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26.3178 · Interpellation · 2026-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Basierend auf der Studie «Verkehr 2045» von Prof. Dr. Weidmann legte der Bundesrat unter dem Titel «Verkehr ‘45» das weitere Vorgehen bzgl. Finanzierung und Realisierung der Verkehrsinfrastruktur dar.

Es fällt auf, dass in der Studie und im Bericht des Bundesrats die Strasseninfrastruktur im Ergolztal nicht thematisiert wird.

Andererseits wird das ASTRA im 2026 die Pläne für die Sanierung der N22 der Öffentlichkeit präsentieren. Die Umfahrung Liestal-Lausen hat grossen Sanierungsbedarf und verläuft im Raum Liestal auf einer Brücke über dem Fluss Ergolz im Gegenverkehr.

Es wird eine grosse Herausforderung werden, den Verkehr so umzuleiten, dass die Region während der Sanierungsarbeiten nicht im Stau versinkt.

Begründung

Der Bevölkerung sollte vor diesem Hintergrund eine Perspektive geboten werden: Langfristiges Ziel sollte es sein, die Umfahrung N22 analog wie in Frenkendorf und Füllinsdorf unter den Boden zu verlegen, statt wie heute auf dem Flussverlauf der Ergolz zu führen. Als Basis für eine neue Spurführung dient eine Korridorstudie.

Das ASTRA hatte der Stadt Liestal im Jahr 2024 eine derartige Korridorstudie fürs 2025 in Aussicht gestellt.

Aufgrund des Volksentscheids im November 2024 wurde diese Studie analog zu anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten verständlicherweise sistiert.

Fragen:

  • Inwiefern ist der Bundesrat daran interessiert die auf einem Flusslauf führende Nationalstrasse längerfristig zu verlegen oder plant der Bundesrat in 15-20 Jahren eine erneute Sanierung der Brückeninfrastruktur der N22 vorzunehmen?

  • Wann wird das ASTRA die damals in Aussicht gestellten Arbeiten an einer Korridorstudie aufnehmen?

  • Welche weiteren Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Projekt in der längeren Frist umgesetzt werden kann?

  • Inwiefern können der Kanton Basel-Landschaft und die betroffenen Gemeinden Unterstützung im Prozess leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat anerkennt das bestehende Verbesserungspotenzial bei der Linienführung der N22 in Liestal. Mit der Vorlage «Verkehr ’45» wird er bis Mitte 2026 seine Überlegungen zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur von Strasse und Schiene in die Vernehmlassung geben. Vor diesem Hintergrund soll die politische und öffentliche Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Verkehrsinfrastruktur abgewartet werden, bevor neue Planungen für zusätzliche Nationalstrassenvorhaben mit erheblichen Kostenfolgen aufgenommen werden. 2./4. Ein konkreter Zeitrahmen für den Start eines Planungsprozesses zur Weiterentwicklung der N22 in Liestal kann derzeit nicht genannt werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird jedoch – sobald entsprechende Planungsarbeiten aufgenommen werden – den Kanton Basel-Landschaft sowie die betroffenen Gemeinden eng in den Prozess einbeziehen. Eine darüberhinausgehende Unterstützung ist aktuell nicht erforderlich. 3. Über eine allfällige Realisierung eines aus diesem Planungsprozess hervorgehenden Projekts entscheiden dereinst die Eidgenössischen Räte. Voraussetzung dafür ist die vorgängige Aufnahme des Vorhabens ins Strategische Entwicklungsprogramm der Nationalstrassen.