Bern, 25. Februar 2026
Standortförderung in den Jahren 2028–2031 (Botschaft Standortförderung 2028–2031)
Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
BK-D-BB8A3401/1090
Übersicht
Die Standortförderung des Bundes zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu erhalten und den Wohlstand zu sichern. Für die Fortführung dieser Arbeit unterbreitet der Bundesrat dem Parlament fünf Finan- zierungsbeschlüsse im Gesamtumfang von 392,21 Millionen Franken für die Jahre 2028–2031. Ausgangslage Die geopolitische Lage wirkt sich auch auf die Schweizer Wirtschaft aus. Früher gel- tende Regeln werden durch unilaterale Zölle, handelspolitische Barrieren und indust- riepolitische Alleingänge verändert. Die Standortförderung des Bundes unterstützt KMU und Regionen dabei, den Auswirkungen derartiger Veränderungen zu begegnen. Inhalt der Vorlage Die Standortförderung des Bundes ergänzt die Wirtschafts- und Aussenwirtschaftspo- litik des Bundes, verbessert die Rahmenbedingungen für KMU, unterstützt Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Produktionsprozesse und stärkt so die Wettbewerbsfä- higkeit. Sie fördert regionale Entwicklung, reduziert wirtschaftliche Disparitäten und er- höht die Standortattraktivität der Schweiz. Sie tut dies mit ihrer KMU-Politik, Tourismus- politik, Regionalpolitik, sowie der Exportförderung und der Standortpromotion.
Für die Jahre 2028–2031 setzt die Standortförderung des Bundes drei Schwerpunkte: – KMU administrativ entlasten Die Digitalisierung von Behördenleistungen wird vorangetrieben. Digitale Dienst- leistungen vereinfachen die Verwaltungsprozesse und befördern die Zusammen- arbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Im Fokus steht die Weiterentwick- lung der zentralen elektronischen Plattform EasyGov.swiss (EasyGov). Die Platt- form soll zu einem Marktplatz für digitale Leistungen von Bund und Kantonen aus- gebaut und zum Standard für ein zukunftsorientiertes «Digital Government» für die Schweizer Unternehmen werden. KMU leiden zudem unter aufwändiger Re- gulierung. Die kritische Überprüfung derartiger Regulierungen behält deshalb ihre hohe Priorität. – Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern Die Exportförderung unterstützt KMU beim Zugang zu Auslandsmärkten und hilft diesen, sich in einem dynamischen internationalen Umfeld zu behaupten. Ange- sichts zunehmender Handelshürden und volatiler Rahmenbedingungen wird der internationale Austausch komplexer und es braucht Strategien zur Risikodiversi- fikation. Neue und bestehende Handelsabkommen eröffnen hierfür Möglichkei- ten, deren Nutzung durch fundierte Information, Beratung und Absicherung er- leichtert wird. – Regionen wirtschaftlich stärken Mit der Standortförderung will der Bundesrat Regionen wirtschaftlich stärken, da- mit alle Regionen in der Schweiz attraktive Lebens- und Arbeitsorte bleiben. Die Standortförderung unterstützt deshalb Tourismusdestinationen sowie struktur- schwache Gebiete in ländlichen Räumen, sowie in Berg- und Grenzregionen.
Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parla- ment fünf Finanzierungsbeschlüsse für diejenigen Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft:
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– KMU-Politik: Mit den beantragten Mitteln zugunsten von E-Government für KMU schreiten die Etablierung und der Ausbau der zentralen elektronischen Plattform EasyGov für Behördendienstleistungen voran und leistet mittels effizienter elekt- ronischer Prozesse einen Beitrag zur administrativen Entlastung der Unterneh- men; der gesetzliche Auftrag aus dem Unternehmensentlastungsgesetz wird um- gesetzt. Effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden tragen zur direkten Entlastung der Unternehmen bei. Ebenfalls zentral bleibt die kritische Überprüfung aufwändiger Regulierungen und die Bereitstellung attrakti- ver Finanzierungsmöglichkeiten für KMUs und Start-ups mittels Bürgschaften. Dazu gehört auch die Bewirtschaftung der nach wie vor ausstehenden Covid-Kre- dite im Umfang von mehr als 5 Milliarden Franken. – Tourismuspolitik: Mit den beantragten Mitteln für Schweiz Tourismus wird der Auf- trag zur Nachfrageförderung fortgeführt sowie durch die Gästelenkung ergänzt. Bei der touristischen Innovations- und Kooperationsförderung wird das Förderin- strument Innotour weiterentwickelt und der Wissenstransfer zwischen den Akteu- ren verstärkt. Bei beiden Förderinstrumenten werden aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspakets 2027 gezielte Priorisierungen vorgenom- men. – Exportförderung und Standortpromotion: Für die Exportförderung und Standort- promotion werden finanzielle Mittel in gleichem Umfang wie bisher beantragt. Ex- portwirtschaft und Kantone werden mit bedarfsgerechten Angeboten unterstützt. Besonders wichtig ist die Nutzung der bestehenden und neuen Handelsabkom- men. Digitalisierung und zusätzliche Massnahmen ermöglichen wirkungsvolle Dienstleistungen für Exporteure sowie die massgeschneiderte Betreuung von po- tenziellen Investoren. Die Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs für Schweizer Exporteure zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten werden ohne Bundesfinanzierung weitergeführt und neu durch die Schweizerische Exportrisi- koversicherung (SERV) koordiniert.
Bei der Regionalpolitik haben Bundesrat und Parlament 2023 Inhalte und finanzielle Mittel für die Mehrjahresperiode 2024–2031 beschlossen, so dass im Hinblick auf die Periode 2028–2031 kein Finanzantrag mehr notwendig ist. Mit der Botschaft des Bun- desrates zum Entlastungspaket 2027 ist vorgesehen, dass ab 2027 keine Einlagen mehr in den Fonds für Regionalentwicklung erfolgen. Das Programm für die Mehrjah- resperiode 2024–2031 kann auch ohne weitere Fondseinlagen vollumfänglich aus den noch verbleibenden Fondsmitteln finanziert werden. Der Bund zieht sich in der Konse- quenz damit im Laufe der 2030er-Jahre aus der Regionalpolitik zurück. Der Ausstieg des Bundes aus der Regionalpolitik wird in der Periode 2028–2031 vorbereitet und die Ausstiegsmodalitäten dem Parlament mit der Botschaft Standortförderung 2032– 2035 vorgelegt.
Finanzierungsbeschlüsse Tabelle 1 gibt einen Überblick über die beantragten Finanzierungsbeschlüsse sowie einen Vergleich mit der Förderperiode 2024–2027.
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Tabelle 1 Entwicklung Kredite Standortförderung 2024–2031 (in Mio. CHF)
In Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundes-- Eff./geplante Antrag/Eff. beschlüsse Ausgaben KMU-Politik E-Government 67,80 32,80 36,78 31,02 Tourismuspolitik Innotour 19,16 45,43 1 37,17 -18,01 Schweiz Tourismus 188,00 233,00 218,37 -30,37 Exportförderung und Standortpromotion Exportförderung 98,90 99,10 96,38 2,52 Standortpromotion 18,35 18,50 17,93 0,42 Total 392,21 428,83 406,63 -14,42 Trotz der beabsichtigten Stärkung des E-Government für KMU durch eine gezielte Mit- telerhöhung, sieht das beantragte Gesamtbudget für die Standortförderung 2028–2031 unter Ausklammerung der Sonderzahlungen (Covid/Recovery Programm) eine Reduk- tion um 5.2 Prozent (resp. -3.4 % verglichen mit den effektiven Ausgaben) gegenüber der Vorperiode vor.
1 15 Millionen Franken gehen auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurück.
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Inhaltsverzeichnis
1 Die Standortförderung des Bundes .................................................................7 1.1 Ausgangslage............................................................................................7 1.2 Strategische Grundlagen ...........................................................................9 1.3 Schwerpunkte der Botschaft 2028–2031 .................................................12 1.4 Instrumente der Standortförderung und deren Finanzierung ...................14 1.5 Wirkung der Standortförderung ...............................................................15
1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu
Strategien des Bundesrates ....................................................................18 1.6.1 Legislaturplanung und Finanzplanung.....................................................18 1.6.2 Strategien des Bundesrates ....................................................................18 1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse .................................................18 2 KMU-Politik .......................................................................................................19 2.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte ..........................................19 2.2 E-Government zugunsten der KMU ........................................................20 2.2.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................20
2.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten
zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 .26 2.3 Instrumente ohne Finanzierungsbeschluss .............................................31 3 Tourismuspolitik ..............................................................................................32 3.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 28–31 ...............................32 3.2 Innotour ...................................................................................................36 3.2.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................36
3.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Innotour für die Jahre
2028–2031 ..............................................................................................38 3.3 Touristische Landeswerbung...................................................................40 3.3.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................40
3.3.2 Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die
Jahre 2028–2031 ....................................................................................41 3.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss ...............................................43 4 Regionalpolitik .................................................................................................43 4.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte ..........................................43 4.2 NRP .........................................................................................................45 4.2.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................45 4.2.2 Finanzierung in den Jahren 2028–2031 ..................................................50 4.3 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss ...............................................51 5 Exportförderung und Standortpromotion ......................................................51 5.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 2028–2031 .......................51 5.2 Exportförderung.......................................................................................53 5.2.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................53
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5.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die
Jahre 2028–2031 ....................................................................................56 5.3 Standortpromotion ...................................................................................57 5.3.1 Ziele und Aufgaben .................................................................................57
5.3.2 Bundesbeschluss über die Förderung der Information über den
Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2028–2031 ..............................................................................................59 5.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss ...............................................60 6 Auswirkungen der beantragten Bundesbeschlüsse .....................................60 6.1 Auswirkungen auf den Bund....................................................................60 6.1.1 Finanzielle Auswirkungen ........................................................................60 6.1.2 Personelle Auswirkungen ........................................................................62
6.1.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,
Agglomerationen und Berggebiete ..........................................................63 6.2 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen .....................................63 6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft .....................................................64 6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft .........................................................65 6.5 Auswirkungen auf die Umwelt .................................................................66 7 Rechtliche Aspekte ..........................................................................................66 7.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit ...................................................66 7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz ...............66 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse ...............................................66
7.4 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen
Äquivalenz ...............................................................................................66 7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes ............................67
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1 Die Standortförderung des Bundes
1.1 Ausgangslage
Internationale Umwälzungen Als kleine, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz international eng verflochten. Nach Jahren eines weitgehend regelbasierten internationalen Handels kehren protektionisti- sche Tendenzen zurück. Zölle, handelspolitische Barrieren und industrie-politische Al- leingänge beeinflussen die globalen Rahmenbedingungen. Hinzu kommen geopoliti- sche Unsicherheiten durch Kriege und Konflikte. Globale Engpässe bei Energie, Halb- leitern, leistungsfähigen Computerchips oder seltenen Erden beschäftigen auch Schweizer Unternehmen und ihre Beschaffungswege.
Geregelte Beziehungen mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, der Europä- ischen Union (EU), sind deshalb wichtig.
Gleichzeitig ergeben sich aus dem Abschluss neuer und der Modernisierung bestehen- der Handelsabkommen attraktive Perspektiven für die Schweizer Wirtschaft. Die Standortförderung unterstützt die KMU beim Zugang zu internationalen Märkten und entwickelt bewährte Instrumente weiter auch in Bezug auf Investitionen im Ausland (vgl. Schwerpunkt II «Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern» in Kap. 1.3).
Rahmenbedingungen Schweizer KMU sind mit zunehmender Regelungsdichte konfrontiert. 2 Dies zeigt sich zum Beispiel in der internationalen Klimapolitik: neue Vorgaben zu globalen Lieferket- ten oder Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung (ESG)-Vorschriften betreffen KMU in der Schweiz zunehmend.
Gleichzeitig nimmt der globale Standortwettbewerb zu. Länder investieren strategisch in Schlüsselbranchen, bieten hohe Subventionen und locken Unternehmen mit Indust- riepolitik an. Die Schweiz setzt im Gegenzug auf Qualität, Verlässlichkeit, gute Rah- menbedingungen und strebt eine verringerte administrative Belastung für Unterneh- men an. Mit der Einführung der Mindestbesteuerung für international tätige Grossun- ternehmen durch Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verändert sich das internationale Steuerumfeld. Standortfaktoren wie Innova- tionskraft, Infrastruktur, Verfügbarkeit von Fachkräften und regulatorische Stabilität so- wie die entsprechenden kantonalen Massnahmen rücken stärker in den Vordergrund. Die Standortförderung treibt die administrative Entlastung der KMU voran. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und stärkt die Unternehmen im internationalen Wettbewerb (vgl. Schwerpunkt I «KMU administrativ entlasten» in Kap. 1.3).
2 Gemäss Bürokratiemonitor nimmt eine deutliche Mehrheit der befragten Unternehmen einen Anstieg der administrativen Be- lastung zwischen 2018 und 2022 wahr. Bei Ländervergleichen zur Regulierungsdichte ist die Schweiz in den letzten Jahren zurückgefallen. Im OECD-Index für Produktmarktregulierung 2023 ist die Schweiz auf Rang 25 und hat gegenüber 2018 6 Positionen eingebüsst. Die steigende Regulierungsdichte stellte auch eine Analyse von Simon Luechinger und Mark Schelker der Universität Fribourg (Regulation in Swiss Cantons: Data for one Century) fest.
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Ein attraktiver Standort hängt von starken und wettbewerbsfähigen Regionen ab. Die Schweiz weist nach wie vor Ungleichheiten zwischen den Regionen auf. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass Arbeitsplätze vor allem in den urbanen Zentren und Agglo- merationen geschaffen werden und die ländlichen Regionen diesbezüglich nicht auf- holen können (vgl. Schwerpunkt III «Regionen wirtschaftlich stärken» in Kap. 1.3).
Koordination mit anderen Politikbereichen Die enge Zusammenarbeit mit anderen Bundessstellen, Kantonen und anderen Poli- tikbereichen hat zum Ziel, gemeinsam die Standortattraktivität zu erhalten und zu ver- bessern. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Aussen- wirtschaftspolitik innerhalb des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
Mit der Direktion für Wirtschaftspolitik besteht eine enge Zusammenarbeit bei der Um- setzung des Unternehmensentlastungsgesetzes vom 29. September 2023 (UEG) 3. Die Direktion für Aussenwirtschaft erschliesst Märkte im Ausland. Die Direktion für Stand- ortförderung unterstützt deren Nutzung mittels seines Exportförderdispositivs und trägt zur Umsetzung einer kohärenten Aussenwirtschaftspolitik bei.
Daneben ist der Austausch mit anderen Bundesstellen, insbesondere mit dem Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), dem Bundesamt für Raum- entwicklung (ARE), dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat des Eidgenössischen Depar- tements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), um Kohärenz zwischen deren Politik- bereichen wie beispielsweise Innovation, Raumplanung, internationale Zusammenar- beit und Nachhaltigkeit herzustellen und die Interessen der Unternehmen und Regio- nen in den verschiedenen Politikbereichen einzubringen. Zudem bringt sich die Stand- ortförderung aktiv in die Digitalisierungsstrategie der Schweiz ein und macht digitale Anwendungen für die KMU einfacher nutzbar.
Die Direktion für Standortförderung stellt ausserdem den internationalen Austausch zu Themen der KMU-Politik und der Tourismuspolitik sicher (OECD Committee on SMEs and Entrepreneurship, OECD Tourism, UN Tourism), und beteiligt sich am EFTA-Trade Policy Dialogue.
Zusammenspiel der verschiedenen Staatsebenen Eine erfolgreiche Standortförderung bedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Kantonen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) übernimmt im Bereich der Standortförderung die interkantonale Koordinationsrolle und ist zudem Ansprech- partnerin für den Bund. Im Bereich der Standortpromotion, d.h. Ansiedlung neuer aus- ländischer Unternehmen, arbeiten Bund, Kantone und Switzerland Global Enterprise (S-GE) eng zusammen. So können potenzielle Investoren effizient an den passenden Standort gebracht werden. In der Neuen Regionalpolitik (NRP) erfolgt die Zusammen- arbeit mit den Kantonen bilateral über Programmvereinbarungen und multilateral in der Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen. Im Bereich Tourismus findet der Austausch im Rahmen der vom SECO geleiteten Begleitgruppe Tourismuspolitik sowie an der Tagung mit den Tourismusfachstellen der Kantone statt. Zudem stimmt
3 SR 930.31
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sich Schweiz Tourismus (ST) eng mit den kantonalen und regionalen Tourismusorga- nisationen ab.
Finanzlage des Bundes Die Prognosen für den Bundeshaushalt zeigen, dass auch bei vollständiger Umsetzung des Entlastungspakets 2027 (EP27) ab 2029 strukturelle Defizite in Milliardenhöhe dro- hen – trotz anhaltendem Wirtschaftswachstum. Die Standortförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushalts und zum EP27 namentlich über die NRP, ST und die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wis- sensaufbau im Tourismus (Innotour). Damit stehen den Instrumenten ab 2027 weniger finanzielle Mittel zur Verfügung und der Bund zieht sich im Laufe der 2030-Jahre aus der Regionalpolitik zurück. Die Finanzierungsanträge in der Botschaft Standortförde- rung 2028–2031 entsprechen den Vorgaben des EP27 und setzen die notwendigen Priorisierungen um.
Stand der parlamentarischen Beratung zum EP27 Der Ständerat hat in der Wintersession 2025 als Erstrat das EP27 beraten. Der Na- tionalrat wird das EP27 in der Frühlingssession behandeln. Allfällige Differenzen zwischen den Räten werden danach bereinigt. Mit Blick auf die Instrumente der Standortförderung hat der Ständerat folgende Entscheide gefällt: - Schweiz Tourismus: Die vom Bundesrat beantragte Kürzung der Bundesmit- tel um 20 Prozent ab 2027 wurde gutgeheissen. Damit entsprechen die im vorliegenden erläuternden Bericht zur Standort-förderung 2028-31 beantrag- ten Mittel sowohl dem Beschluss des Ständerats als auch der Botschaft des Bundesrates zum EP27 (Reduktion der Mittel um rund 11 Millionen Franken pro Jahr). - Innotour: Die beantragte Kürzung der Bundesmittel um rund 33 Prozent ab
2027 gemäss der Botschaft des Bundesrates zum EP27 wurde vom Stände-
rat deutlich reduziert auf rund 10 Prozent. Damit würde im Vergleich zum ef- fektiven/geplanten Kredit 2024–2027 ein Sparbeitrag von rund 10 Millionen Franken resultieren. - NRP und Steuererleichterungen: Die beantragte Anpassung des Bundesge- setzes über Regionalpolitik wurde mit Stichentscheid des Ständeratspräsi- denten abgelehnt. Damit hätte das Bundesparlament weiterhin die Möglich- keit, Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung zugunsten der Neuen Regionalpolitik zu beschliessen. Auch die Steuererleichterungen würden wei- tergeführt. Zudem hat der Ständerat beschlossen, in den Jahren 2027–2029 Einlagen in der Höhe von insgesamt rund 53 Millionen Franken in den Fonds für Regionalentwicklung zu machen (10,3 Mio. im Jahr 2027 und 21,1 Mio. ab 2028). Der Sparbeitrag der NRP würde gemäss Beschluss des Ständera- tes verglichen mit der Botschaft des Bundesrates zum EP27 ab 2027 um 10,3 – 21,1 Millionen pro Jahr reduziert
1.2 Strategische Grundlagen
Die Standortförderung des Bundes verfolgt einen marktorientierten, nachhaltigen und föderalistischen Ansatz. Sie stärkt Eigeninitiative, Innovation und Produktivität der Unternehmen – im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE
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2030) 4. Damit trägt sie zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in allen Regionen der Schweiz bei.
Die Standortförderung bearbeitet ein breites Aufgabenspektrum in einem anspruchs- vollen Umfeld. Dazu gehören Unternehmen, Verbände, die Politik, Regionen und Kan- tone, zahlreiche Bundesstellen mit ihren Strategien und Instrumenten sowie die Aus- senwirtschaft und internationale Akteure. Das Strategierad (vgl. Abbildung 1) bringt dies zum Ausdruck.
Abbildung 1 Strategierad der Standortförderung des Bundes
Die Standortförderung verfolgt drei Ziele, denen zwei Querschnittsthemen zu Grunde liegen. Die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind übergeordnete Aspekte, welche die Ausgestaltung sämtlicher Handlungen und Aktivitäten der Stand- ortförderung beeinflussen. Damit stellt die Standortförderung sicher, dass langfristige
4 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
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Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen systematisch berücksichtig wer- den und in allen Zielsetzungen verankert sind.
Ziel 1 «Die Schweiz ist ein leistungsfähiger Wirtschafts- und Tourismusstandort» Mit der Standortförderung setzt sich der Bundesrat für attraktive Rahmenbedingungen für bestehende Schweizer Unternehmen ein, von denen auch ansiedlungswillige inno- vative ausländische Unternehmen profitieren können.
Ziel 2 «KMU sind national und international erfolgreich» KMU prägen die Schweizer Wirtschaft. Die Standortförderung unterstützt diese im In- und Ausland (Abbau administrativer Hürden, erleichterter Zugang zu Finanzierungen, Massnahmen zur Digitalisierung und Internationalisierung / Marktzugang).
Ziel 3 «Regionen sind attraktive Wirtschafts- und Lebensräume» Die Schweizer Bevölkerung soll über intakte Lebens- und Arbeitsbedingungen verfü- gen. Die Standortförderung stärkt die Regionen gezielt darin, ihre wirtschaftlichen Po- tenziale zu entfalten, Chancen zu nutzen und die Lebensqualität zu erhöhen.
Querschnittsthema 1: «Die Wirtschaft ist nachhaltig» Die Standortförderung des Bundes ist eine nachhaltige und langfristig orientierte Politik. Sie strebt Lösungen an, die einen effizienten Einsatz der wirtschaftlichen, sozialen und natürlichen Ressourcen ermöglichen.
Die Fördermassnahmen berücksichtigen die Ziele der Agenda 2030 und der SNE 2030 5. Sie tragen insbesondere durch Wissens- und Kompetenzaufbau sowie finanzielle Anreize dazu bei, dass die wirtschaftlichen Chancen in den Bereichen Klima, Energie, Landschaftsqualität und Biodiversität erkannt, genutzt und ökologische Risiken reduziert werden. Auch unterstützen sie damit das Sichern dieser wichtigen Potenziale für die Regionalentwicklung. So unterstützt die Tourismuspolitik bspw. die Angebotsentwicklung und Diversifikation, insbesondere durch die Förderung des Sommer- und Ganzjahrestourismus. Sie fördert aber auch die nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft, die nachhaltige Mobilität im Tourismus sowie die touristische Inwertsetzung der landschaftlichen und baukulturellen Qualitäten. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) ihrerseits arbeitet mit internationalen Standards zur Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen und trägt mit ihrer Klimastrategie dazu bei, die Klimarisiken zu reduzieren. Die NRP stärkt die regionale Handlungskompetenz auch in Bezug auf Nachhaltigkeit. Generell unterstützt die Standortförderung des Bundes die Umsetzung innovativer Projekte (KMU- Coaching, Innotour, E-Government für KMU), die zu erhöhter Ressourceneffizienz (inkl. Nutzung erneuerbarer Energien und regionale Wirtschaftskreisläufe) und Arbeitsproduktivität führen.
Projekte im Infrastrukturbereich (z. B. Bergbahnen, Industrie- und Gewerbeareale, Beherbergung, Ansiedlung von Unternehmen) können negative Auswirkungen auf
5 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
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Boden, Landschaft und Biodiversität haben. Das ordentliche planungs- und umweltrechtliche Instrumentarium gewährleistet die Interessenabwägung unter öffentlicher Mitwirkung (Richt- und Nutzungsplanungen, Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Baubewilligungen). Dabei werden Subventionen und andere direkte und indirekte Anreize derart ausgestaltet, dass Beeinträchtigungen von Landschaft und Natur den gesetzlichen Vorgaben ent- sprechend minimiert sind.
Querschnittsthema 2: «Die Wirtschaft ist digital» Die Standortförderung setzt auf Projekte, die den digitalen Wandel beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken. Sie orientiert sich an der Strategie «Digitale Schweiz». Der Bereich E-Government für KMU spielt mit der Wei- terentwicklung von EasyGov eine Schlüsselrolle. Gleichzeitig digitalisiert die Standort- förderung ihre eigenen Angebote und sorgt damit für einen einfacheren und effiziente- ren Zugang für Unternehmen. Die NRP fördert in ihren Zielgebieten Digitalisierungs- projekte und investiert zusätzlich in Sensibilisierungs- sowie Vernetzungsinitiativen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch ländliche und periphere Regionen digital konkurrenzfähig bleiben. Dem Tourismus kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Mit Un- terstützung für Kooperationen, innovative Angebote, hochwertige Infrastrukturen und qualifizierte Leistungsträger profilieren sich Tourismus-Destinationen klarer im Markt und erhöhen ihre Wertschöpfung. Auch Partnerorganisationen wie S-GE, die SERV oder ST treiben die Digitalisierung voran. Ihre Dienstleistungen sind zunehmend über digitale Kanäle zugänglich, beispielsweise über Kundenplattformen oder in Form von Online-Informations- und Beratungsangeboten.
