Gestaltungsplan Bruggmatt
Sondernutzungsplan · Mettauertal
Dokument
- Nummer
- 10.100
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Mettauertal
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- BVU
- Beschlossen
- 07.04.2011
- In Kraft seit
- 07.04.2011
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
•
waldburgeringenieure beraten planen bauen Kanton Aargau
Departement Bau, Verkehr und Umweit Abteilung RaumentwicklUng
Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil
Gestaltungsplan «Bruggmatt» Genehmigung 31. Jan. 2011
Sondernutzungsvorschriften Der Gestaltungsplan besteht aus: • Situationsplan • Sondernutzungsvorschriften weitere Unterlagen: • Planungsbericht
Genehmigungsvermerke Mitwirkungsbericht vom 14. Juni bis 14. Juli 2010 Vorprüfungsbericht vom 10. Dezember 2010 Öffentliche Auflage vom 27. Dez. 2010 bis 26. Jan. 2011 Beschlossen vom Gemeinderat am 24. Jan. 2011
Der Gemeindeammann:
Der Gemeindeschr
Peter Weber
Florian Wunderlin
Genehmigung:
Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umweit Aarau, den g• A r.,;( 204,1 Der Generalsekretär:
Wasser für Generationen Generationen für Wasser
Aarau Mellingen Hottwil
Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften
Impressum Auftraggeber: Einwohnergemeinde Mettauertal Hauptstrasse 15 5273 Oberhofen Auftragnehmer: Waldburger Ingenieure AG Bleichemattstrasse 11 5000 Aarau TeL 062 832 11 77 www.wapa.ch [email protected] Bearbeitung: Martin Schibli, Dipl. Kulturingenieur ETH/SIA Gregor Ledergerber, Raumplaner FH, ecoptima ag
31. Jan. 2011 I 5277.75_SNV_Bruggmatt_Genehmigung_110131.doc
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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften
Art. 1 Planungszweck
Der Gestaltungsplan «Bruggmatt» bezweckt die Erstellung einer auf die sensible Umgebung abgestimmten Bebauung sowie die Sicherstellung der Erschliessung und des Hochwasserschutzes.
Art. 2 Geltungsbereich
Massgebend für den Geltungsbereich des Gestaltungsplanes ist der Perimeter gemäss Situationsplan.
Art. 3 Stellung zur Grundordnung
'Soweit der Situationsplan und die zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Einwohnergemeinde Mettauertal, insbesondere die Vorschriften der Wohnzone 2b. 2
Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung.
Art. 4 Bestandteile des
Gestaltungsplanes
1
Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind der Situationsplan 1:500 sowie die Sondernutzungsvorschriften.
Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplans sind der Planungsbericht, das Bebauungs- und das Hochwasserschutzkonzept.
2
Art. 5 Baufeld
Haupt- und Nebenbauten sind nur innerhalb des im Situationsplan ausgewiesenen Baufelds zulässig.
Art. 6 Mass der Nutzung
1
Es gelten eine maximale Gebäudehöhe von 8.5 Meter und eine maximale Firsthöhe von 11.5 Meter. Der grosse Grenzabstand beträgt 7 Meter.
2
Im Baubewilligungsverfahren ist in jeder Bauetappe nachzuweisen, dass im Baufeld mindestens zwei voneinander getrennte Baukörper erstellt werden können.
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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggnnatt», Sondernutzungvorschriften
§ Baugestaltung
1 Alle Bauten sind in die umgebende Bebauungsstruktur einzupassen. Es sind einfache, zweigeschossige Volumen ohne deutliche Vor- und Rücksprünge zu erstellen. 2 Die Fassaden der Bauten sind in hellem Verputz oder in Holz zu gestalten. 3
An- und Nebenbauten sind qualitativ gut an die Hauptbauten anzugliedern.
" Di e Dachgestaltung ist mit einfachen, ziegelgedeckten Satteldächern (naturrot bis
dunkelbraun) vorzusehen.
Art. 8 Umgebungsgestaltung
1 Geländeanpassungen sind so zu gestalten, dass ausgehend vom gewachsenen Terrain ein natürlich wirkender Übergang zwischen den Bauten, den privaten Aussenräumen und den Hochwasserschutzmassnahmen entsteht. 2
Die Umgebungsgestaltung hat mit ortsüblichen Elementen zu erfolgen. Es sind einheimische, standortgerechte Pflanzen, Sträucher und Bäume zu verwenden.
Art. 9 Überprüfung
Für die Überprüfung der Gestaltungsvorgaben kann der Gemeinderat auf Kosten des Gesuchstellers eine unabhängige Fachbegutachtung verlangen.
Art. 10 Privater Aussenraum
Der private Aussenraum ist für Aussensitzplätze, Spielwiesen, Vorfahrten Garagenvorplätze etc. bestimmt. 2 Die Abstell- und Vorplätze sind mit einem sickerfähigen Belag zu erstellen.
Art. 11 Uferschutzzone
Im Uferbereich ist der Fortbestand der typischen Ufervegetation sicherzustellen. Retentions- und Sickergruben sind zulässig.
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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften
Art. 12
Massnahmenbereich 1 Die Aufschüttung zwecks Hochwasserschutz ist im Massnahmenbereich Hochwasser Hochwasser zulässig. 2
Die Hochwasserschutzmassnahmen sind auf der gesamten Länge gleichzeitig mit der Erschliessung zu erstellen. Die im Situationsplan eingetragenen minimalen Höhenkoten der Aufschüttung sind einzuhalten.
Art. 13 Entwässerung
Sauberes Meteorwasser ist mit geeigneten Massnahmen für Retention in den Vorfluter abzuleiten.
1 weiterer Artikel
Art. 14 Inkrafttreten
1
Der Gestaltungsplan Bruggmatt tritt mit der Genehmigung durch das zuständige Departement (BVU) in Kraft. Die Anderung und Aufhebung erfordert das gleiche Verfahren wie der Erlass.
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Legende Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil
Kanton Aargau
Sondernutzungsplan
Gestaltungsplan Brugg matt
Genehmigungsinhalt:
Kanton Aargau
Geltungsbereich
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Baufeld
Abteilung Raumentwicklung
privater Aussenraum
Genehmigung
Plan 1 : 500
Uferbereich
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31.01.2011
Dokument
Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom Öffentliche Auflage vom Beschlossen vom Gemeinderat am
5277.75.01 Situation.2d
h
mögliche Parzellierung
•
Einstellung : Genehmigungsplan
: 14. Juni bis 14. Juli 2010 : 10. Dezember 2010 : 27. Dez. 2010 bis 26. Jan. 2011 : 24. Jan. 2011 tit\10".
Der Gemeindeammann:
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Genehmigung :
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Florian Wunderlin
Peter Weber
Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, den
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bestehende Strasse neue Erschliessungsfläche
VValdburger Ingenieure AG, Bleichemattstrasse 11, 5000 Aarau Tel. 062 / 832 11 77 / Fax 062 / 832 11 79 / [email protected] Datum
Orientierungsinhalt :
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Höhenkoten Aufschüttung Strassenlinie
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