Zustimmung Verkehrsmassnahmen

Weitere Bekanntmachungen · Bern · 14.09.2022

Publikation

Art
Weitere Bekanntmachungen
Unterart
Weitere Bekanntmachung
Kanton
Bern
Publiziert von
Gemeinde Steffisburg
Publiziert
14.09.2022
Publikationsnummer
VE-BE90-0000000238

Text

Für den Abbruch und den Neubau der Holzbrücke über die Zulg sind temporäre Verkehrsmassnahmen nötig. Diese werden durch das Kantonale Tiefbauamt verfügt. Die folgenden Massnahmen betreffen das Gemeindestrassennetz. Der Gemeinderat erlässt dazu folgende Verkehrsmassnahmen:

Temporäre Aufhebung Einbahn mit Gegenverkehr von Radfahrern (SSV-Signal Nr. 4.08.1) sowie "Einfahrt verboten" (SSV-Signal Nr. 2.02) mit Zusatz "Fahrrad gestattet" (verfügt am 27. September 2006)

Alte Bernstrasse, ab Gasthof Schützen bis Parzellengrenze Nr. 435 / 629 (Bereich zwischen Töpferweg und Grenzweg)

Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen (SSV-Signal Nr. 2.01) mit Zusatz "ausgenommen STI, Fahrrad und Motorfahrrad"

Privatstrasse zwischen Bernstrasse und Zulgstrasse (Teilabschnitt)

Hinweis: die Zufahrt zu den Parkierungsanlagen der Liegenschaften alte Bernstrasse Nr. 125, 129 und 135 ist gewährleistet.

Abbiegen nach links verboten (SSV-Signal Nr. 2.42)

Von den Parkierungsanlagen der Liegenschaften alte Bernstrasse Nr. 129 und 135 in die Privatstrasse

Gültigkeit: bis ca. Oktober 2023

Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) erteilt der Gemeinderat die Zustimmung zu diesen Massnahmen.

Genannte Erlasse

Rechtsmittel

Gegen die Verfügung des Kantonalen Tiefbauamts kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.