmonitoring von Innosuisse belegt (www.innosuisse.admin.ch/de/wirkungsmonitoring). Seit 2023 hat Innosuisse auf Basis des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation FIFG (SR 420.1) die Möglichkeit, wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte von Jungunternehmen vor deren Markteintritt sowie - unter gewissen Umständen - von KMU in der internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen. Ein Wirkungsnachweis dazu liegt noch nicht vor. Das Start-up Coaching hat im Jahr 2024 mit finanziellen Mitteln von 4.9 Mio. CHF (1.4% des gesamten Förderbudgets) dazu gedient, rund 650 Start-ups in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien zu begleiten, auch in der Wachstumsphase.

2. In seiner Antwort auf die inzwischen zurückgezogene Motion 23.3845 («Schaffung eines Innovationsfonds») anerkennt der Bundesrat den potenziell positiven Beitrag eines Innovationsfonds zur Stärkung des Start-up-Standorts Schweiz, hält aber fest, dass er angesichts der bereits umgesetzten Massnahmen zugunsten von Start-ups sowie der herausfordernden Finanzperspektiven des Bundeshaushalts für die nächsten Jahre nicht über den erforderlichen Handlungsspielraum für einen Innovationsfonds verfügt. Die finanzpolitische Sachlage hat sich seither nicht verbessert. Der Bundesrat wird im Rahmen des Postulats 25.3427 WBK-S prüfen, ob die Rahmenbedingungen für verstärkte Investitionen in das Wachstum von Start-ups verbessert werden können. Das Konzept einer Umverteilung der begrenzten, aber wirksamen Mittel aus dem Start-up Coaching von Innosuisse in einen Venture Fonds hält der Bundesrat nicht für geeignet.

3.-7. Eigenleistungen und finanzielle Leistungen können für die Teilnahme der Umsetzungspartner in Innovationsprojekten eine Hürde darstellen. Sie weisen aber auch Vorteile auf: Umsetzungspartner bringen nur dann Eigenleistungen und Cash-Beiträge auf, wenn sie vom Erfolg des Projekts überzeugt sind und die Resultate nützen wollen.


Um den unterschiedlichen Möglichkeiten von Umsetzungspartnern (z.B. Grossunternehmen vs. KMU vs. NGO) oder dem Technologie-Reifegrad von Innovationsvorhaben (Forschungs- vs. Marktnähe) Rechnung zu tragen, sieht das FIFG eine flexible Eigenleistung seitens Umsetzungspartner von 40 bis 60 Prozent vor. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat jedoch dem Parlament beantragt, die Leistungen von Innosuisse bei Innovationsprojekten auf maximal 50 Prozent der Projektkosten zu beschränken, um falsche Anreize sowie Marktverzerrungen oder Industriepolitik möglichst zu vermeiden und die Eigenverantwortung zu stärken. Entsprechend sieht er keine generelle Reduktion der Eigenleistungen der Umsetzungspartner auf maximal 40 Prozent oder deren direkte Unterstützung mittels Cash-Beiträgen vor.

8. Nichtkommerzielle Forschungsstätten mit privater Trägerschaft sind in den Innovationsprojekten von Innosuisse zugelassen (Art. 5 FIFG). Beiträge an kommerzielle Forschungsstätten sind auf Basis der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich und widersprechen dem in der Bundesverfassung vorgegebenen Gebot der Wettbewerbsneutralität (Art. 94 BV).

9. Innosuisse stellt im Vergleich zu anderen Innovationsagenturen sehr kurze Durchlaufzeiten sicher: Für die Innovationsprojekte beträgt die Dauer von der Einreichung eines Gesuchs bis zum Entscheid rund 6.5 Wochen. Gleichzeitig wird ein hohes Augenmerk auf Cyberrisiken, Datensicherheit und Informationsschutz gelegt. Die Interessenbindungen aller an den Entscheidungsprozessen beteiligten Personen werden transparent erfasst und auf der Website publiziert. (www.innosuisse.admin.ch/de/organisation-und-partner). Die Regelwerke und der Umgang mit Interessenbindungen werden im Kontext des Compliance Management Systems (CMS) periodisch überprüft und wo nötig angepasst.