Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG
Nationales Programm Alkohol 2008 – 2012 Kurzfassung
Bern, 26. Oktober 2007
Impressum © Bundesamt für Gesundheit (BAG) Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit
Weitere Informationen: BAG, Sektion Alkohol und Tabak, 3003 Bern Programmleitung Nationales Programm Alkohol: Anne Lévy Telefon +41 (0)31 323 87 86, Telefax +41 (0)31 323 87 89 E-Mail: alkohol@bag.admin.ch www.bag.admin.ch
Diese Publikation ist ebenfalls in französischer und italienischer Sprache auf der BAG-Homepage aufgeschaltet
Vorwort
Alkohol ist ein traditioneller, fest verankerter Bestandteil unserer Kultur. Trotzdem ist er kein normales Konsumgut – der Umgang mit Alkohol will gelernt sein. Der Grossteil der Schweizer Bevölkerung weiss, wie mit Alkohol umzugehen ist. Doch es gibt Menschen, die trinken zu viel, zu häufig oder in ungeeigneten Situ- ationen. Diese problematischen Konsummuster verursachen eines der grössten sozial-medizinischen Prob- leme der Schweiz. Oder anders ausgedrückt: viel Leid und hohe Kosten. Es liegt im Interesse aller, diese Auswirkungen zu mindern. Im Auftrag des Bundesrats erarbeitete deshalb das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in enger Kooperation mit den wichtigen Akteuren das vorliegende Nationale Programm Alkohol (NPA). Die Handlungsschwer- punkte liegen in den Bereichen Jugend, Gewalt, Sport und Unfälle. Die wirksamen und kostengünstigen Massnahmen der Alkoholprävention sind heute bekannt. Doch nicht immer ist realpolitisch alles möglich, was gesundheitspolitisch wünschenswert wäre. In diesem Sinne ist das Nationale Programm Alkohol als ein erster Schritt zu verstehen. Es setzt auf eine verstärkte Koordination zwischen den Partnern sowie auf eine bessere Synergiennutzung zwischen den Kantonen und anderen wichtigen Akteuren. Es fördert zudem die Kohärenz der alkoholpolitischen Aktivitäten und gewährleistet de- ren Abstimmung mit dem internationalen Umfeld. Das Nationale Programm Alkohol zielt strategisch sowohl auf die Stärkung der individuellen Gesundheits- kompetenz ab wie auch auf die Verhältnisprävention. Das eine ergänzt das andere. Gezielte Massnahmen der Verhältnisprävention wie Marktregulierungen oder Vorschriften im Bereich Alkoholkonsum und Verkehr sind erwiesenermassen effizient. Solche Massnahmen verlangen die Unterstützung jener, die ihren Alkohol- konsum im Griff haben. Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb ebenfalls wichtige Hand- lungsfelder dieses Programms. Das vorliegende Programm hat zweierlei Zwecke: Es fasst zum einen den heutigen Stand der Schweizer Alkoholpolitik und die aktuellen Herausforderungen zusammen. Zum anderen gibt es einen Überblick über die Vision, Ziele und Strategie der künftigen Alkoholpolitik und skizziert die massgeblichen Handlungsfelder. Das Programm will gesundheits- und suchtpolitisch Interessierte sowie Entscheidungsträgerinnen und - träger in Politik und Wirtschaft ansprechen. Im Programm werden aktuelle oder kürzlich abgeschlossene Aktivitäten aus der Schweizer Alkoholpräventi- on vorgestellt. Diese Beispiele zeigen, dass schon heute wirksame und erfolgreiche Präventionsarbeit ge- leistet wird. Die kleine Auswahl kann die Vielzahl der laufenden Vorhaben nur illustrieren - in der Schweiz führen zahlreiche Kantone, regional-lokale Fachstellen und andere Institutionen vergleichbar inspirierende Projekte durch. Allen an der Ausarbeitung des Nationalen Programms Alkohol beteiligten Partnerinnen und Partnern gebührt an dieser Stelle unser besonderer Dank. Das entstandene Vertrauen und den Elan aus der konstruktiven und professionellen Zusammenarbeit während der zurückliegenden zweijährigen Erarbeitungsphase neh- men wir nun gerne in die Umsetzung mit.
