Baugesuch

Baugesuch · Bottigenstrasse 350, 3019 Bern

Projekt

Ort
Bottigenstrasse 350, 3019 Bern
Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
EGRID
CH708935284618

Verfahren

Publiziert
26.02.2026
Einsprachen
bis 28.03.2026
Planauflage bei
Stadt Bern - Bauinspektorat Bundesgasse 38 3011 Bern

Einsprache

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 28. März 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl allfälliger Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern