Verkehrsanordnung Mauerstrasse, Basel
Verkehrsanordnungen · Basel · 25.03.2026
Publikation
- Art
- Verkehrsanordnungen
- Unterart
- Verkehrsanordnung
- Kanton
- Basel-Stadt
- Gemeinde
- Basel
- Publiziert von
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt
- Publiziert
- 25.03.2026
- In Kraft
- 01.07.2025: Die nachstehende Massnahme, welche im Kantonsblatt vom 8. Januar 2025 publiziert wurde, wird widerrufen. Dies aufgrund der am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderung der nationalen Signalisationsverordnung, bei der die Bedeutung der Signalisation Fahrrad/Velo und Motorfahrrad/Mofa angepasst wurde. Die andere damals publizierte Massnahme behält ihre Gültigkeit.
- Publikationsnummer
- VE-BS40-0000001398
Text
- Behörde
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
- Strasse
- Mauerstrasse
- Authority office
- Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
Die nachstehende Massnahme, welche im Kantonsblatt vom 8. Januar 2025 publiziert wurde, wird widerrufen. Dies aufgrund der am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Änderung der nationalen Signalisationsverordnung, bei der die Bedeutung der Signalisation Fahrrad/Velo und Motorfahrrad/Mofa angepasst wurde. Die andere damals publizierte Massnahme behält ihre Gültigkeit.
- zwischen Klybeckstrasse und dem Wiesenkreisel, auf Trottoirebene in Fahrtrichtung Klybeckstrasse: Fussweg, Velos gestattet (bisher Gemeinsamer Rad- und Fussweg).
Neu wird folgende Verkehrsanordnung erlassen:
- zwischen Wiesenkreisel und Einmündung Werkareal sowie zwischen Wiesenschanzweg und der Liegenschaft Nr. 1, auf Trottoirebene in Fahrtrichtung Klybeckstrasse: Radweg (bisher Gemeinsamer Rad- und Fussweg).
Amt für Mobilität des Kantons Basel-Stadt Dufourstrasse 40 4052 Basel
Rechtsmittel
Hinweise Gesetzliche Grundlagen für Zuständigkeit, Signalisation, Beschwerderecht und Ahndung sind das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 und die kantonale Verordnung über den Strassenverkehr vom 17. Mai 2011 und die kantonale Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 19. August 2014. Die Projektpläne sind auf der Webseite des Bau- und Verkehrsdepartements (www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen) aufgeschaltet und können zudem nach telefonischer Terminabsprache (Tel. 061 267 85 56) beim Amt für Mobilität (Dufourstrasse 40) eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen Verfügungen der Mobilität kann an das Bau- und Verkehrsdepartement (Münsterplatz 11, 4001 Basel) rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Eröffnung der Verfügung bei der Rekursinstanz anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt angerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Für die mit Stern (*) bezeichnete(n) Massnahme(n) wird die aufschiebende Wirkung eines allfälligen Rekurses entzogen. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebungen und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.