Gestaltungsplan Zentrum Würenlos

Sondernutzungsplan · Würenlos

Dokument

Nummer
1999-000949
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Würenlos
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
19.05.1999
In Kraft seit
19.05.1999

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Würenlos mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

SNP-4048-1999-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

SNP-4048-1999-E.pdf

Kanton Aargau

Gemeinde Würenlos

Gestaltungsplan

"Zentrum Würenlos"

gemäss § 21 und § 17 BauG

5 ABTEILUNG RAUMPLANUNG

Sondernutzungsvorschriften

tPAR-e

rev. 02.09.1997

Mitwirkungsbericht vom:

24. Februar 1997

Vorprüfungsbericht vom:

24. April 1997

Oeffentliche Auflage vom: 20. Mai 1997

bis: 18. Juni 1997

Beschlossen vom Gemeinderat am:

1. September 1997

Der Gemeindeammann:

Der

Genehmigung:

meindeschreiber:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den Aci ricti A999 Der S

reiber:

GESTALTUNGSPLAN "ZENTRUM WUERENLOS"

SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN

Art. 1 Zweck des

Gestaltungsplanes

Mit dem Gestaltungsplan "Zentrum Würenlos" sollen die Voraussetzungen zur Realisierung des Zentrums Würenlos mit Läden, Gewerbe- und Büroräumlichkeiten sowie Wohnungen geschaffen werden. Es geht darum, eine verdichtete Bauweise und eine zeitgemässe Einfügung der Bauten in die Kernzone zu erreichen.

Art. 2 Bestandteile

des Gestaltungsplanes

Der Gestaltungsplan besteht aus: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften

Art. 3 Perimeter

Der Gestaltungsplan "Zentrum Würenlos" umfasst das im Plan bezeichnete Gebiet.

Art. 4 Verhältnis

zur Grundordnung

Soweit der Gestaltungsplan nicht anderes bestimmt, gelten die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonenplan der Gemeinde Würenlos.

Art. 5 Ausnutzungsziffer

Sektor Nord-West: Bei mindestens 50 % Gewerbe- und/oder Ladenflächen beträgt die Ausnutzungsziffer 0.8. Sektor Süd-Ost: Bei mindestens 50 % Gewerbe- und/oder Ladenflächen beträgt die Ausnutzungsziffer 1.0. Wird unter Kote 413.80 m ü.M. kein Ladengeschoss errichtet, beträgt die Ausnutzungsziffer ebenfalls 0.8.

"SNP/TEXT/5"

02.09.1997

1

GESTALTUNGSPLAN "ZENTRUM WUERENLOS"

Art. 6 Zwangsbaulinien

Für die Gebäude 1 und 4 sind die Bereiche eingezeichnet, innerhalb denen die entsprechenden Fassaden liegen müssen (Zwangsbaulinien). Bei den Hauptbauten 2, 6 und 8 darf die Stirnfassade (gegen die Kantonsstrasse) aus Ortsbildgründen nicht bis auf die Fassaden der dazwischenliegenden Gewerbebauten zurückgenommen werden.

Art. 7 Höhenkoten

Die im Plan eingezeichneten Höhenmasse werden ab der Kote 413.80 m ü.M. gemessen.

Art. 8 Gebäudehöhen, Die maximalen Gebäude- und Firsthöhen sind in den

Firsthöhen, einzelnen Baufelder eingetragen. Bei den Gebäuden 1, 2, Firstrichtungen 4, 6 und 8 sind die allgemeinen Firstrichtungen vorgeschrieben, wobei die Winkel geringfügig variieren können.

Art. 9 Geschosszahl

Es sind Gebäude bis zu drei Vollgeschossen zugelassen.

Art. 10 Dachgestaltung

Für die eingeschossigen Gewerbebauten 2a, 4a und 6a sind Flachdächer vorgeschrieben. Die Flachdächer sind zu begrünen und den umliegenden Wohnungen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Art. 11 Erschliessung,

Parkierung

Die Lastwagenanlieferung für das ebenerdige Ladengeschoss und für die Gewerberäume in den Gebäuden 4a, 6, 6a, 8 erfolgt ab der Kantonsstrasse. Es darf kein Rampenverkauf staltfinden. Die Laderampe ist in das Gebäude zu integrieren, um Lärmemissionen nach aussen zu mindern. Der Bereich der Warenanlieferung muss beidseitig Torabschlüsse aufweisen. Die Anlieferung zu den andern Gebäuden erfolgt über die Zufahrt Chileweg, die zentrale Fussgängerachse sowie die

"SNP/TEXT/5"

02.09.1997

2

GESTALTUNGSPLAN "ZENTRUM WUERENLOS"

unterirdischen Parkgeschosse. Die Zufahrten und Eingangsbereiche zu den unterirdischen Parkgeschossen sind im Plan eingezeichnet. Die Bereiche für die oberirdisch anzulegenden Besucherparkplätze sind im Plan eingezeichnet. Für den nördlichen Teil der Parzelle 3704 ist die Erschliessung auch durch einen andern Erschliessungsplan denkbar,

Art. 12 Bereich für

Fusswege, Gestaltung

Durch das Zentrum wird eine zentral liegende Fussgängerachse geführt. Für dieser Bereich gelten erhöhte Anforderungen bezüglich einer abwechslungsreichen Gestaltung. Der zentrale Fussgängerbereich ist so zu gestalten, dass auch periodisch ein Markt durchgeführt werden kann. Entlang der Kantonsstrasse ist in der Breite von 2.00m (ab dem Fahrbahnrand) Raum für eine weitere Fussgängerverbindung offen zu halten. Der östliche Fahrbahnrand wird definiert durch den Gehweg auf der Westseite der Kantonsstrasse und eine angenommene Strassenbreite von 7.00 m.

3 weitere Artikel

Art. 13 Bäume und

Hecken, Grünflächen

Im Plan ist die Fläche beim Wegkreuz und Brunnen am Knoten Kantonsstrasse / Dorfstrasse als Grünfläche ausgeschieden. Die für die Grünfläche benötigte Fläche kann für die Berechnung der Ausnutzung der Parzelle Kataster- Nr. 458 angerechnet werden. Weitere Grünflächen sind im Rahmen der Bauprojekte auszuweisen und zu gestalten.

Art. 14 Lärmschutz

"SNP/TEXT/5"

Aus Gründen des Ortsbildes besteht im Sinne von Art. 31 Abs. 2 LSV ein überwiegendes Interesse, die Bauten 2, 4, 6 und 8 gemäss Gestaltungsplan nahe an die Kantonsstrasse zu stellen.

02.09.1997

3

GESTALTUNGSPLAN "ZENTRUM WUERENLOS"

Alle lärmempfindlichen Räume mit Fenstern gegen die Kantonsstrasse müssen mindestens ein Fenster aufweisen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Art. 15 Inkrafttreten,

Genehmigung

Der Gestaltungsplan triff mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft Die Aenderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.

"SNP/TEXT/5"

02.09.1997

4

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

19. Mai 1999

Art. Nr. 1999-000949

Gemeinde Würenlos; Gestaltungsplan "Zentrum Würenlos"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 22. April 1999

Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan „Zentrum Würenlos“ der Gemeinde Würenlos vom 1. September 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 22. April 1999 der Abteilung Raumplanung)  Gemeinderat, 5436 Würenlos  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumplanung BD (mit Akten)  Staatskanzlei Staatsschreiber:

Versand: