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26.3420 · Motion · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Agrareinfuhrverordnung, die u.a. den Import von Milchprodukten regelt, die Bedingungen zur Bewilligung für Milchpulver- und Butterimport so zu ändern, dass bei Verfügbarkeit von Milch und Butter im Inland kein Milchpulver- und Butterimport mehr bewilligt wird.

Begründung

Die aktuelle Situation auf dem Milchmarkt ist absurd: Aufgrund der aussergewöhnlich hohen Futterqualität im vergangenen Jahr und einem zollbedingten, leichten Einbruch bei den Käseexporten herrscht ein Überschuss an Milch in der Schweiz. Da Molkereien nicht die gesamte Menge verarbeiten können, musste sogar Milch in Biogasanlagen entsorgt werden - eine Ressourcenverschwendung erster Güte. Dennoch hat der Bund gemäss Recherchen des «Schweizer Bauer» im zweiten Halbjahr 2025 den Import von 7'000'000 Kilogramm Milch und 1'856'450 Kilogramm Milchpulver bewilligt. Das Fass zum Überlaufen brachte dann der Hersteller Mondelez, der noch im Jahr 2026 in der aktuellen Situation des Milchüberschusses 1000 Tonnen Butter zu importieren plant. Hersteller wie Mondelez können den sogenannten Veredelungsverkehr nutzen, um sich ihre Rohstoffe zu beschaffen, günstig zu importieren und damit auch die Preise am Schweizer Milchmarkt zu drücken. Die Bewilligungen zum Import sollten aber eigentlich nur dann gegeben werden, wenn in der Schweiz der Rohstoff nicht in genügender Menge verfügbar ist. Die aktuelle Praxis unterläuft den Zollschutz, fördert Preisdumping und führt zur Vernichtung wertvoller Rohstoffe. Der Bundesrat wird daher gebeten, die Bewilligung von Milchpulver- und Butterimporten bei Verfügbarkeit der Rohstoffe im Inland nicht mehr zuzulassen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

In der Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01) ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten innerhalb des WTO-Zollkontingents Nr. 7 geregelt. Das Teilzollkontingent (TZK) 07.2 für Milchpulver mit mehr als 1,5 % Fettgehalt beläuft sich auf 300 t pro Jahr. Das TZK 07.4 für Butter und andere Fettstoffe aus der Milch beträgt 100 t pro Jahr. Im Vergleich zur inländischen Produktion von Vollmilchpulver (11’594 t im 2025) und Butter (45'170 t im 2025) sind die TZK 07.2 und 07.4 sehr klein. Der Import ausserhalb dieser TZK unterliegt sehr hohen Zöllen. Es besteht somit ein hoher Grenzschutz für Milchpulver und Butter.Für eine Änderung des Zollkontingents Nr. 7 zulasten der bestehenden Lieferländer müsste die Schweiz gemäss Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT; SR 0.632.21) verhandeln. Im Rahmen dieses sogenannten Dekonsolidierungsverfahrens müsste mit Kompensationsforderungen der Hauptlieferländer gerechnet werden. Diese Forderungen könnten beispielsweise in der Senkung der Zollansätze für andere Milchprodukte, Fleisch oder Gemüse bestehen. Die Aussicht, dass insgesamt eine bessere Situation für die inländische Milchwirtschaft erreicht werden könnte, schätzt der Bundesrat als gering ein. Zusätzliche Mengen an Milchpulver und Butter werden im sogenannten Veredelungsverkehr in die Schweiz eingeführt und verarbeitet wieder ausgeführt. Der Veredelungsverkehr ist ein eigenständiges Zollverfahren mit abweichenden Bedingungen und als solches im Zollgesetz (ZG; SR 631.0) geregelt. Das Parlament hat in der Sommersession 2025 eine Totalrevision des ZG verabschiedet. Teil davon ist eine restriktivere Regelung des aktiven Veredelungsverkehrs. Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen dazu voraussichtlich noch im Sommer 2026 in die Vernehmlassung bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.