Freistehende Solarstromanlage
Baugesuch · Gartenweg 5, 8213 Neunkirch
Projekt
- Projekt
- Freistehende Solarstromanlage
- Ort
- Gartenweg 5, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 574
- EGRID
- CH145408715773
Verfahren
- Publiziert
- 22.08.2025
- Einsprachen
- bis 21.09.2025
- Planauflage bei
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)