Prof. Thomas Zeltner Dr. Lucien Erard Direktor Bundesamt für Gesundheit BAG Direktor Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV
Rosmarie Zapfl Dr. Markus Dürr Präsidentin Eidgenössische Kommission Präsident Schweizerische Konferenz für Alkoholfragen EKA der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
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A. Ausgangslage
Entstehung und Inhalt Der Bundesrat hat 2005 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Überprü- des NPA fung der schweizerischen Alkoholpolitik betraut. In einem partizipativen Prozess wurde ab Sommer 2005 der Handlungsbedarf in der Alkoholprävention eruiert und unter Mitwirkung der wichtigen Akteure das vorliegende Nationale Programm Alkohol 2008 – 2012 (NPA) ausgearbeitet. Dieses definiert die Vision, Ziele und strategischen Stossrichtungen der künftigen Alkoholpolitik und skizziert die in den nächsten Jahren zu bearbeitenden Handlungsfelder. Der Bundesrat entscheidet lediglich über die Vision, Ziele und Strategie des NPA, nicht jedoch über die skiz- zierten Massnahmenvorschläge. Zum ersten Mal liegt für die schweizerische Al- koholpolitik eine gemeinsam erarbeitete Zielsetzung und Strategie vor, die von den Akteuren der Alkoholpolitik mitgetragen werden. Alkohol – Teil des Alkoholische Getränke werden aus vielen Gründen geschätzt: als Teil der Es- Gesellschaftslebens sens- und Trinkkultur, als Mittel zur Entspannung, und insbesondere als Teil des sozialen Austauschs und als Zeichen für eine Auszeit von den täglichen Verpflich- tungen. Weit verbreiteter Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat einen unproblematischen risikoarmer Konsum und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken. 23% der über 15-Jährigen trinken überhaupt keinen Alkohol. In den letzen Jahren ging in der Schweiz der Pro-Kopf-Verbrauch alkoholischer Getränke zurück. Ebenso hat die Zahl der täg- lich ein- oder mehrmals Alkohol Konsumierenden merklich abgenommen (SFA 1992, 1997, 2002). Geringe Mengen von alkoholischen Getränken können einen gewissen schützenden Effekt auf Herz und Kreislauf haben. 1 Million Menschen mit Rund eine Million Menschen in der Schweiz konsumieren jedoch Alkohol auf eine schädlichen Konsum Weise, mit der sie sich gesundheitlich schaden könnten. Problematisch ist der hohe Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie das zunehmende Rauschtrinken mit den negativen Begleiterscheinungen wie Gewalt und Unfälle. Konsummuster im Fokus Im Blickpunkt der Gesundheitspolitik stehen nicht nur der hohe durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum oder die ungünstige Verteilung des Alkoholkonsums auf ein- zelne Bevölkerungsgruppen. Als viel entscheidender gilt heute eine differenzierte Betrachtung der gängigen Konsummuster und ihrer Variabilität. In Anlehnung an neuere internationale Wissenschaftsstandards und an den Be- richt „psychoaktiv.ch“ (EKDF 2005) unterscheidet die schweizerische Alkoholpolitik grundsätzlich die drei folgenden Konsummuster (vgl. Abb.) Risikoarmer Konsum Problematischer Konsum Abhängiges Konsumverhalten Problematischer Konsum und abhängiges Konsumverhalten zusammen werden oftmals auch als „risikoreicher Konsum“ oder „Risikokonsum“ bezeichnet.