1.3 Schwerpunkte der Botschaft 2028–2031
Folgende drei Schwerpunkte stehen in der Botschaft 2028–2031 im Zentrum. Diese Schwerpunkte sind für die Erreichung der drei strategischen Ziele der Standortförderung besonders wichtig (siehe Abb. 1).
Schwerpunkt I: KMU administrativ entlasten Der Bundesrat setzt in der Botschaft 2028–2031 einen klaren Akzent: die administrative Entlastung der KMU mittels digitaler Lösungen. Digitale Dienstleistungen, die eine hohe Nutzerfreundlichkeit aufweisen, befördern die Zusammenarbeit zwischen Unterneh- men und Behörden.
Die Umsetzung des UEG ist dabei von zentraler Bedeutung. Mit dem UEG strebt der Bundesrat Massnahmen zur administrativen Entlastung und Senkung von Regulie- rungskosten an. Die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» soll deshalb weiter ausgebaut werden. Es verpflichtet die Behörden, elektronische Dienstleistungen für Unternehmen auf die- ser Plattform zugänglich zu machen. Der Bundesrat will das bestehende Angebot (Stand September 2025: 59 Behördenleistungen) erweitern. Längerfristig gesehen be- steht ein Potenzial von bis zu 350 neuen digitalen Behördenleistungen, die über Easy- Gov zur Verfügung gestellt werden können, mit einem entsprechenden Anstieg der Nutzenden (Stand September 2025 ca. 130'000 KMU). Der Bundesrat will damit Ver- waltungsprozesse vereinfachen, kundenfreundlicher gestalten und zentral anbieten. Die Partnerbehörden werden hierfür noch stärker eingebunden. Die Erneuerung der
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IT-Architektur von EasyGov ist dabei unerlässlich, um den Auftrag aus dem UEG erfül- len zu können. Eine technische Modernisierung und Standardisierung ist erforderlich, damit die Weiterentwicklung von EasyGov voranschreiten kann.
Die administrative Entlastung bleibt aber auch ausserhalb des digitalen Bereichs eine Priorität. Die Standortförderung nimmt in bundesinternen Verfahren Stellung und setzt sich im Koordinationsorgan für die KMU-Politik des Bundes (KP-KMU) dafür ein. Einen wesentlichen Beitrag zur administrativen Entlastung leistet auch die ausserparlamen- tarische Kommission KMU-Forum, deren Sekretariat bei der Direktion für Standortför- derung angesiedelt ist. Die Vorschläge des KMU-Forums werden mit der Wirtschafts- politik des SECO abgeglichen, namentlich im Bereich der Regulierungsfolgeabschät- zungen. Das KMU-Forum prüft vorgesehene Massnahmen in Bezug auf Kosten und Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit und beurteilt kritisch einen allfälligen «Swiss Finish». Seine Empfehlungen an die Autorenschaft von Regulierungen führen regelmässig zu Verbesserungen aus KMU-Sicht und damit zu Entlastungen oder zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen für Unternehmen im Gegenwert von meh- reren Millionen Franken pro Jahr.
Schwerpunkt II: Zugang für KMU zu internationalen Märkten erleichtern Die Exportförderung unterstützt Schweizer KMU in einer sich rasch verändernden Welt mit Exporthürden und volatilen internationalen Rahmenbedingungen, etwa durch rasch wechselnde Regulierungen oder handelsbeschränkende Massnahmen. Damit werden Geschäfte im Ausland komplexer, teurer und aufwändiger und erfordern Strategien zur Diversifikation von Marktrisiken. Gleichzeitig eröffnen sich auch Perspektiven aus Han- delsabkommen. Um diese optimal zu nutzen, sind fundierte Informationen, kompetente Beratung und geeignete Absicherungen unerlässlich. Inskünftig geht es zudem ver- mehrt darum, zusätzliche Ziele bei neuen Handelsabkommen zu unterstützen, bei- spielsweise in Bezug auf Investitionen (Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkom- men zwischen den EFTA-Staaten und Indien, TEPA Indien).
Schwerpunkt III: Regionen wirtschaftlich stärken Mit der Standortförderung will der Bundesrat Regionen wirtschaftlich stärken, damit alle Regionen attraktive Lebens- und Arbeitsorte sind und bleiben. Die Standortförderung unterstützt Tourismusdestinationen sowie strukturschwächere Gebiete in ländlichen Räumen, sowie in Berg- und Grenzregionen. Sie stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit und zielt auf eine Verbesserung der regionalen Standortqualität. Dazu unterstützen In- notour, die Regionalpolitik und die EU-Interreg-Programme konkrete Projekte sowie Vernetzungs- und Coachingangebote. Damit werden wirtschaftliches Potenzial besser ausgeschöpft und regionale (auch grenzüberschreitende) Lösungen ermöglicht. Auch das Landesmarketing kommt regionalen Gebieten zugute.
Die drei Schwerpunkte und die Förderinstrumente verstärken sich gegenseitig Die drei Schwerpunkte sind elementar zur Erreichung der Ziele und der Vision der Standortförderung des Bundes: Sie arbeitet für einen Wirtschaftsstandort Schweiz, der wettbewerbsfähig ist und den Wohlstand sichert. Die KMU-Politik, die Tourismuspolitik, die Regionalpolitik sowie die Exportförderung und Standortpromotion tragen zu dieser Vision bei. Sie verstärken sich gegenseitig, was sich wie folgt illustrieren lässt: wenn die KMU-Politik für administrative Entlastung von Unternehmen sorgt und diese Unter- nehmen mit Unterstützung der Regionalpolitik wettbewerbsfähiger werden, dann kön- nen diese dank dem Exportförderdispositiv leichteren Marktzugang finden. Oder wenn 13/70
sich dank der Regional- und Tourismuspolitik geförderter Innovationen Regionen und Betriebe besser positionieren können, dann steigern sie ihre Wettbewerbsfähigkeit, schaffen bzw. erhalten damit Arbeitsplätze und tragen zum Wohlstand bei. Oder eine qualitativ hochstehende Standortpromotion, die passende Investoren ins Land bringt, kann zu Transfer von Fachwissen, Unterstützung thematischer Cluster und damit zu einem spill-over in die übrige KMU-Welt führen, was wiederum die Wettbewerbsfähig- keit des Wirtschaftsstandortes Schweiz stärkt.
1.4 Instrumente der Standortförderung und deren Finanzierung
Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parla- ment die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortför- derung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die folgenden fünf Instrumente: - E-Government - Innotour - Schweiz Tourismus - Exportförderung - Standortpromotion
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die elf Instrumente der Standortförderung und deren Finanzierungsart (inkl. den sieben Instrumenten, zu denen keine Mittel beantragt wer- den).
Tabelle 2 Instrumente der Standortförderung und deren Finanzierung ab 2028
Instrumente der Finanzierung Verweis auf Standortförderung Kapitel in BSF 2028–2031 E-Government für KMU Finanzierungsantrag in der Botschaft Standortförde- 2.2 rung 2028–2031 (Verpflichtungskredit 2028–2031) KMU-Forum Laufende Staatsausgaben (Personalaufwand 2.3 SECO) Bürokratiemonitor Laufende Staatsausgaben (Personalaufwand 2.3 SECO) Bürgschaftswesen für KMU* Laufende Staatsausgaben (Beteiligung an Verwal- 2.3 tungskosten) und Deckung von Kreditausfällen Innotour Finanzierungsantrag in der Botschaft Standortförde- 3.2 rung 2028–2031 (Verpflichtungskredit 2028–2031) Schweiz Tourismus (ST) Finanzierungsantrag in der Botschaft Standortförde- 3.3 rung 2028–2031 (Zahlungsrahmen 2028–2031) Beherbergungsförderung Unbefristetes zinsloses Darlehen an die Schweizeri- 3.4 sche Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Eigenwirt- schaftliche Leistungserbringung Neue Regionalpolitik (NRP) Finanzierungsantrag und Beschluss Mehrjahrespro- 4.2 gramm in der Botschaft 2024–2027 (Zahlungsrahmen 2024–2031) ** Exportförderung Finanzierungsantrag in der Botschaft Standortförde- 5.2 rung 2028–2031 (Zahlungsrahmen 2028–2031) Standortpromotion Finanzierungsantrag in der Botschaft Standortförde- 5.3 rung 2028–2031 (Zahlungsrahmen 2028–2031)
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Instrumente der Finanzierung Verweis auf Standortförderung Kapitel in BSF 2028–2031 Schweizerische Exportrisi- Erhebt für ihre Leistungen angemessene Prämien. 5.4 koversicherung (SERV) Eigenwirtschaftliche Leistungserbringung
*Anmerkung zum Bürgschaftswesen für KMU: Das Bürgschaftswesen für KMU in der Schweiz wird pri- mär durch den Bund finanziert. Dieser trägt jährlich rund 3 Millionen Franken zur Deckung der Verwal- tungskosten der vier regionalen Bürgschaftsgenossenschaften bei und übernimmt 65 % der Ausfälle bei nicht zurückgezahlten Krediten **Anmerkung zur NRP: Für die Neue Regionalpolitik legt der Bundesrat alle acht Jahre einen Bundes- beschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms zur Umsetzung der NRP sowie einen Bun- desbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung fest. Dies hat er zuletzt mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 für das dritte achtjährige Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) getan. Somit legt der Bundesrat in mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 für die NRP keine Bundesbeschlüsse vor.
Weitere Aufgaben: Covid-Massnahmen, Expo-Dossier und Ukraine-Unterstützung
Die Direktion für Standortförderung verantwortet auf Bundesebene die Abwicklung der Covid-19-Härtefallmassnahmen, -Kredite und -Startup-Bürgschaften. Die Mittelzusi- cherungen sind abgeschlossen, während die Aufsichtstätigkeiten des SECO über 2030 hinaus bestehen bleiben. Zudem führt das SECO im Rahmen der Missbrauchsbekämp- fung nach wie vor Kontrollen durch. Bei Gerichtsverfahren vertritt sie die Interessen des Bundes und stellt die Umsetzung der Rechtsprechung sicher.
Ausserdem ist die Standortförderung für konzeptionelle, rechtliche und koordinative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Landesausstellung zuständig. Dazu zäh- len unter anderem die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) 6, die Behandlung parlamentarischer Vorstösse sowie die Koordination und Kontaktpflege mit verschiedenen Akteuren. Angesichts der ange- spannten finanziellen Lage im Bundeshaushalt wird auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung der Landesausstellung in den 2030er-Jahren verzichtet.
Bei den Unterstützungsmassnahmen der Schweiz zu Gunsten der Ukraine stellt die Standortförderung die Verbindung mit dem Exportdispositiv, dem Schweizer Privatsek- tor und den Verbänden sicher.
1.5 Wirkung der Standortförderung
Flexibilität Dank der Flexibilität der Instrumente gelingt es, rasch auf neue Herausforderungen zu reagieren und die KMU und Regionen optimal zu unterstützen. So hat S-GE angesichts der neuen protektionistischen Tendenzen und Einschränkungen für die Exportwirt- schaft zeitnah eine Informations-Anlaufstelle (ExportHelp) aufgebaut. Auch das Infor- mations- und Unterstützungsangebot der SERV kann bedarfsorientiert auf neue und zusätzliche Bedürfnisse der Exporteure angepasst werden. Die Standortförderung
6 Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstel- lungen (LaFG) eröffnet.
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konnte ihre Flexibilität auch bei der Bewältigung der negativen wirtschaftlichen Auswir- kungen der Covid-19-Pandemie unter Beweis stellen (Abwicklung der Solidarbürg- schaften über die vier Bürgschaftsorganisationen; Entwicklung neuer Instrumente für die Covid-Härtefallmassnahmen mit den Kantonen). Durch die Erhöhung des Bundes- anteils bei Innotour-Projekten im Rahmen des Recovery-Programms konnten touristi- sche Unternehmen nach der Covid-Krise gezielt bei innovativen Projekten im Bereich Digitalisierung unterstützt werden. Dies trug zu einer raschen und andauernden Erho- lung des Tourismussektors bei.
Wettbewerbsfähigkeit Es sind in erster Linie die konkreten Resultate für die Schweizer Wirtschaft in allen Landesregionen, welche die Wirkung der Standortförderung belegen. Evaluationen und andere Wirkungsmessungsinstrumente analysieren die Wirkung der Standortförderin- strumente regelmässig (vgl. Kap. 2–5 zu den einzelnen Instrumenten). Die konse- quente Wirkungsorientierung der einzelnen Standortfördermassnahmen und deren Zu- sammenspiel werden in der Periode 2028–2031 weiterhin im Fokus stehen.
Auch 2025 war die Schweiz gemäss dem Ranking des Wirtschaftsinstituts IMD das wettbewerbsfähigste Land der Welt. Gerade in einem Umfeld zunehmender regulatori- scher Anforderungen leistet eine Plattform wie EasyGov einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer KMU. Eine aktuelle Nutzenbewertung 7 der Unter- nehmen zeigt, dass die Unternehmen durch die Nutzung von EasyGov gegenüber vor- her zwei Drittel der Zeit und die Hälfte der Kosten im Gegenwert von ca. 8 Millionen Franken pro Jahr einsparen können. Auch auf Seiten der Partnerbehörden werden Ef- fizienzgewinne erzielt. Im Frühling 2026 soll eine aktuelle Studie zur Nutzenbewertung vorliegen, deren Resultate nach der Vernehmlassung in die Botschaft Standortförde- rung 2028–2031 einfliessen werden.
Reichweite Gemäss der nationalen E-Government-Studie 2025 8 kennen 37 Prozent der befragten Unternehmen die Plattform EasyGov, was gegenüber 2021 ein Plus von acht Prozent- punkten ist. Seit dem Start der Plattform EasyGov haben sich rund 130'000 Schweizer Unternehmen registriert, was mehr als ein Fünftel aller rund 620'000 Unternehmen in der Schweiz entspricht.
S-GE unterstützte im Jahr 2024 rund 6‘500 Unternehmen bei ihren Exportvorhaben. Die SERV stellte 2024 insgesamt 578 Grundsätzliche Versicherungszusagen und Ver- sicherungspolicen aus und mit der NRP konnten fast 400 Projekte gefördert werden. Weiter begleitet und unterstützt die NRP über die Regionalen Innovationssysteme
7 Universität St. Gallen, IMP-HSG (2021): Nutzenbewertung EasyGov und KMU-Portal, abrufbar unter www.seco.admin.ch > Standortförderung > KMU-Politik > E-Government > Nutzerbewertung EasyGov und KMU Portal > Nutzerbewertung KMU Portal und EasyGov 2021 8 DVS / SECO (2025): Nationale E-Government-Studie 2025: Nutzung und Umsetzung elektronischer Behördendienste aus Sicht der Bevölkerung, der Unternehmen und der Verwaltung, abrufbar unter www.digitale-verwaltung-schweiz.ch > Publikati- onen > Studien > Nationale E-Government-Studie 2025
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(RIS) jedes Jahr 2‘500–3‘000 Unternehmen in ihren Innovationsprozessen und -vorha- ben. Bei der Standortpromotion kann jede siebte Ansiedlung von Unternehmen einem Projekt zugeschrieben werden, das durch die nationale Standortpromotion unterstützt wurde.
Arbeitsplätze Die Standortförderung trug in der vergangenen Botschaftsperiode 2024–2027 zur Schaffung und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei. Verschiedene Evaluationen haben den positiven Beschäftigungseffekt aufgezeigt. 9 Nebst direkt bei den Projektträgern ge- schaffenen Arbeitsplätzen, besteht auch das Potenzial zur Schaffung und Erhaltung indirekter Arbeitsplätze bei Vorleistungserbringern. Die Standortförderung trägt mit ih- ren Instrumenten (insbesondere Regional- und Tourismuspolitik) auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Randregionen bei. Im Vergleich zu den Nachbarländern und der Ent- wicklung in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weisen die Schweizer Regionen eine geringe wirtschaftliche Ungleichheit auf. Die durch einzelne Instrumente der Standortförderung mitbeeinflusste Zuwanderung ist mit geschätzten 1640 Personen (inkl. Familiennachzug) pro Jahr sehr tief und macht mit rund 2,3 Prozent nur einen geringen Anteil der Nettozuwanderung in die Schweiz aus. 10
Hebelwirkung Die Standortförderung hat Hebelwirkung. Die eingesetzten Mittel lösen zusätzliche In- vestitionen aus. Eine Untersuchung zeigte, dass jeder von S-GE investierte Franken im Durchschnitt 34 Franken an zusätzlichem Exportumsatz generiert. 11 Im Rahmen von Innotour wurden zwischen 2012 und 2023 insgesamt 215 Projekte gefördert und ins- gesamt 74 Millionen Franken gesprochen. Diese Unterstützung hatte weitere (finanzi- elle und nicht finanzielle) Mittel in der Höhe von 190 Millionen Franken ausgelöst. Die SGH hat im Jahr 2024 rund 30 Millionen Franken für Darlehen bewilligt und damit ein Investitionsvolumen von 166 Millionen Franken mitfinanziert. 12 Bundesbeiträge im Rah- men der NRP von rund 1,25 Milliarden Franken haben seit 2008 weitere Investitionen von Kantonen, Gemeinden und Unternehmen in der Grössenordnung von total 5,5 Mil- liarden Franken ausgelöst 13. Zu erwähnen sind auch die nichtmonetären Hebel. So kann beispielsweise die SERV Versicherungsverpflichtungen eingehen, welche höher sind als ihr Grundkapital. Das AAA-Rating der Eidgenossenschaft gibt ihren Kunden und Partnern zusätzliche Sicherheit. Ähnliches gilt auch für die SGH, deren Gutachten
9 Hochschule Offenburg, IfTI (2023): Beschäftigungseffekte der SERV, abrufbar unter www.serv-ch.com > Über uns > News 10 Ecoplan (2025): Standortförderung und Zuwanderung (Aktualisierung) > abrufbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Standortförderung > Studien 11 swiss economics (2025): Wirkungsstudie Exportförderung, abrufbar unter www.s-ge.com > Artikel > aktuell 12 SGH (2025): Die SGH in Zahlen 2024, abrufbar unter www.sgh.ch > Die SGH > Geschäftsbericht. 13 KEK-CDC und IMP-HSG (2022): Unabhängige Evaluation des Mehrjahresprogramms 2016–2023 der Neuen Regionalpolitik (NRP), Evaluationsbericht mit Management Response, abrufbar unter www.improve-nrp.ch.
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für private Investoren, Banken sowie kantonale Förderstellen als Gütesiegel wirken und regelmässig Voraussetzung für Engagements dieser Stellen ist.
1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
1.6.1 Legislaturplanung und Finanzplanung
Die Vorlage zur Standortförderung 2028–2031 ist in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2024–2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2024–2027 angekündigt.
1.6.2 Strategien des Bundesrates
Die Vorlage zur Standortförderung 2028–2031 ist abgestimmt auf die Aussenwirt- schaftsstrategie 14 und die Wachstumspolitik des Bundesrates, deren Umsetzung in der wirtschaftspolitischen Agenda konkretisiert ist. Ferner ist die Vorlage kohärent mit der Strategie SNE 2030 15 des Bundesrates.
Die im Bereich E-Government für KMU verfolgten Massnahmen und Projekte sind Teil der Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz 16 sowie der Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung Schweiz 17 (DVS).
Die Tourismus- und die Regionalpolitik leisten direkte Beiträge an die Ziele und Leitideen der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) sowie der Agglomerationspolitik (AggloPol). Das Raumkonzept Schweiz, diese beiden Querschnittpolitiken, die Strategie Nachaltige Entwicklung Schweiz sowie das Landschaftskonzept Schweiz bilden die Grundlage für eine kohärente Raumentwicklung der Schweiz.
1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Die überwiesene Motion 21.3743 Stöckli «Nachhaltige Entwicklung und Digitalisierung im Tourismus über Innotour stärken» (fordert, das auf Anschubfinanzierungen ausgerichtete Förderinstrument Innotour durch eine längerfristige Unterstützungsmöglichkeit zu ergänzen. Gemäss Motion verlangen insbesondere Projekte im Bereich der Digitalisierung und nachhaltigen Entwicklung ein hohes Mass an Vernetzung, Koordination und Mindset-Veränderungen.
14 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik. 15 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Publikationen > Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030. 16 Bundeskanzlei (2025): Strategie Digitale Schweiz 2026, abrufbar unter https://digital.swiss/ > Strategie Digitale Schweiz 2026 17 Digitale Verwaltung Schweiz (2023): Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024–2027», abrufbar unter www.digitale-ver- waltung-schweiz.ch > Über uns > Die Digitale Verwaltung Schweiz > Strategie > Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz 2024–2027»
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Zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen hat das SECO ein externes Mandat vergeben 18. Parallel dazu wurde Innotour einer umfassenden externen Evaluation unterzogen (vgl. Kap. 3.2.1). Das Evaluationsteam zieht den Schluss, dass keine grundlegenden Anpassungen wie etwa neue Fördermöglichkeiten im Förderkonzept vorzunehmen sind. Bestätigt wurden damit insbesondere auch das bei Innotour geltende Konzept der Anschubfinanzierung. Hinzu kommt, dass die negativen Corona- Effekte seit einiger Zeit überwunden sind, womit ein Kernelement aus der Motion entfällt. Zudem ist vor dem Hintergrund des EP27 kein finanzieller Spielraum für eine Ausweitung der Förderung vorhanden. Die Mittel für Innotour sollen gemäss Botschaft des Bundesrates zum EP27 gekürzt werden (vgl. Kap. 3.2.2). Die externen Arbeiten haben insbesondere Optimierungspotenzial bei der Innotour-Vollzugspraxis aufgezeigt. Das SECO hat die bestehenden Möglichkeiten für Projektanpassungen bei laufenden Projekten (inkl. Projektverlängerungen) sowie die Voraussetzungen für Nachfolgeprojekte genauer beschrieben und verstärkt kommuniziert. Das Förderinstrument Innotour wird damit soweit möglich gestärkt.
Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.
2 KMU-Politik
2.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte
Der Wirtschaftsstandort Schweiz lebt von flexiblen und innovativen KMU. Sie machen zahlenmässig über 99 Prozent aller Unternehmen aus, beschäftigen mehr als zwei Drittel der Erwerbstätigen, erwirtschaften über 60 Prozent der Wertschöpfung und bilden mehr als 70 Prozent der Lernenden aus. Aus diesem Grund misst der Bundesrat den Anliegen der KMU grosse Bedeutung bei. Durch eine auf ihre spezifischen Bedürfnisse ausgerichtete Politik werden die Rahmenbedingungen für bestehende Unternehmen kontinuierlich verbessert, Unternehmensgründungen erleichtert und die Weiterentwicklung der Betriebe unterstützt. Für diese Bestandespflege arbeitet der Bund insbesondere mit den Kantonen, Bürgschaftsorganisationen und der ausserparlamentarischen Kommission KMU-Forum zusammen.
Strategische Grundlagen Die KMU-Politik ist eine Querschnittsaufgabe, die praktisch alle Bereiche der Bundespolitik berührt. Die Standortförderung ist mit der Koordination dieser Politik sowie der Umsetzung einzelner Massnahmen betraut. Der Fokus liegt dabei in den Bereichen administrative Entlastung und Unternehmensfinanzierung. Beide Bereiche tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung – insbesondere mittels E-Government – vermehrt zu nutzen.
18 INFRAS / CRED-T (2024): Umsetzungsvorschläge für die Motion Stöckli (21.3743) vom 20.9.2024, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Innotour > Wirkung
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Schwerpunkte Einen zentralen Bereich der KMU-Politik stellt die administrative Entlastung dar, welche auch das E-Government zugunsten der KMU miteinschliesst. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind stark von Regulierungskosten und bürokratischem Aufwand betroffen. In seinem Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024 19 hat der Bundesrat den Abbau unnötiger Bürokratie erneut als dauerhafte Aufgabe zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit festgelegt. Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 wird der Finanzierungsumfang des E-Governments für KMU als operatives Instrument zur administrativen Entlastung für die kommende Legislaturperiode durch einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss festgelegt.
Die Unternehmensfinanzierung ist ein weiterer zentraler Bereich der KMU-Politik. Diese wird sowohl durch politikberatende als auch durch operative Massnahmen unterstützt. Zur politikberatenden Tätigkeit zählen unter anderem die Erstellung von Berichten und Studien sowie die Mitwirkung an regulatorischen Arbeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Auf operativer Ebene erleichtert der Bund den Zugang der KMU zu Bankkrediten, indem er anerkannten Bürgschaftsorgani- sationen Finanzhilfen gewährt und deren Tätigkeit überwacht.
