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26.3256 · Motion · 2026-03-19

Finanzdepartement

Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein öffentlich zugängliches, digitales und zentral geführtes Register der Empfänger von Bundessubventionen einzurichten. Das Register soll mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Erstempfängers der Subvention

  • Höhe der ausbezahlten Subvention

  • zuständiges Bundesamt oder Departement

  • gesetzliche Grundlage der Subvention

  • konkret gefördertes Projekt, Dienstleistung oder Tätigkeit

Das Register ist durch die Eidgenössische Finanzverwaltung zu führen und jährlich zu aktualisieren. Die Daten sind in einer Form zu veröffentlichen, die eine transparente und verständliche Nachvollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Mittel ermöglicht.

Begründung

Bundessubventionen haben in den letzten Jahren eine erhebliche finanzielle Dimension erreicht. Ein neuer Beicht des Luzerner Forschungsinstitut für Schweizer Wirtschaftspolitik IWP zeigt, dass sich für das Jahr 2025 das ausgabeseitige Subventionsvolumen des Bundes auf rund 48,6 Milliarden Franken beläuft, was mehr als der Hälfte der laufenden Bundesausgaben entspricht.

Gleichzeitig zeigt Report, dass die Struktur der Subventionen zunehmend komplex geworden ist. Insgesamt konnten 20'641 Erstempfänger von Bundessubventionen identifiziert werden. Diese grosse Zahl verdeutlicht, wie breit der Bund Fördermittel verteilt und wie schwierig es für Parlament, Medien und Öffentlichkeit geworden ist, den Überblick über diese Zahlungen zu behalten.

Erstaunlich ist insbesondere, dass trotz der grossen Bedeutung dieser Ausgaben bisher kein vollständiges und gebündeltes öffentliches Register der Subventionsempfänger existiert. Die verfügbaren Daten liegen fragmentiert bei verschiedenen Bundesämtern oder nur in aggregierter Form vor. Dies erschwert eine sachliche politische Diskussion über die Wirksamkeit und Zielgenauigkeit staatlicher Förderinstrumente.

Beispiele aus dem Bericht zeigen, dass die Subventionspolitik sehr unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt und teilweise auch kontrovers beurteilt wird:

  • 60'000 an equality4tourism, 51'000 CHF an den Eritreischen Medienbund Schweiz, 50'000 CHF an die feministische Friedensorganisation Frieda, oder 12'000 CHF an Swiss Dental Hygienists für die Gleichstellung der Geschlechter

  • 132'000 CHF an den Verein Milchjugend für "lesbische, schwule, bi, aro-ace, trans und intergeschlechtliche Jugendliche und für alle dazwischen und ausserhalb" für ausserschulischer Kinder- und Jugendförderung

  • 72’000 CHF an Nestle oder 237'000 CHF an den Norwegian Refugee Council für Migrationszusammenarbeit und Rückkehr

  • 250'000 CHF an Pro Velo für eine Velo-Challenge

  • 18.9 Mio. an Caritas für den Verfahrensaufwand für Asylsuchende

  • 6'000 CHF an QueerOfficers für die ausserdienstliche Ausbildung im Militär

Diese Beispiele zeigen nicht zwingend, dass solche Förderinstrumente grundsätzlich falsch sind. Sie verdeutlichen jedoch, dass eine transparente Darstellung der Empfänger öffentlicher Mittel eine zentrale Voraussetzung für eine fundierte politische Debatte ist. Mehrere Länder – darunter etwa die EU mit ihrem Transparency Register für Agrarsubventionen – verfügen bereits über vergleichbare Instrumente.

Ein solches Register wäre daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und besserer parlamentarischer Kontrolle der Subventionspolitik des Bundes.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Die jährlich mit der Staatsrechnung publizierte Subventionsdatenbank weist bereits heute für jeden Subventionskredit das zuständige Bundesamt / Departement, die gesetzliche Grundlage, den Umfang des Kredites sowie in generalisierter Form die Endempfänger und die geförderten Leistungen aus.Bezüglich eines zusätzlichen Registers mit Angaben zu den Erstempfängern einzelner Subventionszahlungen bestehen jedoch noch offene Fragen hinsichtlich der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit sowie der damit verbundenen Kosten.Der Bundesrat sieht vor, diese Fragen im Rahmen der Arbeiten zum Postulat24.3927FDP-Liberale Fraktion «Subventionsvergabepraxis optimieren» vertieft zu prüfen. Nur wenn die Machbarkeit in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht gegeben ist, kann ein entsprechendes Register umgesetzt werden.Aufgrund fehlender Datengrundlage werden konkret geförderte Projekte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten nicht den einzelnen Erstempfängern zugeordnet werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.