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Alkoholkonsum
Risikoarmer Konsum Abhängiges Problematischer Konsum Konsumverhalten
Situationsunangepasster Rauschtrinken Chronischer Konsum Konsum
Abb. 1: Alkohol-Konsummuster im Überblick
Im Fokus der Alkoholprävention stehen der problematische Konsum in seinen diversen Ausprägungen sowie das abhängige Konsumverhalten. Problematischer Konsum Von „problematischem Alkoholkonsum“ wird nach internationalen Standards dann gesprochen, wenn durch das Konsumieren von Alkohol die eigene Gesundheit oder diejenige anderer Personen erheblich gefährdet wird und entsprechende Schäden in Kauf genommen oder verursacht werden. Als problematisch gilt auch der Alkoholkonsum von Personen, die – wie Kinder oder kranke Menschen – grundsätzlich auf Alkohol verzichten sollten. Rauschtrinken Der Begriff „Rauschtrinken“ (engl.: Binge Drinking) steht laut internationalen Richtlinien für den Konsum einer grossen Menge Alkohol in einem kurzen Zeit- raum. Anlass zur Sorge bereitet vor allem das Rauschtrinken von Jugendlichen. In der Schweiz werden täglich 3 bis 4 junge Menschen (bis 23 Jahre alt) aufgrund von Alkoholproblemen in ein Spital eingeliefert, mehr als die Hälfte mit Vergiftungs- symptomen (GMEL et al. 2006a). Chronischer Konsum Als „chronischer Konsum“ wird der regelmässige und wegen der Häufigkeit und Menge nicht mehr als risikoarm einzustufende Alkoholkonsum bezeichnet. Nach den gängigen internationalen Standards beginnt der chronische Konsum bei der Einnahme von durchschnittlich 20 Gramm reinen Alkohols (entspricht rund 2 Standardgläsern) pro Tag bei Frauen bzw. 40 Gramm (entspricht rund 4 Stan- dardgläsern) bei Männern (W HO 2000). Schätzungsweise 260'000 Personen im Alter zwischen 15 und 75 Jahren trinken regelmässig zu viel Alkohol, davon sind knapp zwei Drittel gleichzeitig als Rauschtrinkende zu betrachten. Der Anteil chronisch Alkoholkonsumierender nimmt mit dem Alter tendenziell zu. Situationsungepasster Unter dem Muster des situationsunangepassten Konsums zusammengefasst Konsum werden die Problemfelder „Fahren unter Alkoholeinfluss“ oder Alkohol am Ar- beitsplatz, beim Sport, bei der Einnahme von Medikamenten oder während der Schwangerschaft. Alkoholabhängigkeit Abhängiges Konsumverhalten („Alkoholabhängigkeit“) hat gemäss Krankheits- klassifikationen der WHO (WHO 2007b) verschiedene Ausprägungen wie starkes Verlangen nach Alkohol, verminderte Konsumkontrolle, Vernachlässigung ande- rer Interessen oder anhaltender Konsum trotz starker schädlicher Folgeerschei- nungen. Schätzungsweise gegen 300'000 Personen in der Schweiz sind alkoholabhängig oder zumindest stark alkoholgefährdet, davon sind rund zwei Drittel Männer.
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Folgen des Problematischer Konsum und Alkoholabhängigkeit haben vielfältige negative Alkoholkonsums Auswirkungen. Dazu gehören gesundheitliche Beeinträchtigungen und Krankhei- ten bei Konsumierenden und Angehörigen, negative Konsequenzen für Familien, insbesondere für betroffene Kinder, sowie viele alkoholbedingte Verletzungen und Unfälle, z.B. jeder 6. Strassenunfall mit Todesfolgen findet unter Einwirkung von Alkohol statt. Zudem ist Alkohol oftmals ein Begleitfaktor für aggressives Verhal- ten, das in Form von häuslicher Gewalt, Jugendgewalt oder gewalttätigen Aus- schreitungen z.B. bei Sportveranstaltungen in Erscheinung tritt. Alkohol gehört zu den fünf wichtigsten Krankheitsfaktoren und verursacht in der Schweiz 9% der gesamten Krankheitslast sowie soziale Kosten von ca. CHF 6.5 Mia. Alkoholpolitik Die schweizerische Alkoholpolitik ist geprägt von einer Vielzahl von Akteuren in der Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden, NGO, Private). Den vielen guten Aktivitäten in Prä- vention, Therapie, Schadensminderung oder Marktregulierung stehen gewisse Lücken