2.2 E-Government zugunsten der KMU
2.2.1 Ziele und Aufgaben
Staatliche Regulierungen bringen Kosten mit sich. Diese können die Produktivität beeinträchtigen und das Wirtschaftswachstum bremsen. Eine administrative Entlastung unterstützt Produktivitätssteigerungen und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und letztlich den Wohlstand.
Im Rahmen des Bürokratiemonitors (repräsentative Befragung der Unternehmen) werden Unternehmen zu ihrer Wahrnehmung der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass für KMU die Bürokratie eine der grössten Sorgen darstellt. Aus diesem Grund legt die Standortförderung in der Legislaturperiode 2028–2031 einen Schwerpunkt auf die administrative Entlastung. Das zentrale Instrument hierfür ist E-Government, das nachweislich einen Beitrag zur Vereinfachung administrativer Prozesse für Unternehmen leistet. Auf EasyGov können die Unternehmen Behördenleistungen auf Bundes- und Kantonsebene effizient und sicher über einen einzigen Account mit weitgehend einheitlicher Benutzerführung abwickeln. Die rechtliche Grundlage von EasyGov bildet das UEG. Artikel 9 UEG besagt, dass das SECO eine zentrale elektronische Plattform zur erleichterten Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen und andere UID-Einheiten betreibt. Im Fokus steht die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäss Artikel 11 UEG sowie die damit verbundene Erweiterung des Angebots an neuen Behördenleistungen auf der zentralen elektronischen Plattform für Unternehmen (EasyGov). Artikel 11 verpflichtet Bundes- und kantonale Behörden sowie externe Verwaltungsträger, ihre
19 Bundesrat (2024): Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024 vom 22. Mai 2024, abrufbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum > Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024, Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 2024
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Leistungen in Vollzug von Bundesrecht die sich an Unternehmen richten, über diese Plattform bereitzustellen, sofern diese Leistungen elektronisch angeboten werden. Das eCH-0070-Inventar 20 der Leistungen der öffentlichen Verwaltung verzeichnet rund 350 im Rahmen des Bundesrechts relevante Behördenleistungen für Unternehmen.
Für die Inkraftsetzung von Artikel 11 UEG wird derzeit eine Verordnung erarbeitet, die voraussichtlich bis Ende 2027 vorliegen soll. Geplant ist derzeit eine Übergangsfrist von acht Jahren (2028–2035), innerhalb derer die betroffenen Behördenleistungen über die zentrale Plattform zugänglich gemacht werden müssen. Wie rasch der Ausbau von EasyGov mit neuen Behördenleistungen effektiv voranschreiten kann, hängt u.a. von den finanziellen Mitteln ab, die für E-Government für KMU eingesetzt werden. In Abhängigkeit der verfügbaren finanziellen Mittel muss diese Übergangsfrist allenfalls verlängert werden.
EasyGov reduziert den bürokratischen Aufwand EasyGov wurde Ende 2017 als zentrale elektronische Plattform zur Abwicklung von Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden lanciert. Das Portal wurde als One-Stop-Shop konzipiert und unterstützt die digitale Transformation weg von verwaltungs- hin zu kundenzentrierten Behördenleistungen. Unternehmen können über EasyGov rund um die Uhr und ortsunabhängig auf zahlreiche Dienstleistungen der Verwaltung zugreifen. Dies erspart den Gang zu unterschiedlichen Amtsstellen und ermöglicht eine effiziente Abwicklung administrativer Prozesse an einem zentralen virtuellen Ort. EasyGov verschafft damit nicht nur Schweizer Unternehmen einen klaren Vorteil, sondern auch ausländischen Firmen, die eine Ansiedlung in der Schweiz in Betracht ziehen oder Behördenleistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen. Gerade in einem Umfeld zunehmender regulatorischer Anforderungen leistet eine Plattform wie EasyGov somit einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer KMU. Zudem besteht seitens der Unternehmen ein klares Bedürfnis nach weiteren elektronischen Behördenleistungen. Dies zeigt die Nationale E-Government-Studie 2025 21.
Die Schweiz gehört zu den fortschrittlichsten und innovativsten Standorten in Europa. Um diesen Vorsprung zu halten und weiter auszubauen, ist ein beschleunigter Ausbau von EasyGov in den Jahren 2028–2031 und darüber hinaus von zentraler Bedeutung. EasyGov bietet Unternehmen Zugang zu aktuell 59 behördlichen Dienstleistungen. Seit dem Start der Plattform im Jahr 2017 haben sich rund 130’000 Schweizer Unternehmen registriert, was über einem Fünftel aller rund 620'000 Unternehmen in der Schweiz entspricht (Stand: 15.11.2025).
20 Leistungsinventar Schweiz, abrufbar unter: www.ech.ch > eCH-Standards > eCH-0070-Inventar der Leistungen der öffentli- chen Verwaltung der Schweiz 21 DVS / SECO (2025): Nationale E-Government-Studie 2025: Nutzung und Umsetzung elektronischer Behördendienste aus Sicht der Bevölkerung, der Unternehmen und der Verwaltung, abrufbar unter www.digitale-verwaltung-schweiz.ch > Publikati- onen > Studien > Nationale E-Government-Studie 2025
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Abbildung 2 E-Government-Ranking der Schweiz im europäischen Vergleich
Quelle: SECO
Die Schweiz hinkt beim E-Government im europäischen Vergleich allerdings nach wie vor erheblich hinterher. Gemäss dem eGovernment Benchmark 2024 22 der EU liegt die Schweiz auf Rang 31 von 37 Ländern (vgl. Abbildung 2). Trotz einer leichten Steigerung im Vergleich zum Vorjahr liegt die Schweiz damit immer noch unter dem EU- Durchschnitt. Mit dem eGovernment Benchmark untersucht die EU die Verfügbarkeit und den Ausbaustand von elektronischen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen. Im Bereich der Leistungen für Unternehmen schneidet die Schweiz dank EasyGov besser ab. Auch der Länderbericht der OECD zur Schweizer Wirtschaftspolitik 23, welcher im Frühjahr 2024 publiziert wurde, stellt zwar eine bescheidene Verbesserung der administrativen Belastung der Unternehmen seit 2018 fest. Die administrative Belastung liegt jedoch weiterhin über dem OECD-Durchschnitt, was sich nachteilig auf die Produktivität auswirkt. Die OECD empfiehlt deshalb den Ausbau von EasyGov insbesondere auch durch die Integration kantonaler Behördenleistungen.
Einbettung in die Dachstrategie «Digitale Schweiz» des Bundesrates Die Nutzung von E-Government zur Optimierung der Verwaltungstätigkeiten in der Interaktion zwischen den Behörden und der Wirtschaft sowie der Bevölkerung gehört
22 Europäische Kommission (2024): eGovernment Benchmark 2024, abrufbar unter: www.digitale-verwaltung-schweiz.ch > Pub- likationen > Studien > eGovernment-Benchmark-Bericht EU 2024 23 OECD (2024): OECD Economic Surveys: Switzerland 2024, abrufbar unter www.oecd.org > Publications > topics > Economic surveillance > Economic Country Surveys >Switzerland > OECD Economic Surveys: Switzerland 2024
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auch zu den Zielen der bundesrätlichen Dachstrategie «Digitale Schweiz 24» (vgl. Kap. 1.6.2). Die Strategie sieht insbesondere vor, dass die Geschäftsprozesse der Verwaltung konsequent auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet, vereinfacht, standardisiert und in ihrer Effizienz optimiert werden. Dazu soll das elektronische Leistungsangebot für Unternehmen, insbesondere über EasyGov, ausgebaut werden. Die Weiterentwicklung von EasyGov wird mit der DVS 25 (vgl. Kap. 1.6.2) koordiniert, um den Ausbau der Plattform in enger Abstimmung mit den Kantonen und gegebenenfalls den Gemeinden umzusetzen.
Strategische Neuausrichtung von EasyGov Mit Blick auf das UEG wurde 2023 eine Studie zur architektonischen Neuausrichtung von EasyGov initiiert. Da die Zahl der zu integrierenden Behördenprozesse mit dem UEG stark steigen wird, stellte die Studie fest, dass mit der aktuellen IT-Architektur keine ausreichende Integrationsgeschwindigkeit erreichbar ist. Die Studie analysierte Architektur und Organisation der Plattform und entwickelte eine Strategie für EasyGov
2.0. Künftig sollen neue Technologien eingesetzt werden, die es Partnerbehörden
ermöglichen, Fachprozesse eigenständig zu integrieren. Während das SECO die Core- Entwicklung verantwortet, übernehmen die Partnerbehörden die Rolle als Auftraggeber für ihre Fachprozesse. Die Umsetzung erfolgt primär dezentral über eine Low-Code- Plattform, die eine schnellere Entwicklung mit minimalem Programmieraufwand erlaubt. Der Start von EasyGov 2.0 ist für die zweite Jahreshälfte 2027 geplant, mit Wirksamkeit ab 2028. Die Migration der bestehenden Behördenprozesse von EasyGov 1.0 auf EasyGov 2.0 erfolgt schrittweise bis 2031. Für Ablösung und Ausbau sind für die kommende Periode höhere finanzielle Mittel verglichen mit der Periode 2024–2027 erforderlich. Allerdings erlaubt das Etablieren der Low-Code-Plattform, dass damit die Entwicklungskosten pro Anwendung tendenziell sinken und die Kosten teilweise dezentral bei den einzelnen Verwaltungseinheiten / Institutionen getragen werden. Im Durchführungsauftrag zu EasyGov 2.0 ist festgelegt, dass das SECO den Betrieb und die Weiterentwicklung der EasyGov-Kernplattform verantwortet und finanziert. Dazu gehören insbesondere das Infomodul (öffentlich zugänglicher Teil) und das Coremodul mit den zentralen Portalfunktionen wie z. B. Benutzeranmeldung, Benutzerprofil, Cockpit, Bewirtschaftungsrechte, Benachrichtigungen sowie externe Schnittstellen. Die Integration und Umsetzung einzelner Behördenleistungen erfolgt hingegen durch die jeweils zuständigen Partnerbehörden auf Basis der bereitgestellten Low-Code- Plattform. Das neue Geschäftsmodell von EasyGov 2.0 sieht vor, dass sich die Partnerbehörden künftig angemessen an der Finanzierung der benötigten Fachmodule beteiligen.
24 Strategie Digitale Schweiz 2026 - Aktionsplan, abrufbar unter: www.bk.admin.ch > Digitale Transformation und IKT-Lenkung > Digitale Schweiz > Aktionsplan > Digitale Behördenleistungen > Plattform EasyGov.swiss 25 Strategie Digitale Verwaltung Schweiz – Umsetzungsplan, abrufbar unter: www.digitale-verwaltung-Schweiz.ch > Umsetzung > Projekte > One-Stop-Government realisieren > Weiterentwickeln von EasyGov
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Wirksamkeit und «Return on Investment» von EasyGov Der Nutzen von EasyGov für die Unternehmen wurde 2021 in einer Studie der Universität St. Gallen (HSG) 26 empirisch quantifiziert. Neben dem generellen Qualitätsgewinn im Sinne einer korrekten, weil angeleiteten Abwicklung der verschiedenen Behördenprozesse werden vor allem Effizienzgewinne in Form von Zeit-, aber auch Kosteneinsparungen geltend gemacht. Die Monetarisierung der genannten Zeit- und Kosteneinsparungen weist seit der Lancierung von EasyGov im November 2017 bis Ende August 2021 einen Nutzen über alle Behördenprozesse von rund 27 Millionen Franken aus. Mit der Angebotspalette von 2021 und den damaligen Nutzerzahlen wurde gemäss der Studie ein Gesamtnutzen von EasyGov für all seine Nutzer von rund 8,3 Millionen Franken pro Jahr generiert (pro Unternehmen ca. 1'300 CHF). Der Nutzen ist inzwischen bereits weit höher, da sowohl die Angebotspalette als auch die Nutzerzahlen seit 2021 stark angewachsen sind (vgl. Ab- bildung 3). Auch seitens der Partnerbehörden werden Effizienzgewinne erzielt. Dies insbesondere dann, wenn eine Behörde entscheidet, für ihre Fachapplikation kein eigenes Frontend zu bauen und stattdessen EasyGov als Frontend zu verwenden. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie zur Nutzenbewertung von EasyGov werden im Frühling 2026 vorliegen.
Der Wechsel auf EasyGov 2.0 dürfte zudem die Effizenzgewinne zusätzlich steigern, da die Digitalisierung mit Low-Code auf Seiten der Partnerbehörden einfacher und erheblich kostengünstiger wird. Die Neuausrichtung von EasyGov ermöglicht mittel- und langfristige Netzwerkeffekte, indem mit der zunehmenden Durchdringung der Anzahl registrierten Unternehmen und Behördenleistungen die Investitionsausgaben bei den Partnerbehörden (Bund, Kantone) sinken.
Kundenzufriedenheit und der Wunsch nach einem weiteren Ausbau Die Kundenzufriedenheit bei EasyGov ist hoch. Die oben erwähnte HSG-Studie aus dem Jahr 2021 zeigt, dass mehr als die Hälfte der registrierten Unternehmen angeben, sehr oder eher zufrieden zu sein, und dass etwa ein Viertel sich als neutral und weniger als zehn Prozent sich als unzufrieden bezeichnen. Die direkte Zufriedenheitsabfrage auf EasyGov, bei der die Nutzerinnen und Nutzer direkt nach Abschluss eines Behördenprozesses Sterne vergeben können, zeichnet ein noch positiveres Bild: Bei über 60 Prozent der Bewertungen wurden alle fünf möglichen Sterne, also die Bestnote, vergeben. Dies signalisiert eine sehr hohe Zufriedenheit direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Behördenprozesses. Die Analyse der Befragung weist aber auch auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Neben der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit besteht bei den Nutzenden v.a. der Wunsch zu einem Ausbau des Angebots mit weiteren Behördentransaktionen und einer Weiterentwicklung zu einer zentralen Plattform für staatliche Behördendienstleistungen.
26 Universität St. Gallen, IMP-HSG (2022): Aktualisierung der Nutzenbewertung EasyGov.swiss, abrufbar unter www.seco.ad- min.ch > Standortförderung > KMU-Politik > E-Government > Nutzerbewertung EasyGov.swiss 2021 > Aktualisierung der Nutzenbewertung EasyGov.swiss
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Abbildung 3
Wachstum der neu registrierten Firmen auf EasyGov seit 2017
Quelle: SECO, Dashboard Betrieb EasyGov, Stand November 2025
Praxisbeispiel EasyGov: Simmental Switzerland AG, Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen Die Simmental Switzerland AG wurde 2017 als Tochtergesellschaft der aaremilch ag gegründet. Das Unternehmen mit rund 60 Mitarbeitenden befindet sich in der Gemeinde Oey am Eingang des Simmentals, im Naturpark Diemtigtal. Das Unternehmen produziert und verkauft international ausgezeichneten Käse, Gäste können im Besucherzentrum «Simmentaler Käsewelt» feine Käsespezialitäten degustieren und sich Einblicke in die Produktion verschaffen. In der Käsepflege arbeitet Simmental Switzerland AG im 24-Stundenbetrieb. Doch obschon neuste Technologien zum Einsatz kommen, muss der Roboter rund um die Uhr bedient werden. Darum ist es für das Unternehmen unumgänglich, ihre Arbeiten in der Nacht oder auch an Sonn- und Feiertagen zu verrichten. Simmental Switzerland AG reicht über EasyGov laufend Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit, Pikettdienste oder Arbeiten im ununterbrochenen Betrieb online ein. Die Gesuche treffen bei der zuständigen kantonalen Behörde ein, werden auf Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und inhaltliche Konsistenz geprüft, und sobald eine Bewilligung erteilt wird, kann diese auf EasyGov heruntergeladen werden. Bei Bedarf kann das Unternehmen bestehende Arbeitszeitbewilligungs-Anträge ändern. Daneben setzt Simmental Switzerland AG EasyGov ein, um dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) meldepflichtige Stellen zu melden oder gelegentlich eine Änderung im Handelsregister abzuwickeln.
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Das KMU-Portal als «central point of contact» Neben EasyGov ist auch das KMU-Portal eine wichtige Anlaufstelle für die Unternehmen. Das KMU-Portal ist eines der ersten E-Government-Produkte der Schweiz. Das Informationsportal ist als «central point of contact» für alle Fragen der KMU konzipiert. Es wird seit 2001 betrieben und laufend weiterentwickelt. Das Portal stellt praxisrelevante Informationen, einschlägige Regulierungen und staatliche Angebote für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung – von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung. Daneben greift es aktuelle Themen wie Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit oder Corporate Social Responsibility auf.
Im Jahr 2024 haben insgesamt rund 2,7 Millionen Besucherinnen und Besucher das Informationsportal kmu.admin.ch des SECO genutzt. Der monatlich erscheinende KMU-Newsletter zählt unterdessen über 45'000 Abonnentinnen und Abonnenten. Gemäss der Studie Nutzenbewertung KMU Portal und EasyGov 2018 27 der Universität St. Gallen (HSG) generiert das KMU-Portal für die Schweizer Unternehmen einen jährlichen Nettonutzen von rund 38 Millionen Franken. Den grössten Nutzen sehen die Unternehmen im Wissens- und Qualitätsgewinn für die eigene Arbeit, gefolgt von Kosten- und Zeitersparnissen.
2.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten
zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 Im Zentrum der Aktivitäten von E-Government für KMU stehen das KMU-Portal (kmu.admin.ch) als Informationsplattform und EasyGov.swiss als Transaktionsplattform. Die Mittel werden hauptsächlich für Angebotserweiterungen neuer Behördenleistungen auf EasyGov sowie für den Betrieb der Plattform eingesetzt.
EasyGov: Finanzielle Mittel 2028–2031 Untenstehende Abbildung (vgl. Abbildung 4) veranschaulicht den strategischen Entwicklungsplan für EasyGov in vier aufeinander aufbauenden Stufen (A bis D), die den Betrieb, die Migration, den Ausbau und die fortlaufende Weiterentwicklung der Behördenleistungen betreffen.
27 Universität St. Gallen, IMP-HSG (2022): Aktualisierung der Nutzenbewertung EasyGov.swiss, abrufbar unter www.seco.ad- min.ch > Standortförderung > KMU-Politik > E-Government > Nutzerbewertung EasyGov.swiss 2021 > Aktualisierung der Nut- zenbewertung EasyGov.swiss
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Abbildung 4
Strategischer Entwicklungsplan EasyGov 2028–2031 mit Kostenschätzung
Quelle: SECO
Die Basis bildet Stufe A (Betriebsnotwendige Basisleistungen), in der der laufende Betrieb sowohl der aktuellen Plattformversion EasyGov 1.0 (Parallelbetrieb bis Ende 2031) als auch des zukünftigen EasyGov Core 2.0 sichergestellt wird. Diese Phase beinhaltet sämtliche notwendigen Aktivitäten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten – darunter Wartung, Sicherheitsupdates, Änderungsmanagement, Projektsteuerung sowie Help-Desk-Dienste, einschliesslich des KMU-Portals. Die Kosten für Stufe A belaufen sich in der Periode 2028–2031 auf rund 15,95 Millionen Franken.
Darauf folgt Stufe B (Migration), in der alle bestehenden Behördenleistungen von der alten Systemarchitektur (EasyGov 1.0) in die neue Umgebung von EasyGov 2.0 überführt werden. Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit und die bestehende Funktionalität zu verbessern und vollständig in die neue IT-Architektur zu integrieren. Ohne technische Modernisierung und Standardisierung 28 ist die Weiterentwicklung von EasyGov nicht möglich. Die Kosten der schrittweisen Migration werden im Zeitraum 2028-–2031 auf rund 9,5 Millionen Franken kalkuliert.
In Stufe C (Ausbau) wird EasyGov 2.0 mit neuen Behördenleistungen erweitert. Der verstärkte Ausbau von EasyGov orientiert sich insbesondere an Artikel 11 des UEG, welcher Behörden des Bundes und der Kantone beim Vollzug von Bundesrecht verpflichtet, ihre elektronischen Behördenleistungen auch über EasyGov zugänglich zu machen. Die Kosten für den Ausbau werden für 2028–2031 auf 35,9 Millionen Franken veranschlagt. Mit diesem Betrag lassen sich rund 46 Fachmodule mit durchschnittlich
28 Gemäss Artikel 13 UEG kann die Bundeskanzlei technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen, soweit es für die Interoperabilität anderer Systeme mit der Plattform EasyGov erforderlich ist. Sie legt die Standards in Zusammenar- beit mit dem SECO und der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz fest.
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drei Behördenleistungen pro Modul integrieren – insgesamt also etwa 140 neue Behördenleistungen.
Schliesslich folgt Stufe D (Updates), die sich auf die kontinuierliche Pflege und Verbesserung der neuen Behördenleistungen konzentriert. Die Kosten für Stufe D werden in der Periode 2028–2031 auf 6,45 Millionen Franken geschätzt.
Die nachfolgende Tabelle 4 zeigt, dass im Voranschlag 2026 in der Finanzplanung 2028–2031 Mittel von rund 2,1 Millionen Franken pro Jahr eingestellt sind, was über vier Jahre rund 8,4 Millionen Franken ergibt. Weiter stehen aus dem Entwicklungsrahmen durchschnittlich zusätzlich 5,9 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, was 23,6 Millionen Franken über vier Jahre ergibt. Die Summe dieser beiden Positionen ergibt rund 32 Millionen Franken, mit denen primär der Betrieb (Stufe A: 15,95 Mio.) und die Migration (Stufe B: 9,5 Mio.) finanziert werden können. Verbleiben aus diesen Mitteln nur noch 6,6 Millionen Franken für den Ausbau (Stufe C), reicht dies lediglich für einen äusserst begrenzten Ausbau neuer Behördenleistungen. Entsprechend sind die in der Tabelle 4 aufgeführte strategische Finanzierung DVS sowie die gegenfinanzierten Mittel entscheidend, um den Ausbau (Stufe C) sowie die Updates (Stufe D) im angestrebten Umfang vollziehen zu können. Sollten diese zusätzlichen Mittel nicht bereitgestellt werden können, müssten Abstriche am geplanten Ausbau gemacht werden.
Antrag des Bundesrates Für die Umsetzung der administrativen Entlastung der Unternehmen im Rahmen der KMU-Politik beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit (VK) von 67,8 Millionen Franken für alle E-Government Aktivitäten für KMU (EasyGov und KMU-Portal, vgl. Tabelle 3). Dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 35 Millionen Franken gegenüber dem Verpflichtungskredit der Periode 2024–2027. Neben den externen Projektarbeiten, die dem Verpflichtungskredit angerechnet werden, kommen weitere Mittel aus dem Globalbudget des SECO hinzu, insbesondere für die bundesinterne Leistungsverrechnung und das interne Personal, die nicht dem Verpflichtungskredit angelastet werden (vgl. Tabelle 5). Tabelle 6 zeigt die Gesamtkosten an inklusive dem gesperrten Anteil des Verpflichtungskredits. Tabelle 3
in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben E-Government 67,80 32,80 36,78 29 31,02
29 Die Mehrausgaben von rund 4 Millionen werden im Jahr 2027 mit einer Erhöhung des VK beantragt. Diese Mehrausgaben werden soweit wie möglich intern kompensiert und zudem teilweise mit zusätzlichen Mitteln zu Lasten des Bundeshaushalt mit dem VA27 beantragt.
