Quartierplanänderung "Oberbüel-Rosengarten", Bezirk Schlatt-Haslen

Sondernutzungsplan · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2020/572
Art
Sondernutzungsplan
Unterart
Quartierplan
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Genehmigt
09.06.2020
In Kraft seit
09.06.2020

Karte

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Text

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Reglement

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Hinweise

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Genehmigung

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 9. Juni 2020 (Nr. 572)

Genehmigung / Quartierplan Oberbüel-Rosengarten, Bezirk Schlatt-Haslen / Änderung Bezirksrat Schlatt-Haslen / Bau- und Umweltdepartement A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss Die Standeskommission genehmigt die Quartierplanänderung Oberbüel-Rosengarten, Bezirk Schlatt-Haslen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

1-1

Reglement

Bezirk Schlatt-Haslen Kanton Appenzell I. Rh.

Appenzell, 11. März 2020 Projekt Nr. 2012.213

Reglement

Quartierplan "Oberbüel-Rosengarten", Hasten Vorprüfung durch die Standeskommission

am: 04.09.2018 / 07.01.2020

Beschlossen durch den Bezirksrat Schlatt-Haslen Der regierende Hauptmann:

am: 11.03.2020 Der stillstehende Hauptmann:

Sepp Neff

Dominik Brülisauer

Öffentliche Auflage:

vom: 26.03.2020

bis: 24.04.2020

Referendumsfrist:

vom: 26.03.2020

bis: 24.04.2020

Genehmigt durch die Standeskommission Der regierende Landammann:

am: (3 , I e Der Ratschreiber:

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/7. Roland Inauen

Markus Dörig

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

-2,ö2.-

Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020

Seite

Inhalt: I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Art. 2

Art. 3 Bestandteile und Geltungsbereich

Zweck Nutzung

3 3 3

Verkehrserschliessung Fussweg

3 3

Bauvorschriften Baulinien

4 4

Bauten und Anlagen Umgebung

5 5

II. Erschliessung

Art. 4

Art. 5 III. Bebauung

Art. 6

Art. 7 IV. Gestaltung

Art. 8

Art. 9 V. Übrige Bestimmungen

Art. 10

Art. 11

Art. 12

14 weitere Artikel

Art. 13 Baugesuchsverfahren

Kosten Aufhebung bisheriger Quartierplan Inkrafttreten

5 6 6 6

Gestützt auf Art. 50 bis 53 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, die kantonale Bauverordnung (BauV) vom 22. Oktober 2012, sowie den Zonenplan vom 3. Mai 2009 erlässt der Bezirksrat Schlatt-Haslen für das Gebiet "Oberbüel-Rosengarten", Haslen, folgendes Quartierplan-Reglement:

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

2

Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Hasten, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich

1

Der Quartierplan besteht aus dem Situationsplan 1:500 Nr. 2012.213-2 vom 11. März 2020 der Hersche Ingenieure AG, sowie aus dem vorliegenden Reglement. Weitere Beilagen zum Quartierplan sind:

Dokumente

Richtprojekt „Neubau Wohn- und Gewerbehaus Oberbüel 29, Hasten, " vom 10.07.2019, Martin Sutter, Bauplanungsbüro GmbH, Jakobsbad 2

Dieses Reglement gilt für den im Quartierplan bezeichneten Perimeter. Das Reglement und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter. Das Richtprojekt ist im Grundsatz richtungsweisend, jedoch verbindlich in Bezug auf: -

Art. 2 Stellung der Baute

Volumetrie / Proportionen Dachgestaltung

Zweck Mit dem revidierten Quartierplan "Oberbüel-Rosengarten", Hasten werden die planerischen Voraussetzungen für eine zeitgemässe Entwicklung, resp. weitere Überbauung mit guter Ausnützung dieses Wohn- und Gewerbegebietes geschaffen.

Art. 3 Geltungsbereich /

Verbindlichkeit

Zweck

Nutzung Im Planungsgebiet gelten die Nutzungsbestimmungen der zwei-, resp. dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone, soweit durch die Bestimmungen des vorliegenden Quartierplanes nicht davon abgewichen wird.

Allgemein

II. Erschliessung

Art. 4 Verkehrserschliessung

Die Erschliessung erfolgt über die bestehenden, im Situationsplan eingezeichneten, öffentlichen Strassen.

Art. 5 Fussweg

1

Die im Situationsplan bezeichnete Fusswegverbindung zwischen der Staats- und Bezirksstrasse entlang der Parzellen 747, 759 und 186 ist in einer Breite von mindestens 1.2 m für den Gemeingebrauch offen zu halten. Der Unterhalt ist Sache des Bezirks.

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

Verkehrserschliessung

Verbindung OberbüelDorfstrasse

3

Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020

2

Die im Situationsplan bezeichnete Fusswegverbindung zwischen den Quartieren Oberbüel und Vordergass, von Parzelle 804 zu Parzelle 702, ist in einer Breite von 1.0 m für den Gemeingebrauch offen zu halten. Der Unterhalt ist Sache der Grundeigentümer der Parzelle Nr. 804.

Verbindung OberbüelVordergass

III. Bebauung

Art. 6 Bauvorschriften

1

Wo im Quartierplan nichts anderes vermerkt ist, gelten die Bauvorschriften und Bestimmungen der Regelbauweise für die zwei-, bzw. dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone gemäss kantonaler Baugesetzgebung.

2

Element Geschossflächenziffer (Ausnützungsziffer) *) total Geschossftächenziffer (Ausnützungsziffer) *) Wohnanteil Anzahl Vollgeschosse Max. Gesamthöhe Max. Fassadenhöhe Kleiner Grenzabstand a Grosser Grenzabstand A Firstrichtung

WG2-Zone 1.2 (0.8)

Vorschrift WG3-Zone 1.4 (1.0)

0.7 (0.5)

0.9 (0.65)

3 10.5 m 7.0 m 4.0 m 6.0 m frei

3 13.5 m 10.0 m 4.0 m 6.0 m frei

Allgemein

Spezielle Bauvorschriften

*) wahlweise Geschossflächen- oder Ausnützungsziffer

Art. 7 Baulinien

1

Die Strassenbaulinien gelten für alle ober- und unterirdischen Bauten.

Bauten

2

Innerhalb der Strassenbaulinien sind Einfriedungen, Stützmauern, Ablagerungen u.ä. gestattet, sofern die Sichtweiten eingehalten sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Allfällige spezielle Abstände nach Strassengesetz sind einzuhalten.

Anlagen

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

4

Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Hasten, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020

IV. Gestaltung

Art. 8 Bauten und Anlagen

1

Bauten und Anlagen sind im Einzelnen und in ihrem Gesamtzusammenhang sorgfältig zu gestalten und gut in das Orts- und Landschaftsbild einzupassen.

Orts- und Landschaftsbild

2

Die Hauptbauten sind grundsätzlich mit Satteldächern zu erstellen. Diese können wahlweise mit Ziegeln oder Flachschiefer in dunkler Farbe eingedeckt werden. Sofern sie sich harmonisch ins Quartierbild einfügen, können andere Dachformen bewilligt werden für: - rein gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile - An-, Klein- und Kleinstbauten - in der Höhe deutlich untergeordnete Gebäudeteile von maximal 50 m2 Grundfläche

Dachgestaltung

3

Quergiebel und Dachaufbauten sind gestattet. Sie sind in Bezug auf Gestaltung, Material- und Farbwahl gut in die Dachform einzupassen.

Quergiebel, Dachaufbauten

Art. 9 Umgebung

1

Die Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst wenig Terrainveränderungen notwendig sind.

Terraineinpassung

2

Stützmauern und Böschungen sind möglichst klein zu halten und gut ins Terrain einzupassen.

Stützmauern/ Böschungen

3

Die Umgebungsgestaltung (Terrain und Bepflanzung) ist insbesondere in den Kurven der Strassen und bei Ausfahrten so auszuführen, dass die Sichtweiten eingehalten sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Änderungen an der Umgebungsgestaltung sind bewilligungspflichtig.

Verkehrssicherheit

4

Für Bepflanzungen entlang nachbarlicher Grundstücksgrenzen gelten die Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und der kantonalen Baugesetzgebung.

Bepflanzungen an Grundstücksgrenzen

V. Übrige Bestimmungen

Art. 10 Baugesuchsverfahren

Im Sinne einer begleitenden Bauberatung sind die zuständige Baubewilligungsbehörde und die Fachkommission Heimatschutz frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

Bauberatung

5

Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020

Art. 11 Kosten

1

Die Verfahrenskosten für die Quartierplanänderung werden vom Bezirk übernommen.

Verfahrenskosten

2

Die Erschliessungskosten werden nach Massgabe des Vorteiles auf die Grundeigentümer überwälzt.

Erschliessung

Art. 12 Aufhebung bisheriger Quartierplan

Dieser Quartierplan ersetzt den bisherigen Quartierplan samt Reglement vom 8. April 2014.

Art. 13 Aufhebung

Inkrafttreten Plan und Reglement treten nach der Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.

Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg

Inkrafttreten

6