etwa bei der strategischen Abstimmung der Handlungsansätze und beim Gesetzesvollzug gegenüber. Auf Stufe Bund beschäftigen sich verschiedene Bundesämter mit Alkoholfragen, allen voran das Bundesamt für Gesundheit BAG (u.a. Abgabevorschriften, Ge- sundheitsprävention) und die Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV (u.a. Spiri- tuosenbesteuerung, Beiträge an Alkoholprävention). Kantone – weitreichende Zu den Hauptakteuren der Alkoholpolitik zählen die 26 Kantone der Schweiz. Sie Zuständigkeiten sind die wichtigsten Partner im Vollzug des Bundesrechts und verfügen über weit- reichende Zuständigkeiten im Bereich der Verhältnisprävention, z.B. durch die Festlegung der Ladenöffnungszeiten, die Regelungen für Gastgewerbe und De- tailhandel sowie den Erlass von Werbevorschriften. Die Kantone haben über die jeweilige Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik auch starken Einfluss auf die Quantität und Qualität der Verhaltensprävention und der Früherkennung (z.B. im schulischen und ausserschulischen Bereich) und des- gleichen in Bezug auf die verfügbaren Beratungs- und Therapieangebote. Die Kantone haben bis heute bezüglich ihrer Alkoholpolitik sehr unterschiedliche Profile (vgl. SAGER 2004). In vielen Kantonen gibt es jedoch zielgerichtete und nachahmungswürdige Aktivitäten in der Alkoholprävention, dies sowohl auf kon- zeptioneller Ebene als auch in Bezug auf gesetzgeberische Massnahmen und konkrete Projekte.
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B. Programmphilosophie, Vision und Ziele
Programmphilosophie Dem NPA liegen die folgenden Leitideen zugrunde: des NPA Die Alkoholpolitik soll nach dem Prinzip der „Evidence-based Policy“ gestaltet werden; effiziente Handlungsansätze aus der Vergangenheit sind im Sinne von „Best practices“ (erfolgreiche Erfahrungen) gezielt zu fördern und auszu- weiten. Die Alkoholpolitik hat den Fokus auf die Reduktion des problematischen Kon- sums zu legen. Der Vollzug der bestehenden gesetzlichen Vorschriften für den Jugendschutz und die Prävention haben Priorität. Die Aufgaben für die Alkoholpolitik werden gemäss Subsidiaritätsprinzip wahrgenommen, die Kantone nehmen beim Vollzug eine tragende Rolle ein. Die Alkoholpolitiken von Bund, Kantonen und Gemeinden sollen Teil einer kohärenten Suchtpolitik werden. Die Alkoholpolitik hat stärker auf die Minderung der negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das persönliche Umfeld und auf die Gesellschaft ab- zuzielen. Gewalt, Unfälle und Sport gelten dabei als prioritäre Bereiche. Die Alkoholpolitik muss neben der Förderung individueller Verhaltensände- rungen und kollektiver Lernprozesse (= Verhaltensprävention) der Verhältnis- prävention (= strukturelle Prävention) mehr Gewicht geben.
Vision Das Nationale Programm Alkohol 2008 – 2012 beruht auf der Vision:
„Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen.“
Oberziele Damit diese Vision näher rückt, definiert das NPA für die Alkoholpolitik der nächs- ten Jahre die folgenden 7 Oberziele: Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind für die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen durch alkoholische Getränke sensibilisiert und un- terstützen entsprechende Jugendschutzmassnahmen. Der problematische Alkoholkonsum (Rauschtrinken, chronischer und situati- onsunangepasster Konsum) ist reduziert. Die Anzahl alkoholabhängiger Personen hat abgenommen. Die Angehörigen und das direkte soziale Umfeld sind von den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums spürbar entlastet. Die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das öffentliche Leben und die Volkswirtschaft haben sich verringert. Die staatlichen und nicht-staatlichen Akteure im Bereich Alkohol koordinieren ihre Tätigkeiten und gewährleisten gemeinsam die erfolgreiche Umsetzung des Nationalen Programms Alkohol.
