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26.3213 · Interpellation · 2026-03-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat hat 2022 den Kauf von 36 F-35A zu einem Preis von 6.035 Milliarden Franken beschlossen. Inzwischen steigen die Kosten auf bis zu 7.3 Milliarden Franken, womit ein Stückpreis von über 200 Millionen Franken resultiert, worauf der Bundesrat eine Reduktion der Stückzahl beschlossen hat. Polen hingegen bezahlt für seine F-35A rund 130 bis 140 Millionen Franken pro Stück. Selbst inflationsbereinigt bleibt ein Aufpreis von etwa 50 %. Unterschiede in der Konfiguration können diesen Preisunterschied kaum erklären. Angesichts dieser Diskrepanz stellen sich wesentliche Fragen zu Verhandlungsführung und Kostenkontrolle. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sehen die Gesamtkosten der F-35 (d.h. Stückpreis pro Jet sowie alle weiteren damit verbundenen Kosten: Pilotenausbildung, Bewaffnung, Ersatzteile, etc.) zwischen der Schweiz und Polen im Vergleich aus?

  2. Wie erklärt sich der Bundesrat den erheblichen Preisunterschied zwischen den F-35A für die Schweiz (ca. 200 Millionen Franken pro Stück) und jenen für Polen (ca. 130–140 Millionen Franken pro Stück)?

  3. Welche Rolle spielten Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und die Inflation in den USA für diesen Unterschied?

  4. Inwiefern verteuern die von der Schweiz verlangten Offset-Auflagen den effektiven Kaufpreis? Rechtfertigt der wirtschaftliche Nutzen diese Mehrkosten?

  5. Verfügen die für die Schweiz bestimmten F-35A tatsächlich über eine andere oder bessere Ausrüstung als jene Polens, die den massiven Aufpreis rechtfertigen würde?

  6. Wurde dem Parlament beim Entscheid über den Kauf transparent kommuniziert, dass die Schweiz im internationalen Vergleich pro Flugzeug einen deutlich höheren Preis zahlt?

  7. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus diesem Preisunterschied für künftige Rüstungsbeschaffungen, insbesondere bei internationalen Preisvergleichen vor Vertragsabschluss?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat kann sich nicht zum polnischen Beschaffungsprogramm äussern, da der Beschaffungsumfang nicht im Detail bekannt ist. Entsprechend ist auch ein Vergleich mit der Schweizer Beschaffung nicht möglich.In den Schweizer Beschaffungskosten sind nebst den Flugzeugen auch Munition, Bewaffnung, Ausbildungssysteme, Logistikpakete, Systeme für die Einsatzplanung und
-auswertung, Support Equipment sowie Ausgaben für die Integration in Führungs- und Informationssysteme, Unterstützungsleistungen durch die Industrie und die Kosten für Kompensationsgeschäfte (Offset-Geschäfte) und die Mehrwertsteuer enthalten. Detaillierte Preisangaben sind geschäftsvertrauliche Informationen, zu denen sich das VBS öffentlich nicht äussert.Vom Gesamtpreis einer Beschaffung kann aufgrund der unterschiedlichen Beistellungen nicht auf den Preis der einzelnen Flugzeuge geschlossen werden. Da die F-35A sowie die Triebwerke aus einem Produktionslos für alle Kunden im Rahmen desselben Beschaffungsvertrags zwischen der US-Regierung und der US-Industrie beschafft werden, sind die Preise für die Flugzeuge für diese Kunden gleich. Unterschiede können sich allenfalls durch unterschiedliche Konfigurationen ergeben, zum Beispiel durch die Ausstattung mit einem Bremsschirm. 3. Die Schweiz hat am 19. September 2022 mit der US-Regierung einen Kaufvertrag (Letter of Offer and Acceptance, LOA) abgeschlossen. Die US-Behörden wiederum schliessen Kaufverträge mit der US-Industrie für die jeweiligen Produktionslose ab, in welchen auch die Schweizer Flugzeuge enthalten sind. Der erste Kaufvertrag zwischen der US-Regierung und der US-Industrie für das Produktionslos 19, welches acht Schweizer Flugzeuge beinhaltet, wurde im Herbst 2025 abgeschlossen. Für den Kaufpreis sind diese Verträge mit dem Hersteller massgebend, die mit einem Festpreis («Firm Fixed Price») abgeschlossen werden, welcher auch die Teuerung bis zur Auslieferung enthält. Bis zu diesem Vertragsabschluss kann der im LOA angegebene Preis, welcher eine geschätzte Teuerung seit dem Abschluss des zwischenstaatlichen Vertrages enthält, angepasst werden, zum Beispiel aufgrund einer höheren Inflation oder höheren Rohstoffpreisen als angenommen. Der Zeitpunkt des Abschlusses des LOA spielt insofern eine Rolle, als dass basierend darauf die Flugzeuge in den Produktionslosen den Kunden zugeordnet werden. Von Jahr zu Jahr steigen die Kosten im Durchschnitt entsprechend der US-Teuerung. 4. Die Kosten für Offsetverpflichtungen sind in den Kaufpreis eingerechnet und werden nicht separat ausgewiesen. Die genauen Offsetkosten werden von der US-Industrie bestimmt und sind für die Schweiz nicht einsehbar. Sie dürften aber schätzungsweise im Bereich von 700 bis 800 Millionen US-Dollar liegen.Bei Kompensationsgeschäften steht nicht der wirtschaftliche, sondern der sicherheits- und rüstungspolitische Nutzen im Vordergrund. Für die Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee ist eine leistungsfähige sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) unabdingbar. Mit Kompensationsgeschäften werden sicherheitsrelevante Schwerpunkttechnologien und industrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten im Inland gefördert und damit die STIB gestärkt. Die Kompensationsgeschäfte sind ebenfalls Teil des Bundesbeschlusses über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge, der vom Stimmvolk angenommen wurde. 5. Die Schweizer F-35A entsprechen der Standardkonfiguration. Es gibt keine Schweiz-spezifischen Anpassungen. Als wählbares Konfigurationselement wurde einzig die Ausstattung mit einem Bremsschirm gewählt, die ebenfalls von vielen anderen europäischen Ländern genutzt wird. 6./7. Die Schweiz bezahlt keinen höheren Preis für die Flugzeuge und Triebwerke als die anderen Kunden, die Flugzeuge aus denselben Produktionslosen in der gleichen Konfiguration erhalten.