Einspracheentscheid Parzelle 931

Statische Waldgrenze · Hallwil

Dokument

Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Hallwil
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
06.08.2020
In Kraft seit
06.08.2020

Karte

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Dateien

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Text

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KANTON AARGAU

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EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

• •

833

Kartenherstellung: MLC2

0

Km

0.02

Stand: 01.04.2020

A

Massstab: 1:1000

Verfügungsinhalt -

Aufgehobene Waldgrenze

• Neu verfügte Waldgrenze

•

Wuholx

9

Orientierungsinhalt

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•

Parzelle

8.P

840

Waldareal ft 839

Gemeinde: Hallwil Öffentliche Auflage: keine

565

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

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Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt. .

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0 Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 01.04.2020

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Quellen: Abteilung Wald des Kantons Aargau

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