Quartierplan "Herrenrüti", Bezirk Rüte

Abgrenzung Wald und Bauzone · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2001/1007
Art
Abgrenzung Wald und Bauzone
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
16.01.2001
Genehmigt
13.08.2001
In Kraft seit
13.08.2001

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung 13. August 2001 (Nr. 1007)

Quartierplan "Herrenrüti" / Genehmigung Bezirksrat Rüte

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen der Standeskommission (…) C. Beschluss Aufgrund dieser Ausführungen sowie der tatsächlichen Verhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen beschliesst die Standeskommission: 1.

Der Quartierplan "Herrenrüti" (Plan und Reglement) vom 1. März 1998 bzw. 6. Dezember 2000 wird von der Standeskommission gestützt auf Art. 35 des Baugesetzes genehmigt.

2.

Punkt 4.6 Abs. 3 des Quartierplan-Reglementes betreffend die Aufnahme der Erschliessungsstrasse ins Bezirksstrassennetz ist im Sinne der Erwägungen der Standeskommission zu präzisieren. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Markus Dörig