Einspracheentscheid Parzelle 785, 786, 787
Statische Waldgrenze · Untersiggenthal
Dokument
- Nummer
- 1
- Art
- Statische Waldgrenze
- Gemeinde
- Untersiggenthal
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Kanton
- Behörde
- Abteilung Wald
- Genehmigt durch
- AW
- Beschlossen
- 06.04.2021
- In Kraft seit
- 06.04.2021
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Text
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Br
KANTON AARGAU
783
N EINSPRACHE 270 WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: NOST Stand: 06.04.2021
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Massstab: 1:500
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Verfügungsinhalt
Aufgehobene Waldgrenze
Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhalt
Dres
AV: Grenzpunkte © Markstein © Kunstsoffzeichen
1741
Gemeinde: Untersiggenthal
789 788 Q
Rechtsschutz:
| Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten,
Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. | Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege N (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.
Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den
Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie | die Rechtmittelinstanz gewährt.
| Marcel rri, Stellvertretender Abteilungsleiter
5 Aarau, 6.4.2021 nm
| 1 Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs