Aufstellen einer Infotafel in Form eines Chalets mit Beleuchtung

Baugesuch · Lenkstrasse, 3775 Lenk

Projekt

Projekt
Aufstellen einer Infotafel in Form eines Chalets mit Beleuchtung
Ort
Lenkstrasse, 3775 Lenk
Gemeinde
Lenk
Kanton
Bern
Schutz
Gerinneschutzwald
Beantragte Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes - Unterschreiten des Waldabstandes - Unterschreiten des Strassenabstandes

Verfahren

Publiziert
29.10.2025
Einsprachen
bis 24.11.2025, 30 Tage
Planauflage bei
Bauverwaltung Lenk, Gemeindeverwaltung, Kronenplatz 3b, 3775 Lenk und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprache

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Beteiligte

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Lenk

Kronenplatz 3b, 3775 lenk