Aufstellen einer Infotafel in Form eines Chalets mit Beleuchtung
Baugesuch · Lenkstrasse, 3775 Lenk
Projekt
- Projekt
- Aufstellen einer Infotafel in Form eines Chalets mit Beleuchtung
- Ort
- Lenkstrasse, 3775 Lenk
- Gemeinde
- Lenk
- Kanton
- Bern
- Schutz
- Gerinneschutzwald
- Beantragte Ausnahmen
- - Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes - Unterschreiten des Waldabstandes - Unterschreiten des Strassenabstandes
Verfahren
- Publiziert
- 29.10.2025
- Einsprachen
- bis 24.11.2025, 30 Tage
- Planauflage bei
- Bauverwaltung Lenk, Gemeindeverwaltung, Kronenplatz 3b, 3775 Lenk und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprache
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Beteiligte
Bauherrschaft
Kronenplatz 3b, 3775 lenk