Lexipedia

25.4893 · Interpellation · 2025-12-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Pendimethalin wird in der Schweiz als Herbizid eingesetzt, zur Bekämpfung unerwünschter Beikräuter. In der EU steht der Wirkstoff seit 2015 auf der Liste von Stoffen, welche vom Markt genommen und durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden sollen – er wird als vermutlich schädlich für den menschlichen Fötus und sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft.
In den USA gilt er zudem als “möglicherweise krebserregend für den Menschen”.

Pendimethalin ist in der Schweiz für die Anwendung in 37 Pestizid-Produkten zugelassen.
Es gilt als Wirkstoff mit besonderem Risikopotenzial. Obwohl der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vorsieht, die Anwendung von PSM mit besonderem Risikopotenzial bis 2027 um 30% zu reduzieren, ist die Verkaufsmenge von Pendimethalin von 2022 bis 2023 um fast 50% gestiegen.

In der Schweiz gilt Pendimethalin nicht als Wirkstoff mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer nach Art. 18 DZV, obwohl er in der EU als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft wird. Für solche Stoffe gelten gemäss DZV strengere Anwendungsauflagen.

In der Schweiz wird die Bewilligung von PSM-Wirkstoffen regelmässig überprüft. Dabei werden neueste wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Als Ergebnis können Bewilligungen angepasst oder widerrufen werden. Eine Überprüfung von Pendimethalin ist seit Februar 2020 (!) in Bearbeitung.

Basierend auf diesen Informationen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Herleitung zu Pendimethalin korrekt? Wenn nein, welche Ergänzungen sind wichtig?

  2. Welche Auflagen gelten für die Anwendung von Pendimethalin, wann wurden sie festgelegt, warum ist die Überprüfung des Stoffes seit fast sechs Jahren hängig und wann wird sie abgeschlossen sein?

  3. Warum ist die Verkaufsmenge des Wirkstoffes mit besonderem Risikopotenzial in den letzten Jahren gestiegen, obwohl der AP-PSM eine Risikoreduktion vorsieht? Was tut der Bundesrat dagegen und bis wann?

  4. Angesichts der Regulierung in der EU: Wird der Stoff als solcher mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer gemäss DZV eingestuft? Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?

  5. Angesichts seiner potenziell schädigenden Wirkung auf Ungeborene und seine mögliche Kanzerogenität: Welchen Interessen dient die Zulassung dieses Stoffes besonders? Jener der HerstellerInnen, AnwenderInnen, KonsumentInnen oder anderen? Wer trägt die grössten Risiken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Angaben sind – bis auf den folgenden Punkt – korrekt: Pendimethalin ist in 41 in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten. 2. Für die Anwendung von Pendimethalin-haltigen Pflanzenschutzmitteln gelten verschiedene Auflagen. Dazu zählen unter anderem Auflagen betreffend Schutzkleidung für den Anwender, Auflagen zum Schutz von Gewässerorganismen sowie agronomische Auflagen. Diese Auflagen wurden bei den einzelnen Pflanzenschutzmitteln bei der Erstzulassung der jeweiligen Anwendungen festgelegt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer Überprüfung der Anwendungsbestimmungen ergänzt. Aktuell läuft eine gezielte Überprüfung von Pendimethalin-haltigen Pflanzenschutzmitteln. Verzögerungen bei der Bearbeitung ergaben sich unter anderem durch verspätete Datenlieferungen seitens der Bewilligungsinhaberinnen und durch die begrenzten Ressourcen der Zulassungsstelle. Die Bewilligungsinhaberinnen wurden über das Ergebnis der gezielten Überprüfung informiert und erhielten im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die berechtigten Umweltschutzorganisationen haben mit der Mitteilung vom 18. Dezember 2025 im Bundesblatt (BBl 2025 3601) von der Überprüfung Kenntnis erhalten und können gestützt auf Artikel 160b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) Parteistellung beantragen, Einsicht in die Akten erlangen und eine Stellungnahme einreichen. Anschliessend erlässt die Zulassungsstelle eine Verfügung in der Sache. 3. Schwankungen bei den Verkaufsmengen von einzelnen Wirkstoffen sind durchaus üblich und wurden über die letzten Jahre wiederholt beobachtet. Sie können beispielsweise durch Wetterbedingungen und den dadurch entstehenden Druck von Schädlingen (hier: zu bekämpfenden Pflanzen), aber auch durch die zur Verfügung stehenden Alternativen erklärt werden. Auch bei Pendimethalin sind diese Schwankungen zu beobachten. Dessen Verkaufsmenge sank im Jahr 2024 wieder gegenüber dem Jahr 2023 (2024: 33 Tonnen; 2023: 41 Tonnen; Quelle: www.blw.admin.ch > Themen > Pflanzen > Nachhaltiger Pflanzenschutz > Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe). Pendimethalin ist einer von 45 Wirkstoffen, die gemäss der Definition des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel ein besonderes Risikopotenzial aufweisen. Ziel des Aktionsplans ist es, den Einsatz von Wirkstoffen mit besonderem Risikopotenzial bis 2027 insgesamt um 30 % zu reduzieren. Massnahmen, um dies zu erreichen, sind die Förderung des Verzichts auf die Verwendung durch Herbizide oder die Förderung von emissionsarmen Spritzgeräten durch entsprechende Direktzahlungen.Gemäss dem vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierten Jahresbericht 2024 zum Aktionsplan wurde 2023 insgesamt eine Reduktion von 55 % erreicht, also 25 Prozentpunkte mehr als das im Plan festgelegte Ziel (www.blw.admin.ch > Themen > Pflanzen > Nachhaltiger Pflanzenschutz > Aktionsplan Pflanzenschutzmittel). 4. Pendimethalin wurde nicht in die Liste der Stoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser im Sinne von Artikel 18 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) aufgenommen. Diese Liste wurde im Zusammenhang mit den in Artikel 6b LwG im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 WAK-SR zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden festgelegten Zielen erstellt. Im Vergleich zu den anderen aufgenommenen Stoffen trägt Pendimethalin nicht wesentlich zum Risiko bei. 5. Pendimethalin ist ein Herbizid, das in zahlreichen Kulturen zugelassen ist, insbesondere im Feld- und Gemüsebau. Es stellt in diesen Kulturen ein wichtiges Element für die Bekämpfung von Unkräutern dar. Die mit der Anwendung von Pendimethalin-haltigen Pflanzenschutzmitteln verknüpften Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wurden im Kontext der laufenden Überprüfung unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse beurteilt. Es sind entsprechende Massnahmen vorgesehen, um diese Risiken gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu begrenzen.