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26.018 · Geschäft des Bundesrates · 2026-01-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Zusammenfassung

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.01.2026

Freihandelsabkommen mit Malaysia: Bundesrat übermittelt Botschaft ans Parlament

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Botschaft zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia verabschiedet. Es ermöglicht Schweizer Unternehmen, ihre Absatzmärkte weiter zu diversifizieren. Malaysia ist in der ASEAN-Region nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz.

Das Abkommen erhöht die Rechtssicherheit in den Wirtschaftsbeziehungen mit Malaysia, verbessert den Zugang zum malaysischen Markt für Schweizer Wirtschaftsakteure und reduziert das Diskriminierungspotenzial gegenüber Wirtschaftsakteuren aus Ländern, welche ebenfalls über ein FHA mit Malaysia verfügen oder – wie die EU – aktuell über ein solches verhandeln.

Das Abkommen entspricht weitgehend den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen, Streitschlichtung und der technischen Zusammenarbeit. Das Abkommen enthält zudem ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.

Wichtiger Handelspartner in Südostasien

Mit einem bilateralen Güterhandel von 2,3 Mrd. CHF (2024) ist Malaysia in der ASEAN-Region nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Malaysia sind vielfältig und dynamisch. Malaysia ist nach Singapur die zweitwichtigste Destination für schweizerische Direktinvestitionen in Südostasien.

Für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Malaysia werden Zollerleichterungen gelten, teilweise mit Übergangsfristen. Für die Schweizer Exportwirtschaft ergeben sich dadurch neue Chancen, insbesondere in Zukunftstechnologien. Denn das rohstoffreiche Land ist ein wichtiger Akteur in der globalen Elektronikindustrie und führend in der Halbleiterproduktion. Malaysia bietet zudem ein attraktives Investitionsumfeld mit moderner Infrastruktur und gut ausgebildeten, englischsprachigen Arbeitskräften.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia wurde am 23. Juni 2025 in Tromsø, Norwegen unterzeichnet. Die eidgenössischen Räte werden die Botschaft voraussichtlich in der Frühlingsession 2026 und der Sommersession 2026 behandeln.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 17.03.2026

Ständerat genehmigt Handelsabkommen mit Malaysia

Der Ständerat ist einverstanden mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) und Malaysia. Die Vereinbarung biete Schweizer Unternehmen einen besseren Marktzugang, lautete der Tenor im Rat. Entwicklungsorganisationen üben Kritik.

Die kleine Kammer sprach sich am Dienstag mit 32 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen für das Abkommen aus. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.

Gemäss einer Mitteilung des Efta-Sekretariats vom April 2024 wird das Abkommen den Unternehmen auf beiden Seiten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem es Zölle für den Warenhandel abschafft, Bürokratie abbaut und den Marktzugang sichert.

Das Abkommen umfasse Bereiche wie den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Rechte an geistigem Eigentum, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Investitionen und Zusammenarbeit. Zum ersten Mal mit einem asiatischen Partner enthalte das Abkommen zudem Verpflichtungen, die den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der jeweils anderen Seite ermöglichten.

Parmelin zeigt sich zufrieden

Das Abkommen bringe auch "strenge Verpflichtungen" in Bezug auf die Menschenrechte sowie den Arbeits- und Umweltschutz, einschliesslich spezieller Bestimmungen über die nachhaltige Produktion und den Handel mit Palmöl und Palmölderivaten, schrieb die Efta damals.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, das Abkommen schaffe optimale Voraussetzungen für die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Malaysia. "Der Bundesrat ist äusserst zufrieden mit dem Verhandlungsresultat." Hinsichtlich des Palmöls habe man vereinbart, gemeinsam auf mehr Nachhaltigkeit hinzuarbeiten.

Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission wollte den Bundesrat beauftragen, in einer Verordnung sicherzustellen, dass Produkte sowie Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht aus Zwangsarbeit stammen. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.

Moderne Sklaverei noch immer verbreitet

Franziska Roth (SP/SO) sprach von einem "fahlen Nachgeschmack". Die Folgen des Abkommens blieben unklar. "In Malaysia arbeiteten im Jahr 2021 über 200'000 Menschen in moderner Sklaverei." Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen hätten sich erst vor einigen Monaten alarmiert gezeigt über die fortwährende systematische Ausbeutung eingewanderter Arbeiterinnen und Arbeiter in Malaysia.

Es sei nicht so, dass man Tür und Tor öffnen für Zwangsarbeit, sagte Mehrheitssprecher Damian Müller (FDP/LU): "Der Bundesrat ist hier klar sensibilisiert."

Parmelin vertrat die Ansicht, die Bundesverwaltung verfüge nicht über die Mittel, Lieferketten vollständig zu kontrollieren. Im Kampf gegen Zwangsarbeit könne man nicht unilateral, sondern nur auf internationaler Ebene vorgehen.

Kritik an Patentschutz

Die Organisationen Public Eye, Alliance Sud, Bruno Manser Fonds, Green Boots, Uniterre und Solifonds kritisierten in einer Stellungnahme den Entscheid des Ständerats.

