Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt
Raumplanung · Zermatt · 18.10.2024
Publikation
- Art
- Raumplanung
- Unterart
- Öffentliche Planauflage
- Kanton
- Wallis
- Gemeinde
- Zermatt
- Publiziert von
- Gemeinde Zermatt
- Publiziert
- 18.10.2024
- Frist
- 18.11.2024
- Publikationsnummer
- BA-VS10-0000000604
In der Publikation genannt
Kontakt
Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt
Rechtsmittel
Öffentliche Auflage Der Beschluss und der dazugehörige erläuternde Bericht liegen ab dem 18. Oktober 2024 während dreissig Tagen auf der Bauabteilung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG).