Erstellung einer aussenaufgestellten Wärmepumpen-Kaskade
Baugesuch · Ankerstrasse 551, 8262 Ramsen · In der Einsprachefrist
Projekt
- Projekt
- Erstellung einer aussenaufgestellten Wärmepumpen-Kaskade
- Ort
- Ankerstrasse 551, 8262 Ramsen
- Gemeinde
- Ramsen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzellen
- 54
- EGRID
- CH767808543010
- Zone
- Kernzone (Dorfzone)
Verfahren
- Publiziert
- 16.10.2026
- Einsprachen
- vom 16.10.2026 bis 05.11.2026
- Planauflage bei
- Gemeinde Ramsen Hauptstrasse 259 8262 Ramsen
Einsprache
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.