Ein Dorn im Auge ist ihnen insbesondere, dass das Abkommen Zollerleichterungen für bis zu 12'500 Tonnen Palmöl vorsieht. Die Palmölproduktion gehöre in Malaysia zu den wichtigsten Treibern der Abholzung des Regenwaldes. Der im Abkommen enthaltene Ansatz reiche nicht aus, damit kein Palmöl aus Zwangsarbeit oder von entwaldeten Flächen in die Schweiz gelange.

Die Organisationen kritisieren zudem, das Abkommen verpflichte Malaysia zu einem strengeren Schutz des geistigen Eigentums bei Medikamenten und Saatgut. Dies schränke den Zugang zu erschwinglichen Medikamenten und das Recht von Bäuerinnen und Bauern ein, eigenes Saatgut zu verwenden und weiterzugeben.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 17.06.2026

Parlament genehmigt Efta-Handelsabkommen mit Malaysia

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das im vergangenen Jahr abgeschlossene Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Efta-Ländern und Malaysia genehmigt. Eine Allianz von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen will aber das Referendum gegen den Beschluss ergreifen.

Grund für diesen Schritt ist laut einer Mitteilung der Allianz, dass der Nationalrat bei der Beratung des Abkommens am Mittwoch eine Reihe von links-grünen Forderungen ablehnte. Eine links-grüne Minderheit der Aussenpolitischen Kommission scheiterte mit einem Rückweisungsantrag.

Mit ihm wollte sie den Bundesrat zu einigen Änderungen verpflichten. So sollte das Abkommen etwa mit Massnahmen zur Durchsetzung von Verstössen gegen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels ergänzt werden.

Die Minderheit wollte auch sicherstellen, dass die Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums den Zugang zu erschwinglichen Medikamenten in Malaysia nicht einschränken. Keinen Erfolg hatte auch ein Vorstoss, mit dem sichergestellt werden sollte, dass malaysische Produkte und Rohstoffe nicht aus Zwangsarbeit stammen dürfen.

Mit 116 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte der Nationalrat dem Abkommen in der Gesamtabstimmung zu. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmung der Eidgenössischen Räte vom Freitag.

Mehrheit: Besser als nichts

Tenor der Befürworterinnen und Befürworter im Nationalrat war, dass eine Rückweisung das Abkommen nicht verbessern würde. Das Abkommen löse nicht alle Probleme, stelle aber doch einen Fortschritt dar.

Für Palmöl gewährt die Schweiz Malaysia einen begrenzten präferenziellen Marktzugang in Form von Zollkontingenten mit reduzierten Zollansätzen. Diese Zugeständnisse sind laut Angaben des Bunds von 2025 identisch mit jenen, die auch gegenüber Indonesien gemacht wurden. Sie unterliegen denselben technischen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Diese Bestimmungen seien also praxiserprobt, sagte Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission, welche Zustimmung zum Beschluss beantragte. Das Abkommen sei eine Chance für die 1,8 Millionen Menschen, die in Malaysia unter der Armutsgrenze lebten.

Links-grüne Ratsmitglieder hingegen sagten, effektive Kontrollmechanismen und griffige Sanktionen bei Verstössen fehlten. Bundespräsident Guy Parmelin hielt ihnen entgegen, die im Abkommen enthaltenen Kontrollmechanismen stellten einen Fortschritt dar. Bei einem Nein zum Abkommen entfielen diese Mechanismen.

Allianz: Nicht besser als bei Indonesien

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schrieb im April 2025, das Abkommen biete grosses Potenzial für Schweizer Unternehmen. Fast alle derzeit aus der Schweiz nach Malaysia exportierten Produkte werden künftig zollfrei ausgeführt werden können. Das Abkommen beinhalte auch "spezifische Bestimmungen zur nachhaltigen Produktion und zum nachhaltigen Handel von Palmöl".

Dazu schrieb die "Allianz gegen Regenwald-Abholzung" in ihrer Mitteilung, das Abkommen mit Malaysia bringe keine Verbesserungen gegenüber dem Freihandelsabkommen mit Indonesien. Dieses wurde im März 2021 vom Schweizer Stimmvolk nur knapp mit 51,7 Prozent der Stimmen angenommen.

Laut der Allianz liefern malaysische Unternehmen mehr Palmöl in die Schweiz als Indonesien. Das Abkommen bringe den Regenwald und die Rechte der dort lebenden Gemeinschaften unter Druck. Farah Rumy (SO/SP) sagte im Rat, wenn der Nationalrat die links-grünen Anträge ablehne, werde die SP die Unterstützung eines Referendums prüfen.

Zur Europäischen Freihandelsassoziation Efta gehören ausser der Schweiz auch Norwegen, Island und Liechtenstein. Malaysia ist die fünftgrösste Volkswirtschaft in Südostasien. Bis zum Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen dauerte es 15 Jahre.

Auskünfte

Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)

apk.cpe@parl.admin.ch

Aussenpolitische Kommission (APK)