Neubau einer Gewerbehalle

Baugesuch · Breitiweg/Floraweg, 8213 Neunkirch

Projekt

Projekt
Neubau einer Gewerbehalle
Ort
Breitiweg/Floraweg, 8213 Neunkirch
Gemeinde
Neunkirch
Kanton
Schaffhausen
Parzellen
3483

Verfahren

Publiziert
08.05.2026
Einsprachen
bis 07.06.2026
Planauflage bei
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Einsprache

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Beteiligte