26.3453 · Motion · 2026-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die von der SBB auf Ende 2020 angekündigten Halte der Viertelstunden-IC Zürich-Bern in Aarau endlich umzusetzen, so dass das im Step 2035 vorgesehene Anschlusskonzept in Aarau zeitnah zum Tragen kommt. Dabei soll die per Motion geforderte Direktverbindung Baden-Brugg-Bern erhalten bleiben.
Begründung
Immer wieder hat die SBB den IC-Viertelstundentakt zwischen Zürich und Bern mit Halt in Aarau angekündigt. Einführungsdatum wäre Dezember 2020 gewesen. Mit grosser Werbetrommel seitens von SBB-Verantwortlichen wurden diese Halte vor Aargauer Verkehrsverbänden und Regionalplanungsgruppen als baldige Aufwertung für den Aargau angepriesen. Geschehen ist bis heute leider nichts.
Mit diesen Halten wird Aarau zu einem Knotenbahnhof im Schweizer Taktfahrplan-System aufgewertet und zahlreiche Linien des Fern- und Regionalverkehrs im Schweizer Mittelland können davon massiv profitieren. Die bisherigen halbstündlichen Nonstop-Verbindungen Zürich-Bern bleiben unverändert erhalten. Mit offizieller Begründung des Umbaus im Bahnhof Bern wurde die Einführung dieser IC-Züge immer wieder neu nach hinten verschoben. Für den bevölkerungsmässig rasch wachsenden, viertgrössten Kanton der Schweiz ist die aktuelle Situation nicht hinnehmbar. Aarau ist ein Wirtschaftsraums mit rund 220’000 Einwohnern und ein ÖV-Knoten für etwa die Hälfte der Kantonsfläche sowie zusätzlich für den angrenzenden Kanton Solothurn.
Als besondere Brüskierung musste der Kanton Aargau vor Jahresfrist Kenntnis davon nehmen, dass diese heute in den Hauptverkehrszeiten bereits verkehrenden Züge nun statt in Aarau einen Halt in Bern-Wankdorf einlegen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Ausbauschritt 2035 lag das Angebotskonzept 2035 (AK 35) zugrunde. Dieses sah zahlreiche Verbesserungen vor, unter anderem neue Viertel- und Halbstundentakte auf rund 60 Strecken. Mittlerweile haben sich jedoch wesentliche Annahmen verändert und es hat sich gezeigt, dass das AK 35 ohne Zusatzmassnahmen mit wesentlichen Kostenfolgen nicht funktioniert. Des Weiteren zeigten sich bei Projekten in den beschlossenen Bahnausbauprogrammen Kostensteigerungen. Insgesamt hätte sich der Mehrbedarf für die Realisierung des AK 35 auf rund 14 Milliarden Franken belaufen. Das Parlament hat mit dem Bundesbeschluss zum STEP AS 2035 sechs Grossprojekte zur prioritären Prüfung in Auftrag gegeben, darunter auch die Direktverbindung Aarau – Zürich. Im Bahninfrastrukturfonds BIF fehlen jedoch die notwendigen Mittel, um dieses Grossprojekt zu finanzieren. Das bisherige AK 35 ist nicht umsetzbar. Aktuell erarbeitet die SBB im Auftrag des BAV und zusammen mit den Kantonen ein neues Angebotskonzept für den Horizont 2035. Der Fokus liegt dabei auf der Kapazitätssteigerung auf überlasteten Strecken. In einem funktionierenden Angebotskonzept mit zeitnahem Kundennutzen werden nicht alle ursprünglichen Angebotsziele umsetzbar sein. Insbesondere zwischen Zürich und Olten sind die bestehenden Infrastrukturkapazitäten mit dem bis in den Horizont 2035 geplanten Substanzerhalt und Ausbau so ausgeschöpft, dass kein Spielraum in der Fahrplangestaltung verbleibt. In diesem Raum liegt der Fokus für die Angebotsplanung daher umso mehr auf der Schaffung von Kapazitäten, dies teilweise auch zu Lasten von regionalen Verbindungen. Das BAV leitet die Planungen für ein Angebotskonzept im Planungsprozess unter Einbezug aller Planungspartner. Ziel solcher Planungen ist es, ein optimal abgestimmtes Konzept im Planungsdreieck Angebot-Infrastruktur-Rollmaterial zu erarbeiten. Angebotsforderungen per Motionen übersteuern den Planungsprozess. Sie führen insbesondere in den hoch ausgelasteten Teilen des Schienennetzes dazu, dass die für die prognostizierte Nachfrage notwendigen Kapazitäten nicht optimal angeboten werden können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.