Einspracheentscheid Parzelle 785, 786, 787

Statische Waldgrenze · Untersiggenthal

Dokument

Nummer
1
Art
Statische Waldgrenze
Gemeinde
Untersiggenthal
Kanton
Aargau
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
AW
Beschlossen
06.04.2021
In Kraft seit
06.04.2021

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Untersiggenthal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

AW-4044-2021-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

Br

KANTON AARGAU

783

N EINSPRACHE 270 WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

Kartenherstellung: NOST Stand: 06.04.2021

' »>z

Massstab: 1:500

Ganzen Text zeigen

Verfügungsinhalt

Aufgehobene Waldgrenze

Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt

Dres

AV: Grenzpunkte © Markstein © Kunstsoffzeichen

1741

Gemeinde: Untersiggenthal

789 788 Q

Rechtsschutz:

| Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten,

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. | Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege N (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den

Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie | die Rechtmittelinstanz gewährt.

| Marcel rri, Stellvertretender Abteilungsleiter

5 Aarau, 6.4.2021 nm

| 1 Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs