Neubau einer Gewerbehalle
Baugesuch · Breitiweg/Floraweg, 8213 Neunkirch
Projekt
- Projekt
- Neubau einer Gewerbehalle
- Ort
- Breitiweg/Floraweg, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 3483
Verfahren
- Publiziert
- 08.05.2026
- Einsprachen
- bis 07.06.2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.