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Tabelle 4
Ausgaben VK E-Govern- 2028 2029 2030 2031 ment in CHF Gesamt Ausgaben VK 16'950'000 16'950'000 16'950'000 16'950'000 Finanzplanung gemäss VA26, 2'188'000 2'083'800 2'083'800 2'083'800 FP27-29 Zusätzliche Mittel zu Lasten des Bundeshaushaltes (Ent- 6'000'000 5'700'000 5'900'000 6'000'000 wicklungsrahmen) Strategische Finanzierung 4'600'000 4'600'000 4'600'000 4'600'000 DVS* VK-Sperrung durch BR 4'162'000 4'566'200 4'366'200 4'266'200 Davon Gegenfinanzierte Mittel (über Partnerinstituti- 1'040'500 1'522'100 2'183'100 2'133'100 onen / Kantone)* Davon intern kompensierte 3'121'500 3'044'100 2'183'100 2'133'100 Mittel* *nicht im Globalbudget für EasyGov eingestellte, bundesintern kompensierte Mittel Tabelle 5
Ausgaben E-Government 2028 2029 2030 2031 (ausserhalb VK) in CHF Gesamtfinanzplanung 3'447'800 3'577'200 3'577'200 3'577'200 gemäss VA26, FP27-29 Davon Personalkosten 1'912'900 1'912'900 1'912'900 1'912'900 Davon IT-LV 1'534'900 1'664'300 1'664'300 1'664'300
Tabelle 6
Gesamt Ausgaben E- 2028 2029 2030 2031 Government in CHF Gesamt Ausgaben E-Gov 20'397'800 20'527'200 20'527'200 20'527'200 Ausgaben E-Gov (ausserhalb 3'447'800 3'577'200 3'577'200 3'577'200 VK) Ausgaben VK E-Gov 16'950'000 16'950'000 16'950'000 16'950'000 Davon VK-gesperrt 4'162'000 4'566'200 4'366'200 4'266'200 (in % vom VK) (25%) (27%) (26%) (25%) Davon VK nicht gesperrt 12'788'000 12'383'800 12'583'800 12'683'800 (in % vom VK) (75%) (73%) (74%) (75%)
Die Weiterentwicklung von EasyGov hat einen Bezug zum Ziel der DVS. So ist im Umsetzungsplan der DVS aktuell namentlich der Ausbau von EasyGov als zentrales Zugangsportal für Unternehmen verankert. Daher ist anzustreben, dass auch in der neuen Periode 2028–2031 der Ausbau von EasyGov erneut in ihrer Strategie verankert und ein Teil des Ausbaus der Plattform über die Mittel der DVS finanziert wird. Die geplante Finanzierung der DVS ist zudem abhängig von Finanzierungsbeschlüssen in den Kantonen. Dabei sollen die Mittel für die Weiterentwicklung von EasyGov möglichst im selben Umfang wie in den Vorjahren (rund 4,6 Mio. pro Jahr) in der strategischen Planung der DVS ab 2028 berücksichtigt werden. Das SECO wird einen entsprechenden Antrag bei der DVS einreichen. Die Gremien der DVS werden über den Antrag des SECO für die Periode 2028–2031 selbstständig entscheiden.
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Der restliche Betrag wird während der Laufzeit entweder durch alternative Finanzierungsquellen, z.B. Beiträge von Verwaltungseinheiten von Bund und Kantonen zur Anbindung gewisser Behördenleistungen, gedeckt oder kann vom Bundesrat im Rahmen der Entscheide zum Entwicklungsrahmen (alle zwei Jahre) in die Finanzplanung aufgenommen werden.
Begründung des Bundesrates Eine moderne, effiziente öffentliche Verwaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Die Möglichkeit für die Unternehmen, mittels EasyGov ihre Behördenleistungen kostengünstig und unabhängig von Büroöffnungszeiten und Lokalitäten an einem einzigen virtuellen Ort online zu beziehen, bietet einen handfesten Standortvorteil für die Schweizer Unternehmen wie auch für ausländische Unternehmen mit der Absicht einer Ansiedlung in der Schweiz.
Neben der Gewährleistung des sicheren Betriebs werden die zusätzlichen finanziellen Mittel in erster Linie für den Ausbau von EasyGov verwendet. Mit den beantragten Mitteln von 67,8 Millionen Franken kann das Portal in der Periode 2028–2031 um rund 140 neue Behördenleistungen erweitert werden. Mit einem geringeren Betrag könnten weniger Vorhaben realisiert werden. So würden beispielsweise die im Verpflichtungskredit 2024–2027 eingestellten 32,8 Millionen Franken reichen, um den Betrieb und die Migration sicherzustellen sowie in vier Jahren maximal 30 neue Behördenleistungen auf EasyGov zu integrieren.
Die beantragten Mittel beinhalten aber auch die notwendige Ablösung von EasyGov 1.0 auf EasyGov 2.0. Diese Mittel sind wichtig, um den künftig erhöhten Anforderungen an die Plattform gemäss Verpflichtung aus dem Unternehmensentlastungsgesetzt gerecht zu werden (vgl. Kap. 2.2.1). Zudem soll das E-Government-Angebot gezielt bekannt gemacht, permanent weiterentwickelt und verbessert werden.
Indem die Bundesversammlung den Verpflichtungskredit genehmigt, schafft sie die nötige Planungssicherheit für EasyGov, unabhängig davon, über welche Kanäle innerhalb des Bundesbudgets die Finanzierung erfolgt.
Rechtliche Aspekte Der Verpflichtungskredit über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das UEG. Artikel 14 Absatz 1 UEG sieht vor, dass der Bund die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten der Plattform für die Verwendung zum Vollzug von Bundesrecht trägt. Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government- Aktivitäten ist strategiekonform mit der Strategie «Digitale Verwaltung Schweiz» von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie mit der Strategie «Digitale Schweiz» des Bundesrates.
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2.3 Instrumente ohne Finanzierungsbeschluss
KMU-Forum Das KMU-Forum ist eine Kommission von ausserparlamentarischen Expertinnen und Experten, die 1998 ins Leben gerufen wurde. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Rahmen von Vernehmlassungen prüft das KMU-Forum die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Die Kommission befasst sich ausserdem mit spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung und schlägt gegebenenfalls Vereinfachungen oder Alternativen vor.
Das KMU-Forum leistet einen wichtigen Beitrag zur administrativen Entlastung und hat einen spürbaren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess. In der grossen Mehrheit der Fälle konnten Vorlagen mit schädlichen Auswirkungen für die KMU rechtzeitig identifiziert und konkrete Vereinfachungsvorschläge eingebracht werden. In der Legislaturperiode 2020–2023 lag die Erfolgsquote für die vom KMU-Forum abgegebenen Empfehlungen bei 67 Prozent. Die Empfehlungen des KMU-Forums führen regelmässig zu Entlastungen oder zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen in der Höhe von mehreren Millionen Franken für die Unternehmen pro Jahr.
Die Zusammensetzung des KMU-Forums wird überprüft und dessen Aufgaben in den nächsten Jahren weiterentwickelt. So wird die Kommission zu einzelnen Bereichsstudien (gemäss Art. 7 UEG) Stellung beziehen und in die Arbeiten zum Bericht über die Senkung der Regulierungskosten (Art. 8 UEG), der alle vier Jahre publiziert wird, konsultiert.
Bürokratiemonitor Im Rahmen des Bürokratiemonitors des SECO wurden 2012, 2014, 2018 und 2022 Unternehmen nach ihrer subjektiven Wahrnehmung der administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen befragt. Über alle Regulierungsbereiche hinweg beklagten sich im Jahr 2022 60 Prozent der befragten Unternehmen über eine hohe oder eher hohe Belastung. Die wahrgenommene Belastung ist zwar auf weiterhin hohem Niveau, gegenüber der letzten Befragung von 2018 ist sie jedoch leicht gesunken. Auch der Anteil der Unternehmen, die über eine Zunahme der administrativen Belastung berichten, ist mit 60 Prozent leicht gesunken (2018: 67%). Die nächste Erhebung des Bürokratiemonitors ist 2026 vorgesehen. Die Ergebnisse des Bürokratiemonitors bilden eine wichtige Grundlage für weitere Analysen. Dank dem Bürokratiemonitor können Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf definiert und konkrete Entlastungsmassnahmen vorgeschlagen werden.
Bürgschaftswesen für KMU Das Bürgschaftswesen für KMU erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen KMU sowie Start-ups in der Schweiz mithilfe von Bürgschaften den Zugang zu Bankdarlehen. Die Standortförderung des Bundes trägt mit dem Bürgschaftswesen für KMU somit zur Wettbewerbsfähigkeit und zum langfristigen Erfolg von KMU in der Schweiz bei. Die Bürgschaften werden von den vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisationen, BG OST-SÜD, BG Mitte, Cautionnement romand und BG SAFFA, an KMU gewährt. Der Bund beteiligt sich zu 65 Prozent an den
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Bürgschaftsverlusten und richtet an die Bürgschaftsorganisationen Verwaltungskostenbeiträge von insgesamt maximal drei Millionen Franken pro Jahr aus.
Das Bürgschaftswesen für KMU hat sich, während der Covid-19-Pandemie, als ein wichtiger Eckpfeiler für die Resilienz der Schweizer Wirtschaft in Krisenzeiten bewiesen. Das Bürgschaftssystem wurde innert weniger Wochen anzahlmässig auf das rund 74-fache skaliert, damit die Schweizer Wirtschaft mittels Covid-19-Kredite mit zusätzlicher Liquidität versorgt werden konnte. Die verbürgten Kredite stiegen mit den Covid-19-Krediten von etwa 300 Millionen Franken auf 16,9 Milliarden Franken 30. Das in Folge der Covid-19-Pandemie revidierte Bundesgesetz vom 28. September 2012 31 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) sieht in Abschnitt 8a Finanzhilfen in Form von verbürgten Bankkrediten für Unternehmen vor. Das Bürgschaftswesen für KMU könnte somit auch in zukünftigen Epidemien zur Stabilität der Schweizer Wirtschaft beitragen.
Im Jahr 2025 wurde analysiert, inwiefern die nachhaltige Entwicklung bei der Bürgschaftsgewährung berücksichtigt werden kann. Das Ziel ist es, dass die Bürgschaftsorganisationen bei der Bürgschaftsgewährung den Beitrag der unterstützten Projekte zur nachhaltigen Entwicklung erfassen und dadurch sichtbar machen können. Der Fokus liegt auf der sozialen und ökologischen Dimension, da die wirtschaftliche Dimension Grundvoraussetzung für die Bürgschaftsgewährung ist. Im Jahr 2026 werden die Details der Umsetzung mit den Bürgschaftsorganisationen verhandelt und voraussichtlich erste Erfahrungen im Rahmen einer Pilotphase ohne finanzielle Anreize gesammelt. Dabei wird ein pragmatischer aber effektiver Ansatz verfolgt.
3 Tourismuspolitik
3.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 28–31
Der Tourismus trägt massgeblich zum Wohlstand und zur Identität der Schweiz bei. Der Tourismus ermöglicht der Schweiz beachtliche Exporteinnahmen, die ausländischen Gäste generierten in der Leistungsbilanz der Schweiz im Jahr 2024 Einnahmen von 19,4 Milliarden Franken. In einigen Regionen der Schweiz wie etwa den Kantonen Wallis (7,4% des BIP) und Graubünden (9,4% des BIP) ist der Tourismus der wichtigste Wirtschaftsfaktor überhaupt. Der Tourismus sorgt in diesen Regionen für Entwicklungsperspektiven und trägt so zu einer regional breit diversifizierten Wirtschaftsstruktur der Schweiz bei.
Der Tourismus ist ein globaler Wachstumssektor. Gemäss dem «World Tourism Barometer» der Welttourismusorganisation (UN Tourism) werden sich weltweit die internationalen Touristenankünfte innerhalb von 10 Jahren bis 2034 fast verdoppeln. Dieser Trend wird auch in der Schweiz wahrnehmbar sein und Chancen aber auch Herausforderungen mit sich bringen. Chancen für den Schweizer Tourismus ergeben sich aus diesem globalen Wachstumstrend vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht,
30 Aktuelle Informationen und Daten zu den Covid-19-Krediten befinden sich unter covid19.easygov.swiss. 31 SR 818.101
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Herausforderungen entstehen insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz gegnüber einem wachsenden Tourismus sowie dessen ökologischer Auswirkungen, insb. was die Reduktion der CO2-Emissionen angeht.
Die landschaftlichen und kulturellen Attraktionen prägen die Schweiz. Deren touristische Inwertsetzung und Vermarktung machen das Tourismusland Schweiz zugänglich und erlebbar. Damit trägt der Tourismus zum positiven Image und zur internationalen Vernetzung der Schweiz bei. Dies ist gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ein wertvoller Beitrag des Tourismus zu einer erfolgreichen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Der Schweizer Tourismus verzeichnet seit einigen Jahren eine starke Wachs- tumsdynamik und hat sich rasch von der Covid-19-Pandemie erholt. Der V-förmige Nachfrageverlauf während und nach der Covid-19-Pandemie hat einerseits die hohe Abhängigkeit des Tourismussektors von exogenen Einflussfaktoren als auch dessen rasche Erholungsfähigkeit bestätigt. Die Schweizer Hotellerie erreichte im Jahr 2025 mit schätzungsweise 43,8 Millionen 32 Logiernächten einen neuen Höchstwert.
Strategische Grundlagen
Die aktuelle Tourismuspolitik basiert auf der Tourismusstrategie des Bundes vom 10. November 2021. Die Strategie hat sich in weiten Teilen bewährt. Sie dient insbesondere als Orientierungsrahmen für die Tourismusakteure. Die Umsetzung der Strategie verläuft planmässig. Die strategischen Grundlagen der Tourismuspolitik werden zurzeit in einem partizipativen Prozess aktualisiert und weiterentwickelt. Der Einbezug der relevanten Akteure, unter anderem der Begleitgruppe Tourismuspolitik 33, stellt sicher, dass die Tourismuspolitik des Bundes auch künftig bedarfsgerecht und zukunftsorientiert ausgerichtet bleibt. Die Gutheissung der neuen Strategie durch den Bundesrat erfolgt im ersten Quartal 2027, zeitgleich mit der Gutheissung der Botschaft Standortförderung 2028–2031
Als wichtige Neuerung soll die neue Tourismusstrategie des Bundes längerfristig ausgerichtet werden, konkret ist ein Geltungshorizont bis 2035 vorgesehen. Damit wird die neue Tourismusstrategie die nächsten zwei Legislaturen umfassen. Eine längere Gültigkeitsdauer ist sinnvoll, da die wesentlichen Herausforderungen, welche mit der Tourismusstrategie adressiert werden, alle mittel- bis längerfristiger Natur sind. Dies ermöglicht eine längerfristigere Perspektive in der Tourismuspolitik des Bundes.
Die Vision der Tourismusstrategie bleibt auf die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus ausgerichtet, nimmt künftig aber verstärkt Bezug auf die nachhaltige Entwicklung. Damit soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber dem Tourismus bzw. die gesellschafltiche Dimension einer nachhaltigen Tourismusentwicklung wichtiger wird. Gleichzeitig bleibt die ökologische Dimension
32 Diese Zahl stützt sich für die Monate Januar bis November 2025 auf die Beherbergungsstatistik (HESTA) für Dezember 2025 basiert sie auf einer Schätzung zur Entwicklung der Hotellogiernächte (HESTA-Flash). 33 Begleitgruppe Tourismuspolitik, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Tourismusstra- tegie > Begleitgruppe Tourismuspolitik
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einer nachhaltigen Tourismusentwicklung, insbesondere der Beitrag zum Klimaschutz und zur Landschaftsqualität wichtig.
Die Ziele der Tourismusstrategie geben die Stossrichtungen der Tourismuspolitik des Bundes vor und adressieren die wichtigsten Herausforderungen des Schweizer Tourismus. Die bisherigen Ziele «Rahmenbedingungen verbessern», «Unter- nehmertum fördern» und «Attraktivität des Angebots und den Marktauftritt stärken» sollen beibehalten und zukünftig die drei Ziele darstellen.
Den drei Zielen sollen zukünftig zwei Querschnittsziele zugrunde liegen: «Zur nachhaltigen Entwicklung beitragen» und «Chancen der Digitalisierung nutzen». Die Querschnittsziele Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind übergeordnet und beein- flussen die Ausgestaltung sämtlicher Bereiche der Tourismuspolitik. Damit wird sicher- gestellt, dass langfristige Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen in der Tourismuspolitik berücksichtigt und verankert sind.
Zur Erreichung der tourismuspolitischen Ziele stehen in Zukunft sieben thematische Handlungsfelder im Fokus, dies anstelle der heutigen Aktivitäten. Die sieben Handlungsfelder sind mittel- bis langfristig angelegt und definieren die mittel- bis längerfristigen thematischen Stossrichtungen der Tourismuspolitik des Bundes.
Die sieben Handlungsfelder lauten folgendermassen:
1. Zu einem tourismusfreundlichen Regulierungsumfeld beitragen, insbe-
sondere mittels administrativer Entlastung;
2. Strukturwandel im Tourismus und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit touris-
tischer Infrastrukturen unterstützen;
3. Ausbalancierte Tourismusentwicklung fördern zur Verhinderung von
Overtourism und zur Stärkung der Aktzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung;
4. Anpassung an den Klimawandel unterstützen und zum Klimaschutz
beitragen;
5. Digitalisierung fördern, insbesondere auch über Wissenstransfer und
Vernetzung, sowie Daten und Statistikgrundlagen weiterentwickeln;
6. Attraktivität des touristischen Arbeitsmarkts verbessern;
7. Touristische Mobilität weiterentwickeln, insbesondere mittels Stärkung der
Schnittstellen zwischen den für Tourismus und Mobilität zuständigen Bundesstellen.
Die einzelnen Handlungsfelder haben untereinander Bezüge und sie sollen nach Möglichkeit zu mehreren Zielen beitragen. Sie sind so formuliert, dass die Tourismuspolitik flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann. Inhaltlich sollen die Handlungsfelder während der vorgesehenen Geltungsdauer der neuen Tourismusstrategie bis 2035 bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden.
Zur Umsetzung der Tourismusstrategie werden verschiedene Herangehensweisen angewendet. In allen Handlungsfeldern spielen Wissenstransfer und Vernetzung (Tourismus Forum Schweiz, Webinare etc.), die Kooperation und Koordination mit anderen Bundesstellen sowie die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle.
Zur Zielerreichung sind die vier tourismuspolitischen Förderinstrumente zentral: 34/70
- die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour), - Schweiz Tourismus (ST), - die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), - sowie die Neue Regionalpolitik (NRP).
Das Förderinstrumentarium bleibt im Grundsatz bestehen, es müssen jedoch mit der Umsetzung des EP27 gemäss Botschaft des Bundesrates 34 Priorisierungen vorgenommen werden. Aufgrund der Liquidität des Fonds der NRP kann der Bund die Umsetzungsperiode 2028–2031 weiterhin wie geplant finanzieren, aber für die Periode 2032–2035 müssen dann mit der Standortförderbotschaft die Modalitäten des Ausstiegs des Bundes aus der Regionalpolitik aufgezeigt werden (vgl. Kap. 4.1).
Die Umsetzung der Strategie soll weiterhin praxisnah und partizipativ erfolgen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die vom SECO geleitete Begleitgruppe Tourismuspolitik mit Mitgliedern aus dem Tourismussektor, der Politik, der Kantone sowie der Wissenschaft. Die Begleitgruppe Tourismuspolitik trifft sich im Regefall halbjährlich und unterstützt das SECO bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Tourismuspolitik.
Schwerpunkte Ein erster inhaltlicher Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 besteht in der Um- setzung der neuen Tourismusstrategie. Mit den Handlungsfeldern werden in der zukünftigen Toursmusstrategie insbesondere auch neue Themen, auf die ein besonderer Akzent gesetzt werden soll, wie eine ausbalancierte Tourismusentwicklung, der Klimaschutz oder die touristische Mobilität adressiert.
Ein zweiter Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 bildet die Weiterent- wicklung der Tourismusförderung über die vier Förderinstrumente. Bei der SGH hat der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevsion der gesetzlichen Grundlagen vorgelegt. Bei Innotour setzt das SECO die Empfehlungen aus einer umfassenden Evaluation zur Weiterentwicklung dieses Förderinstrumentes um, wobei es insbesondere um die Verstärkung des Wissenstransfers und der Vernetzung unter den Akteuren geht. Der Auftrag von ST zur Nachfrageförderung wird ergänzt um die Gästelenkung und bei der NRP werden die Inhalte des Mehrjahresprogramms 2024–
2031 (MJP3 2024–2031) vertieft sowie punktuell weiterentwickelt (vgl. Kap. 4).
Ein dritter Schwerpunkt der Tourismuspolitik 2028–2031 besteht aus Priorisierungs- massnahmen aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum EP27. Diese Massnahmen betreffen die beiden Förderinstrumente Innotour (vgl. Kap. 3.2) und ST (vgl. Kap. 3.3). Zu diesem Zeitpunkt werden noch keine Massnahmen beim ebenfalls vom EP27 betroffenen Förderinstrument NRP umgesetzt (vgl. Kap. 4).
Die Tourismuspolitik des Bundes wird auch mit der neuen Tourismusstrategie ihre Aufgaben subsidiär zu privaten Akteuren sowie zu Kantonen und Gemeinden erfüllen. Die Tourismuspolitik des Bundes schafft Anreize für wirtschaftliches Handeln, Innovation und Eigeninitiative privater und öffentlicher Akteure, wobei Eigenleistungen
34 Bundesrat (2025): Botschaft zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt (EP 27); abrufbar unter www.efd.admin.ch /de > Entlastungspaket 27
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der Akteure vorausgesetzt werden. Das Subsidiaritätsprinzip (vgl. auch Kap. 7.4) ist auch eine wichtige Grundlage für die Ausgestaltung der Tourismusförderung.
3.2 Innotour
3.2.1 Ziele und Aufgaben
Die touristische Innovations- und Kooperationsförderung sowie die Förderung des Wissensaufbaus mit dem Förderinstrument Innotour basiert auf dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 35 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Für den Vollzug ist das SECO zuständig.
Der Tourismus ist ein fragmentierter Querschnittssektor, weshalb bei der Bündelung von kompletten Tourismusangeboten hohe Transaktionskosten entstehen. Innovative integrierte Angebote sind nicht einfach zu realisieren, da die Innovationskosten und die Renditen schwer teilbar und internalisierbar sind. Diese Aspekte führen zu Externalitäten, zu Unsicherheit und zu mangelnder Kooperation. Entsprechend hat bei Innotour die Entwicklung von überbetrieblichen Tourismusangeboten eine hohe Bedeutung.
Zudem leistet Innotour durch die Förderung des Wissensaufbaus und dessen Diffusion einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Schweiz. So werden über Innotour auch Wissensgrundlagen wie die Tourismusprognosen oder Wissenstransferveranstaltungen wie das Tourismus Forum Schweiz finanziert.
Innotour ist ein Förderinstrument, das grundsätzlich allen touristischen Akteurinnen und Akteuren offensteht und bei dem die touristischen Kreise den grösseren Teil der Kosten selbst tragen (mindestens 50%). Mit Innotour werden Anreize geschaffen, die Finanzierungs- und Managementverantwortung bleibt aber bei den Projektträgern. Diese Eigenverantwortung wird verstärkt, indem Finanzhilfen aus Innotour auf einmalige Anschubhilfen beschränkt werden.
Wirksamkeit und Weiterentwicklung In der Innotour-Periode 2024 bis 2027 wurden bis August 2025 63 Projekte mit insgesamt rund 32 Millionen Franken unterstützt. Im Vergleich zur Vorperiode 2020 bis
2023 ist über den gleichen Zeitraum betrachtet eine deutliche Zunahme der
Projektanzahl wie auch der verpflichteten Finanzhilfen zu verzeichnen. Dies liegt insbesondere daran, dass aufgrund des Covid Recovery Programms Projekte im Zeitraum 2023 bis 2026 mit maximal 70 Prozent, statt der ansonsten und ab 2027 wieder geltenden maximal 50 Prozent unterstützt werden können. Entsprechend sind die Projektunterstützungen im Durchschnitt deutlich grösser. Mit dem Recovery- Programm konnten insbesondere zahlreiche Projekte im Bereich Digitalisierung unterstützt werden.
35 SR 935.22
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Praxisbeispiel Innotour Der Einsatz künstlicher Intelligenz gewinnt für die Tourismusakteure laufend an Bedeutung. Für das Projekt AI Local Guides haben sich mit Basel, Graubünden, Luzern und Zürich vier grosse Tourismusdestinationen zusammengeschlossen um gemeinsam, und dank der Unterstützung von Innotour, eine Plattform zu entwickeln, die es Tourismusorganisationen ermöglicht, dynamische und interaktive Reiseleiter mit modernster KI-Technologie bereitzustellen.
Die 2012 in Kraft getretenen totalrevidierten Innotour-Regulierungen (Gesetz und Verordnung) wurden in den Jahren 2024 und 2025 evaluiert 36. Im Fokus standen die Wirkung sowie der Vollzug von Innotour.
Die Evaluation zeigt, dass sich das Förderprogramm bewährt, einen hohen Nutzen stiftet und einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus leistet. Über Innotour wurden vom SECO zwischen 2012 und Mitte 2023 insgesamt 215 Projekte unterstützt. Insgesamt wurden 74,3 Millionen Franken an die geförderten Projekte verfügt, d.h. durchschnittlich rund 345'000 Franken pro Projekt. Die Unterstützung des Bundes hat weitere (finanzielle und nicht finanzielle) Mittel in der Höhe von 190,3 Millionen Franken ausgelöst. Dies entspricht einem Multiplikator von rund 3,6. Ein Grossteil der Mittel (73 %) floss in nationale Projekte, rund ein Viertel (27 %) in regionale Modellvorhaben.
