Korporationsgemeindeversammlung
Weitere Bekanntmachungen · Zug · 18.04.2024
Publikation
- Art
- Weitere Bekanntmachungen
- Unterart
- Weitere Bekanntmachung
- Kanton
- Zug
- Publiziert von
- Korporation Walchwil
- Publiziert
- 18.04.2024
- Publikationsnummer
- RS-ZG60-0000000102
Text
Montag, 13. Mai 2024, 20:00 Uhr im Pfarreizentrum St. Johannes
Traktanden:
1. Protokoll der Korporationsgemeindeversammlung vom 8. Mai 2023
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023 Bericht und Antrag des Verwaltungsrates und der Rechnungsprüfungskommission
3. Budget 2024 Bericht und Antrag des Verwaltungsrates und der Rechnungsprüfungskommission
4. Nutzungsvereinbarung Grundstück Nr. 210 Oberdorf, Abtretung an die Einwohnergemeinde Walchwil
5. Einbürgerungen von Korporationsbürgern, Kenntnisnahme
Zur Korporationsgemeindeversammlung sind alle Korporationsbürger/-innen eingeladen. Die Unterlagen zu den Traktanden werden den Bürgerhaushaltungen in der Gemeinde Walchwil zugestellt. Gleichzeitig liegen sie in der Kanzlei, Bahnhofstrasse 2, 6318 Walchwil (Telefon 041 758 09 19, E-Mail: [email protected]) während den Öffnungszeiten auf und können dort bezogen bzw. angefordert werden. Die Broschüre kann auch unter www.korporation-walchwil.ch heruntergeladen werden.
Das ausführliche Protokoll der Versammlung vom 8. Mai 2023 liegt in der Kanzlei zur Einsicht auf.
Stimmrechtsbeschwerde
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes (BGS 171.1) in Verbindung mit § 67 ff. des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).
Genannte Erlasse
In der Publikation genannt
Swiss zip code
6318
Town
Walchwil