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Die Bevölkerung kennt die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums und unterstützt geeignete Massnahmen, um diese zu verringern. Wirkungsmessung Zur Messung der Zielerreichung verfolgt das NPA 2008 – 2012 die folgenden drei Wirkungsziele ("Outcome-Ziele" zur Verminderung des problematischen Kon- sums):
Wirkungsziele Indikator/Zielwerte Begründung, Datenbasis
1. Verminderung des Rausch- Verringerung des Anteils Rauschtrinken bei Jugendli- trinkens unter Jugendlichen Rauschtrinkender in der Al- chen gilt als höchst problema- tersgruppe der 15- bis 24- tisch. Jährigen um 10% bis 2011 Datenbasis: HBSC-Schüler- bzw. um 15% bis 2014 (ge- befragung und Schweizeri- genüber Anteil in 2006) sche Gesundheitsbefragung 2. Verringerung der Alkoholin- Verringerung der Anzahl von In der Schweiz werden täglich toxikationen ("Alkoholvergif- in Spitälern diagnostizierten durchschnittlich 3 bis 4 Ju- tungen") von Jugendlichen Alkoholintoxikationen von gendliche und junge Erwach- und jungen Erwachsenen Personen im Alter bis 25 Jah- sene aufgrund alkoholbeding- ren um 10% bis 2011 (gegen- ter Diagnosen in Spitäler ein- über Werten von 2003) gewiesen (Daten von 2003). Datenbasis: Medizinische Sta- tistik der Krankenhäuser (BFS) 3. Verminderung des chroni- Verringerung des Anteils von Der chronische Konsum ist schen Alkoholkonsums im chronisch Trinkenden in der vor allem in der Gruppe der Alter Altersgruppe der über 50- ab 50-Jährigen verbreitet. Jährigen um 5% bis 2011 Datenbasis: Schweizerische (gegenüber Anteil 2007) Gesundheitsbefragung und Monitoring
Mit den drei Wirkungszielen werden die wichtigsten Erwartungen an die Alkohol- politik der nächsten Jahre abgedeckt. Sie ermöglichen eine effiziente Wirkungs- kontrolle über das NPA 2008 – 2012.
C. Handlungsfelder und strategische Stossrichtungen
Das NPA fokussiert sich auf insgesamt 10 Handlungsfelder (HF) mit den folgen- den strategischen Stossrichtungen: HF1 Gesundheitsschutz, Die Früherkennung alkoholbedingter Gefährdungen soll in verschiedenen Le- Gesundheitsförderung bensbereichen (Schule, Arbeit etc.) gefördert werden. Bezugs- und Betreuungs- und Früherkennung personen werden im Umgang mit gefährdeten Personen geschult. Die Alkohol- prävention wird mit der allgemeinen Gesundheitsförderung und Suchtprävention verbunden.
HF2 Behandlung und Alkoholgefährdeten und -abhängigen Personen soll eine angemessene Behand- soziale Integration lung zukommen. Die soziale Integration von Personen mit Alkoholproblemen wird verstärkt. Es wird angestrebt, dass die sozialversicherungsrechtliche Deckung der geeigneten Behandlung und Nachbetreuung gewährleistet ist. HF3 Individuelle und ge- Die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums (z.B. Unfälle, höheres Ge- sellschaftliche Schadens- waltpotenzial) gilt es so weit als möglich zu begrenzen sowie Betroffene und Be- minderung völkerung vor den unerwünschten Begleiterscheinungen zu schützen. Die prioritä- ren Bereiche dabei sind Jugend, Gewalt, Unfälle und Sport.
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HF4 Marktregulierung Durch eine differenzierte Marktregulierung soll insbesondere das verbreitete und Jugendschutz Rauschtrinken reduziert und der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen wirksam eingedämmt werden. Zudem werden Image und Preisattraktivität alko- holfreier Getränke gefördert.
HF5 Information und Öf- Die Bevölkerung wird für den eigenverantwortlichen und risikoarmen Umgang mit fentlichkeitsarbeit Alkohol sensibilisiert; die Akzeptanz für eine konsequente Alkoholprävention und für entsprechende Massnahmen wird in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft er- höht.
HF6 Institutionelle Die Zusammenarbeit der Akteure in der Alkoholprävention soll vertieft werden, die Zusammenarbeit vorhandenen Synergien werden optimal genutzt und der Know-how-Transfer ist gewährleistet.
