Fakultatives Referendum: Teilzonenplan Auszonung

Referenden und Inkraftsetzungen · Appenzell Ausserrhoden · 29.11.2024

Publikation

Art
Referenden und Inkraftsetzungen
Unterart
Fakultatives Referendum
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Publiziert von
Gemeinde Wald (AR)
Publiziert
29.11.2024
Frist
28.12.2024
Publikationsnummer
RS-AR55-0000000116

Text

Erlass
Teilzonenplan Auszonung
Beschluss
Der vollständige Beschluss kann im PDF Anhang eingesehen werden.
Comment entry deadline
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

In Anwendung von Art. 48 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. November 2024 den

Teilzonenplan Auszonung

erlassen und zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet.

Die Unterlagen können während der 30-tägigen Frist unter www.wald.ar.ch/downloadcenter abgerufen werden und liegen während dieser Frist im Vorraum der Gemeindekanzlei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Montag 08:00-11:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr / Dienstag bis Freitag 08:00-11:30 Uhr).

Gemeinde Wald (AR) Dorf 37 9044 Wald AR

Genannte Erlasse

In der Publikation genannt

Swiss zip code

9044

Town

Wald AR

Rechtsmittel

Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 30 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung verlangen (Art. 9 Abs. 1 Gemeindeordnung). Die Referendumsfrist läuft von Freitag, 29. November 2024 bis Samstag, 28. Dezember 2024. Sofern das Referendum nicht ergriffen wird, tritt der Beschluss in Rechtskraft.