Quartierplanänderung "Oberbüel-Rosengarten", Bezirk Schlatt-Haslen
Sondernutzungsplan · Appenzell Innerrhoden
Dokument
- Nummer
- 2020/572
- Art
- Sondernutzungsplan
- Unterart
- Quartierplan
- Kanton
- Appenzell Innerrhoden
- Ebene
- Bezirk
- Behörde
- Bezirksverwaltung
- Genehmigt durch
- Standeskommission
- Genehmigt
- 09.06.2020
- In Kraft seit
- 09.06.2020
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Quartierplan "Oberbüel-Rosengarten", Haslen N
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Reglement
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Hinweise
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Genehmigung
Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 9. Juni 2020 (Nr. 572)
Genehmigung / Quartierplan Oberbüel-Rosengarten, Bezirk Schlatt-Haslen / Änderung Bezirksrat Schlatt-Haslen / Bau- und Umweltdepartement A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss Die Standeskommission genehmigt die Quartierplanänderung Oberbüel-Rosengarten, Bezirk Schlatt-Haslen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig
AI 013.12-97.2-205741
1-1
Reglement
Bezirk Schlatt-Haslen Kanton Appenzell I. Rh.
Appenzell, 11. März 2020 Projekt Nr. 2012.213
Reglement
Quartierplan "Oberbüel-Rosengarten", Hasten Vorprüfung durch die Standeskommission
am: 04.09.2018 / 07.01.2020
Beschlossen durch den Bezirksrat Schlatt-Haslen Der regierende Hauptmann:
am: 11.03.2020 Der stillstehende Hauptmann:
Sepp Neff
Dominik Brülisauer
Öffentliche Auflage:
vom: 26.03.2020
bis: 24.04.2020
Referendumsfrist:
vom: 26.03.2020
bis: 24.04.2020
Genehmigt durch die Standeskommission Der regierende Landammann:
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/7. Roland Inauen
Markus Dörig
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
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Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020
Seite
Inhalt: I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Art. 2
Art. 3 Bestandteile und Geltungsbereich
Zweck Nutzung
3 3 3
Verkehrserschliessung Fussweg
3 3
Bauvorschriften Baulinien
4 4
Bauten und Anlagen Umgebung
5 5
II. Erschliessung
Art. 4
Art. 5 III. Bebauung
Art. 6
Art. 7 IV. Gestaltung
Art. 8
Art. 9 V. Übrige Bestimmungen
Art. 10
Art. 11
Art. 12
14 weitere Artikel
Art. 13 Baugesuchsverfahren
Kosten Aufhebung bisheriger Quartierplan Inkrafttreten
5 6 6 6
Gestützt auf Art. 50 bis 53 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, die kantonale Bauverordnung (BauV) vom 22. Oktober 2012, sowie den Zonenplan vom 3. Mai 2009 erlässt der Bezirksrat Schlatt-Haslen für das Gebiet "Oberbüel-Rosengarten", Haslen, folgendes Quartierplan-Reglement:
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
2
Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Hasten, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich
1
Der Quartierplan besteht aus dem Situationsplan 1:500 Nr. 2012.213-2 vom 11. März 2020 der Hersche Ingenieure AG, sowie aus dem vorliegenden Reglement. Weitere Beilagen zum Quartierplan sind:
Dokumente
Richtprojekt „Neubau Wohn- und Gewerbehaus Oberbüel 29, Hasten, " vom 10.07.2019, Martin Sutter, Bauplanungsbüro GmbH, Jakobsbad 2
Dieses Reglement gilt für den im Quartierplan bezeichneten Perimeter. Das Reglement und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter. Das Richtprojekt ist im Grundsatz richtungsweisend, jedoch verbindlich in Bezug auf: -
Art. 2 Stellung der Baute
Volumetrie / Proportionen Dachgestaltung
Zweck Mit dem revidierten Quartierplan "Oberbüel-Rosengarten", Hasten werden die planerischen Voraussetzungen für eine zeitgemässe Entwicklung, resp. weitere Überbauung mit guter Ausnützung dieses Wohn- und Gewerbegebietes geschaffen.
Art. 3 Geltungsbereich /
Verbindlichkeit
Zweck
Nutzung Im Planungsgebiet gelten die Nutzungsbestimmungen der zwei-, resp. dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone, soweit durch die Bestimmungen des vorliegenden Quartierplanes nicht davon abgewichen wird.
Allgemein
II. Erschliessung
Art. 4 Verkehrserschliessung
Die Erschliessung erfolgt über die bestehenden, im Situationsplan eingezeichneten, öffentlichen Strassen.
Art. 5 Fussweg
1
Die im Situationsplan bezeichnete Fusswegverbindung zwischen der Staats- und Bezirksstrasse entlang der Parzellen 747, 759 und 186 ist in einer Breite von mindestens 1.2 m für den Gemeingebrauch offen zu halten. Der Unterhalt ist Sache des Bezirks.
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
Verkehrserschliessung
Verbindung OberbüelDorfstrasse
3
Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020
2
Die im Situationsplan bezeichnete Fusswegverbindung zwischen den Quartieren Oberbüel und Vordergass, von Parzelle 804 zu Parzelle 702, ist in einer Breite von 1.0 m für den Gemeingebrauch offen zu halten. Der Unterhalt ist Sache der Grundeigentümer der Parzelle Nr. 804.
Verbindung OberbüelVordergass
III. Bebauung
Art. 6 Bauvorschriften
1
Wo im Quartierplan nichts anderes vermerkt ist, gelten die Bauvorschriften und Bestimmungen der Regelbauweise für die zwei-, bzw. dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone gemäss kantonaler Baugesetzgebung.
2
Element Geschossflächenziffer (Ausnützungsziffer) *) total Geschossftächenziffer (Ausnützungsziffer) *) Wohnanteil Anzahl Vollgeschosse Max. Gesamthöhe Max. Fassadenhöhe Kleiner Grenzabstand a Grosser Grenzabstand A Firstrichtung
WG2-Zone 1.2 (0.8)
Vorschrift WG3-Zone 1.4 (1.0)
0.7 (0.5)
0.9 (0.65)
3 10.5 m 7.0 m 4.0 m 6.0 m frei
3 13.5 m 10.0 m 4.0 m 6.0 m frei
Allgemein
Spezielle Bauvorschriften
*) wahlweise Geschossflächen- oder Ausnützungsziffer
Art. 7 Baulinien
1
Die Strassenbaulinien gelten für alle ober- und unterirdischen Bauten.
Bauten
2
Innerhalb der Strassenbaulinien sind Einfriedungen, Stützmauern, Ablagerungen u.ä. gestattet, sofern die Sichtweiten eingehalten sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Allfällige spezielle Abstände nach Strassengesetz sind einzuhalten.
Anlagen
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
4
Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Hasten, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020
IV. Gestaltung
Art. 8 Bauten und Anlagen
1
Bauten und Anlagen sind im Einzelnen und in ihrem Gesamtzusammenhang sorgfältig zu gestalten und gut in das Orts- und Landschaftsbild einzupassen.
Orts- und Landschaftsbild
2
Die Hauptbauten sind grundsätzlich mit Satteldächern zu erstellen. Diese können wahlweise mit Ziegeln oder Flachschiefer in dunkler Farbe eingedeckt werden. Sofern sie sich harmonisch ins Quartierbild einfügen, können andere Dachformen bewilligt werden für: - rein gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile - An-, Klein- und Kleinstbauten - in der Höhe deutlich untergeordnete Gebäudeteile von maximal 50 m2 Grundfläche
Dachgestaltung
3
Quergiebel und Dachaufbauten sind gestattet. Sie sind in Bezug auf Gestaltung, Material- und Farbwahl gut in die Dachform einzupassen.
Quergiebel, Dachaufbauten
Art. 9 Umgebung
1
Die Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass möglichst wenig Terrainveränderungen notwendig sind.
Terraineinpassung
2
Stützmauern und Böschungen sind möglichst klein zu halten und gut ins Terrain einzupassen.
Stützmauern/ Böschungen
3
Die Umgebungsgestaltung (Terrain und Bepflanzung) ist insbesondere in den Kurven der Strassen und bei Ausfahrten so auszuführen, dass die Sichtweiten eingehalten sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Änderungen an der Umgebungsgestaltung sind bewilligungspflichtig.
Verkehrssicherheit
4
Für Bepflanzungen entlang nachbarlicher Grundstücksgrenzen gelten die Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und der kantonalen Baugesetzgebung.
Bepflanzungen an Grundstücksgrenzen
V. Übrige Bestimmungen
Art. 10 Baugesuchsverfahren
Im Sinne einer begleitenden Bauberatung sind die zuständige Baubewilligungsbehörde und die Fachkommission Heimatschutz frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
Bauberatung
5
Bezirk Schlatt-Haslen, Quartierplan „Oberbüel-Rosengarten", Haslen, Projekt Nr. 2012.213, 11.03.2020
Art. 11 Kosten
1
Die Verfahrenskosten für die Quartierplanänderung werden vom Bezirk übernommen.
Verfahrenskosten
2
Die Erschliessungskosten werden nach Massgabe des Vorteiles auf die Grundeigentümer überwälzt.
Erschliessung
Art. 12 Aufhebung bisheriger Quartierplan
Dieser Quartierplan ersetzt den bisherigen Quartierplan samt Reglement vom 8. April 2014.
Art. 13 Aufhebung
Inkrafttreten Plan und Reglement treten nach der Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.
Hersche Ingenieure AG 9050 Appenzell • 9056 Gais • 9413 Oberegg
Inkrafttreten
6