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26.3029 · Motion · 2026-03-02

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vorzulegen, mit der die Wehrpflichtersatzabgabe auf alle männlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausgedehnt wird – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Begründung

Die Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) ist eine Ausgleichszahlung, die Schweizer Männer leisten müssen, wenn sie ihren Militär- oder Zivildienst nicht oder nur teilweise erfüllen. Sie beträgt 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens, mindestens 400 Franken pro Jahr, und ist grundsätzlich vom 19. bis zum 37. Altersjahr geschuldet, während maximal elf Jahren.

Auch ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz profitieren von der Sicherheit und den Leistungen, welche die Schweizer Armee erbringt. Es ist daher sachlich nicht gerechtfertigt, sie von der Wehrpflichtersatzabgabe auszunehmen, während Schweizer Männer entweder Dienst leisten oder eine Abgabe entrichten müssen. Diese Ungleichbehandlung ist gegenüber den dienstpflichtigen und abgabepflichtigen Schweizer Bürgern nicht zu rechtfertigen.

Die Schweizer Armee ist angesichts der sicherheitspolitischen Lage und der wachsenden Anforderungen auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als Finanzierungsinstrument ist politisch kaum realistisch, da eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung entsprechende Vorschläge ablehnt. Alternative und zielgerichtete Finanzierungsquellen sind deshalb notwendig.

Die Einführung einer Wehrpflichtersatzabgabe für alle Männer mit Wohnsitz in der Schweiz würde zusätzliche Einnahmen generieren und gleichzeitig mehr Gerechtigkeit schaffen, indem alle männlichen Einwohner, die von der Landesverteidigung profitieren, einen finanziellen Beitrag leisten. Dies stärkt die Akzeptanz der bestehenden Wehrpflichtersatzsystematik und entlastet diejenigen, die heute entweder Dienst leisten oder bereits eine Ersatzabgabe entrichten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Männer ohne Schweizer Staatsbürgerschaft sind nicht zum Militärdienst zugelassen. Aus diesem Grund kann bei ihnen für nicht geleisteten Militärdienst von Verfassungs wegen auch keine Wehrpflichtersatzabgabe erhoben werden (Art. 59 Abs. 3 BV). Bei dem vom Motionär vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument für die Schweizer Armee würde es sich somit nicht um eine Ersatzabgabe, sondern um eine neue "Sicherheitssteuer" handeln, die neben der Wehrpflichtersatzabgabe von Schweizer Bürgern bloss von Einwohnern ohne Schweizer Bürgerrecht zu bezahlen wäre und einer eigenen Verfassungsgrundlage bedürfte. Wie bereits in der Antwort auf das vom Parlament abgeschriebene Postulat 24.3215 erwähnt, beteiligen sich die Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht bereits heute über die direkten und indirekten Steuern finanziell an den Bundesaufgaben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.