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26.3597 · Postulat · 2026-06-09

Justiz- und Polizeidepartement

Eingereicht

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt:

  • das geltende Recht zu überprüfen, um die Bestimmungen zu ermitteln, die sich direkt oder indirekt auf den Begriff des Konkubinats beziehen, und die jeweiligen konkreten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu erfassen (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Sachenrecht, Familienrecht usw.);

  • die unterschiedlichen Begriffe und ihre Auswirkungen zu vergleichen;

  • einen Bericht zuhanden des Parlaments auszuarbeiten;

  • eine Vereinheitlichung oder Harmonisierung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vorzuschlagen;

  • für den Fall, dass solche Projekte bereits durchgeführt werden, deren aktuellen Stand und den Umsetzungszeitplan anzugeben.

Begründung

Das Konkubinat ist eine immer weiter verbreitete Form des Zusammenlebens. Das Bundesrecht scheint jedoch keine gesetzliche Definition dieses Begriffs zu enthalten. Es ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die eine Definition oder eher mehrere Definitionen dafür geliefert hat. Diese variieren je nach Rechtsgebiet und so unterscheiden sich ihre Auswirkungen je nachdem, ob es sich um Steuer-, Sozialversicherungs- oder Familienrecht handelt, insbesondere bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Ausbildungsbeiträgen (Stipendien). Es entstehen Ungleichheiten hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betroffenen sowie auf die gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder dieser Familien. Es wird Aufgabe des Gesetzgebers sein, Massnahmen zu ergreifen, falls der angeforderte Bericht Unterschiede und Ungleichheiten aufzeigt, die sich aus dem Fehlen einer einheitlichen oder harmonisierten Definition ergeben.

Sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein offensichtliches Interesse daran, den Begriff des Konkubinats in der Gesetzgebung zu harmonisieren oder zu vereinheitlichen. Dadurch werden die Prozesse vereinfacht, das Recht präzisiert und die Rechtssicherheit gewährleistet. Die Verwaltung spart Zeit und die Bürgerinnen und Bürger erhalten ein besseres Verständnis, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf ihre Situation. Die Kantone könnten ihrerseits in ihrer eigenen Gesetzgebung auf diese Definition verweisen.