Erschliessungsplan Mattenstrasse
Sondernutzungsplan · Hendschiken
Dokument
- Nummer
- 1974-000799
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Hendschiken
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 23.04.1974
- In Kraft seit
- 23.04.1974
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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KANTON AARGAU GEMEINDE HENDSCHIKEN
KOMMUNALER me ÜBERBAUUNGSPLAN 7 a Mattenstrsse |) a
AUFLAGEPLAN Er
BAULINIENPLAN 1:500
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Verfasser: IGez. [Geprüft [Grösse s/ö |} Lüthi + Häfliger Mai 1973 a 60/73: 585 8i< N a Ing.- Büro bin z Ersetzt Plon Nr. Überholt durch Plan Nr. KA ) v S \ 5610 Wohlen Ü; - an FIR
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Öffentliche Planauflage vom 28.10.1923 bis _I2.M.4973 |
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Genehmigt von der Gemeindeversammiung am _H14.1973 | BI ‚Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber am ; SIR BER -
| ent Genehmigungsvermerk: Zonen : h | \ & RRB. Nr.: 779 | . © en O } / a % - - nn E H # r vn 7 ErläuterwWagenü zum kommunalen Ueberbauungsplan z „ ex Zatchen, Furbe Text g | vas Ameiniguntgve.tchren bozieht' sich. nur auf au füorbig ° ungelerten Linien und Flächen. = $ : o) an GR 21.5.60 ie ; [= Seren lan Vom Grossen Rat oder Regierungsrut genehmiste Baäulinien. ® — Tot "Zu genehmirende Baulinien. - 2 —: R_17.9.56 ? oO rn er L ODLBU Aufzuhebende Baulinien. > ; = $ — rot . Nicht zu genchmigende Baulinien SEEN. >. >° SACHE, Zu genehmigende keg- und Sockollinien. er er, Nicht zu genehmigende \oglinien en : Sichtlinion uls Begrenzung der Sichtzonen. -C.77TIT] bellblau Sichtzone. a : Die hellblau üngelegten Flächen sind st’inalg uls Sichtzonen freizuhalten. Es durfen urriuf keinv Ssichtbehin- © ; ; dernden Pflanzen, Einfriedimmneen oder andere Anlıgen Br ; S i : ren bestehen, Das Sichtfeii der Fahrer mss von U.60.n = : i > 3.00 m iber Fahrbunn frei bleiben. Vereinzelte hosh-
stärmige Bäume können unter ger kedinune, «25 sic nicht sichtbehindernd wirken und dus Astwerk jederzeit uf rindestens 3.00 m aufgeschnitten wini, zugelıasen weruen,
= grün Austritts= und Ausfahrverbots
i Direkte Zugänge zur Ctrusge von Buugrunistücken zus sind sowohl für Pussglinger uls nuch fur Faurzeüpe' jeder Art nur bei aen im Veberbauungsplan festgelerten Kosunschlüs=- sen zugelussen. Die dieser Beschri,.nkung unterworienen Strecken sind längs der Weglinie gerun gekennzeichnet, Beatohende Ausfahrten bleiben für die bisherige Veberbiunung. und Nutzung uuf Zusehen hin uufrechterhulten.
een ie Braun Ausfnhrverbot. i 3 Fahrbäare Zuglinge zur Strusse von Buurrunistücszen. zus sind, für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbuuunraplän Testi;elegton Wegunschlüssen zugelassen. Die di:.ser Be= . schrünkung unterworfenen Strecken sind lünes der Wralinien braun gekennzeichnet. Bestohende Ausfahrten bleiden für die bisherige UVeberbuuung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. ; - ;
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Legende
Zee Sant bestehende Wege Er 3 = - ] -orange Hauptstrasse
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ui : Refugien, Bushältestelle, Verzögerunza- und Beschleuni - OU °S, | SABlGErAN gungsspur, Parkplätze : Rs 2 frasse
er grün Bepflanzte Fliichen - = ne : =
a Zonengrenzen
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
23. April 1974
Gemeinde -Iendschiken; lieberbauungsplan "Mattenstrass&; Genehmigung.
Ueber das rubr. C:eschäft referiert namens der Gtrassenbaukommission deren PrEsident, Herr Dr. Hans rilleil2r, Lenzburg, :_de Kommission beantragt, dem Ueberb.n.uungsplan die Genehmigung zu erteilen. .1%
Diskussionslos wird vom Rat beschlossen:
Der Ueberbauunjsplan "Mattenstrasse" der (;or:-inde Hendschiken wird genf'hmigt.
ProtokollTluszug
n den Regierungsrat
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Der PrÄsident:
2er
tantr,„1.-reiber: