Kulturlandplan
Nutzungsplan · Remetschwil
Dokument
- Nummer
- 1996-001848
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Remetschwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 10.09.1996
- In Kraft seit
- 10.09.1996
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
10. September 1996
Me/ek
Art. Nr.
1848
(7305) Gemeinde Remetschwil; Bauzonenplan, Bauordnung, Kulturlandplan, Nutzungsordnung, Änderungen am Bauzonen- und Kulturlandplan; Genehmigung mit Feststellung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 26. Juni 1996. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommissions beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Aus der Mitte des Rates wird das Wort dazu nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit, bei 8 Gegenstimmen, beschlossen:
Für die am 7. März 1994 von der Gemeinde Remetschwil beschlossene Vorlage wird folgende Feststellung gemacht: Bauordnung / Nutzungsordnung Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind. 2. Im übrigen werden der Bauzonenplan, die Bauordnung, der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung vom 7. März 1994, bereinigt aufgrund der Einspracheentscheide des Regierungsrates, sowie die beiden Bauzonen- und Kulturlandplanänderungen vom 5. Dezember 1994 der Gemeinde Remetschwil genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.
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Abt. Raumplanung Nr.
18. Sep. 1996 Chef I
GK
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I
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Sekr.
-2
Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 5453 Remetschwil - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
63-e
Staatsschreiber: i.V.