Baldingen Bauzonenplan
Nutzungsplan · Zurzach
Dokument
- Nummer
- 1981-000789
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Zurzach
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 06.04.1981
- In Kraft seit
- 06.04.1981
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
31. März 1981
Sa/hu
Gemeinde Baldingen; Zonenplan und Bauordnung; Genehmigung
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 19. Januar 1981. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Theo Fischer, Hägglingen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen: 1.
Dem Zonenplan und der Bauordnung der Gemeinde Baldingen vom 24. Juni 1980 wird die Genehmigung gemäss § 147 Abs. 2 BauG erteilt. 2.
Der Kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist bezüglich der Baugebietsabgrenzung dem Zonenplan der Gemeinde Baldingen anzupassen.
Protokollauszug an den Regierungsrat
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Präsident:
Staatsschreiber: i.V.