Erschliessungsplan Riedtgraben

Sondernutzungsplan · Buttwil

Dokument

Nummer
1975-000416
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Buttwil
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
GR
Beschlossen
11.03.1975
In Kraft seit
11.03.1975

Karte

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE BUTTWIL

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

Riedtgraben

SITUATION

BAULINIENPLAN

1: 500

gelten

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VERFASSER: GRÖSSE: BERGER +WENGER+PLATTNER 30/105 INGENIEURBÜRO

LAURENZENVORSTADT 119 ERSETZT PLAN’NR: ÜBERHOLT DURCH PLAN NR: PLAN NR:

5000 AARAU.) 4051/ 1a 4051/1b

ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 2.11. BIS 23. 11. 1973 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 14.12.1973 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER

GENEHMIGUNGSVERMERK :

RRB. Nr.: LA

ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN

schwarz

hellblau

1.GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen.

Baulinien

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.

Zu genehmigende Weg- und Sockellinien

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt

werden sollen.

Sichtzone

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone

Bichtzone. Die Sichtzone ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.

Ausfahrtsbeschränkunzen

Absolute Anliegerfreiheit. Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.

Kurzfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit. Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung tole= riert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

© gestrichelt

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett lila hellgrau

felägrau

grün

9633

Langfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreihett.

Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft

realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges|

wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten \ bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung tole-

riert.

2. ZUR ORIENTIERUNG

Hochleistungsstrasse (mL5) Hauptverkehrsstrasse (mvs) Sammelstrasse (ss) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gelweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Gemeindebau-

vorschriften,

636

Nam Se

Strassenprojekt Ing.- Büro Knoblauch

Strassenprojekt Ing.-Büro Riner &. Süess

649 /

Ried/groben

Wendeplatz nach SNV 643 Nr. 40 243

496 642

nn 641 1

640

639

nach Weissenbach, | E Ü

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"—roj. Kantonssirgsse 367

638 | 637

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530

531

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

11. März 1975

'Gemeinde Buttwil; Genehmigung des Teilüberbauungsplanes "Riedtgraben".

Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 18. November 1974. Namens der Strassenbaukommission beantragt deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen und den Teilüberbauungsplan "Riedtgraben" der Gemeinde Buttwil zu genehmigen. Es wird diskussionslos beschlossen: Der Teilüberbauungsplan "Riedtgrabedl der Gemeinde Buttwil wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der

„-• taatsschreiber: