Bauvorhaben: Neubau von 9 Mehrfamilienhäusern mit 4 Einstellhallen und 4 Einfamilienhäusern Standort: Kirchmattstrasse, Riggisberg, Parzellen-Nrn. 119, 1632, 1633, 1497, Wohnzone Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich üB, Anschluss an zentrale ARA, Ableitung des Regenabwassers in Regenabwasserleitung und Oberflächengewässer Ausnahmen: - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 i.A.v. Art. 81 SG) Regenabwasserleitung: - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art 48 WBG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18, 21 und 22 NHG, Art. 12, 13 und 17 NSchV) Hinweise: - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV) - Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 BFG) Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2025 Auflagestelle: Gemeinde Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/239117 eBau Nummer: 2024-2570 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Kirchmattstrasse, 3132 Riggisberg · publiziert 10.09.2025
Neubau, Parkplatz und Garage