Umgestaltung Vorland

Baugesuch · Flurweg 23, Burgdorf

Projekt

Projekt
Umgestaltung Vorland
Ort
Flurweg 23, Burgdorf
Gemeinde
Burgdorf
Kanton
Bern
Parzellen
1571
EGRID
CH428956463517
Zone
Wohnzone (Wohnzone 2)
Beantragte Ausnahmen
Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

Verfahren

Publiziert
25.12.2025
Einsprachen
bis 26.01.2026
Planauflage bei
Bauinspektorat

Einsprache

Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 26. Januar 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.