Genossenversammlung
Weitere Bekanntmachungen · Zug · 03.10.2024
Publikation
- Art
- Weitere Bekanntmachungen
- Unterart
- Weitere Bekanntmachung
- Kanton
- Zug
- Publiziert von
- Korporation Zug
- Publiziert
- 03.10.2024
- Publikationsnummer
- RS-ZG60-0000000134
Text
Beschlüsse Genossenversammlung vom 1. Oktober 2024
– Protokoll der Genossenversammlung vom 1. Juli 2024
Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.
2. Kauf eines Mobilbaggers
Der Antrag wurde einstimmig angenommen
3 . Baukredit für die Weiterentwicklung Brüggli, Zug
Der Antrag wurde grossmehrheitlich bei 16 Gegenstimmen
angenommen
4. Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028.
Gewählt sind
Mitglieder des Korporationsrates
Keiser Urban, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher
Weiss Franz, Chamerstrasse 125, 6300 Zug, bisher
Moos Stefan, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher
Landtwing Leupi Michèle, Meisenbergstrasse 3, 6300 Zug,
neu
Iten Christoph, Fadenstrasse 22, 6300 Zug, neu
Präsident des Korporationsrates
Keiser Urban, General-Guisan-Strasse 39, 6300 Zug, bisher
Mitglieder des Rechnungsprüfungskommission
Speck Daniel, Spielhof 1, 6317 Oberwil, bisher
Fabienne Wickart, St. Antonsgasse 5, 6300 Zug neu
Caroline Schwerzmann, Weinbergstrasse 43, 6300 Zug, neu
Präsident der Rechnungsprüfungskommission
Speck Daniel, Spielhof 1, 6317 Oberwil, neu
Korporationsschreiber
Schwerzmann Daniel, Artherstrasse 14b, 6300 Zug, bisher
Allgemeine Verwaltungsbeschwerde
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die Gemeindeversammlung folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
Stimmrechtsbeschwerde
Wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (so genannte abstimmungs- und wahlrechtliche Mängel) kann gemäss § 17bis des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 67 ff. des Wahl- und Abstimmungsgesetzes beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsgesetz).
Zug, 2. Oktober 2024
VERWALTUNGSRAT DER KORPORATION ZUG
Urban Keiser, Präsident
Daniel Schwerzmann, Korporationsschreiber
In der Publikation genannt
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Zug