Zonenplan Grundnutzung, Bezirk Schwende

Lärmempfindlichkeitsstufen · Appenzell Innerrhoden

Dokument

Nummer
2009/736
Art
Lärmempfindlichkeitsstufen
Kanton
Appenzell Innerrhoden
Ebene
Bezirk
Genehmigt durch
Standeskommission
Beschlossen
25.11.2008
Genehmigt
23.06.2009
In Kraft seit
23.06.2009

Karte

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Text

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 23. Juni 2009 (Nr. 736)

Gesamtrevision Zonenplan Schwende / Teil Nutzung / Genehmigung Bezirksrat Schwende / Bau- und Umweltdepartement Appenzell I.Rh.

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Antrag (…) D. Beschluss Die Standeskommission prüft das Geschäft. Sie schliesst sich den Erwägungen und dem Antrag des Bau- und Umweltdepartements an und fasst folgenden Beschluss: 1.

Der revidierte Zonenplan (Teil Grundnutzung) des Bezirks Schwende wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Ziffer gestützt auf Art. 31 Abs. 2 BauG genehmigt.

2.

Der Bezirksrat Schwende wird angewiesen, das Reglement der Sportzone Hafen/Haslersteg im Sinne der Erwägungen zu prüfen und allenfalls anzupassen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber:

Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741