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26.3437 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4733 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Bund der Öffentlichkeit bereits zahlreiche Informationen und Analysen im Energiebereich zur Verfügung stellt und darauf achtet, eine neutrale und auf wissenschaftlichen Daten basierende Information bereitzustellen.

Im Zusammenhang mit der Energiewende und dem Ausbau der Stromproduktionsinfrastrukturen in der Schweiz haben sich die öffentlichen Debatten deutlich intensiviert. Gleichzeitig ist festzustellen, dass diese Diskussionen zunehmend von der Verbreitung ungenauer oder irreführender Informationen über Kosten, Umweltauswirkungen, Versorgungssicherheit oder die Leistungsfähigkeit verschiedener Energietechnologien begleitet werden.

Die Verbreitung solcher Falschinformationen («Fake News») kann die öffentliche Meinung stark beeinflussen, Entscheidungsprozesse erschweren und das Vertrauen in die Institutionen schwächen. Für die breite Öffentlichkeit wie auch für lokale Behörden ist es oft schwierig, verlässliche Informationen rasch von falschen oder irreführenden Aussagen zu unterscheiden.

In diesem Zusammenhang erscheint die Bereitstellung überprüfter und leicht zugänglicher Informationen als wichtiges Element zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Debatte.

Eine offizielle Plattform, die es ermöglicht, verbreitete Aussagen im Energiebereich rasch zu überprüfen, könnte dazu beitragen, die Verbreitung von Falschinformationen einzudämmen und eine faktenbasierte öffentliche Diskussion zu stärken.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Verbreitung von Falschinformationen im Bereich der Energiepolitik ein Problem für die Qualität der öffentlichen Debatte in der Schweiz darstellt?

2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass der Bund eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung überprüfter Informationen spielen könnte, um der Verbreitung von Falschinformationen im Energiebereich entgegenzuwirken?

3. Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob auf den Internetseiten des Bundesamts für Energie (BFE) und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eine Fact-Checking-Plattform eingerichtet werden könnte, die sich mit den wichtigsten Aussagen im energiewirtschaftlichen Diskurs befasst?

4. Mit welchen Kosten wäre die Einrichtung eines solchen Instruments ungefähr verbunden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Unabhängig des Themenbereichs können falsche, unvollständige oder irreführende Informationen situationsspezifisch gesellschaftliche Herausforderungen darstellen. Eine offene Diskussionskultur und eine intakte Medienkompetenz ist das beste Mittel gegen eine Verbreitung von Falschinformationen. Der Bundesrat fördert im Rahmen seiner gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten bereits eine Reihe von Angeboten zur Stärkung digitaler Kompetenzen. Zudem ist der Unterricht zur digitalen Bildung in der obligatorischen Schulzeit in die Rahmenlehrpläne integriert und vermittelt Kompetenzen für einen kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien und Informationen. Dieser liegt in der abschliessenden Zuständigkeit der Kantone. Neben der Förderung der Medienkompetenz tragen die Medienvielfalt und -qualität zu einer faktenbasierten Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz bei. Der Bundesrat setzt sich für gute Rahmenbedingungen der Medienbranche ein, z.B. für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, private Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag, die journalistische Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen im Bereich des Journalismus. 2 & 3. Informationen, die der Bund der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, werden von Fachpersonen geprüft und plausibilisiert. Der Bund respektiert die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 & 17 BV) und darf nicht als Zensurorgan operieren. In konkreten für den Bund relevanten Fällen – soweit der Bund von den Falschmeldungen Kenntnis hat – werden diese in geeigneter Form richtiggestellt. Eine Fact-Checking-Plattform zum Thema Energie könnte den gesellschaftlichen Herausforderungen nicht gerecht werden. Eine solche würde zudem demokratisch nicht legitimierbare Abgrenzungsprobleme mit sich bringen. 4. Die Kosten einer Fact-Checking-Plattform zum Thema Energie können nicht belastbar quantifiziert werden.