Die Analyse des vom SECO wahrgenommenen Vollzugs zeigt, dass die Prozesse insgesamt angemessen ausgestaltet sind und umgesetzt werden. Grundlegende konzeptionelle Anpassungen sind gemäss Evaluation nicht notwendig. Gleichwohl lassen sich die Wirkungen und der Vollzug von Innotour aus Sicht des Evaluationsteams optimieren. Hinsichtlich der Wirkung wird dem SECO empfohlen, den Wissenstransfer und die Vernetzung zwischen den Akteuren zu verstärken. Beim Vollzug wird eine gezielte Weiterentwicklung der Prüfkriterien und des Prüfprozesses als zentral erachtet. Das SECO wird die Empfehlungen bei der Weiterentwicklung von Innotour berücksichtigen.
Schwerpunkte 2028–2031 Die thematischen Schwerpunkte von Innotour 2028–2031 orientieren sich an den Zielsetzungen der Tourismusstrategie des Bundes (vgl. Kap. 3.1). Bereits heute müssen die Projektträger den Beitrag ihres Projektes zu den Zielen der Tourismusstrategie nachweisen. Zukünftig soll – um eine noch engere Verknüpfung von Innotour mit den Schwerpunkten der Tourismusstrategie sicherzustellen – diesem Thema zusätzliches Gewicht bei der Projektprüfung beigemessen werden.
Mit der Botschaft des Bundesrates zum EP27 wurde entschieden, dass Innotour ab 2027 über 5 Millionen Franken pro Jahr verfügt, was einem tieferen Budget als in den
36 INFRAS / ITM-HSLU (2025): Evaluation Innotour vom 10. März 2025, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförde- rung > Tourismuspolitik > Innotour > Evaluationen
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Vorjahren entspricht. Sollte das Parlament diese Kürzung bestätigen, erfordert dies Anpassungen und Priorisierungen in der Projektförderung.
Basierend auf den Vollzugserfahrungen der letzten Jahre, wie auch aufbauend auf Erkenntnissen aus umfassenden Grundlagenarbeiten 37, wird das SECO im Bereich Förderung Priorisierungen vornehmen und die Fördervoraussetzungen durch drei Massnahmen verschärfen. Erstens wird die Förderung regionaler Modellvorhaben wirkungsorientierter ausgestaltet. Neu braucht es zudem bei Projekten, welche von Destinationen getragen werden, eine Kooperation von mindestens drei Destinationen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt auch für weitere Tourismusakteure von Nutzen ist (Wissenstransfer) und nach Projektabschluss ausgeweitet und weitergeführt werden kann, erhöht.
Zweitens wird die Förderung von Digitalisierungsprojekten auf skalierbare Vorhaben ausgerichtet. Die Skalierbarkeit der Projektergebnisse auf weitere Nutzer und Anwender muss neu bei der Gesuchseinreichung mittels schriftlicher Interessensbekunden entsprechender Akteure nachgewiesen werden. Damit wird die Förderung von Digitalisierungsprojekten mit dem Ziel fokussiert, dass übertragbare Projekte und offene Lösungen, die Kooperation ermöglichen und zukunftsgerichtet sind, finanziell unterstützt werden. Isolierte Einzellösungen sollen verhindert werden.
Drittens werden Kleinprojekte, das heisst Projekte mit einem anrechenbaren Gesamtprojektvolumen von weniger als 200'000 Franken, nicht mehr unterstützt. Zudem ist eine indirekte Innovationsförderdung über Innotour nicht mehr möglich. Dabei handelt sich um Projekte, die von Projektträgern im Rahmen von vom SECO bewilligten Dachprogrammen selbständig gefördert werden. Damit findet eine stärkere Konzentration der Mittel statt.
3.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Innotour für die Jahre
2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus für die Jahre 2028–2031 einen Verpflichtungskredit im Umfang von insgesamt 19,16 Millionen Franken (vgl. Tabelle 7), und weitere Mittel im Umfang von 0,84 Millionen Franken im Globalbudget für den Vollzug von Innotour, zur Verfügung zu stellen. Tabelle 7 in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben Innotour 19,16 45,43 38 37,17 -18,01
37 Innotour-Evaluation sowie der Bericht «Digitalisierung im Tourismus» vom CRED-T und Ecoplan vom 6.3.2025, abrufbar un- ter www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > News Schweizer Tourismuspolitik 38 15 Millionen Franken gehen auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurück.
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Der beantragte Verpflichtungskredit entspricht abgesehen von kleinen Abweichungen der aktuellen Finanzplanung (vgl. Tabelle 8): Tabelle 8
Ausgaben Innotour 2028 2029 2030 2031 2032 2033 (Transferaufwand) in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 4,97 4,97 5,02 5,07 Geplante Ausgaben im 4,75 4,75 4,80 4,85 Transferbereich gemäss Antrag davon Innotour 2024–2027 1,5 0,8 davon Innotour 2028–2031 3,25 3,95 4,80 4,85 1,5 0,8 Differenz zur Finanzplanung 0,01 0,01 0,01 0,01
Begründung des Bundesrates Von den 45,43 Millionen Franken wurden effektiv 37,17 Millionen Franken ausgegeben. Davon sind zudem 15 Millionen Franken auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurückzuführen. Die mit der Botschaft zur Standortförderung 2028–2031 beantragten 19,16 Millionen Franken entsprechen dem Antrag des Bundesrates im Rahmen des EP27.
Basierend auf den Artikeln 6 («Verfahren») und 7 («Information und Evaluation») des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus verfügt das SECO über Mittel für Eigenaufwand wie statistische Grundlagen, Informationstätigkeiten sowie für den Vollzug von Innotour von rund 0,9 Millionen Franken pro Jahr (rund 280’000 CHF für den Vollzug, 60’000 Franken für die Tourismusprognose, 240’000 Franken für statistische Grundlagenarbeiten beim BFS und 340’000 Franken für Informationstätigkeiten).
Im Hinblick auf die Periode 2028–2031 werden im Vergleich zur Botschaft 2024–2027 210'000 Franken pro Jahr vom Verpflichtungskredit in das Globalbudget des SECO verschoben. Damit wird eine 60 Prozent Stelle (108'000 CHF) für die intensivierten Prüf- und Kontrollprozesse finanziert. Zudem stehen zusätzlich 75'000 Franken für die im Vollzug beigezogenen Innotour-Experten sowie zusätzlich 30'000 Franken für statistische Grundlagenarbeiten beim BFS zur Verfügung. In den vergangenen Jahren erfolgte ein Ausbau der Prüf- und Kontrollarbeiten, dies insbesondere basierend auf einer Aufsichtsprüfung durch die interne Revision des SECO sowie aufgrund von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die Innotour Evaluation aus dem Jahr 2025 hat aufgezeigt, dass sich die neuen Prüf- und Kontrollarbeiten bewährt haben und weitergeführt sowie punktuell weiterentwickelt werden sollen. Mittel in ähnlichem Umfang wurden bereits für die Jahre 2025–2027 befristet in das Globalbudget des SECO verschoben. Die zusätzlichen Ressourcen sind auch zukünftig für die Weiterführung und Weiterentwicklung der Prüf- und Kontrollarbeiten unabdingbar.
Damit stehen dem Förderinstrument Innotour in der Periode 2028–2031 insgesamt 22,9 Millionen Franken, davon 19,2 Millionen Franken im Transferbereich und 3,7 Millionen Franken im Eigenbereich, zur Verfügung.
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Rechtliche Aspekte Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Förderinstruments Innotour für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Artikel 8 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung alle vier Jahre die zur Verfügung stehenden Mittel als Verpflichtungskredit mit einfachem Bundesbeschluss festlegt.
3.3 Touristische Landeswerbung
3.3.1 Ziele und Aufgaben
ST ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis, die auf der Basis des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1955 39 über Schweiz Tourismus im Auftrag des Bundes das touristische Landesmarketing wahrnimmt und die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland fördert. Dabei handelt es sich ökonomisch betrachtet um ein öffentliches Gut. Viele Akteurinnen und Akteure profitieren davon, sie haben aber lediglich eine geringe Zahlungsbereitschaft dafür.
Die gesetzliche Aufgabe von ST umfasst zum einen das Basismarketing für das Tourismusland Schweiz wie etwa die Pflege der Marke, die Bearbeitung der Märkte und die Kundeninformation. Zum anderen hat ST einen Koordinations- und Beratungsauftrag. Im Rahmen des Koordinations- und Beratungsauftrags leistet ST unter anderem einen Beitrag zum Team-Switzerland-Ansatz und damit zu einem koordinierten Aussenauftritt der Schweiz.
Im Hinblick auf die nächste Förderperiode 2028–2031 soll der Förderauftrag von ST ergänzt werden. Denn eine zukunftsweisende Tourismusentwicklung kann nicht ausschliesslich auf Nachfrageförderung basieren, sondern muss der Gästelenkung mindestens so hohes Gewicht beimessen. Es braucht nicht einfach mehr Gäste, sondern die Gäste sollen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Dies stärkt die Resilienz der Tourismusbranche, bricht lokale und temporäre Nachfragespitzen und sorgt für ganzjährige sowie flächendeckende Auslastung. ST hat dazu das Programm «Travel Better» initiiert, das auf fünf Aktionsfeldern basiert: Ganzjahrestourismus fördern, Gästeströme lenken, Aufenthaltsdauer verlängern, das Nachhaltigkeitsprogramm «Swisstainable» vorantreiben und Tourismusakzeptanz stärken. In allen Feldern hat ST bereits einige Massnahmen umgesetzt (vgl. Praxisbeispiele unten).
Das SECO nimmt die Aufsicht über ST war. Die Aufsichtstätigkeit basiert auf einer alle vier Jahre erneuerten Vereinbarung über das Controlling, Monitoring und Reporting zwischen dem SECO und ST. ST ist im Schweizer Tourismussystem eine Lead- Organisation. Als solche agiert ST als Vordenker, testet und entwickelt neue Anwendungen und stellt das erworbene Know-how den Tourismusakteurinnen und - akteuren zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030» 40 von ST, welche für den Tourismussektor eine Orientierungshilfe bietet und ein wesentlicher Beitrag dazu leistet, den Schweizer Tourismus für die Zukunft konsequent der Nachhaltigkeit zu verpflichten.
39 SR 935.21 40 Nachhaltigkeitsstrategie «Swisstainable 2030», abrufbar unter www.stnet.ch > Swisstainable 2030: Neue Strategie
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Digitalisierungsinitiativen im Bereich der KI oder der sozialen Medien bringen der Branche nicht nur Pionier-Know-how, sondern auch konkrete Zusatznutzen. Ein Beispiel dafür ist der Chatbot «hAIdi», eine KI-Plattform für Datenanalysen für den Schweizer Tourismus, welche im Jahr 2024 mit dem Award «Digital Innovation of the Year» ausgezeichnet wurde.
Die Führungsrolle von ST umfasst aber auch die Wahrnehmung von koordinativen Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. ST organisiert regelmässige Austausche mit den Digitalisierungsverantwortlichen der Tourismusregionen mit dem Ziel der Vernetzung, des Austauschs und des gegenseitigen Lernens.
Praxisbeispiele von Schweiz Tourismus: Programm «Travel Better» Um die (internationalen) Gäste im ganzen Land zu verteilen, führt ST seit drei Jahren gemeinsam mit dem Bundesamt für Kultur die Kampagne «Verliebt in schöne Orte», im Rahmen derer weniger bekannte touristische Perlen gezielt beworben werden, durch. Und in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen «Creator Camp» werden internationale Influencer im Rahmen von organisierten Thementouren bewusst an weniger frequentierte Orte wie etwa das Oberwallis oder ins Rheintal geführt. Die grösste internationale Kampagne des Jahres 2024 (mit Roger Federer) hat ST erstmals nicht auf die Hauptreisezeiten ausgerichtet, sondern explizit den Herbst thematisiert. In den nordischen Ländern wurde in Zusammenarbeit mit dem nationalen dänischen Fernsehen eine Serie über einen Herbst-Aufenthalt in den Schweizer Alpen produziert und im Frühjahr 2025 ausgestrahlt, rechtzeitig zum Ferienplanungs-Termin für Herbstferien. Mit der «Bleisure»-Kampagne «Fly another day» werden gezielt Geschäftsreisende dazu motiviert, ein, zwei Tage zu verlängern und somit Business und Leisure zu verbinden.
ST wird im Regelfall durch etwas mehr als die Hälfte durch den Bund finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 2016–2019 betrug der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST 56,7 Prozent. Während der Covid-19-Pandemie ist der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST aufgrund der befristeten Sondermittel des Bundes zur Unterstützung der Tourismusbranche angestiegen und betrug in den Jahren 2020–2023 im Durchschnitt 65,7 Prozent. Nach der Pandemie hat sich der Anteil der Partnermittel am Budget von ST wieder erhöht und der Anteil der Bundesmittel entsprechend reduziert. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Bundesmittel am Budget von ST 58,0 Prozent und lag damit nahe am Durchschnittswert von vor der Pandemie. Der Bund erwartet von ST, Drittmittel für das Landesmarketing zu generieren. Dazu kann ST Mitgliedern und Dritten Dienstleistungen anbieten, die im gesetzlichen Auftrag von ST liegen. Für die Beschaffung von Drittmitteln relevant sind zudem die von ST eingegangenen Partnerschaften mit Wirtschaftspartnern. Daneben finanziert sich ST über Mitgliederbeiträge.
3.3.2 Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die
Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt für ST einen Zahlungsrahmen (ZR) des Bundes für die Jahre 2028–2031 von insgesamt 188 Millionen Franken, d. h. von durchschnittlich 47,0 Millionen Franken pro Jahr (vgl. Tabelle 9). Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Schweiz Tourismus werden zudem
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finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 0,7 FTE eingesetzt. Gegenüber der aktuellen Finanzplanung ergibt sich keine Differenz (vgl. Tabelle 10). Tabelle 9 in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Budesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben Schweiz Tourismus 188,00 233,00 218,37 -30,37
Tabelle 10
Ausgaben Schweiz Tourismus 2028 2029 2030 2031 in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 46,25 46,81 47,28 47,75 Geplante Ausgaben gemäss 46,25 46,81 47,28 47,75 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0,00 0,00 0,00
Begründung des Bundesrates Mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 hatte das Parlament einen Zahlungsrahmen für ST im Umfang von 233 Millionen Franken beschlossen. Im Budgetvollzug werden in den Jahren 2024–2027 voraussichtlich Beiträge an ST im Umfang von insgesamt 218,37 Millionen Franken bewilligt. Die erhebliche Differenz zwischen den in der Vorperiode beschlossenen und den voraussichtlich eingesetzten Mitteln ist u.a. auf die Reduktion des Bundesbeitrags im Jahr 2027 um 20 Prozent aufgrund der Botschaft des Bundesrates zum EP27 zurückzuführen.
Für die Gästelenkung und die Förderung der Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland unterhält ST-Vertretungen im Ausland. Zurzeit beschäftigt ST im Ausland 139 Mitarbeitende. Wo es aus administrativen Gründen oder zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeitenden sinnvoll und möglich ist, werden die Mitarbeitenden von ST in das Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) integriert. Zurzeit arbeiten 27 Mitarbeitende (26,5 Vollzeitstellen) im Aussennetz des EDA für ST. Diese Mitarbeitenden haben aus völkerrechtlichen Gründen einen Arbeitsvertrag mit dem EDA. Das EDA verrechnet ST für diese Mitarbeitenden jährlich Personalkosten von rund 2,4 Millionen Franken.
Der vom Bundesrat für die Jahre 2028–2031 beantragte Zahlungsrahmen für ST entspricht den Anträgen des Bundesrates im Rahmen des EP27. Der Bundesrat beabsichtigt, die Bundesmittel an ST ab 2027 gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung dauerhaft um 20 Prozent zu reduzieren.
Die Mittelkürzung wird dazu führen, dass die Marktaktivitäten von ST künftig auf die Herkunftsländer mit der grössten Relevanz für den Schweizer Tourismus fokussiert werden. Anstelle grossflächiger Leuchtturmkampagnen wird ST verstärkt auf innovative, digitale Formate sowie Kooperationen mit starken Partnern setzen. Zudem werden betriebliche Optimierungen vorgenommen und ST wird die Erschliessung weiterer Tätigkeitsfelder zwecks Generierung von Mehreinnahmen prüfen.
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Rechtliche Aspekte Der Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe an ST für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz über Schweiz Tourismus. Artikel 6 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung alle vier Jahre den Zahlungsrahmen für ST mit einfachem Bun- desbeschluss bestimmt.
3.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss
Förderung der Beherbergungswirtschaft Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 41 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft zuständig. Mit der SGH verfolgt der Bund das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern. Dazu gewährt die SGH subsidiär zu privaten Kapitalgeberinnen Darlehen an Beherbergungsbetriebe für die Erneuerung, für den Kauf, für Neubauten und für Ablösungen. Per 31. Dezember 2024 betrug der Darlehensbestand 224 Millionen Franken, aufgeteilt auf 276 Betriebe.
Die Förderwirkung der SGH ergibt sich in der Finanzierungstätigkeit dadurch, dass die SGH eine nicht durch private Kapitalgeberinnen gedeckte Lücke in der Finanzierung schliesst und dabei höhere Risiken übernimmt. Die höhere Risikoübernahme äussert sich insbesondere in tieferen Zinsen für die nachrangigen Darlehen. Der Wirkungsfaktor der Darlehensbewilligungen der SGH beträgt etwa 5,6. Das heisst, für jeden Franken, den die SGH als Darlehen bewilligt, werden 5.60 Franken an Investitionen in die Beherbergungswirtschaft ausgelöst.
Die gesetzlichen Grundlagen zur SGH werden aktuell revidiert. Die SGH soll künftig Darlehen zu besonders vorteilhaften Konditionen vergeben können für Investitionen, welche den Strukturwandel besonders begünstigen oder die nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Zudem wird die Förderung flexibler, indem die SGH explizit auch Darlehen für Mobilien ohne Bauinvestitionen gewähren darf. Auch wird die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung im Bundesgesetz verankert.
4 Regionalpolitik
Die Neue Regionalpolitik wird in der Periode 2028–2031 gemäss Bundesbeschluss über das NRP-Mehrjahresprogramm 2024–2031 von 2023 umgesetzt. Gleichzeitig wird der Ausstieg des Bundes aus der Regionalpolitik ab 2032 vorbereitet, wie es die Bot- schaft des Bundesrates zum EP27 vorsieht. Die Ausstiegsmodalitäten werden dem Parlament mit der Botschaft Standortförderung 2032–2035 vorgelegt.
4.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte
Ländliche Regionen und Berggebiete stehen vor besonderen Herausforderungen: Aufgrund der geringen Dichte von Akteuren, Arbeitsplätzen und Bevölkerung, der Topographie und weniger guten Erschliessung sowie der demographischen
41 SR 935.12
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Entwicklung sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen weniger gut als in grösseren urbanen Zentren.
Obwohl die regionale Ungleichheit in der Schweiz vergleichsweise tief ist, gibt es weiterhin Regionen, die bezüglich Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Lebensqualität einen negativen Entwicklungspfad ausweisen. Sowohl das durchschnittliche Reineinkommen als auch die durchschnittliche Bruttowertschöpfung sind in den urbanen Zentren zwar höher als in ländlichen Regionen und Berggebieten, die Einkommensschere ist im Zeitverlauf aber nicht wesentlich aufgegangen 42.
Die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen ist für die ganze Schweiz von zentraler Bedeutung – als direkter Beitrag zur Wirtschaftsleistung und auch als Pool von Fachkräften. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer instabilen Weltlage. Wirtschaftlich und touristisch starke Regionen tragen dazu bei, die grossen urbanen Zentren und touristische Hotspots zu entlasten. Die NRP unterstützt deshalb lokale und regionale Akteure und Initiativen, die regionalwirtschaftliche Impulse auslösen und KMU innovativ und für die Weltmärkte wettbewerbsfähig machen.
Strategische Grundlagen Das Parlament hat mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 bereits Ende 2023 das dritte achtjährige NRP-Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) genehmigt, welches den Rahmen für die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 stellt. Es stützt sich auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 (BRP)43 über Regionalpolitik, die Verordnung vom 28. November 2007 44 über Regionalpolitik, das Raumkonzept Schweiz (wird 2023–2026 überarbeitet), die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und die Agglomerationspolitik (AggloPol) sowie das Landschaftskonzept Schweiz.
Schwerpunkte Die Regionalpolitik ist eine langfristig ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die sich an kantonalen und (über-)regionalen Entwicklungsstrategien orientiert und entsprechend auf längere Zeiträume ausgerichtet ist. Mit dem MJP3 2024–2031 und den dort erläuterten Inhalten hat das Bundesparlament den Handlungsspielraum definiert, mit dem Kantone, Regionen sowie Akteurinnen und Akteure die NRP so umsetzen, dass sie optimal auf die lokalen und regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten abgestimmt ist. In der nun anstehenden zweiten Hälfte des MJP3 2024–2031 werden diese Inhalte vertieft sowie punktuell weiterentwickelt (vgl. Kap. 4.2).
Entlastungspaket 27 Der Bundesrat schlägt in der Botschaft zum EP27 eine Anpassung des BRP vor, so dass ab 2027 keine Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mehr möglich sein werden. Dies bedeutet, dass sich der Bund mittelfristig aus der Regionalpolitik 42 www.regiosuisse.ch > Regionen > Regionenmonitoring > Regionale Ungleichheit in der Schweiz 43 SR 901.0 44 SR 901.021
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zurückzieht. Auf Grund der Liquidität des Fonds kann die NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 seitens Bund für die kantonalen und überkantonalen Programmteile noch auf dem Niveau der aktuellen Periode 2024–2027 finanziert werden. Für die Teilnahme der Schweiz an den grenzüberschreitenden Interreg-Programmen der EU ergeben sich erste Einschränkungen voraussichtlich ab 2028, bevor die bundesseitige Finanzierung aller übrigen Programme der NRP in den 2030er-Jahren auslaufen wird.
Im Laufe der NRP-Umsetzungsperiode 2028–2031 erarbeitet das SECO in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren betroffenen Kreisen die Modalitäten des Ausstiegs des Bundes aus der Regionalpolitik. Der Bundesrat wird im Rahmen der Botschaft Standortförderung 2032–2035 aufzeigen, wie dieser Ausstieg abgewickelt wird resp. wie die im Fonds für Regionalentwicklung zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Mittel bestmöglich eingesetzt werden.
4.2 NRP
4.2.1 Ziele und Aufgaben
Die NRP unterstützt Berggebiete, ländliche Räume und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Bund und Kantone investieren gemeinsam mit regionalen Akteuren in Menschen, Ideen und Projekte, die attraktive Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensräume schaffen. Dazu gehören innovative Geschäftsmodelle von KMU, deren Unterstützung zur Ausschöpfung ihres Innovationspotenzials, Projekte zur digitalen Transformation, touristische Infrastrukturen und Angebote, Kooperationen und Netzwerke, der Aufbau und das Vermitteln von Wissen und Erfahrungen, sowie Vieles mehr. Unternehmen sollen in der ganzen Schweiz optimistisch investieren können, weil gute wirtschaftliche Bedingungen und Perspektiven vorherrschen. Für Arbeitnehmende ergeben sich daraus in allen Regionen gute, zukunftsorientierte Jobs und attraktive Orte zum Leben und Arbeiten.
Seit 2008 wurden über 5'000 Projekte realisiert, wobei jeder bereitgestellte Bundesfranken im Durchschnitt zu einer Gesamtinvestition von fünf Franken geführt hat. Für die Periode 2024–2031 hat das Parlament Bundesbeiträgen von je maximal
400 Millionen Franken Darlehen und A-Fonds-perdu-Unterstützungen zugestimmt. Die
Kantone beteiligen sich mindestens im selben Ausmass an den NRP-Programmen wie der Bund.
Die Kantone legen dem SECO alle vier Jahre kantonale und überkantonale NRP- Programme vor. Sie erarbeiten diese auf der Grundlage kantonaler Strategien und Konzepte im Rahmen von Vorgaben, die SECO und Kantone gemeinsam erarbeiten. Über die Mitfinanzierung einzelner Projekte entscheiden die Kantone entlang gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegter Kriterien und Spielregeln. Die kantonalen NRP-Fachstellen und das SECO tauschen sich regelmässig über die NRP und weitere aktuelle Themen der Regionalentwicklung aus.
