Erschliessungsplan Schürmatten
Sondernutzungsplan · Remetschwil
Dokument
- Nummer
- 1980-000918
- Art
- Sondernutzungsplan
- Gemeinde
- Remetschwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 06.05.1980
- In Kraft seit
- 06.05.1980
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
SNP-4039-1980-E.pdf
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GEPRÜFT | GROSSE | REG. NR. | JULI 1979 AMS AMS JD 105760 I761A |!
ERSETZT PLAN NR. ÜBERHOLT DURCH PLAN NR.|PLANNR| 1 i
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM _22.10.79. BIS 22.1179 _ Br GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 7.12.79 __ r
DATUM
\ 472
DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER
GENEHMIGUNGSVERMERK , Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den &.Mize AFEO De \ wm RRB-Nr. 948 vom S2. Mar AFBC = Im Auf ssen Rates Der Siaaisschreiger: \ E f. LEtappe In Vertretung * FE : = * ee De ga en Ernst Salm ı
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Auterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
ichen Farbe
Das Genehmigungsver fahren bezieht sich auf die nachstehend farbig aufgeführten Linien und Flächen
blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien
blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen)
blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen)
rot Zu genehmigende Baulinien
rot Zu genehmigende Weg- und. Sockellinien
rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
hellblau Sichtzone Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sicht feld der Fahrer muss von D,60 m bis 3,00 m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
Austritt- und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zug
lassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken ee längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot.
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs den Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
. Zur Orientierung
dunkel- bestehende Wege grau
orange Hauptstrasse
gelb Nebenstrasse | hellgelb sekundäre Quartierstrassen violett Gehweg
lila Radweg
hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
grün bepflanzte Flächen Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften ! \
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
6. Mai 1980
Si/ls
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 3. April 1980 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wil; Ueberbauungsplan "Wolfgarte" Lengnau; Zonenplanänderung "Altersasyl" Leutwil; Ueberbauungsplan "Wannacher-Winterhalde" Hausen; Zonenplanänderung im Gebiet Büntefeld Gipf-Oberfrick; Aenderung der Bauordnung Oberrüti; Zonenplanänderung "Unterdorf" Remetschwil; Ueberbauungsplan "Schürmatten" Turgi; Zonenplanänderung "Weichlen" Wohlen; Abänderung des Ueberbauungsplanes "Cheibler" Wohlen; Zonenplanänderung "Rigacker" Unterkulm; Bauordnung Dietwil; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kölliken; Ueberbauungsplan "Hausmatten" Oberehrendingen; Ueberbauungsplan "Hasel" Riniken; Ueberbauungsplan "Grundacherweg" Würenlingen; Ueberbauungsplan "Unterfeld" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber: ?:i.11040e.