Fakultatives Referendum: Teilzonenplan Auszonung
Referenden und Inkraftsetzungen · Appenzell Ausserrhoden · 29.11.2024
Publikation
- Art
- Referenden und Inkraftsetzungen
- Unterart
- Fakultatives Referendum
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Publiziert von
- Gemeinde Wald (AR)
- Publiziert
- 29.11.2024
- Frist
- 28.12.2024
- Publikationsnummer
- RS-AR55-0000000116
Text
- Erlass
- Teilzonenplan Auszonung
- Beschluss
- Der vollständige Beschluss kann im PDF Anhang eingesehen werden.
- Comment entry deadline
- Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
In Anwendung von Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. November 2024 den
Teilzonenplan Auszonung
erlassen und zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet.
Die Unterlagen können während der 30-tägigen Frist unter www.wald.ar.ch/downloadcenter abgerufen werden und liegen während dieser Frist im Vorraum der Gemeindekanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Montag 08:00-11:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr / Dienstag bis Freitag 08:00-11:30 Uhr).
Gemeinde Wald (AR) Dorf 37 9044 Wald AR
Genannte Erlasse
In der Publikation genannt
Swiss zip code
9044
Town
Wald AR
Rechtsmittel
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 30 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung verlangen (Art. 9 Abs. 1 Gemeindeordnung). Die Referendumsfrist läuft von Freitag, 29. November 2024 bis Samstag, 28. Dezember 2024. Sofern das Referendum nicht ergriffen wird, tritt der Beschluss in Rechtskraft.