Die NRP ist eine raumrelevante Wirtschaftspolitik. Zusammen mit anderen Sektoralpolitiken trägt sie eine Mitverantwortung dafür, dass sich die vielfältigen Regionen der Schweiz kohärent entwickeln. Eine kohärente Raumentwicklung strebt resiliente, lebenswerte und wettbewerbsfähige Regionen mit starken Zentren und funktional angebundenen Räumen an, die ihren Beitrag an eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt leisten. Die NRP stimmt ihre Aktivitäten dementsprechend mit anderen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aktivitäten des Bundes ab. 45/70
Thematische Förderschwerpunkte 2028–2031 Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen: Um in ihren Regionen die Rolle als wirtschaftliche Entwicklungsträger wahrnehmen zu können, müssen KMU hoch innovativ und damit wettbewerbsfähig sein. Die NRP unterstützt KMU dabei insbesondere im Rahmen der überkantonalen Regionalen Innovationssysteme (RIS). Diese RIS bieten den KMU Coachings, Vernetzungsmöglichkeiten mit der Wissenschaft sowie thematische Plattformen an. Die Angebote der RIS sowie weiterer Elemente der NRP-Innovationsförderung werden 2028–2031 weiterentwickelt. Grundlagen dazu liefern neben den gesammelten Erfahrungen eine Studie zur Innovationsförderung im Rahmen der NRP 45 sowie die von SBFI und SECO gemeinsam erstellte Innovationsförderlandschaft 46.
Praxisbeispiel: Innovationscoaching im Rahmen der RIS Eines der wichtigsten Instrumente zur Innovationsförderung der NRP sind die RIS. Durch die im Rahmen dieser RIS angebotenen Coachings profitieren jährlich zwischen 2500 und 3000 KMU von einer gezielten Begleitung. Ein konkretes Beispiel ist etwa das Start-up 4K-MEMS, das Infrarot-Breitband-sender entwickelt, die sich in winzig kleine Messsysteme integrieren lassen. Dank des Coachings durch das RIS Westschweiz konnte das Unternehmen in einem ersten Schritt zunächst die Geschäftschancen ausloten, um in einem zweiten Schritt die Lancierung strukturiert anzugehen. Danach konnte es sich mithilfe der Begleitung durch das RIS auf finanzielle Aspekte wie etwa die Abklärung des Ressourcenbedarfs und die Aushandlung von Verträgen konzentrieren. Inzwischen beschäftigt 4K-MEMS sieben Mitarbeitende und feierte 2025 sein fünfjähriges Bestehen.
Tourismus: Vor allem für Kantone, die eine hohe Wertschöpfung im Tourismussektor aufweisen, ist die NRP sehr wichtig. Sie treibt im Rahmen der kantonalen Politiken den Strukturwandel im Tourismus voran und erlaubt es gezielt, innovative Vorhaben zu realisieren. Die Weiterentwicklung dieses Förderschwerpunkts erfolgt in Abstimmung mit der Tourismuspolitik des Bundes und deren weiteren Förderinstrumente. (vgl. Kap. 3). Die NRP ist zur Erreichung dieser Ziele von zentraler Bedeutung.
Eine Herausforderung, die sich nicht nur im Tourismus, sondern auch in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbranchen zunehmend verstärkt, ist der Arbeits- und Fachkräftemangel. Eine neue Analyse der Berner Fachhochschule zeigt, dass die Arbeitskräftesituation in ländlichen Gemeinden tendenziell angespannter ist als in urbanen und periurbanen Regionen 47.
Die NRP trägt bereits heute mit konkreten Projekten zur Linderung des Fachkräftemangels in ländlichen Regionen bei. Aufbauend und ergänzend dazu kann die NRP in der Umsetzungsperiode 2028–31 bei der Bewältigung folgender vier
45 Bericht Interface/KMU-Forum Austria (noch nicht publiziert) 46 Innovationsförderlandschaft (noch nicht publiziert) 47 SECO (2025): Fachkräftemangel: Möglichkeiten und Grenzen der Neuen Regionalpolitik (NRP), Bericht mit Management Response, Dezember 2025, abrufbar unter www.regiosuisse.ch -> Wissen > Publikationen > Downloads
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Herausforderungen wichtige Impulse geben, insbesondere dort, wo kleinere Unternehmen oder Gemeinden an organisatorische bzw. finanzielle Grenzen stossen:
1. Abfederung des demographischen Wandels, zum Beispiel durch die Förderung
von altersfreundlichen Arbeitsmodellen (z.B. NRP-Projekt «Golden Workers» im Kanton Aargau).
2. Positives Image technischer Berufe fördern (z.B. App für Lehrstellen und
Berufsinformation im Kanton Appenzell Innerrhoden).
3. Die Vakanzdauer & Besetzungsprobleme offener Stellen verkürzen (z.B.
«Back2Business» im Kanton Neuenburg).
4. Abfederung infrastruktureller Standortnachteile durch Projekte zur
Fachkräftegewinnung, Wohnraumplanung und sozialen Integration (z.B. «WIWA – Wirtschaftswachstum» im Kanton Wallis).
Querschnittsthemen Lokale Wirtschaft, Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung: Im Vordergrund stehen die Konsolidierung und Weiterentwicklung der bisherigen Erfahrungen. Die 2024 eingeführten Konzepte und Überlegungen zur nachhaltigen Entwicklung in der NRP und zur lokalen Wirtschaft werden weitergeführt und vertieft.
Die Ergänzung der exportorientierten Wertschöpfung der NRP mit dem Ansatz der lokalen Wirtschaft ist ein erfolgversprechender Ausgangspunkt für regionalwirtschaftliche Entwicklung. Projekte der lokalen Wirtschaft mobilisieren insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen lokale Akteure und Netzwerke. Projekte der lokalen Wirtschaft erfüllen die Voraussetzungen und Kriterien der NRP, tragen besonders zum Abbau regionaler Disparitäten bei und erhöhen die Attraktivität einer Region als Arbeits-, Erholungs- und Lebensraum. Sie schaffen gezielt Voraussetzungen dafür, dass Einwohnerinnen und Einwohner sowie Tagesausflügler aus der Region ihr Geld vermehrt auch vor Ort ausgeben können.
Praxisbeispiel lokale Wirtschaft: «Il Larice», Leontica Das Projekt «Il Larice» in Leontica (Valle di Blenio) schafft durch die Neuausrichtung und Umnutzung einer alten «Osteria» einen neuen Treffpunkt für die Dorfbevölkerung und für Touristen, bindet lokale Produzentinnen und Produzenten mit ihren Produkten ein und sorgt für die Pflege regionaler Traditionen und Feste. Dadurch wird das Dorf als Lebens-, Arbeits- und Tourismusort gestärkt, und es entstehen Wertschöpfung sowie mehrere Teilzeitarbeitsplätze vor Ort. 48
Die Digitalisierung bleibt eine der Prioritäten der NRP in diesem zweiten Teil des MJP3 2024–2031. So unterstützt die NRP den digitalen Wandel in den Regionen, indem sie Projekte fördert, die digitale Tools nutzen und entsprechend in diesem Bereich zur Wettbewerbsfähigkeit der Akteure und Unternehmen beitragen. Sie kann auch Unterstützung leisten zugunsten von Aktivitäten, die direkt die Digitalisierung betreffen, wie etwa Vorprojekte, strategische Studien, Innovationsprojekte (neuartige Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Kooperationen). Mit ihren Investitionen und
48 Weitere Informationen zu diesem Projekt: https://illarice.ch
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Förderaktivitäten im Bereich der Digitalisierung trägt die NRP dazu bei, dass die entsprechenden Chancen genutzt werden.
Praxisbeispiel Digitalisierung: Neuchâtel Tourist Card (NTC) Im Rahmen des Projekts «Digitalisierung der Neuchâtel Tourist Card NTC» wurde eine digitale Version der Neuchâtel Tourist Card entwickelt. Jede Person, die im Kanton übernachtet und Kurtaxe bezahlt, erhält elektronisch die digitale NTC zugestellt, die während des gesamten Aufenthalts die kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im ganzen Kanton, die Tagesmiete von Fahrrädern in Le Locle und Neuenburg oder auch freien Eintritt in einigen Museen erlaubt. Dank der Digitalisierung der NTC lassen sich die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen, insbesondere des öffentlichen Verkehrs, aber auch die Touristenflüsse innerhalb des Kantons sowie die Saisonalität der Angebotsnutzung digital analysieren. Zudem steht den Gästen die elektronische NTC so ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts zur Verfügung. Neuenburg Tourismus und die betroffenen Akteure können auf diese Weise ihre Kommunikation verbessern und neue, den Erwartungen der Gäste entsprechende Tourismusstrategien entwickeln. Die Unterstützung durch die NRP machte die Umsetzung dieses Projekts möglich.
Die NRP bleibt auch in der Förderperiode 2028–2031 ein wirtschaftspolitisches Förderinstrument, das im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von nachhaltiger Entwicklung wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele miteinander verbindet. Die Umsetzung beruht auf einem mit den Kantonen erarbeiteten Konzept zur nachhaltigen Entwicklung in der NRP, das bereits in der vorherigen Umsetzungsperiode 2020–2023 eingeführt wurde und in der folgenden weitergeführt wird.
Interreg / Europäische territoriale Zusammenarbeit: Die Schweiz nimmt im Rahmen der NRP an den grenzübergreifenden Interreg-Programmen der Europäischen Union sowie an der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum (EUSALP) teil. Diese Instrumente sind Teil der EU-Kohäsionspolitik. Evaluationen zur Schweizer Teilnahme an Interreg haben die Wichtigkeit dieser Teilnahme bestätigt. 2027 endet die Interreg- VI-Periode (2021–2027). Der Bund wird die Teilnahme an den Interreg-Programmen der Interreg-VII-Periode (2028–2034) weiterhin über die NRP unterstützen. Die Finanzierung kann allerdings aufgrund des Verzichts auf weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung im Rahmen des EP27 voraussichtlich nicht mehr wie bisher weitergeführt werden. Entsprechend werden für Interreg VII weniger Mittel zur Verfügung stehen als in den beiden letzten Programmperioden (Interreg V und VI, je gut 56 Millionen). Damit werden die Interreg-Programme mit Schweizer Beteiligung überwiegend aus kantonalen Mitteln und Mitteln Dritter finanziert werden. Die Kantone leisteten in den verschiedenen Programmen bisher jeweils mindestens äquivalente Beiträge zu den Beiträgen des Bundes. Die voraussichtliche Reduktion der Bundesmittel bei Interreg führt zu einer weiter steigenden Asymmetrie der Mittel, welche die EU respektive die Schweiz für die grenzübergreifende Zusammenarbeit bereitstellen.
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Praxisbeispiel Interreg: Alp Textyles Die Textilindustrie ist mit ihren langen Transportwegen eine der umweltschädlichsten Branchen. Immer mehr Menschen suchen deshalb nach nachhaltigen Alternativen. Aus diesem Grund will das transnationale Interreg B-Projekt AlpTextyles die alpine Textilproduktion wiederbeleben und die Schaffung einer regionalen Wertschöpfungskette unterstützen. Ziel des Projekts ist es, praktische Lösungen und Pilotprojekte zu finden, um eine funktionierende regionale Textilversorgungskette zu schaffen. Am Projekt sind insgesamt sechs Alpenländer beteiligt, mit der Schweiz als Leadpartner. 49
Flankierende Massnahmen Kohärente Raumentwicklung: Die Vielfalt der Regionen, Sprachen und Kulturen sowie die Komplementarität von Städten, ländlichen Regionen und Berggebieten sind eine Stärke der Schweiz, der Sorge zu tragen ist. Eine kohärente räumliche Entwicklung ist unerlässlich, um dieser Vielfalt Rechnung zu tragen und die unterschiedlichen Herausforderungen in den verschiedenen Raumtypen zu berücksichtigen. Angesichts immer komplexer werdender Herausforderungen sind zielgerichtete und koordinierte Massnahmen dafür unverzichtbar: Politiken und Instrumente von Bund, Kantonen und Gemeinden müssen sich abstimmen, Synergien suchen und sowohl horizontal als auch vertikal zusammenarbeiten.
Die NRP ist eine raumwirksame Sektoralpolitik, die – ebenso wie andere Sektoralpolitiken – zur Umsetzung der Ziele und Leitideen der Agglomerationspolitik (AggloPol), der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete (P-LRB) und damit einer kohärenten Raumentwicklung (KoRE) der Schweiz beiträgt. Sie berücksichtigt regionale Besonderheiten und fördert eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Die Koordination und proaktive Zusammenarbeit mit anderen raumrelevanten Sektoralpolitiken zielt auf konkrete Verbesserungen vor Ort und trägt dazu bei, wirtschaftliche und andere Herausforderungen in den verschiedenen Raumtypen wirksam anzugehen. In der Umsetzungsperiode 2028–2031 werden deshalb weiterhin gezielt Mittel aus dem Fonds für Regionalentwicklung zur Mitfinanzierung ausgewählter Massnahmen eingesetzt. Grundlage dafür ist der Bericht des Bundesrates zur kohärenten Raumentwicklung vom Juni 2024 sowie der darin enthaltene Aktionsplan 2024+ 50.
49 Weitere Informationen zu diesem Projekt: https://www.alpine-space.eu/project/alptextyles/ 50 Grundlage dafür ist der Bericht des Bundesrates vom Juni 2024: Bundesrat (2024), Agglomerationspolitik und Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Beitrag des Bundes für eine kohärente Raumentwicklung 2024–2031, verfügbar unter www.regiosuisse.ch > Programme > Kohärente Raumentwicklung
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Praxisbeispiel: Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung (MoVo) Die Modellvorhaben sind eine Massnahme des Aktionsplans 2024+ der kohärenten Raumentwicklung und werden gemeinsam von neun Bundesämtern getragen und umgesetzt. Sie erlauben es lokalen, regionalen und kantonalen Akteuren, sektorübergreifende innovative Lösungsideen zu entwickeln und vor Ort zu erproben. Die Ergebnisse und Erkenntnisse sollen dauerhaft verankert und anderen Regionen mit ähnlichen Herausforderungen als Vorbild und Inspiration dienen. Das Projekt «Das Zürcher Weinland: eine integrierte Regionalentwicklung auf Basis von Netzwerken» 51 veranschaulicht beispielhaft, wie die NRP in diesem Rahmen zusammen mit anderen Bundesämtern innovative, auf lokale Gegebenheiten abgestimmte Entwicklungsdynamiken unterstützt. Durch die Vernetzung regionaler Akteure in Bereichen wie Tourismus, Landwirtschaft oder Mobilität stärkt das Projekt die Fähigkeit der Region, integrierte und nachhaltige Strategien zu entwickeln. Mit Unterstützung der Modellvorhaben testen Regionen neue Ansätze, bündeln Erkenntnisse und transferieren Erfahrungen in andere Regionen. Solche Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten, ausgewogenen, bedarfsgerechten und damit nachhaltigen räumlichen Entwicklung.
Regiosuisse: regiosuisse 52 stellt als Wissens- und Netzwerkplattform die Qualifizierung der kantonalen und regionalen Akteurinnen und Akteure sicher. Als Plattform bereitet regiosuisse Wissen zur Regionalentwicklung auf, macht es der Allgemeinheit zugänglich, vernetzt Akteurinnen und Akteure und bietet Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen an. In den Jahren hat sich regiosuisse als wichtiger Katalysator für eine effektive Umsetzung der NRP etabliert und weiterentwickelt. Entsprechend behält die Netzwerkstelle auch 2028–2031 ihre Wichtigkeit als breite Wissensplattform zur Regionalentwicklung. Neben der Aufarbeitung von Themen der regionalwirtschaftlichen Entwicklung trägt regiosuisse auch wesentlich zur Einbettung der NRP in die kohärente Raumentwicklung bei. Nach einer entsprechenden Ausschreibung ist regiosuisse mit neuen Verantwortlichen und einer neuen Organisation in die Periode 2024–2027 gestartet. Eine Zwischenevaluation, die 2026 vorliegen wird, widmet sich dem Leistungsausweis von regiosuisse und beleuchtet die Neuorganisation. Sie dient als Basis für den Entscheid, ob regiosuisse in der Periode 2028–2031 mit derselben Struktur weitergeführt wird resp. ob Anpassungen vorgenommen werden.
4.2.2 Finanzierung in den Jahren 2028–2031
Für die Neue Regionalpolitik unterbreitet der Bundesrat dem Parlament alle acht Jahre einen Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms zur Umsetzung der NRP sowie einen Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Dies hat er zuletzt mit der Botschaft Standortförderung 2024–2027 für das dritte achtjährige Mehrjahresprogramm (MJP3 2024–2031) getan.
51 Projekt durchgeführt im Rahmen der 4. Generation der Modellvorhaben (2020–2024), im Rahmen des Themenschwerpunkts Integrale Entwicklungsstrategien fördern. Mehr Infos: www.are.admin.ch > Siedlung und Landschaft > Modellvorhaben Nachhal- tige Raumentwicklung > Modellvorhaben 2020–2024 > Integrale Entwicklungsstrategien fördern > Zürcher Weinland (ZH): Regionalentwicklung mit der breiten Bevölkerung 52 https://www.regiosuisse.ch
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Somit legt der Bundesrat mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 für die NRP keinen Bundesbeschluss zur Finanzierung vor.
4.3 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss
Steuererleichterungen in der Regionalpolitik Augrund der geringen Fallzahlen beantragt der Bundesrat mit dem EP 27, auf die bisher nach Artikel 12 BRP gewährten Steuererleichterungen zu verzichten. Die vom WBF bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung verfügten Steuererleichterungen (inkl. Bedingungen und Auflagen) bleiben für die verfügte Dauer (maximal 10 Jahre) bestehen. Die Kontrolltätigkeiten erstrecken sich über die 1,5-fache Dauer der gewährten Steuererleichterung und werden daher bis ca. 2041 anfallen.
5 Exportförderung und Standortpromotion
5.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 2028–2031
Strategische Grundlagen Die Instrumente und Massnahmen der Aussenwirtschaftsförderung haben zwei Hauptziele: Zum einen sollen sie Schweizer KMU dabei unterstützen, ihre Exportaktivitäten im Ausland zu erleichtern und Risiken zu verringern (Exportförderung und Exportrisikoversicherung). Zum anderen wird die Ansiedlung ausgewählter ausländischer Unternehmen in der Schweiz gefördert, um den Unternehmens- und Innovationsstandort Schweiz zu stärken (Standortpromotion).
Die Exportförderung hilft exportorientierten Schweizer KMU dabei, unternehmerisches Potenzial im Ausland zu entfalten, das ohne spezifisches Fachwissen über internationale Geschäftsmöglichkeiten ungenutzt bleibt. Durch die Erschliessung neuer Absatzmärkte können Exporteure ihre Leistungsfähigkeit steigern und somit zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz generieren. Letztere wird auch durch die Ansiedlung innovativer ausländischer Firmen gestärkt. Neben direkten Investitionen und Steuereinnahmen bringen Zuzüger neue Technologien mit, fördern den Wissenstransfer und schaffen zusätzliche Zuliefermöglichkeiten für bereits ansässige Unternehmen.
Nebst den Prioritäten der Standortförderung orientieren sich Strategie, Schwerpunkte und Massnahmen der Exportförderung insbesondere an der Aussenwirtschafts- strategie des Bundes. Diese zielt auf einen rechtlich abgesicherten und möglichst weitreichenden Zugang zu den internationalen Märkten und setzt die geographischen Prioritäten. Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen aufgestellt, entsprechend wird auch den kantonalen Prioritäten Rechnung getragen. Die Instrumente berücksichtigen zudem zentrale Grundsätze der Innovations- und Aussenpolitik sowie der SNE 2030 53. So haben die Instrumente in ihren Nachhaltigkeitskonzepten die zentralen Handlungsfelder und die wichtigsten Hebel und Massnahmen identifiziert sowie messbare Ziele gesetzt, um zur Erreichung der SNE 2030 respektive den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable
53 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
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Development Goals, SDG) beizutragen. Die Konzepte werden regelmässig überprüft und weiterentwickelt. Eine Information über die Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit 54 erfolgt regelmässig.
Schwerpunkte 2028–2031 Angesichts des unsicheren nationalen und internationalen Umfelds gewinnen die Exportförderung und die Standortpromotion und deren stabilisierende und positive Wirkung auf die Schweizer Volkswirtschaft weiter an Bedeutung.
Schweizer Exporteure sind mit einschneidenden internationalen Entwicklungen konfrontiert. Dazu gehören unter anderem sich verändernde wirtschaftliche Verflechtungen, handelsbeschränkende Massnahmen ausländischer Regierungen oder schnell wechselnde Regulierungen (vgl. auch Kap. 1.1). Diese Faktoren machen die Realisierung von Geschäften im Ausland zunehmend komplexer, aufwändiger und risikoreicher. Strategien und entsprechende Unterstützung zur Diversifikation von Marktrisiken werden vermehrt erforderlich. Daher legt die Exportförderung – im Einklang mit der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes – den Fokus insbesondere auf ausgewählte Märkte, wo die Schweiz den Marktzugang mit Handelsabkommen absichert oder am Absichern ist, auf die USA sowie weitere Länder mit wesentlicher Nachfrage nach Unterstützungsleistungen bzw. massgeblichem Potenzial für die Exportwirtschaft. Zudem gilt es, zusätzliche Verpflichtungen bei Handelsabkommen, beispielsweise in Bezug auf Investitionen im Partnerland, zu berücksichtigen und soweit möglich zur erfolgreichen Implementierung dieser Handeslabkommen beizutragen. Entsprechend sind neue Wege und spezialisierte Angebote gefragt. Die Exportförderung des Bundes soll daher mit geeigneten Partnern passende, noch zu definierende Massnahmen ausarbeiten und umsetzen.
Ein flexibles und branchenübergreifendes Angebot ist zentral: Wie sich beispielsweise bei Störungen in globalen Lieferketten oder mit der Implementierung von hohen Zöllen durch die US-Administration 2025 gezeigt hat, ist ein gezieltes und im Bedarfsfall rasch auf neue und zusätzliche Bedürfnisse anpassungsfähiges Informations- und Unterstützungsangebot für Exporteure weiterhin besonders wichtig. Es trägt so zur Diversifikation und zur Reduktion von Risiken bei.
Weiterentwicklung der Exportförderung zur Stärkung exportierender KMU
Damit exportierende Schweizer KMU auch künftig in diesem herausfordernden Umfeld erfolgreich navigieren können, richtet die Exportförderung, ausgeführt durch S-GE, das Informationsangebot und die Beratungsleistungen in diesen ausgewählten Märkten auf die erhöhte und geänderte Kundennachfrage aus: So wird das internationale Experten- und Partnernetzwerk ausgebaut. Damit kann zusätzliches, marktspezifisches Fachwissen erschlossen werden. Zudem erhalten Schweizer Exporteure durch die Erweiterung und Vertiefung von Kooperationen mit Industrie- und Branchenverbänden Zugang zu zusätzlichen sektorspezifischen Informationen und Netzwerken. Dazu soll unter anderem das digitale Angebot von S-GE hin zu einer umfassenden Serviceplattform für Unternehmen und weitere Akteure der
54 Berichterstattung zur Nachhaltigkeit bei S-GE, abrufbar unter: www.s-ge.com > über uns > Nachhaltigkeit bei S-GE. Informa- tionen zur Nachhaltigkeit bei der SERV sind unter www.serv-ch.com > Nachhaltigkeit abrufbar.
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schweizerischen Exportförderung weiterentwickelt werden. So können Markt- und Brancheninformationen besser geteilt und den Exporteuren rasch und niederschwellig zugänglich gemacht werden. Auch die Angebote der Messe- und Projektkommission (MPK) werden weiterentwickelt. Damit erschliessen sich der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Chancen. In Ländern ohne Abdeckung durch S-GE offerieren die Schweizer Botschaften Schweizer KMU einen Grundservice.
Innovative Unternehmen gezielt für den Wirtschaftsstandort Schweiz gewinnen
Obwohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz in vielen Bereichen nach wie vor gut sind, gerät die Standortattraktivität der Schweiz durch Unsicherheiten, beispielsweise bezüglich Besteuerung aber auch durch die zunehmende Regulierungsdichte, unter Druck. Und da Standortvorteile immer relativ sind, können sich diese im internationalen Vergleich rasch ändern. Dies wird akzentuiert durch internationale industriepolitische Tendenzen, mit welchen ein zunehmender Förderwettbewerb einhergeht. Damit wird die Positionierung der Schweiz als attraktiver Standort für ausländische Firmen anspruchsvoller und aufwändiger. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird die Visibilität der Schweiz bei innovativen ausländischen Firmen erhöht. Dies erfolgt insbesondere durch einen einheitlichen Auftritt der Schweiz und die gezielte Ansprache von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Schweizer Innovationskraft stärkt und sich optimal in die Schweizer Wirtschaftsstruktur einfügt. Die nationale Standortpromotion versorgt diese Unternehmen mit Informationen zu Rahmenbedingungen und Potenzialen der Schweiz. Sie stellt wichtige Kontakte her, beispielsweise zu Behörden, Wirtschaftsvertretern und Forschungsinstitutionen, um eine Niederlassung zu begünstigen. Um ausgewählte Ansiedlungen zu fördern, sollen Investoren individuell und umfassend betreut werden. Zudem werden nationale und internationale Partnernetzwerke stärker genutzt und digitale Angebote gezielt eingesetzt, zum Beispiel um Geschäfts- und Marktinformationen zu gewinnen.
5.2 Exportförderung
5.2.1 Ziele und Aufgaben
Bei der Erschliessung von Absatzmöglichkeiten im Ausland werden Schweizer Exporteure durch die Angebote der Exportförderung unterstützt. Basis bildet das Exportförderungsgesetz vom 6. Oktober 2000 55. Konkret umfasst die Exportförderung das Leistungsangebot von S-GE sowie die Angebote der MPK.
Die zentralen Leistungen von S-GE beinhalten Informations- und Beratungsleistungen zu Bedingungen, Potenzial und Geschäftsmöglichkeiten in ausgewählten Export- märkten. Der Bund gilt weiterhin ausschliesslich gemeinwirtschaftliche Leistungen ab. Einzelbetriebliche Informations- und Beratungsangebote sind kostenpflichtig und werden durch das beziehende Unternehmen bezahlt. Als Informationsmassnahmen gelten beispielsweise Webinare oder Kurzberichte zu Entwicklungen in internationalen Märkten. Sie umfassen auch die Anlaufstelle ExportHelp für Fragen zu Exportpapieren, Zollabwicklung, Warenursprung oder technischen Handelshemmnissen. Diese beantwortet die zunehmend komplexen Anfragen oder vermittelt sie für vertiefte Abklärungen an spezialisierte Partner. Der Informationsbedarf steigt und ändert sich
55 SR 946.14
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gleichzeitig. So ist vermehrt Wissen gefragt zu regulatorischen Rahmenbedingungen, etwa zu internationalen Nachhaltigkeitsbestimmungen oder Entwicklungen bezüglich Künstlicher Intelligenz. Zu diesen und weiteren länder- und branchenspezifischen Themen stellt S-GE Marktberichte, Faktenblätter oder Toolboxen mit Links zu spezialisierten Anbietern z.B. bezüglich ESG Reporting, nachhaltigen Lieferketten oder Compliance zur Verfügung.
Damit können exportierende Schweizer KMU zeit- und ortsunabhängig und niederschwellig auf aktuelle Informationen und spezialisiertes Wissen zugreifen. Des Weiteren erhalten die Unternehmen über digitale Self-Service Tools Zugang zu Hilfsmitteln wie individualisierte Anleitungen und Checklisten für Exportgeschäfte oder zu internationalen Geschäftsmöglichkeiten. Aufbauend auf diesen Leistungen setzt S- GE die Schwerpunkte 2028–2031 wie in Kap. 5.1 beschrieben.
Internationaler Zollstreit 2025 – S-GE schafft Orientierung und Stabilität Die Zollentscheidungen der US-Regierung sorgen bei Schweizer KMU für Unsicherheiten und Herausforderungen. S-GE bietet seit Ende 2024 zusammen mit Branchenpartnern und Schweizer sowie ausländischen Experten massgeschneiderte Veranstaltungen mit fachlichen Impulsen und Best-Practice- Beispielen an. Von hoher Bedeutung ist zudem die Anlaufstelle ExportHelp: S- GE unterstützt zusammen mit den schweizerischen Auslandsvertretungen und weiteren Partnern die betroffenen Firmen mit aktuellen Informationen und hilft im Umgang mit der Situation, so zum Beispiel bezüglich Lieferungen.
Die MPK unterstützt Schweizer Anbieter wie Handelskammern, Verbände oder Branchenorganisationen bei internationalen Messevorhaben. Gemeinschaftsstände dienen als Schaufenster für Produkte und Dienstleistungen und als Ort für direkte Kontakte zwischen Produzenten und Abnehmern. Die MPK fördert nur jene Schweizer Auftritte an Leitmessen, von denen eine ganze Branche oder die schweizerische Wirtschaft im Allgemeinen profitieren. Zudem werden seit einigen Jahren auch neue Ideen und innovative Initiativen zur Absatzförderung getestet. Dies kurbelt den Ideenwettbewerb an und fördert die Zusammenarbeit in der Exportförder-Landschaft.
Infrastrukturgrossprojekte: Erfolgreicher Team Switzerland-Ansatz
In enger Zusammenarbeit mit Verbänden, diversen Bundesstellen sowie S-GE und der SERV wird seit 2021 Schweizer Exportunternehmen der Zugang zu ausländischen Infrastrukturgrossprojekten erleichtert. Mit dem Mandat des Bundesrats wurde ein Vorhaben lanciert, welches in diverser Hinsicht Neuland betrat. Koordiniert durch ein beim SECO eingerichtetes Liaison Office und unterstützt durch auf ausgewählten schweizerischen Auslandvertretungen vom EDA angestellten Infrastrukturspezialisten wird das Wissen über Infrastrukturgrossprojekte, die Rahmenbedingungen vor Ort und über Finanzierungslösungen aufbereitet und die Schweizer Expertise gezielt mit der ausländischen Nachfrage zusammengebracht. Nach einer ersten Phase wurde das Projekt 2024 planmässig einer Evaluation unterzogen. Die Überprüfung zeigte, dass der Ansatz erfolgreich und wirkungsvoll ist. Die gebündelten Leistungen der involvierten Partnerorganisationen (SERV, S-GE, Verbände) sowie die Aufbau- und Koordinationsarbeit des Liaison Office wurden positiv gewürdigt. Gemäss dieser Evaluation tragen die Massnahmen insgesamt zu einem verbesserten Zugang zu ausländischen Grossprojekten und so zu einem spürbaren Mehrwert für Schweizer Exporteure bei. Die verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Generalunternehmen, welche vermehrt Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz 54/70
beziehen, leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Diesbezüglich spielen die Angebote der SERV eine wesentliche Rolle. Sie übernahm deshalb ab dem 1. Januar 2026 vom SECO die Gesamtkoordination. Ab 2028 wird dieser erfolgreiche «Team Switzerland»- Ansatz vollständig ohne Finanzierung des Bundes weitergeführt. Die dadurch freiwerdenden Budgetmittel werden teilweise für andere notwendige Weiterentwicklungen der Exportförderung eingesetzt, insbesondere zur Stärkung der Nutzung bzw. Umsetzung von Handelsabkommen, der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzierungsinstitutionen sowie eines modernen «service public» in der Exportförderung.
Marktpräsenz und lokales Know-How als Erfolgsfaktoren
Die Präsenz in den Märkten und das lokale Know-How sind zentrale Erfolgsfaktoren der Exportförderung und der Standortpromotion. Zur Erfüllung der Mandate von S-GE steht ein Netz von 22 teils regionalen Swiss Business Hubs (SBH) mit rund 85 Vollzeitstellen zur Verfügung (Stand April 2025). Die Personal- und Infrastrukturkosten der SBH werden durch das EDA getragen. Sie ermöglichen den Einsatz von Hubleitenden und lokalen Spezialisten, die durch das EDA angestellt werden. Diese Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 9,4 Millionen Franken pro Jahr und sind nicht Gegenstand der beantragten Finanzierung.
Wirkung Gerade KMU können konkreten Nutzen aus aktuellen und relevanten Informationen über ausländische Marktgegebenheiten und -entwicklungen ziehen, welche S-GE meist in einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung stellt. Die kostenpflichtigen Beratungsangebote werden auf die besonderen Anliegen einzelner Firmen zugeschnitten und bieten beispielsweise mittels vertieften Marktabklärungen oder individueller Unterstützung im Zielmarkt zusätzlichen Mehrwert. Pro Jahr nehmen rund 6’500 Schweizer Firmen über 25’000 Informations-, Beratungs- und Messedienstleistungen von S-GE in Anspruch, d.h. durchschnittlich vier Leistungen pro Firma. Davon werden rund 1'500 Exportunternehmen auch zu Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit unterstützt. Die Wirksamkeit der Massnahmen wird regelmässig durch unabhängige Erhebungen überprüft. So geben rund 90 Prozent der unterstützten Exporteure an, dass dadurch konkrete Resultate wie zum Beispiel die Vermittlung von neuen Geschäftspartnern oder die Überwindung von Geschäftsbarrieren erzielt werden. Generell heben die befragten Exporteure hervor, dass sie dank S-GE die eigene Exportkompetenz steigern können. 56 Im internationalen Vergleich zählt S-GE gemäss einem Benchmarking des International Trade Center zu den wirksamsten der weltweit 100 untersuchten Förderorganisationen. Als führend gilt S-GE im Bereich «digitale Reife», weiter sticht die konsequente Kundenausrichtung hervor. Nebst der positiven Wirkung für Exporteure zeigt eine von S-GE in Auftrag gegebene Untersuchung von Swiss Economics, dass jeder durch S-GE investierte Franken im Durchschnitt 34 Franken an zusätzlichem Exportumsatz generiert. Die MPK fördert jährlich ungefähr 90 Projekte, die von Verbänden, Handelskammern und weiteren Organisatoren in wichtigen Absatzmärkten durchgeführt werden. Damit werden
56 gfs.bern (2023): 2. Studie zur unabhängigen Zufriedenheitsbefragung der Kunden von Switzerland Global Enterprise, abruf- bar unter: www.seco.admin.ch > Standortförderung > Exportförderung / Standortpromotion > Exportförderung > Publikatio- nen > 2. Studie zur unabhängigen Zufriedenheitsbefragung der Kunden von Switzerland Global Enterprise
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kollektiv Exportanstrengungen von über 1000 Firmen unterstützt, welche ansonsten nicht oder nur in begrenztem Mass gemacht werden könnten. Durch die erhöhte Sichtbarkeit eines gemeinsamen Standes unter der Marke «Schweiz» wird Zusatznutzen geschaffen, welcher einer Branche und letztlich der Schweizer Volkswirtschaft zugutekommt.
5.2.2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die
Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 98,9 Millionen Franken (vgl. Tabelle 11). Davon sollen 84 Millionen Franken für die Exportförderung von S-GE, 4,9 Millionen Franken für Weiterentwicklungen der Exportförderung im Kontext insbesondere von Handelsabkommen und 10 Millionen Franken für die MPK bereitgestellt werden. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung werden zudem finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 1.5 FTE eingesetzt.
Tabelle 11
in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben Exportförderung 98,9 99,10 96,38 2,52
Tabelle 12
Ausgaben Exportförderung in 2028 2029 2030 2031 Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 24,36 24,60 24,84 25,09 Geplante Ausgaben gemäss 24,36 24,60 24,84 25,09 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0,00 0,00 0,00
Begründung des Bundesrates Angesichts des volatilen und unsicheren internationalen Handelsumfeldes braucht die Schweizer Exportwirtschaft weiterhin eine adäquate und gezielte Unterstützung bei der Erschliessung von neuen Märkten und der Diversifizierung von Geschäftstätigkeiten. Exportierende Schweizer KMU sollen durch die verstärkte Fokussierung auf die Nutzung und Umsetzung von Handelsabkommen von günstigen Rahmenbedingungen sowie einem geregelten und damit stabilen Marktzugang profitieren können. Die Konzentration auf diese Märkte und solche mit hohem wirtschaftlichem Potenzial für die Exporteure steht im Einklang mit den aussenwirtschaftlichen Prioritäten der Schweiz. Nebst der geographischen Konzentration bleibt ein bedarfsgerechtes und kundenfreundliches Angebot von S-GE und der MPK zentral, was sich in den Schwerpunkten wie in Kap. 5.1 widerspiegelt. Dazu sollen Mittel im gleichen Umfang wie in der Periode 2024–2027 bereitgestellt werden, so dass die Leistungen weitergeführt und wo nötig durch gezielte Priorisierungen weiterentwickelt werden können.
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Rechtliche Aspekte Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung des Exports für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Exportförderungsgesetz. Artikel 7 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag für die Exportförderung nach diesem Gesetz bewilligt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Exportförderungsgesetzes schliesst das WBF/SECO jeweils einen Leistungsauftrag ab, in dem die Dienstleistungen im Bereich der Exportförderung und weitere sachliche Verpflichtungen sowie die Subvention der Beauftragten festgelegt werden.
5.3 Standortpromotion
5.3.1 Ziele und Aufgaben
Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 57 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz unterstützt der Bund die nachhaltige Ansiedlung ausländischer Firmen in der Schweiz. So übernimmt die Standortpromotion auf nationaler Ebene zentrale Vermarktungs-, Beratungs- und Koordinationsaufgaben. Sie identifiziert innovative ausländische Firmen für die Kantone und richtet Informations- und Promotionsmassnahmen wie auch die Beratung zu wichtigen Standortvorteilen der Schweiz gezielt auf diese aus. Sie fördert zudem einen einheitlichen Auftritt im Ausland. Die nationale Standortpromotion ist entsprechend als Verbundaufgabe angelegt, welche S-GE im Auftrag des Bundes sowie aller Kantone ausführt. Damit leisten neben dem Bund auch die Kantone einen finanziellen Beitrag in der Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Franken (2024–2027). Für die kommende Periode wird aktuell von gleichbleibenden Beiträgen der Kantone ausgegangen.
Fokus auf ausgewählte Unternehmen aus innovativen Ökosystemen
Die mit allen Kantonen festgelegte Strategie sieht vor, die Kräfte zu bündeln und besonders innovative ausländische Unternehmen über die Vorteile und Rahmenbedingungen der Schweiz als weltweit führenden Innovations-, Technologie- und Wirtschaftsstandort zu informieren. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf Technologie- und Industrieökosysteme in den Bereichen Health, Digital Worlds, Automation, Food und Finance. Dort werden gezielt ausländische Firmen angesprochen, deren innovative Produkte und Dienstleistungen die bestehenden Schweizer Ökosysteme ideal ergänzen und erweitern. Es sollen aber nicht möglichst viele, sondern nur handverlesene, innovative Firmen den Weg in die Schweiz finden. Zur Weiterentwicklung dieses Ansatzes wird unter anderem das Partnernetzwerk ausgebaut, um zusätzliche Wirtschafts- und Wissenschafts-Netzwerke zu erschliessen. Dies unterstützt den Zugang zu Schlüsselpersonen in Zielfirmen. Gleichzeitig wird dadurch zusätzliches Know-How für die Beratung und Betreuung dieser Firmen nutzbar gemacht. Zudem wird die Kooperation mit zentralen Akteuren in der Schweiz («Team Switzerland») weiter vertieft, zum Beispiel über einen möglichst gut abgestimmten digitalen Auftritt. Um im internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können, müssen wichtigen Investoren während ihren Abklärungen vor Ort
57 SR 194.2
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in der Schweiz zunehmend hochstehende, individuell angepasste Betreuungen angeboten werden.
Des Weiteren arbeitet S-GE eng mit Akteuren im Innovationsbereich zusammen, so auch mit dem Schweizerischen Innovationspark. Mit der Weiterführung und Vertiefung der Kooperation von S-GE mit der Stiftung Switzerland Innovation, der Trägerschaft des Schweizerischen Innovationsparks, wird zusätzliches Ansiedlungspotenzial von Forschungsabteilungen ausländischer Firmen erschlossen und die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zusätzlich gestärkt.
Erfolgreiche Ansiedlung eines Weltkonzerns Im April 2025 hat die japanische NEC Corporation angekündigt, den globalen Hauptsitz für ihren Wachstumsschwerpunkt Digital Government und Digital Finance in die Schweiz zu verlegen. Dem Entscheid der NEC Corporation sind jahrelange Gespräche und mehrere Treffen in Japan und der Schweiz vorausgegangen. Zum Beispiel hat der Swiss Business Hub Japan zusammen mit der Schweizer Botschaft und Swissnex der Firma NEC in einem One-Team-Ansatz Schweizer Deeptech Startups vorgestellt. Zudem hat die Botschaft NEC an Netzwerk-Anlässe eingeladen. Basierend auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis und den starken Standortvorteilen hat sich die Schweiz gegen andere europäische Länder erfolgreich durchsetzen können. Die Ansiedlung ist ganz im Sinne der Qualitätsstrategie, da diese Kooperationen mit Schweizer Unternehmen sowie Forschungsinstitutionen ermöglicht und damit die Innovationsfähigkeit der Schweiz nachhaltig stärkt.
Angesichts der in Kap. 1.1 erwähnten Entwicklungen zu zentralen Standortfaktoren der Schweiz gewinnt die Pflege der bereits in der Schweiz ansässigen internationalen Unternehmen an Bedeutung. Durch den Zugang zu den Hauptsitzen über das Schweizer Aussennetz bietet die nationale Standortpromotion zusätzlichen Mehrwert. Daher soll dieses Netzwerk auch weiterhin – in Ergänzung zu und in Abstimmung mit den Kantonen – gezielte Massnahmen ermöglichen, die dem Erhalt und Ausbau der hiesigen Standorte dieser Unternehmen dienen.
Wirkung Die Standortpromotion beeinflusst Ansiedlungsentscheide auf verschiedenen Kanälen: Im digitalen Marketing mittels ausgewählter PR, Kampagnen und Social-Media- Aktivität und im direkten Kontakt mittels Beratung und Begleitung. Die Effektivität der Massnahmen bleibt hoch: Ähnlich wie in den beiden vorherigen Legislaturperioden lässt sich jede siebte Ansiedlung auf ein Projekt zurückführen, das durch die nationale Standortpromotion unterstützt wurde. Nebst den direkten und indirekten Effekten, z.B. zusätzliche Investitionen oder Wissenstransfer, senden erfolgreiche Ansiedlungen auch positive Signale bezüglich der Standortperspektiven von bereits ansässigen internationalen und Schweizer Firmen. Die beiden Zielgruppen der nationalen Standortpromotion – die ausländischen Investoren und die Kantone als Standorte für Unternehmen – werden regelmässig nach ihrer Zufriedenheit und ihrer Einschätzung der Wirksamkeit der Massnahmen befragt. Die Ergebnisse zeichnen ein positives Bild und liefern zudem wertvolle Hinweise für mögliche Optimierungsschritte.
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5.3.2 Bundesbeschluss über die Förderung der Information über den Unter-
nehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2028–2031 Antrag des Bundesrates Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 18,35 Millionen Franken (Standortpromotion, vgl. Tabelle 13). Davon sind 1,2 Millionen Franken für die Vermarktungsleistungen für Switzerland Innovation zwecks Förderung von Ansiedlungen ausländischer Forschungsfirmen und -abteilungen beim schweizerischen Innovationspark vorgesehen. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Standortpromotion werden zudem finanziert aus dem Globalbudget des SECO rund 1.5 FTE eingesetzt.
Tabelle 13
in Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschluss Eff./geplante Antrag/Eff Ausgaben Standortpromotion 18,35 18,50 17,93 0,42
Tabelle 14
Ausgaben Standortpromotion 2028 2029 2030 2031 in Mio. CHF Aktuelle Finanzplanung 4,52 4,56 4,61 4,66 Geplante Ausgaben gemäss 4,52 4,56 4,61 4,66 Antrag Differenz zur Finanzplanung 0,00 0.00 0.00 0,00
Begründung des Bundesrates Damit die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb ausgewählte Firmen für die Schweiz gewinnen kann, sind weiterhin gezielte und mit den Kantonen abgestimmte Massnahmen notwendig. Denn Ansiedlungen schaffen Mehrwert, so zum Beispiel durch zusätzliche Arbeitsplätze, durch Steuersubstrat oder durch Kooperationen mit lokalen Forschungsinstitutionen und Firmen. Sie verstärken damit die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und den Innovationsstandort Schweiz. Zudem senden erfolgreiche Ansiedlungen auch ein positives Signal für die Zukunftsaussichten bereits ansässiger internationaler und Schweizer Unternehmen. Mit Mitteln im gleichen Umfang wie in der Periode 2024–2027 kann das aktuelle, mit allen Kantonen abgestimmte, Leistungsangebot weitergeführt werden. Notwendige Weiterentwicklungen, welche sich durch Veränderungen im Umfeld ergeben, können durch gezielte Re-Priorisierungen ermöglicht werden.
Rechtliche Aspekte Der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (Standortpromotion) für die Jahre 2028–2031 stützt sich auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Artikel 7 des Gesetzes hält fest, dass die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Höchstbetrag für die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz nach diesem Gesetz bewilligt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes
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schliesst das WBF/SECO einen Leistungsauftrag ab, in welchem die Dienstleistungen im Bereich der Standortpromotion und weitere sachliche Verpflichtungen sowie die Subvention festgelegt werden. Dieser Leistungsauftrag wird vom SECO mit den Kantonen abgestimmt, die ihrerseits eine jeweils identische Vereinbarung mit S-GE unterzeichnen.
5.4 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss
SERV Der gesetzliche Grundauftrag der SERV ist die Versicherung von Exportrisiken mit dem Ziel, Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen und zu erhalten sowie den Wirtschaftsstandort Schweiz durch die Erleichterung der Teilnahme der Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb zu fördern. Sie bietet Versicherungslösungen für Exporteure und Finanzierungsinstitute an und erleichtert damit den Exporteuren die Übernahme von Auslandaufträgen, bei denen der Zahlungseingang aufgrund politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten gefährdet ist. Die SERV erleichtert mit ihren Produkten zudem die Exportfinanzierung und ermöglicht es Exporteuren, ihren ausländischen Kunden attraktive Zahlungsbedingungen offerieren zu können. Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und in Ergänzung zum Markt aktiv (Subsidiaritätsprinzip). Sie erhebt für ihre Leistungen angemessene Prämien und arbeitet eigenwirtschaftlich, weshalb mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 keine Finanzierung beantragt wird.
Der Zugang zu den Förderleistungen der SERV wird weiter verbessert, so zum Beispiel durch eine vereinfachte Antragsstellung. Zudem sollen über eine geplante Gesetzesrevision, welche eine Flexibilisierung ihres Produkteangebotes vorsieht, zusätzliche Versicherungsgeschäfte ermöglicht werden.
Wirkung Die SERV zeichnet sich als effizientes Exportförderinstrument aus. Dies gerade für KMU, die über 80 Prozent der SERV-Kunden ausmachen. 2024 genehmigte die SERV knapp 580 Versicherungsanträge. Die Summe der 2024 neuausgestellten Versicherungspolicen und Grundsätzlichen Versicherungszusagen (Neuexposure) lag 2024 bei 2,73 Milliarden Franken, 2023 sogar bei 4,43 Milliarden Franken. Insgesamt beliefen sich die Versicherungsverpflichtungen der SERV per Ende 2024 auf 9,9 Milliarden Franken.
Gemäss einer 2022 durchgeführten Studie werden mit jedem Franken an SERV- Versicherungen und -garantien neue Schweizer Exporte im Umfang von 0.53 Franken generiert, die ohne eine solche SERV-Lösung nicht erfolgen würden. Die Studie zeigt ferner, dass SERV-Versicherungen zwischen 2017 und 2020 den Erhalt und die Schaffung von bis zu 21’000 Arbeitsplätze in der Schweiz ermöglicht haben.
6 Auswirkungen der beantragten Bundesbeschlüsse
6.1 Auswirkungen auf den Bund
6.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 beantragt der Bundesrat dem Parlament zwei Verpflichtungskredite und drei Zahlungsrahmen im Umfang von 60/70
insgesamt 392,21 Millionen Franken (vgl. Tabelle 15). Dies entspricht unter Ausklam- merung der Sonderzahlungen (Covid/Recovery-Programm) einer Reduktion von 21,62 Millionen Franken (- 5,2 %) gegenüber der vom Parlament für die Legislaturperiode 2024–2027 bewilligten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen. Vergleicht man den Antrag für die Jahre 2028–31 mit den effektiv getätigten rsp. geplanten Ausgaben bis Ende 2027 (rund 406 Mio.), beträgt der Rückgang rund 14 Millionen (-3.4%). 58
Tabelle 15
In Mio. CHF 2028–2031 2024–2027 2024–2027 Differenz Antrag Bundesbeschlüsse Eff./geplante Antrag/Eff. Ausgaben E-Government 67,80 32,80 36,78 31,02 Innotour 19,16 45,43 59 37,17 -18,01 Schweiz Tourismus 188,00 233,00 218,37 -30,37 Exportförderung 98,90 99,10 96,38 2,52 Standortpromotion 18,35 18,50 17,93 0,42 Total 392,21 428,83 406,63 -14,42
Der finanzielle Rahmen mit einer Verdoppelung der Mittel für E-Government ermöglicht es, die Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU voranzutreiben. Die Leistungen im Bereich der Aussenwirtschaftsförderung (Exportförderung, Standortpromotion) können mit Mitteln im bisherigen Umfang weitergeführt und durch Priorisierungen gezielt weiterentwickelt werden. Die Instrumente im Bereich Tourismus nutzen ihren Handlungsspielraum, um ihre Leistungen trotz reduziertem Mitteleinsatz auf einem hohen Niveau und mit grosser Wirkung aufrechtzuerhalten. Die NRP wird aufgrund der im Fonds vorhandenen Mittel bis 2031 wie geplant umgesetzt.
Für die Jahre 2024–2027 wurden vom Parlament Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang von 428,83 Millionen Franken für die Standortförderung bewilligt. Hinzu kam ein Zahlungsrahmen für die Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung in den Jahren 2024–2031 im Umfang von 217,3 Millionen Franken. Gemäss Botschaft des Bundesrates zum EP27 werden die für 2028–2031 beschlossenen Einlagen vollständig gestrichen. Neue Einlagen sind künftig nicht mehr möglich.
Hinzu kamen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie Zusatzmittel an Schweiz Tourismus zur Förderung der Tourismusnachfrage und zur finanziellen Entlastung der
58 Die für die Periode 2024–2027 bewilligten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen konnten aufgrund von Querschnittskür- zungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei ST und Innotour wirken sich zudem im Jahr 2027 die mit der Botschaft des Bundesrates zum EP27 vorgesehenen Sparmassnahmen aus. Bei Innotour kommen zusätzlich vom Parlament be- schlossene Einsparungen für die Jahre 2025 und 2026 sowie bundesinterne Mittelverschiebungen hinzu. 59 15 Millionen Franken gehen auf das Recovery-Programm in den Jahren 2024–2026 zurück.
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Tourismuspartner von Schweiz Tourismus im Umfang von 70 Millionen Franken sowie Zusatzmittel für die Exportförderung im Umfang von 5,6 Millionen Franken.
Die dem Umfang der Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in den Bundesbeschlüssen ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 von 106,8 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden dann jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.
Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sind von der Bundesversammlung festge- setzte Höchstbeträge für bestimmte Ausgaben. Sie stellen keine Kreditbewilligung dar. Die erforderlichen Voranschlagskredite für die Ausgaben zugunsten der Standortförderung müssen jährlich im Budget beantragt und vom Parlament beschlossen werden.
Für die Umsetzung der Standortförderbotschaft sind im Globalbudget WBF/SECO derzeit jährlich knapp 1,5 Millionen Franken für Begleitmassnahmen wie bspw. Evaluationen und Informatikausgaben (ohne E-Government für KMU) vorgesehen.
Für E-Government sind ausserhalb des beantragten Verpflichtungskredits weitere rund 1,6 Millionen Franken p.a. für den Vollzug und die Umsetzung vorgesehen.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Im Jahr 2025 umfasste der Personalbestand der Standortförderung rund 59 Vollzeitstellen. Davon sind 12 Vollzeitstellen befristet. Mit den befristeten Stellen werden die Covid-19-Massnahmen (Anzahl zusätzlich bewilligte Vollzeitstellen pro Jahr: 2024–2026: 8; 2027–2030: 6; 2031/32: 3), der Wiederaufbau in der Ukraine (2025–2027: 1 Vollzeitstelle), die Gesetzgebungsarbeiten betreffend Landesaus- stellung (2025/2026: 1 Vollzeitstelle) und bei Innotour das Recovery-Programms sowie Prüf- und Kontrollarbeiten (2025–2027: 2 Vollzeitstellen) umgesetzt.
Mit EasyGov 2.0 erfolgt der Wechsel von einer Applikation zu einer Plattform- Organisation. Dafür wird ein gewisser Mehrbedarf an personellen Ressourcen im Bereich Security/Datenschutz & Qualitätssicherung, Produkt- & Partner-Management sowie Plattform-Governance benötigt. Die finanziellen Mittel hierfür werden bundesintern freigespielt.
Nebst den Basic Services, die alle Schweizerischen Auslandvertretungen anbieten, finanziert das EDA für die Exportförderung und die Standortpromotion Personal- und Infrastrukturkosten für die Swiss Business Hubs im Aussennetz im Umfang von rund 9,4 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten für diese rund 85 Vollzeitstellen (vgl. auch Kap. 5.2.1) sind nicht Gegenstand der Botschaft Standortförderung 2028–2031. Diese Mitarbeitenden des EDA werden fachlich von S-GE geführt.
Zudem arbeiten zurzeit zusätzlich 27 Mitarbeitende (26,5 Vollzeitstellen) von ST im Aussennetz des EDA. Diese Mitarbeitenden haben aus völkerrechtlichen Gründen einen Arbeitsvertrag mit dem EDA (vgl. Kap. 3.3.2).
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6.1.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren,
Agglomerationen und Berggebiete Mit der Standortförderung stärkt der Bundesrat in allen Regionen der Schweiz das Unternehmertum, die Innovationskraft, die Wertschöpfung und damit die Wettbewerbsfähigkeit. Die Standortförderpolitik des Bundes schafft sowohl für Arbeitgebende – insbesondere KMU – als auch für Arbeitnehmende Perspektiven, die über die rein wirtschaftlichen Aspekte hinausgehen. Weil die meisten Instrumente gesamtschweizerisch angelegt sind, profitieren sowohl urbane Zentren und Agglomerationen als auch ländliche Räume und Berggebiete von den Massnahmen gemäss Botschaft Standortförderung 2028–2031. Speziell auf die Berggebiete, die ländlichen Räume und die Grenzregionen ausgerichtet ist die Regionalpolitik. Im Zusammenspiel mit den anderen Instrumenten der Standortförderung leistet sie damit einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelung und zum Abbau regionaler Disparitäten. Der Perimeter der SGH für die Gewährung von Darlehen ist ebenfalls eingeschränkt und umfasst die Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte.
6.2 Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den weiteren betroffenen und interessierten Kreisen ist entscheidend für eine erfolgreiche Standortförderpolitik. In den letzten Jahren haben alle Beteiligten gezielt in diese Zusammenarbeit investiert und damit sichtbare Erfolge erzielt. Verschiedene den Bedürfnissen angepasste Plattformen stehen heute zur Verfügung, um die Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern der Standortförderung zusammenzubringen und die eingesetzten Instrumente kontinuierlich einem «reality check» zu unterziehen. Ein Beispiel dafür sind die seit 2017 durchgeführten «Standortförderkonferenzen», bei denen sich das SECO mit den kantonalen Amtsleitenden für Wirtschaft und Tourismus austauscht.
Die administrative Entlastung von Unternehmen ist ein Ziel im Bereich der KMU-Politik, das sowohl von Bund wie auch von den Kantonen verfolgt wird. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt dabei insbesondere bei der Integration von kantonalen Behördenleistungen auf EasyGov und mit der DVS. Weiter besteht ein institutionalisierter Austausch zwischen Bund und Kantonen über Ansätze zur administrativen Entlastung der Unternehmen.
Im Rahmen der Tourismuspolitik wird mit den kantonalen Tourismusfachstellen einmal jährlich eine Tagung durchgeführt. Die Kantone sind zudem wichtige Partner des Tourismus Forums Schweiz, welches als Dialog- und Koordinationsplattform der Tourismuspolitik dient.
Im Rahmen der «Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen (FSK)» diskutieren SECO und Kantone quartalsweise über die Umsetzung der NRP sowie über aktuelle Themen der Regionalpolitik. Im Hinblick auf die Erarbeitung des MJP3 2024–
2031 haben verschiedene Arbeitsgruppen der FSK – je nach Thema erweitert um
Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – die Entwicklung von Konzepten und Grundlagen begleitet. Solche thematischen Arbeitsgruppen werden auch während der Umsetzungsphase eingesetzt, wenn sich dafür ein Bedarf ergibt.
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Im Bereich Exportförderung erfolgt eine punktuelle Zusammenarbeit mit einzelnen Kantonen, so z. B. mit der gemeinsamen Organisation von Informations- veranstaltungen.
Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen angelegt. Gesteuert wird das Mandat durch den Steuerungsausschuss Standortpromotion, welcher durch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und das SECO co-präsidiert wird und in welchem die Kantone regional oder gruppiert vertreten sind. Die Kantone sind entsprechend eng ins Controlling und die strategische Steuerung sowie in wichtige längerfristige Weichenstellungen eingebunden.
6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die primäre Zielsetzung der Standortförderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU-geprägten Schweizer Volkswirtschaft langfristig zu erhalten und zu steigern, dank hoher Wertschöpfung attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die Schweiz als zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu positionieren. Als Teil der Wirtschaftspolitik des Bundes fokussiert die Standortförderung auf die Bedürfnisse der KMU und der Regionen. Sie fördert eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz, die auch zur Steigerung der Resilienz der Unternehmen und Standorte sowie zur Sicherung und Inwertsetzung der natürlichen Ressourcen und zur gesellschaftlichen Solidarität beiträgt.
Die Standortförderung des Bundes unterstützt KMU und Regionen dabei, die Chancen der nachhaltigen Entwicklung und der Digitalisierung zu nutzen. Sie trägt zur stetigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei und unterstützt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsakteure mittels fokussierter Förderinstrumente. Sie leistet zudem einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen, schärft das positive Profil des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Ausland und stärkt dessen Marktauftritt. Insgesamt wirkt sich die Vorlage positiv auf Wirtschaft und Beschäftigung in allen Regionen der Schweiz aus.
Die Standortförderung richtet sich an einer marktorientierten und nachhaltigen Wirtschaftspolitik sowie an der föderalistischen Staatsordnung aus. Sie konzentriert sich darauf, wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu schaffen und gezielte Förderinstrumente, die einem politischen Auftrag entsprechen, einzusetzen. Bei der Konzeption und Umsetzung der Standortförderung strebt der Bundesrat Lösungen an, die Unternehmen zu Eigeninitiative und Innovation motivieren und ihre Produktivität steigern. Die Standortförderung soll dabei im Einklang mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) 60 dazu beitragen, dass Produktionsprozesse nachhaltiger werden.
Über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Standortförderung und deren einzelnen Instrumente geben die Kap. 2–5 Auskunft. Die Instrumente werden regelmässig evaluiert und deren Wirkungen so weit wie möglich quantifiziert.
60 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung
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6.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Standortförderpolitik des Bundes leistet mit ihren Instrumenten und Aktivitäten einen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von würdigen Arbeitsplätzen. Sie fördert damit den Wohlstand der Gesellschaft in allen Regionen der Schweiz - eine wichtige Grundvoraussetzung für Gesundheit und Sicherheit. Die wirtschaftliche Stärkung der Regionen wirkt sich zudem positiv auf die regionale Identität aus.
Die in der Botschaft Standortförderung 2028–2031 beschriebenen Massnahmen begünstigen Unternehmertum und Innovation als Basis für neue, resiliente und nachhaltige Geschäftsmodelle, ohne dabei den Strukturwandel zu verneinen. Über Wissensaufbau und -diffusion, die Umsetzung praxisnaher Bildungsangeboten und die Qualifizierung regionaler Akteurinnen und Akteure gestalten sie die Bildungslandschaft mit.
Die Standortförderung des Bundes setzt gezielte Anreize für die Vernetzung der Wirtschaftsakteurinnen und -akteure sowie das Denken und Handeln in funktionalen Räumen und regionalen Kreisläufen. So stärkt sie die Teilhabe, gesellschaftliche Werte und die nationale Solidarität. Die Inwertsetzung endogener Wirtschaftspotenziale stärkt indirekt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in und zwischen den Regionen. Die Standortförderung des Bundes trägt dazu bei, die Abwanderung aus den ländlichen Räumen und den Berggebieten zu bremsen und damit die dezentrale Besiedlung aufrecht zu erhalten. Sie trägt zudem zur Erhaltung und Stärkung der baukulturellen Qualitäten der Schweiz bei.
Die Standortförderung des Bundes unterstützt wirtschaftlich benachteiligte Regionen und trägt zum Abbau sozioökonomischer Disparitäten bei. Durch die Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen erhöht sie die Möglichkeiten für die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt und damit indirekt die Chancengleichheit der Geschlechter (Bürgschaftswesen). Die Förderung setzt auf die Eigeninitiative privater Akteurinnen und Akteure und stärkt den wirtschaftlichen Austausch sowohl innerhalb der Schweiz als auch mit dem Ausland, insbesondere durch die Aussenwirtschaftsförderung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie finanziert Projekte mit, die bauliche Hindernisse für Personen mit eingeschränkter Mobilität beseitigen (SGH) oder speziell für ältere Personen zugeschnittene Tourismusangebote schaffen (Innotour). Sie ermöglicht auch soziale Innovationen, insofern diese auch regionalwirtschaftliche Impulse auslösen (NRP).
Durch die Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, des Zusammenhalts zwischen den Regionen, die Zusammenarbeit in funktionalen Räumen und regionalen Systemen sowie die horizontale und vertikale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure auf allen Staatsebenen kann sich die Standortförderung indirekt positiv auf die nationale Solidarität in der Gesellschaft auswirken.
Der Einfluss der Standortförderung auf die Zuwanderung ist gemäss einer im Auftrag des SECO durchgeführten Studie 61 gering: Der Zuwanderungseffekt der Instrumente Standortpromotion, Förderung der Beherbergungswirtschaft und Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik – einschliesslich des Beitrages 61 Ecoplan (2025): Standortförderung und Zuwanderung (Aktualisierung) -> abrufbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Standortförderung > Studien
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der Kantone – beträgt jährlich schätzungsweise rund 1640 Personen (inkl. Familiennachzug). Gemessen an der Nettozuwanderung macht dies rund 2.3 Prozent aus. Da sich ausser bei der Standortpromotion der Förderperimeter auf ländliche Regionen beschränkt, entfällt ein wesentlicher Teil dieses Zuwanderungseffektes auf solche Gebiete, weg von den Ballungszentren.
6.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Standortförderung des Bundes ist eine nachhaltige und langfristig orientierte Politik.
Der Beitrag der Fördermassnahmen gemäss Botschaft Standortförderung 2028–2031 an die nachhaltige Entwicklung werden unter dem Querschnittsthema «Die Wirtschaft ist nachhaltig» im Kap. 1.2 beschrieben
Generell kann Wirtschaftswachstum zu einem erhöhten Verbrauch erneuerbarer sowie nicht erneuerbarer Energien und zu einer erhöhten Belastung von Umwelt und Mensch führen. Durch die Unterstützung von technologischen, systemischen und Prozessinnovationen werden die erzielten Fortschritte im Umwelt- und Ressourcenschutz weitergeführt und wo möglich intensiviert.
7 Rechtliche Aspekte
7.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit
Die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen sind unter den jeweiligen Instrumenten aufgeführt.
7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Mit der Vorlage werden die internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht tangiert.
7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung (BV 62) müssen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, von der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte gutgeheissen werden. Diese Bestimmung gilt für alle Finanzierungsbeschlüsse der Botschaft Standortförderung 2028–2031.
7.4 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen
Äquivalenz Zu den Grundsätzen für die Zuweisung und Erfüllung von Aufgaben und Kompetenzen zählt das in Artikel 5a BV statuierte Subsidiaritätsprinzip. Artikel 43a Absatz 1 BV konkretisiert, dass der Bund nur jene Aufgaben übernehmen soll, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.
62 SR 101
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Gleichzeitig hat der Bund schonenden Gebrauch seiner Kompetenzen zu machen und den Kantonen ausreichend Raum zur Aufgabenerfüllung zu überlassen.
Der Bundesrat erfüllt die Aufgaben der Standortförderung subsidiär zu privaten Akteurinnen und Akteuren und zu den Kantonen und Gemeinden sowie auf der Basis von politischen Aufträgen. Die Subsidiarität schafft Anreize für wirtschaftliches Handeln, Innovation und Eigeninitiative privater sowie staatlicher Akteurinnen und Akteure auf regionaler und lokaler Ebene, wobei sie Eigenleistungen der Nutzniessenden voraussetzt. Sie achtet gleichzeitig darauf, nicht wettbewerbsverzerrend zu wirken.
Subsidiarität bedeutet aber auch, dass staatliche und private bzw. andere öffentliche Leistungsträger zusammenarbeiten. Die Standortförderung umfasst u. a. gemeinsame Aufgaben von Bund und Kantonen. Die Standortförderung des Bundes wirkt in diesen Bereichen ergänzend zu den kantonalen Tätigkeiten. Deshalb werden die Instrumente des Bundes komplementär auf die kantonalen Instrumente abgestimmt.
Der in Artikel 43a BV verankerte Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz verlangt, dass der Empfänger einer staatlichen Leistung, das Gemeinwesen, welches die Kosten dafür trägt und das Gemeinwesen, welches darüber entscheidet, identisch sind. Somit trägt jedes Gemeinwesen, das eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, auch die Kosten dafür (Abs. 2; Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz), und jedes Gemeinwesen, welches die Kosten trägt, verfügt auch über die entsprechende Entscheidungsgewalt (Abs. 3; Grundsatz der Kongruenz).
Der Bundesrat legt bei der Umsetzung der Standortförderung Wert auf die Einhaltung der fiskalischen Äquivalenz. Ziehen aus einer staatlichen Leistung Bund und Kantone gleichermassen Nutzen, so wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kantone angestrebt, wie z. B. beim Vollzug der NRP (vgl. Kap. 4) oder bei der Standortpromotion (vgl. Kap. 5.3).
Damit wird die fiskalische Äquivalenz in Bezug auf die Kongruenz von Kostenträger und Entscheidträger eingehalten.
7.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Innotour
Bei Innovationsaktivitäten im Tourismus liegen oft mehrere Formen von Marktversagen vor. Dazu gehören externe Effekte, öffentliche Güter oder unvollkommene Informationen 63. Ohne Subvention des Bundes würden Innovationen im Tourismus nicht gleichermassen erfolgen; gleichzeitig sind diese wichtig, um den nötigen Strukturwandel in der Branche zu ermöglichen. Die Finanzhilfen von Innotour sind als einmalige, subsidiäre Anschubfinanzierungen in Form von Pauschalbeiträgen
63 In einer Evaluation des Förder- und Finanzierungsansatzes im Jahr 2010 wurden vier Formen des Marktversagens und die Rechtfertigung einer staatlichen Innovationsförderung vertieft analysiert. Universität St. Gallen (2010): Schlussevaluation In- notour vom Januar 2010, abrufbar unter > www.seco.admin.ch > Standortförderung > Tourismuspolitik > Innotour > Wirkung
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ausgestaltet, welche die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen voraussetzen. Die touristischen Kreise tragen den grösseren Teil der Kosten selbst.
Das Finanzierungsverhältnis zwischen Innotour und den Projektträgern liegt etwa bei eins zu drei64. Die materielle und finanzielle Steuerung der Subvention erfolgt über öffentlich-rechtliche Verfügungen. Das Verfahren für die Beitragsgewährung wird regelmässig überprüft und weiterentwickelt. Die unterstützten Projekte kommuniziert das SECO über das Internet.
Die im Jahr 2024 und 2025 durchgeführte Evaluation zu Innotour zeigt, dass sich das Förderprogramm bewährt, einen hohen Nutzen stiftet und einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus leistet.
Schweiz Tourismus
Das touristische Landesmarketing hat den Charakter eines öffentlichen Gutes: viele Akteurinnen und Akteure profitieren davon, sie haben aber lediglich eine geringe Zahlungsbereitschaft dafür. Mit dem finanziellen Beitrag an ST hilft der Bund mit, diese Lücke zu schliessen. Die Leistungen von ST ergänzen grundsätzlich subsidiär private Initiativen. ST konzentriert sich auf Leistungen, die im Interesse des gesamtschweizerischen Tourismus bereitgestellt werden und die nicht von privaten Anbieterinnen und Anbietern mit kommerziellen Interessen in vergleichbarer Weise angeboten werden.
Über den finanziellen Umfang der Subvention gibt Kap. 3.3.2 Auskunft. Der Bund finanziert ca. die Hälfte des Jahresbudgets von ST. Während den Jahren 2020–2023 (Covid-19-Pandemie) betrug der Anteil der Bundesmittel am Jahresbudget von ST im Durchschnitt 65,7 Prozent. Daneben finanziert sich ST über Mitgliederbeiträge. Weiter erwartet der Bund von ST, Drittmittel für das Landesmarketing zu generieren. Die materielle und finanzielle Steuerung erfolgt mittels Vereinbarungen über das politische Controlling, Reporting und Monitoring zwischen dem SECO und ST mit Laufzeiten von vier Jahren. Darauf basierend pflegt das SECO mit ST einen regelmässigen Informationsaustausch. Dieser erfolgt formalisiert in halbjährlichen Controlling- Gesprächen sowie in Arbeitsgruppen, die circa viermal jährlich stattfinden. Das SECO überprüft und aktualisiert sein Aufsichtskonzept und die Risikoanalysen zur Aufsicht über ST periodisch. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Schweiz Tourismus setzt das SECO rund 0.7 FTE ein. Die Wirkung der Marketingtätigkeiten von ST wird regelmässig überprüft. Gemäss Modellschätzungen werden die Reiseziel- und Übernachtungsentscheide von ST in der Regel bei rund
13 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Hotellerie und Parahotellerie
beeinflusst.
Exportförderung
Bei der Informationsvermittlungsaktivität der Exportförderung handelt es sich um ein öffentliches Gut, welches der Markt nicht im gewünschten Mass erbringt. Ohne staatlich finanzierte Exportförderung könnte einiges an unternehmerischem Potenzial in der
64 Mit der ab 2027 wieder geltenden maximalen Finanzierung von 50 Prozent wird sich das Finanzierungsverhältnis zwischen Innotour und den Projektträgern verbessern.
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KMU-geprägten Volkswirtschaft nicht freigesetzt werden. So ist beispielsweise das Wissen um internationale Geschäftsmöglichkeiten zu wenig bekannt und die Märkte könnten insbesondere von KMU entsprechend nicht erschlossen werden. Das Leistungsangebot muss laut Exportfördergesetz in Ergänzung zur privaten Initiative und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erbracht werden. Der finanzielle Umfang ist Kap. 5.2.2 zu entnehmen. Das SECO steuert die Verwendung der an den privatrechtlichen Verein S-GE ausgerichteten Abgeltung über vierjährige Leistungsvereinbarungen (strategische Ziele, jährliche Leistungsziele). Diese werden alle vier Jahre an die neuen Herausforderungen am Markt angepasst. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Exportförderung setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Exportförderung sowie die Leistungen des Exportförderers werden regelmässig evaluiert, die Leistungen werden bei Bedarf zudem angepasst und weiterentwickelt.
Standortpromotion
Um sich in einem neuen Land anzusiedeln, benötigen Firmen Informationen, bspw. zu Steuern, Arbeitsrecht oder Kapitalmarkt. Deren Beschaffung ist mit Kosten verbunden, die nicht alle Firmen aufbringen können. Unter diesen Gegebenheiten stellt der Markt solche Leistungen nicht oder nur ungenügend bereit. Ohne Standortpromotion würde der Unternehmensstandort Schweiz im Ausland nicht ausreichend positioniert, und damit würden weniger Ansiedlungen wertschöpfungsintensiver Firmen aus dem Ausland in der Schweiz erfolgen. Als Folge der föderalen Kompetenzverteilung in der Wirtschaftsförderung erfolgen die Arbeiten der Standortpromotion in Ergänzung zu den Aktivitäten der Kantone. Der finanzielle Umfang kann Kap. 5.3.2 entnommen werden. Mit der operativen Umsetzung der nationalen Standortpromotion haben der Bund und alle Kantone S-GE beauftragt. Bund und Kantone legen gemeinsam die strategischen Vorgaben an S-GE fest und stellen ein wirksames Controlling der vereinbarten Ziele und der effizienten Mittelverwendung sicher. Für Aufsichtsaufgaben und strategische Grundlagenarbeiten im Bereich Standortpromotion setzt das SECO rund 1.5 FTE ein. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Standortpromotion sowie die Leistungen des Beauftragten werden regelmässig evaluiert, der Leistungsauftrag wird bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt.
KMU-Politik
Der Verpflichtungskredit zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2028–2031 stellt keine Subvention dar und fällt damit nicht unter das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 65 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG). Der Verpflichtungskredit wird aus diesem Grund hier nicht erörtert.
65 SR 616.1
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Abkürzungsverzeichnis
AggloPol Agglomerationspolitik BRP Bundesgesetz über Regionalpolitik DVS Digitale Verwaltung Schweiz EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EasyGov zentrale elektronische Plattform EasyGov.swiss EU Europäische Union EP27 Entlastungspaket 2027 FSK Konferenz der kantonalen NRP- und Interreg-Fachstellen KI Künstliche Intelligenz KMU kleine und mittlere Unternehmen KoRE Kohärente Raumentwicklung LV Leistungsverrechnung MJP Mehrjahresprogramm der NRP MPK Messe- und Projektkommission NRP Neue Regionalpolitik OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung P-LRB Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete RIS Regionale Innovationssysteme SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBH Swiss Business Hub SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SERV Schweizerische Exportrisikoversicherung S-GE Switzerland Global Enterprise SGH Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SNE Strategie Nachhaltige Entwicklung Schweiz ST Schweiz Tourismus UEG Unternehmensentlastungsgesetz VK Verpflichtungskredit ZR Zahlungsrahmen
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