Öffentliche Planauflage – Erlass Planungszone, Zermatt

Raumplanung · Zermatt · 18.10.2024

Publikation

Art
Raumplanung
Unterart
Öffentliche Planauflage
Kanton
Wallis
Gemeinde
Zermatt
Publiziert von
Gemeinde Zermatt
Publiziert
18.10.2024
Frist
18.11.2024
Publikationsnummer
BA-VS10-0000000604

In der Publikation genannt

Kontakt

Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt 3920 Zermatt

Rechtsmittel

Öffentliche Auflage Der Beschluss und der dazugehörige erläuternde Bericht liegen ab dem 18. Oktober 2024 während dreissig Tagen auf der Bauabteilung öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert dreissig Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG).