Gestaltungsplan Bruggmatt

Sondernutzungsplan · Mettauertal

Dokument

Nummer
10.100
Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Mettauertal
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
BVU
Beschlossen
07.04.2011
In Kraft seit
07.04.2011

Karte

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Text

•

waldburgeringenieure beraten planen bauen Kanton Aargau

Departement Bau, Verkehr und Umweit Abteilung RaumentwicklUng

Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil

Gestaltungsplan «Bruggmatt» Genehmigung 31. Jan. 2011

Sondernutzungsvorschriften Der Gestaltungsplan besteht aus: • Situationsplan • Sondernutzungsvorschriften weitere Unterlagen: • Planungsbericht

Genehmigungsvermerke Mitwirkungsbericht vom 14. Juni bis 14. Juli 2010 Vorprüfungsbericht vom 10. Dezember 2010 Öffentliche Auflage vom 27. Dez. 2010 bis 26. Jan. 2011 Beschlossen vom Gemeinderat am 24. Jan. 2011

Der Gemeindeammann:

Der Gemeindeschr

Peter Weber

Florian Wunderlin

Genehmigung:

Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umweit Aarau, den g• A r.,;( 204,1 Der Generalsekretär:

Wasser für Generationen Generationen für Wasser

Aarau Mellingen Hottwil

Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften

Impressum Auftraggeber: Einwohnergemeinde Mettauertal Hauptstrasse 15 5273 Oberhofen Auftragnehmer: Waldburger Ingenieure AG Bleichemattstrasse 11 5000 Aarau TeL 062 832 11 77 www.wapa.ch [email protected] Bearbeitung: Martin Schibli, Dipl. Kulturingenieur ETH/SIA Gregor Ledergerber, Raumplaner FH, ecoptima ag

31. Jan. 2011 I 5277.75_SNV_Bruggmatt_Genehmigung_110131.doc

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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften

Art. 1 Planungszweck

Der Gestaltungsplan «Bruggmatt» bezweckt die Erstellung einer auf die sensible Umgebung abgestimmten Bebauung sowie die Sicherstellung der Erschliessung und des Hochwasserschutzes.

Art. 2 Geltungsbereich

Massgebend für den Geltungsbereich des Gestaltungsplanes ist der Perimeter gemäss Situationsplan.

Art. 3 Stellung zur Grundordnung

'Soweit der Situationsplan und die zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Einwohnergemeinde Mettauertal, insbesondere die Vorschriften der Wohnzone 2b. 2

Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung.

Art. 4 Bestandteile des

Gestaltungsplanes

1

Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind der Situationsplan 1:500 sowie die Sondernutzungsvorschriften.

Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplans sind der Planungsbericht, das Bebauungs- und das Hochwasserschutzkonzept.

2

Art. 5 Baufeld

Haupt- und Nebenbauten sind nur innerhalb des im Situationsplan ausgewiesenen Baufelds zulässig.

Art. 6 Mass der Nutzung

1

Es gelten eine maximale Gebäudehöhe von 8.5 Meter und eine maximale Firsthöhe von 11.5 Meter. Der grosse Grenzabstand beträgt 7 Meter.

2

Im Baubewilligungsverfahren ist in jeder Bauetappe nachzuweisen, dass im Baufeld mindestens zwei voneinander getrennte Baukörper erstellt werden können.

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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggnnatt», Sondernutzungvorschriften

§ Baugestaltung

1 Alle Bauten sind in die umgebende Bebauungsstruktur einzupassen. Es sind einfache, zweigeschossige Volumen ohne deutliche Vor- und Rücksprünge zu erstellen. 2 Die Fassaden der Bauten sind in hellem Verputz oder in Holz zu gestalten. 3

An- und Nebenbauten sind qualitativ gut an die Hauptbauten anzugliedern.

" Di e Dachgestaltung ist mit einfachen, ziegelgedeckten Satteldächern (naturrot bis

dunkelbraun) vorzusehen.

Art. 8 Umgebungsgestaltung

1 Geländeanpassungen sind so zu gestalten, dass ausgehend vom gewachsenen Terrain ein natürlich wirkender Übergang zwischen den Bauten, den privaten Aussenräumen und den Hochwasserschutzmassnahmen entsteht. 2

Die Umgebungsgestaltung hat mit ortsüblichen Elementen zu erfolgen. Es sind einheimische, standortgerechte Pflanzen, Sträucher und Bäume zu verwenden.

Art. 9 Überprüfung

Für die Überprüfung der Gestaltungsvorgaben kann der Gemeinderat auf Kosten des Gesuchstellers eine unabhängige Fachbegutachtung verlangen.

Art. 10 Privater Aussenraum

Der private Aussenraum ist für Aussensitzplätze, Spielwiesen, Vorfahrten Garagenvorplätze etc. bestimmt. 2 Die Abstell- und Vorplätze sind mit einem sickerfähigen Belag zu erstellen.

Art. 11 Uferschutzzone

Im Uferbereich ist der Fortbestand der typischen Ufervegetation sicherzustellen. Retentions- und Sickergruben sind zulässig.

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Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil I Gestaltungsplan «Bruggmatt», Sondernutzungvorschriften

Art. 12

Massnahmenbereich 1 Die Aufschüttung zwecks Hochwasserschutz ist im Massnahmenbereich Hochwasser Hochwasser zulässig. 2

Die Hochwasserschutzmassnahmen sind auf der gesamten Länge gleichzeitig mit der Erschliessung zu erstellen. Die im Situationsplan eingetragenen minimalen Höhenkoten der Aufschüttung sind einzuhalten.

Art. 13 Entwässerung

Sauberes Meteorwasser ist mit geeigneten Massnahmen für Retention in den Vorfluter abzuleiten.

1 weiterer Artikel

Art. 14 Inkrafttreten

1

Der Gestaltungsplan Bruggmatt tritt mit der Genehmigung durch das zuständige Departement (BVU) in Kraft. Die Anderung und Aufhebung erfordert das gleiche Verfahren wie der Erlass.

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Legende Einwohnergemeinde Mettauertal, Ortsteil Hottwil

Kanton Aargau

Sondernutzungsplan

Gestaltungsplan Brugg matt

Genehmigungsinhalt:

Kanton Aargau

Geltungsbereich

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Baufeld

Abteilung Raumentwicklung

privater Aussenraum

Genehmigung

Plan 1 : 500

Uferbereich

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31.01.2011

Dokument

Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom Öffentliche Auflage vom Beschlossen vom Gemeinderat am

5277.75.01 Situation.2d

h

mögliche Parzellierung

•

Einstellung : Genehmigungsplan

: 14. Juni bis 14. Juli 2010 : 10. Dezember 2010 : 27. Dez. 2010 bis 26. Jan. 2011 : 24. Jan. 2011 tit\10".

Der Gemeindeammann:

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Genehmigung :

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Florian Wunderlin

Peter Weber

Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau, den

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bestehende Strasse neue Erschliessungsfläche

VValdburger Ingenieure AG, Bleichemattstrasse 11, 5000 Aarau Tel. 062 / 832 11 77 / Fax 062 / 832 11 79 / [email protected] Datum

Orientierungsinhalt :

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