Installation von 2 Luft-Wasser-Wärmepumpen
Baugesuch · Löhningerstrasse 2, 8213 Neunkirch
Projekt
- Projekt
- Installation von 2 Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Ort
- Löhningerstrasse 2, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 1826
- EGRID
- CH215487087929
Verfahren
- Publiziert
- 28.11.2025
- Einsprachen
- bis 27.12.2025
- Planauflage bei
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Beteiligte
Bauherrschaft
Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Genossenschaft Migros Ostschweiz
CHE-105.784.711 · Industriestrasse 47, 9201 Gossau SG