Teilzonenplan Stofel

Nutzungsplan · Teufen

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Teufen
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
21.06.2005
In Kraft seit
21.06.2005

Karte

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Text

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Appenzell Ausserrhoden

Protokoll des Regierungsrates

21. Juni 2005 L.

RRB-2005-

Gemeinde Teufen: Teilzonenplan Stofel; Genehmigung

A. Ausgangslage 1. Mit Schreiben des Gemeinderates vom 6. Juni 2005 wird um die Genehmigung des obengenannten planungsinstrumentes durch den Regierungsrat nachgesucht.

2. lm Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde das Planungsgebiet Stofel, welches die Pazellen Nrn.275,276 277,278 und teilweise 2056 umfasst, der Gewerbezone GE I zugewiesen. Neu ist vorgesehen, die betroffenen Pazellen der Wohn- und Gewerbezone WG3 zuzuweisen. Die vorgesehene Umzonung betrifft eine Fläche von 5100 m2. 3. Der Teilzonenplan wurde dem Vorprüfungsverfahren untezogen. 4. Der Teilzonenplan Stofel Paz. Nr. 275, 276, 277 ,278,2056 wurde am 23. November 2004 vom Gemeinderat erlassen.

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5. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 1 . Dezember 2004 bis 30. Dezemb er 2004. Einsprachen sind keine eingegangen.

6. Der Teilzonenplan wurde am 5, Juni 2005 von der Einwohnergemeinde Teufen an der Urne angenommen 7, Gemäss Art. 49 Abs. 2 BauG sind Zonenpläne dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint.

B. Enrägungen 1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt.

2. Die gemäss Teilzonenplan Stofel vorgesehene Zuweisung der betroffenen Pazellen in die Wohn- und Gewerbezone WG 3 ist aufgrund der fehlenden Eignung für eine rein gewerbliche Nutzung sachgerecht. Von der Umzonung ist ein öffentliches Gewässer betroffen. Es handelt sich dabei um den eingedolten Schwendibüelbach. Die im Jahr 2000 durchgeführte hydraulische Überprtlfung hat ergeben, dass die Eindolung kurzfristig zu sanieren ist. Zum je2igen Zeitpunkt gibt es jedoch noch kein rechtskräftiges Ausbauprojekt, in welchem die Gewässerabstände verbindlich festgelegt sind. Entsprechend hat das Planungsamt im Rahmen der Vorprüfung

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APPenzelt Ausserrhoden

angeregt, die bestehende Grünzone nach Norden bis zur Pazelle Nr.274 zu verlängern. ln Absprache mit dem kantonalen Tiefbauamt und auf Wunsch des Grundeigentümers der Parzelle Nr. 275 wird die Grünzonen-

ausscheidung durch eine Quartierplanpflicht über die Pazellen Nr. 275, 276,277,278 und 2056 ersetzt. lm Rahmen des Sondernutzungsplanes kann den Anliegen des Hochwasserschutzes Rechnung getragen werden. Wie in der Vorprltfung verlangt wurde zudem der eingedolte Bach im Teilzonenplan als Hinweis aufgeführt. Gleichzeitig wurde der Planungsbericht entsprechend ergänzt. 3. Das der Ortsplanung Teufen zugrunde liegende Konzept wird mit der vorgesehenen Zonenplanänderung nicht in Frage gestellt. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonenplanes erteilt werden.

C. Beschluss des Regierungsrates 1. Der Teilzonenplan Stofel wird genehmigt (Art. 49 Abs. 2 BauG). 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.- erhoben Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden. (Fünfeckpalast, Postfach 161, 9043 Trogen) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begriindung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde beizulegen. Amtsblatt.

Auszug an

Departement Bau und Umwelt Sekretariat Departement Bau und Umwelt Baukoordinationsdienst (1 Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk) Planungsamt (1 Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Teufen (restl. Expl. Teilzonenplan mit Genehmigungsvermerk)

Im Auftrag des Regierungsrates Der Ratschreiber:

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Versandt am

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