Erschliessungsplan Feldacker
Sondernutzungsplan · Hirschthal
Dokument
- Nummer
- 1986-001228
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Hirschthal
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 10.06.1986
- In Kraft seit
- 10.06.1986
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Hirschthal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
SNP-4007-1986-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4007-1986-E.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
KANTON AARGAU GEMEINDE HIRSCHTHAL
Kommunaler Überbauungsplan
FELDACKER
Baulinienplan 1:500
Übersichtsskizze: 1: 10'000
Anpassund
H.ACKERMANN - & Grösse
Vermessungs-und Mai 1985 ü 5 80/110 Ingenieurbureau Ersetzt Plan
Ganzen Text zeigen
5000 AARAU
Friedhof
Öffentliche Planauflage vom: 26 8 85 is:24.9.85
Oe.A.
Steigt
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am : 3 12.85 Der Gemeindeammann “2 hreiber
} Ser
I
Genehmigungsvermerk: Genehmigung durch den Grossen Rat 1. Etappe Aarau, den OD. Jens AFFE | RRB-Nr. SLR F vom se. FFE
im Auftrags des Grossen Rates Der Siaatsschreiber: in Vertretung =
Steigt 0.7%
Strassenlinie
Steigt 0.7%
u
Strassenlinie
GEMEINDE SCHOEFTLAND
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen frei- N zuhalten. Es dürfen keine sichtbenindernden Pflanzen , Einfriedun- '
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan j I Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten | Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. & B Boulinien x GR. Datum blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | = GR,Datum, blau Aufzuhebende Baulinien | 3 I L m blau Aufzuhebende Strassenlinien on —— (0! Zu‘genehmigende Baulinien | ! rot Zu genehmigende Strassenlinien z = m m m rot Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen c u ee rot Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden | er PA sollen | = “ un } orange Zu genehmigende Boulinie (Art. IIO der Vercränung über Erstellung, | o | . Betrieb und Unterholt von elektrischen Starkstromonlagen vom | 7. Juli 1933) Baulinjg \ W 3 Sichtzonen x N * 135.2 XL Pe an schwarz Sichtiinie ols Begrenzung der Sichtzonen \ ll. Etappe cc hellblau Sichtzone = N wu [ee]
189.1
gen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sıchtfeld der Fahrer muss
von 0.60m- 3.00m über Boden frei bleiben
Ausfahrtsbeschränkungen
- Absolute Anliegerfreiheit
|
-o9 broun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. ! = Kurzfristige Webergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit 1
4 © ) grün Die Anlıegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden.
Fussweg wird mit Veberbauung definitiv festgelegt
Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden
| Feldacker\
hi
Dıe bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer
rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung beste-
hender Ausfohrten sind wie Neubouten zu behandeln.
= Longfristige Vebergongslösung bis zur Anliegerfreiheit
Li a, grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft reolisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei be-
12.1
stehenden Bouten werden die Ausfohrten bis zur Erstellung der D. rückwärtigen Erschliessung toleriert. we : < —> violett - Fussweg wird mit Ueberbauung definitiv festgelegt
en
Strassenlinie
karmin Hochleistungsstrosse HLS O0 0007 zinnober Houptverkehrsstrosse HVS En 2 nu) erange Sommelstrosse ss WERE gelb Erschliessungsstrasse ES dunkelgrou Bestehende Wege
violett Gehweg
Fällt 1.4%
e _ __. .) WG Rodweg BIT elta Seitenfreiheit und Verkehrsteiler feldgrau Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur,
ı anp.
Parkplatz grün Bepflanzte Flächen, Grünstreifen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenpion
Gasthof zum Hirschen
79
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
10. Juni
Sa/ek
1986
Genehmigung von Gemeindebauvorschriften durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Bau- und Planungskommission hat diese an ihrer Sitzung vom 30. Mai 1986 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates (unter Vorbehalt von § 40 Abs. 3 des Geschäftsreglementes) erledigt: - Zurzach; Gestaltung Kurzone (Botschaft Nr. 4063 vom 10. März 1986) - Rupperswil; kommunaler Ueberbauungsplan "Steinäcker-Breite 2" (Botschaft Nr. 4083 vom 7. April 1986) - Spreitenbach; kommunaler Ueberbauungsplan "West, Aenderung Boostockstrasse" mit Zonenplanänderung "Boostock" (Botschaft Nr. 4084 vom 7. April 1986) - Spreitenbach; kommunaler Ueberbauungsplan "Chessel", Aenderung Ueberbauungsplan "Härdli" (Botschaft Nr. 4085 vom 7. April 1986) - Hirschthal; kommunaler Ueberbauungsplan "Feldacker" (Botschaft- Nr. 4088 vom 28. April 1986) - Würenlos; kommunaler Ueberbauungsplan Grosszelg mit Zonenplanänderung (Botschaft Nr. 4089 vom 28. April 1986) - Fahrwangen; Aenderung der Bauordnung gemäss Grossratsbeschluss vom 3. Juli 1984 (Botschaft Nr. 4116 vom 5. Mai 1986) Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Ganzen Text zeigen
Staatsschreiber: V •
0