HF7 Forschung Im Zentrum stehen Bestrebungen, auf der Basis einer Forschungsstrategie die und Statistik nötigen Daten für die Evaluation des NPA regelmässig zu erheben, diese auszu- werten und den betreffenden Akteuren zu kommunizieren. Die aus der Forschung gewonnen Erkenntnisse fliessen in die Massnahmenumsetzung des NPA ein.
HF8 Rechtsumsetzung, In diesem Handlungsfeld legt das NPA das Gewicht auf einen konsequenteren internationale Richtlinien Vollzug der geltenden Jugendschutzbestimmungen. Zudem beteiligt sich die Schweiz weiterhin aktiv bei der Weiterentwicklung und Übernahme von internati- onalen Standards.
HF9 Ressourcen, Finan- Es ist anzustreben, dass die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) die zierung Mittel für eine wirksame Alkoholprävention in ausreichendem Masse zur Verfü- gung stellen, den effizienten Mitteleinsatz gewährleisten und bei der Mittelver- wendung die Anliegen des NPA angemessen gewichten.
HF10 Qualitätssicherung, Zu diesem Handlungsfeld gehören alle Anstrengungen, in der Alkoholprävention Aus-/Weiterbildung hohe Professionalität und Effektivität zu gewährleisten, die Handlungsansätze periodisch zu überprüfen und diese den jeweils neuen Umständen anzupassen.
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D. Umsetzung
Phasenweise Das NPA soll in den Jahren 2008 – 2012 schrittweise konkretisiert und umgesetzt Umsetzung werden. Die Umsetzung erfolgt in den folgenden vier Phasen: I. Detailplanungsphase (bis Frühjahr 2008) Weiterbearbeitung der Massnahmenvorschläge (Prüfen auf ihre Machbarkeit), Aufbau der NPA-Umsetzungsorganisation, Detailplanung Programmumsetzung und -finanzierung, Vorbereitung der begleitenden Kommunikationsmassnahmen, intensive Kontaktpflege mit federführenden Stellen betreffend Umsetzungsvorbe- reitung, Planung Programmevaluation. II. Anschubphase (bis Frühjahr 2009) Weiterverfolgung und Intensivierung bestehender Anstrengungen (z.B. Vollzug bestehender Gesetze); Start Umsetzung erster wichtiger Massnahmen (z.B. Massnahmen mit grosser Bedeutung für andere oder bereits umsetzungsreife Massnahmen), Etablierung des Programmmanagements, Ingangsetzung der be- gleitenden Programmkommunikation. III. Ausbauphase (bis Frühjahr 2010) Konsolidierung des Massnahmenpakets, Start Umsetzung weiterer Massnahmen, Sicherung des Austauschs über erste Umsetzungserfahrungen, Aufbau der Pro- grammumsetzungskontrolle, Betrieb des vorbereiteten Issue- und Kommunikati- onsmanagements, Vorbereitung einer Zwischenbilanz zum Phasenende. IV. Anpassungsphase (bis Ende 2012) Programmevaluation und Planung Vorgehen nach 2012. Programmsteuerung Die Steuerung des Umsetzungsprozesses liegt bei der Strategischen Leitung NPA, in der neben dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössi- schen Alkoholverwaltung (EAV) auch die Eidgenössische Kommission für Alko- holfragen (EKA) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheits- direktorinnen und -direktoren (GDK) vertreten sein werden. Die verschiedenen Partner werden die weitere Bearbeitung möglicher Massnahmen übernehmen. Dabei sollen die nationalen und internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden. Das BAG ist insbesondere für Koordinations- und Kommunikationsauf- gaben zuständig. Programmevaluation Über den Programmfortschritt wird Bericht erstattet. 2011 wird das Programm einer Zwischenevaluation unterzogen und es werden entsprechende Handlungs- empfehlungen für das Vorgehen über 2012 hinaus erarbeitet. Die aus Monitoring und Evaluation gezogenen Erkenntnisse fliessen laufend in die Umsetzung des NPA ein.
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